Sie können den Investitionszuschuss bereits bei der Erfassung des Anlagenzugangs im Feld "Investitionszuschüsse" berücksichtigen oder später, indem Sie das Anlagegut im Anlagenbaum markieren und in der Menüleiste Konten → Funktionen → Investitionszuschüsse aufrufen:
Es öffnet sich das Fenster zur Erfassung bzw. Bearbeitung von Investitionszuschüssen. Mit einem Klick auf "Zugang" oder mit der Funktionstaste F5 starten Sie die Erfassung eines neuen Zuschusses.
Im Feld "Zuschusskennzeichen" können Sie mit der Funktionstaste F4 oder mit Klick auf den F4-Button

eine entsprechende Auswahl zu dem Investitionszuschuss treffen.
Im Feld "Behaltefrist Ende" können Sie eine an den Zuschuss geknüpfte Behaltefrist hinterlegen.
Bei der Investitionsprämie gibt es folgende Besonderheiten: Die Felder "Datum", "Betrag", "Laufzeit" und "Behaltefrist" werden automatisch befüllt und können manuell geändert werden.
Werden die Anschaffungskosten nachträglich verändert (Erweiterung, Skonto ...) so muss auch die Investitionsprämie manuell angepasst werden. Nähere Informationen finden Sie unter
Investitionsprämie (COVID 19).
Für ein Anlagegut können auch mehrere Zuschüsse erfasst werden.
Ist das Anlagegut bereits aktiviert worden und wird der Investitionszuschuss erst im Folgejahr gewährt, so können Sie diesen Zuschuss am Anlagegut erfassen. Markieren Sie dafür das gewünschte Anlagegut und wählen Sie Funktionen → Investitionszuschüsse:
Es öffnet sich das Fenster zur Erfassung des Investitionszuschusses.
Mit einem Klick auf Zugang oder mit der Funktionstaste F5 starten Sie die Erfassung eines neuen Zuschusses.
Mit Klick auf den F4-Button

oder mit der Funktionstaste F4 ist im Feld "Zuschusskennzeichen" eine entsprechende Auswahl zu treffen.
Datum: Das Datum muss im ausgewählten Wirtschaftsjahr liegen.
Laufzeit: Diese wird automatisch aufgrund der Restnutzungsdauer zum oben ausgewählten Datum vorgeschlagen.
Beispiel | a) Das ausgewählte Anlagegut wurde am 01.02.2022 mit einer Nutzungsdauer von 5 Jahren aktiviert. Der Investitionszuschuss wurde erst im Februar 2023 gewährt:
Der im Februar 2023 erfasste Investitionszuschuss wird über die Restnutzungsdauer von 4 Jahren aufgelöst.
b) Das ausgewählte Anlagegut wurde am 01.02.2022 mit einer Nutzungsdauer von 5 Jahren aktiviert. Der Investitionszuschuss wurde erst im August 2023 gewährt:
Der im August 2023 erfasste Investitionszuschuss wird über die Restnutzungsdauer von 3,5 Jahren aufgelöst.
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Ist ein Anlagegut als Altbestand erfasst worden, so kann auch ein dazugehöriger Investitionszuschuss als Altbestand erfasst werden. Markieren Sie dazu das gewünschte Anlagegut und wählen Sie Funktionen →Investitionszuschüsse.
Es öffnet sich das Fenster zur Erfassung des Investitionszuschusses. Zur Erfassung eines bestehenden Investitionszuschusses klicken Sie auf "Altbestand":
Nun können Sie die Werte erfassen:
Als Datum wird das Inbetriebnahmedatum des Anlagegutes automatisch vorgeschlagen.
Mit Hilfe eines variablen CSV-Importes können Sie einen oder mehrere Zuschüsse zu einem Anlagegut importieren. Nähere Informationen dazu finden Sie unter
Import von Investitionszuschüssen.
Investitionszuschüsse können jederzeit geändert oder gelöscht werden. Markieren Sie dazu das Anlagegut, dessen Investitionszuschuss bearbeitet werden soll und wählen Sie Funktionen → Investitionszuschüsse:
Im oberen Teil des Fensters sehen Sie alle dem ausgewählten Anlagegut zugeordneten Investitionszuschüsse.
Im unteren Teil des Fensters sehen Sie die jeweiligen Informationen zum ausgewählten Investitionszuschuss. Hier können Sie den markierten Zuschuss bearbeiten oder löschen.
Möchten Sie die Daten der Erfassung des Investitionszuschusses bearbeiten, markieren Sie im oberen Bereich den gewünschten Investitionszuschuss und klicken Sie auf "Bearbeiten"

oder drücken Sie die Funktionstaste F6:
Jetzt können Sie die Erfassungsdaten bearbeiten.
Unter "Funktionen" können Sie folgende Änderungen des ausgewählten Investitionszuschusses durchführen:
- Erweiterung
- (Teil-)Abgang
- Minderung
- Betrag/BW ändern
- außerplanmäßige (Teilwert-)Abschreibung
Markieren Sie im oberen Bereich des Fensters den gewünschten Investitionszuschuss und klicken Sie auf das Symbol Papierkorb

oder drücken Sie die Funktionstaste F7 zum Löschen des Investitionszuschusses.
Mit Klick auf die Schaltfläche "Löschen" wird der Investitionszuschuss unwiderruflich gelöscht.
Hinweis | Wird ein Investitionszuschuss aus einem Vorjahr gelöscht, so wird dieser nicht nur im aktuellen Jahr, sondern auch aus ALLEN Vorjahren gelöscht, wenn die Vorjahres-Anlagenbuchhaltungen nicht gesperrt sind.
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Im Investitionszuschussjournal können die durchgeführten Änderungen (z. B. Erweiterung, Abgang) sowie die Auflösung des Zuschusses kontrolliert werden. Das Zuschussjournal können Sie unter Ansicht → Journal starten.
Im Journal sehen Sie die Bewegungsbuchungen des Zuschusses:
Sie können die durchgeführten Änderungen (z. B. Erweiterung, (Teil-)Abgang etc.) im Journal löschen.
Investitionszuschüsse kürzen im Steuerrecht die Anschaffungskosten. Dies kann im Anlagenexplorer unter Stammdaten → Berechnungseinstellungen hinterlegt werden.
Standardmäßig ist "AHK kürzen" aktiviert, da dies der gesetzlichen Vorgabe entspricht.
Darstellung Steuerrecht (AHK gekürzt):
Hinweis | Bei der Erfassung von Altbeständen wird diese Kürzung der steuerrechtlichen Anschaffungskosten nicht automatisch durchgeführt. Sie müssen in diesem Fall selbst die steuerrechtlichen Anschaffungskosten entsprechend eingeben.
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Unter Funktionen → Gewinnfreibeträge können bei Anlagegütern, die als Altbestand erfasst worden sind, die Gewinnfreibeträge – sowohl der normale Gewinnfreibetrag als auch der Gewinnfreibetrag bei Ersatzbeschaffung – erfasst werden.
Wählen Sie im Fenstermenü "Altbestand" aus.
Im folgenden Fenster können Sie im Feld "Typ" entscheiden, ob Sie einen Gewinnfreibetrag oder einen Gewinnfreibetrag zur Ersatzbeschaffung erfassen möchten.
Weiters können Sie das Datum, den Betrag sowie die Behaltefrist bearbeiten.
Gewinnfreibeträge können bearbeitet, geändert oder gelöscht werden.
Möchten Sie einen Gewinnfreibetrag bearbeiten oder löschen, markieren Sie den gewünschten Gewinnfreibetrag und wählen den Button

zum Bearbeiten oder

zum Löschen.
Über die Funktionen können Sie Änderungen für Erweiterung, Abgang, Minderung, Betrag/BW ändern und Außerplanmäßige (Teilwert) Abschreibung durchführen:
Hinweis | Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, für die Erfassung der Investitionsfreibeträge die Funktion "Investitionsfreibetrag zuweisen" zu verwenden. Sie finden diese Funktion im Anlagenexplorer in der Menüleiste unter "Funktionen".
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Der Investitionsfreibetrag kann aber auch in der Menüleiste des Anlagenbaums über Funktionen → Investitionsfreibeträge erfasst werden.
Im Feld "Typ" können Sie zwischen "Investitionsfreibetrag" und "Investitionsfreibetrag Ökologisierung" auswählen. Entsprechend wird beim Betrag 10 % oder 15 % des Anschaffungswertes des Anlagegutes vorgeschlagen. Auch das Datum wird vom Anlagegut übernommen. Das "Behaltefrist Ende" wird 4 Jahre nach dem hier angegebenen Datum angesetzt.
Wenn ein Anlagegut mit Investitionsfreibetrag vor dem Ende der Behaltefrist abgeht, muss definiert werden, ob es sich dabei um höhere Gewalt handelt. Ist das nicht der Fall, muss eine Nachversteuerung vorgenommen werden.
Beim Start der Funktion "Abgang" können Sie im Feld "Art" hierfür zwischen "normal" und "aufgrund höherer Gewalt" auswählen.
Zum Bearbeiten des Investitionsfreibetrages können Sie über Funktionen → Investitionsfreibeträge einsteigen.
Hier kann der Investitionsfreibetrag bearbeitet oder gelöscht werden. Markieren Sie dazu im oberen Bereich den gewünschten Investitionsfreibetrag und klicken Sie zum Bearbeiten auf das Symbol des Bleistiftes

oder drücken Sie die Funktionstaste F6. Möchten Sie den Investitionsfreibetrag löschen klicken Sie auf das Symbol des Papierkorbes

oder drücken Sie die Funktionstaste F7.
In der Menüleiste unter "Funktionen" haben Sie zudem die Möglichkeit folgende Anpassungen des Investitionsfreibetrages einzupflegen:
- Erweiterung
- Abgang
- Minderung
- Betrag/BW ändern
- Außerplanmäßige (Teilwert-) Abschreibung
Der folgende Abschnitt zum Thema "Sonderposten" betrifft das Land Deutschland.
Die Erfassung der Investitionszulage ist derzeit in der NTCS Anlagenbuchhaltung noch nicht möglich.
Die Erfassung einer Rücklage
§ 6b EStG kann entweder sofort bei der Anlage des Anlagenzugangs oder nachträglich über das Anlagegut mittels rechter Maustaste als "Sonderposten" erfasst werden.
Im darauffolgenden Fenster erfassen Sie mit der der Funktion "Zugang" den Sonderposten. Im Feld "Typ" wählen Sie die Reinvestitionsrücklage
§ 6b EStG.
Die Felder "Datum" und "Betrag" werden automatisch vorgeschlagen, können aber auch manuell übersteuert werden. Mittels "Speichern und Schließen" wird die Reinvestitionsrücklage
§ 6b EStG gespeichert.
Die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags erfolgt im Anlagenexplorer in der Menüleiste unter Funktionen → Investitionsabzugsbetrag bilden.
Durch Klick auf das Plussymbol

oder mit der Funktionstaste F5 können Sie einen neuen Investitionsabzugsbetrag bilden.
Sie können den Investitionsabzugsbetrag auch mittels rechter Maustaste am Anlagegut unter "Sonderposten" erfassen. Wählen Sie im Fenster "Sonderposten" die Funktion "Zugang". Erfassen Sie im darauffolgenden Fenster im Feld "Typ" den Investitionsabzugsbetrag
§ 7g EStG. Im Feld "Betrag" können Sie mit Klick auf das F4-Symbol den Investitionsabzugsbetrag wählen und mit "übernehmen" bestätigen. Speichern und Schließen Sie das Fenster, damit der Investitionsabzugsbetrag
§ 7g EStG gespeichert wird.
Die Übertragung des Investitionsabzugsbetrags
§ 7g EStG kann entweder sofort bei der Anlage des Anlagenzugangs oder nachträglich über das Anlagegut mittels rechter Maustaste als "Sonderposten" erfasst werden.
Erfassen Sie im darauffolgenden Fenster im Feld "Typ" den "Investitionsabzugsbetrag (
§ 7g)".
Wählen Sie dazu im entsprechenden Feld das F4-Symbol

und den in einem der Vorjahre gebildeten IAB aus.
Übernehmen Sie den gewählten Investitionsabzugsbetrag (
§ 7g). Speichern und schließen Sie das Fenster um den Investitionsabzugsbetrag (
§ 7g) zu speichern.
Die Erfassung einer Rücklage
R 6.6 EStR kann entweder sofort bei der Anlage des Anlagenzugangs oder nachträglich über das Anlagegut mittels rechter Maustaste als "Sonderposten" erfasst werden.
Erfassen Sie im darauffolgenden Fenster einen Zugang und wählen Sie im Feld "Typ" die "Ersatzbeschaffungsrücklage (
R 6.6 EStR)".
Der Betrag wird automatisch vorgeschlagen, kann aber manuell übersteuert werden.
Speichern und schließen Sie das Fenster um die "Ersatzbeschaffungsrücklage (
R 6.6 EStR)" zu speichern.
Bei der Erfassung eines Anlagenzugangs kann im Feld 466 "Mögliche Sonderabschreibung" bereits erfasst werden, ob bei diesem Anlagegut eine der Sonderabschreibungen möglich ist:
Die Erfassung der Sonderabschreibung erfolgt dann über die Auswahl der gewünschten Funktion mittels rechter Maustaste:
Die beim Zugang erfasste Sonderabschreibungsart wird im nachfolgenden Fenster gleich vorgeschlagen.