Am 30.04.2026 veröffentlichte die Justiz neue Schnittstellenspezifikationen für den Elektronischen Rechtsverkehr.
Der verpflichtende Echtbetrieb dieser Änderungen startet am 26.06.2026.
Die veröffentlichten Anpassungen an der JAb 4.0 Struktur für die FB-Offenlegungen wurden entsprechend in unser System eingearbeitet.
Ab 26.06.2026 können FB-Offenlegungen nur mehr mit der neuen JAb 4.0 Struktur übermittelt werden.
Die neue Struktur wird Ihnen spätestens in der Kalenderwoche 25 über das WebUpdate bereitgestellt. Die endgültige Freigabe finden Sie in den aktuellen Neuerungen.
Um mit der neuen Struktur weiterhin erfolgreich FB-Offenlegungen durchführen zu können, sind folgende Schritte erforderlich:
- Einspielen des aktuellen WebUpdates
- Aktualisierung der Standards (Gliederungstexte und Kennzahlen)
siehe Standards aktualisieren
- Neuaufbereitung der jeweiligen Bilanzauswertung
- Neuerstellung der XML-Datei für die FB-Offenlegung
Hinweis | FB-Offenlegungen vor dem 26.06.2026 können noch ganz normal mit der bestehenden JAb 4.0 Struktur übermittelt werden. Ab dem 26.06.2026 muss dann zwingend die neue Struktur verwendet werden, da sonst Fehler bei der Übermittlung auftreten können.
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Folgende wesentliche Änderungen sind in der neuen JAb 4.0 Struktur enthalten:
Das Datum der Aufstellung ist nicht mehr zwingend anzugeben.
Sie können das Datum der Aufstellung jedoch optional erfassen. Bei Angabe wird es in die XML-Datei übernommen und an das Firmenbuch übermittelt.
Zeilenumbrüche bzw. Leerzeilen sind im Firmenbuchanhang und in den Zusatzangaben für Mikro-AGs wieder zulässig.
Eingefügte Zeilenumbrüche werden somit systemseitig nicht mehr entfernt.
Der Bilanzposten "Verbindlichkeiten" ist kein Pflichtposten mehr.
Wenn also keine Verbindlichkeiten existieren, muss der Posten "Verbindlichkeiten" nicht mehr in der XML-Datei enthalten sein.
Bestehen jedoch tatsächlich Verbindlichkeiten, sind diese natürlich weiterhin fachlich korrekt im Jahresabschluss auszuweisen und in der XML-Datei zu übermitteln.
Die Angaben zu den unterzeichnenden Personen des Jahresabschlusses wurden technisch überarbeitet. Mit der neuen Struktur rücken die aufstellenden Personen des Jahresabschlusses stärker in den Fokus.
Konkret wurden folgende Anpassungen vorgenommen:
Das Datum der Unterschrift ist in der neuen Struktur nicht mehr enthalten. Es wurde eliminiert und kann somit in der XML-Datei nicht mehr übermittelt werden.
Hinweis | In der NTCS können Sie das Feld "Datum der Unterschrift" für die unterzeichnenden Personen weiterhin ausfüllen. Für die FB-Offenlegung hat es aber keine Relevanz mehr - es dient ausschließlich als rein informatives Feld für Sie.
Wenn Sie das Feld nicht mehr benötigen, können Sie es über die Feldauswahl ausblenden.
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Der Vorname der aufstellenden Person ist verpflichtend anzugeben.
In mehreren Feldern wurde der zulässige Zeichensatz erweitert. Dadurch sind mit der neuen Struktur auch Zeichen wie Raute # und Unterstrich _ in bestimmten Angaben zulässig.
Folgende Felder sind dabei insbesondere betroffen:
- Firmenwortlaut
- Firmenbezeichnung
- Titel
- Vorname
- Nachname
- Titel nachgestellt
Bisher führten solche Zeichen zum Teil zu technischen Problemen. Durch die Anpassung in der neuen Struktur werden diese Angaben besser unterstützt.
Der Bereich für den Ertragsteuerinformationsbericht, welcher im 2. Schritt des Firmenbuchassistenten "Angaben zum Jahresabschluss" befüllt werden kann, wurde um drei weitere Felder erweitert:
| Internetadresse | Internetadresse der Website, auf der der Ertragsteuerinformationsbericht des obersten Mutterunternehmens zugänglich ist, wenn eine Befreiung vorliegt. |
Tochtergesellschaft (Ertragsteuer-Info) | Firmenbezeichnung der Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung, die den Ertragsteuerinformationsbericht des obersten Mutterunternehmens offengelegt hat. |
Sitz/Adressse Tochtergesellschaft (Ertragsteuer-Info) | Sitz oder Anschrift der Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung, die den Ertragsteuerinformationsbericht des obersten Mutterunternehmens offengelegt hat. |
Diese Angaben sind dann relevant, wenn als Tochterunternehmen eine Befreiung zur Erstellung des Ertragsteuerinformationsberichts vorliegt und auf den Ertragsteuerinformationsbericht eines obersten Mutterunternehmens Bezug genommen wird.
Der Bilanzposten "Verbindlichkeiten aus Annahme und Ausstellung von Wechsel" wurde auf "Verbindlichkeiten aus Annahme und Ausstellung von Wechseln" umbenannt.
Die Vorgaben zur Kürzung von Postenbezeichnungen wurden angepasst. Verkürzungen dürfen weiterhin verwendet werden, sind aber nicht mehr verpflichtend.
Es besteht somit mehr Flexibilität bei der Verwendung von Postenbezeichnungen. Eine Bezeichnung muss nicht zwingend gekürzt werden, sofern sie technisch und fachlich zulässig ist.
Je nach Größenklasse und Unternehmenssituation wurden mit der Anpassung der JAb 4.0 Struktur neue Pflichtangaben implementiert. Die nachstehende Tabelle gibt Ihnen dazu einen Überblick:
Kriterium/Feld
| Pflichtangabe/Beschreibung |
| Gesellschaft von öffentlichem Interesse | Die Angabe, ob das Unternehmen von öffentlichem Interesse ist, darf nicht im XML‑Export von Konzernabschlüssen erscheinen. Die Angabe kann in der NTCS erfasst werden, wird aber in weiterer Folge nicht in die XML‑Datei übernommen.
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Nachhaltigkeitsbericht | Für die Übermittlung von Jahresabschlüssen von Unternehmen mit der Größenklasse "Groß" sind die Angaben zum Nachhaltigkeitsbericht verpflichtend.
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Ertragsteuerinformationsbericht | Ist im Feld "Rechtsträger ist" eine Ausprägung hinterlegt, muss das Befreiungskennzeichen ("Ja" oder "Nein") angegeben werden.
Wenn im Feld "Rechtsträger ist" die Auspragung "Tochterunternehmen" ausgewählt wurde und eine Befreiung von der Erstellung eines Ertragsteuerinformationsberichts vorliegt, müssen zusätzlich folgende Angaben gemacht werden: - Internetadresse der Website, auf der der Ertragsteuerinformationsbericht des obersten Mutterunternehmens verfügbar ist.
- Firmenbezeichnung und Sitz bzw. Anschrift der Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung, die den Bericht offengelegt hat.
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Corporate-Governance-Bericht | Die Angabe in der Checkbox zum Corporate-Governance-Bericht ("Ja" oder "Nein") ist verpflichtend, wenn das Unternehmen als Gesellschaft von öffentlichem Interesse mit der Ausprägung "kapitalmarktorientiert § 189a Z1 lit.a" klassifiziert ist.
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Bericht "Zahlung an staatliche Stellen" | Die Angaben zum Bericht "Zahlung an staatliche Stellen" ist vepflichtend, wenn die Größenklasse "Groß" vorliegt oder das Unternehmen als "von öffentlichem Interesse" eingestuft ist. |
Konzernabschlüsse | Bei der Offenlegung von Konzernabschlüssen sind die Angaben zu folgenden Bereichen verpflichtend: - Konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Konsolidierter Corporate-Governance-Bericht
- Konsolidierter Bericht "Zahlung an staatliche Stellen"
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Begründung für Befreiung | Wird im Feld "Begründung" ein Text eingetragen, muss das Feld "Befreiung" auf "Ja" gesetzt sein. Dies gilt für folgende Bereiche: - Ertragsteuerinformationsbericht
- Nachhaltigkeitsbericht
- Zahlung an staatliche Stellen
- Konzernberichterstattung
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Achtung! | Wird ein Pflichtfeld nicht ausgefüllt, verhindert das System die Erstellung der XML-Datei und zeigt Ihnen im Kontrollfenster entsprechende Fehlermeldungen an. |