Grundlegende Informationen zum Thema Zeiterfassung finden Sie unter Erste Schritte.
Einen Überblick über alle wichtigen
Themen in der Zeiterfassung erhalten Sie
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ZEIT
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→ Schwerarbeitsverordnung
In dieser Auswertung können Sie prüfen, ob im angegebenen Zeitraum die Kriterien der Nachtarbeit für den einkommensteuergesetzlichen Parameter der Schwerarbeit erfüllt sind.
Die NTCS Zeiterfassung prüft dabei nur, ob das Kriterium der Nachtarbeit erfüllt ist. Besondere tätigkeitsbezogene Erschwernisse usw. können hier nicht geprüft werden.
Dieses Fenster verfügt über ein flexibles Layout und kann sowohl fixe als auch optionale Bereiche enthalten. In manchen Fenstern sind im Standard nicht alle möglichen Bereiche eingeblendet. Hier finden Sie Details zu
Fenstern mit flexiblem Layout.
Als besonders belastende Berufstätigkeiten, gem. § 1. Abs. (1) Schwerarbeitsverordnung, können in NTCS daher die Tätigkeiten nach Ziffer 1 geprüft werden.
Das betrifft somit alle Zeitbuchungen, ...
- die mindestens 6 Stunden dauern (tägliche Prüfung).
- bei denen zwischen 22 und 6 Uhr in der Nacht gearbeitet worden ist (tägliche Prüfung).
- an mindestens 6 (Arbeits-)Tagen je Kalendermonat (monatliche Prüfung).
Hinweis
| Falls keine 6 (Arbeits-)Tage je Kalendermonat erfüllt werden, so erfolgt eine zusätzliche Prüfung, rollierend auf den Durchschnitt der letzten drei Monate. Durch einen CRM Parameter können Sie auch auf mehr als 3 Monate Durchrechnung (z. B. 5 Monate) rollierend prüfen. |
Beispiel
| Jänner 3x Nachtarbeit (nicht erfüllt), Februar 7x Nachtarbeit (erfüllt), März 8x Nachtarbeit (erfüllt): Durch die rollierende Prüfung ist somit im Jänner die Nachtarbeit rückwirkend auch erfüllt, da 7+8+3 = 18/3 = 6x (somit ist der Jänner trotzdem erfüllt!). |
Ausnahme
Beispiel: "Dauernachtschicht"
Aufgrund der Tatsache, dass ausschließlich in der Nacht gearbeitet wird, ist Schwerarbeit im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 der Schwerarbeitsverordnung nicht gegeben (da keine Wechselschicht!).
Ebenso stellt eine unterschiedliche zeitliche Lagerung der einzelnen Nachtschichten keinen Wechsel der einzelnen Schichten (z. B. Tag-, Nachmittags- und Nachtschicht) im Sinne der Schwerarbeitsverordnung dar.
Mit der Funktion "Schwerarbeitsdetail" starten Sie ein eigenes Fenster, in dem Sie genau prüfen können, an welchen Tagen die Prüfkriterien gem. Punkt 1 und 2 erfüllt worden sind.
Sie sehen im Schwerarbeitsdetail somit das jew. Datum und den dazugehörigen Dienst bzw. die Schicht (Tagesmodell) und im rechten Bereich die dazugehörigen Zeitbuchungen im Detail.
Ablauf:
- Mit dieser Funktion können Sie zunächst aus der Zeiterfassung eine trennzeichengetrennte Exportdatei erstellen, in welcher die Schwerarbeitsdaten gespeichert werden.
- Danach können Sie diese Datei in die BMD NTCS Lohnverrechnung importieren unter:

LOHN
→ Weitere Funktionen
→ Import und Export
→ Dienstnehmer
→ Schwerarbeit importieren (ehemals LV061 unter 5.5 Lohn)
Somit sind die aus der Zeiterfassung exportierten Einträge in der Lohnverrechnung gespeichert.
Hinweis
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Somit werden die Daten automatisch mit allen anderen Nichtleistungszeiten und Lohnarten über das Programm "Abrechnungen importieren" (ehemals LV060) in die BMD NTCS Lohnverrechnung übernommen. Hierzu muss aber in der Zeiterfassung eine separate Einstellung in den Bewertungen je Bezugsart vorgenommen werden! |
Eine direkte Übernahme in die NTCS Lohnverrechnung (mittels Programm "ZEIT in LOHN übernehmen") ist zurzeit noch nicht möglich.
Alternativ dazu können Sie aber unter "Weitere Funktionen" über die Funktion
Schwerarbeit importieren jene zuvor mittels der o. g. Funktion "Export in BMD-Lohn" exportierten Daten aus der trennzeichengetrennten Datei importieren.