Grundlegende Informationen zu den Personalrückstellungen finden Sie unter Themen Personalrückstellungen.
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| 1 | Wirtschaftsjahr | Dieses wird aus den Fibu-Stammdaten übernommen und ist wesentlich, wenn Sie eine Berechnung der Dienstzeit nach Fachgutachten eingestellt haben. Aus den Angaben zum Wirtschaftsjahr kann ermittelt werden, ob der Dienstnehmer im ersten oder im zweiten Halbjahr des Dienstjahres ein-, bzw. austritt. Dementsprechend wird das erste bzw. letzte Jahr auf- oder abgerundet. |
| 2 | Geburtsdatum | Ausgehend von Geburtsdatum und Geschlecht wird das Pensionsantrittsalter berechnet. |
| 3 | Eintrittsdatum | Bis zum Eintrittsdatum erfolgt die Abzinsung der Jubiläumsrückstellung. Gibt es Vordienstzeiten innerhalb des Unternehmens, wird für die Verzinsung das daraus zurückgerechnete Eintrittsdatum herangezogen. |
| 4 | Pensionsdatum | Für die Berechnung des Pensionsantrittsalters sind in den Berechnungseinstellungen folgende Punkte wesentlich:
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| 5 | Alter | Es wird auf das bereits erreichte Alter zum Stichtag abgerundet. Dieses wird für die Berechnung der Fluktuation herangezogen, wenn für die Fluktuationsberechnung auf das Alter der Dienstnehmer Bezug genommen wird. |
| 6 | Ruhenszeiten | Die Ruhenszeiten werden am Dienstnehmerstamm erfasst. In den Berechnungseinstellungen unter Registerkarte "Jubiläum" haben Sie die Möglichkeit auszuwählen, ob und welche Ruhenszeiten bei der Berechnung der Jubiläumsrückstellung berücksichtigt werden. |
| 7 | Interne Vordienstzeiten | Vordienstzeiten im Unternehmen werden entweder aus dem NTCS LOHN übernommen oder direkt am Dienstnehmerstamm erfasst. Diese werden zu den aktiven Dienstjahren hinzugerechnet. |
| 8 | Dienstzeitaktiv (+ VZ - RZ) | Vom Eintrittsdatum bis zum Stichtag der Berechnung |
| 9 | Gesamtdienstzeit (+ VR - RZ) | Vom Eintrittsdatum bis zum voraussichtlichen Ende durch Pensionierung |
| 10 | Maßgebliches Monatsentgelt | Das für die Jubiläumsgeldrückstellung maßgebliche Entgelt wird seitens des Lohns ermittelt. Es kann über BMD 5.5 LOHN, NTCS LOHN oder durch CSV-Import am DN-Stamm importiert werden. Ist kein eigenes Jubiläumsentgelt definiert, dann wird das allgemeine Entgelt herangezogen. |
| 11 | Jährliche Gehaltssteigerung | Die jährliche Gehaltssteigerung wird in den Berechnungseinstellungen unter "Allgemein" in das Feld "jährliche Gehaltssteigerung in %" eingetragen. Bei der Verwendung einer jährlichen Gehaltssteigerung wird empfohlen auch im Feld " Rentenendwertfaktor berechnen" die Ausprägung "geometrisch steigend" einzustellen. ![]() |
| 12 | Entgelt inkl. LNK (Urlaub) | Es müssen neben dem laufenden Entgelt auch jene (durchschnittlichen) Entgeltbestandteile berücksichtigt sein, die bei einem Jubiläum auszuzahlen sind. Wird kein eigenes Entgelt festgelegt, wird das allgemeine Entgelt für die Berechnung herangezogen. |
| 13 | Entgelt/Tag (Urlaub) | Erhält der Dienstnehmer zusätzliche Urlaubstage anlässlich seines Jubiläums, so wird hier der entsprechende Tagsatz ermittelt. Die Anzahl der zustehenden Urlaubstage ist in den Berechnungseinstellungen am Reiter "Jubiläum" zu hinterlegen. ![]() Das anteilige Jubiläumsentgelt wird dabei durch den Urlaubsteiler ermittelt. |
| 14 | Zinssatz | Der Zinssatz wird in den Berechnungseinstellungen am Reiter "Jubiläum" erfasst. ![]() |
| 15 | Rentenendwertfaktor 1 | Für die Ermittlung des "Rentenendwertfaktor 1" ist der Zeitraum zwischen Eintrittsdatum und Personalrückstellungsstichtag relevant, es werden die genauen Jahre verwendet. Bei der Ermittlung des Rentenendwertfaktors werden Ruhenszeiten und Vordienstzeiten außerhalb des Unternehmens nicht berücksichtigt. |
| 16 | Rentenendwertfaktor 2 | Für die Ermittlung von diesem Rentenendwertfaktor ist der Zeitraum zwischen Eintrittsdatum und Jubiläumsstichtag relevant, es werden die genauen Jahre verwendet. Bei der Ermittlung des Rentenendwertfaktors werden Ruhenszeiten und Vordienstzeiten außerhalb vom Unternehmen nicht berücksichtigt. |
| 17 | Fluktuationsabschlag | Die Fluktuationstabelle wird in den Berechnungseinstellungen am Reiter "Jubiläum" hinterlegt. Wenn die Fluktuation pauschal mit 25 % berechnet werden soll, ist diese Einstellung auf "Ja" zu stellen. Andernfalls werden die in den steuerlichen Fluktuationstabellen hinterlegten Fluktuationsabschläge herangezogen. ![]() |
| 18 | Bezugsveränderung | Nach Summierung der Personalrückstellungen von den einzelnen Jubiläumsstichtagen und unter Berücksichtigung des Fluktuationsabschlags wird ein Abschlag von 10 % für Bezugsveränderungen abgezogen. |