UebergeordnetesD.bmp Grundlegende Informationen zu den Personalrückstellungen finden Sie unter Themen Personalrückstellungen.


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  Hinweis
 1Wirtschaftsjahr Dieses wird aus den Fibu-Stammdaten übernommen und ist wesentlich, wenn Sie eine Berechnung der Dienstzeit nach Fachgutachten eingestellt haben. Aus den Angaben zum Wirtschaftsjahr kann ermittelt werden, ob der Dienstnehmer im ersten oder im zweiten Halbjahr des Dienstjahres ein-, bzw. austritt. Dementsprechend wird das erste bzw. letzte Jahr auf- oder abgerundet.
 2Geburtsdatum Ausgehend von Geburtsdatum und Geschlecht wird das Pensionsantrittsalter berechnet. 
 3Eintrittsdatum Bis zum Eintrittsdatum erfolgt die Abzinsung der Jubiläumsrückstellung. Gibt es Vordienstzeiten innerhalb des Unternehmens, wird für die Verzinsung das daraus zurückgerechnete Eintrittsdatum herangezogen. 
 4Pensionsdatum 
Für die Berechnung des Pensionsantrittsalters sind in den Berechnungseinstellungen folgende Punkte wesentlich:
  • Pensionsalter Männer
  • Pensionsalter Frauen
  • Berechnungsart Pensionsdatum
  • Übergangsregelung für Frauen anwenden
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 5Alter Es wird auf das bereits erreichte Alter zum Stichtag abgerundet. Dieses wird für die Berechnung der Fluktuation herangezogen, wenn für die Fluktuationsberechnung auf das Alter der Dienstnehmer Bezug genommen wird. 
 6RuhenszeitenDie Ruhenszeiten werden am Dienstnehmerstamm erfasst. In den Berechnungseinstellungen unter Registerkarte "Jubiläum" haben Sie die Möglichkeit auszuwählen, ob und welche Ruhenszeiten bei der Berechnung der Jubiläumsrückstellung berücksichtigt werden. 
 7Interne VordienstzeitenVordienstzeiten im Unternehmen werden entweder aus dem NTCS LOHN übernommen oder direkt am Dienstnehmerstamm erfasst. Diese werden zu den aktiven Dienstjahren hinzugerechnet. 
 8Dienstzeitaktiv (+ VZ - RZ)Vom Eintrittsdatum bis zum Stichtag der Berechnung 
 9Gesamtdienstzeit (+ VR - RZ)Vom Eintrittsdatum bis zum voraussichtlichen Ende durch Pensionierung
 10Maßgebliches MonatsentgeltDas für die Jubiläumsgeldrückstellung maßgebliche Entgelt wird seitens des Lohns ermittelt. Es kann über BMD 5.5 LOHN, NTCS LOHN oder durch CSV-Import am DN-Stamm importiert werden. Ist kein eigenes Jubiläumsentgelt definiert, dann wird das allgemeine Entgelt herangezogen. 
 11Jährliche Gehaltssteigerung
Die jährliche Gehaltssteigerung wird in den Berechnungseinstellungen unter "Allgemein" in das Feld "jährliche Gehaltssteigerung in %" eingetragen. Bei der Verwendung einer jährlichen Gehaltssteigerung wird empfohlen auch im Feld " Rentenendwertfaktor berechnen" die Ausprägung "geometrisch steigend" einzustellen.

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 12Entgelt inkl. LNK (Urlaub)Es müssen neben dem laufenden Entgelt auch jene (durchschnittlichen) Entgeltbestandteile berücksichtigt sein, die bei einem Jubiläum auszuzahlen sind. Wird kein eigenes Entgelt festgelegt, wird das allgemeine Entgelt für die Berechnung herangezogen. 
 13Entgelt/Tag (Urlaub)
Erhält der Dienstnehmer zusätzliche Urlaubstage anlässlich seines Jubiläums, so wird hier der entsprechende Tagsatz ermittelt. Die Anzahl der zustehenden Urlaubstage ist in den Berechnungseinstellungen am Reiter "Jubiläum" zu hinterlegen.

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Das anteilige Jubiläumsentgelt wird dabei durch den Urlaubsteiler ermittelt.
 14Zinssatz
Der Zinssatz wird in den Berechnungseinstellungen am Reiter "Jubiläum" erfasst.

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 15Rentenendwertfaktor 1
Für die Ermittlung des "Rentenendwertfaktor 1" ist der Zeitraum zwischen Eintrittsdatum und Personalrückstellungsstichtag relevant, es werden die genauen Jahre verwendet.

Bei der Ermittlung des Rentenendwertfaktors werden Ruhenszeiten und Vordienstzeiten außerhalb des Unternehmens nicht berücksichtigt.  
 16Rentenendwertfaktor 2
Für die Ermittlung von diesem Rentenendwertfaktor ist der Zeitraum zwischen Eintrittsdatum und Jubiläumsstichtag relevant, es werden die genauen Jahre verwendet. 

Bei der Ermittlung des Rentenendwertfaktors werden  Ruhenszeiten und Vordienstzeiten außerhalb vom  Unternehmen nicht berücksichtigt.
 17Fluktuationsabschlag
Die Fluktuationstabelle wird in den Berechnungseinstellungen am Reiter "Jubiläum" hinterlegt.
Wenn die Fluktuation pauschal mit 25 % berechnet werden soll, ist diese Einstellung auf "Ja" zu stellen. Andernfalls werden die in den steuerlichen Fluktuationstabellen hinterlegten Fluktuationsabschläge herangezogen.

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 18BezugsveränderungNach Summierung der Personalrückstellungen von den einzelnen Jubiläumsstichtagen und unter Berücksichtigung des Fluktuationsabschlags wird ein Abschlag von 10 % für Bezugsveränderungen abgezogen.  

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