UebergeordnetesD.bmp Grundlegende Informationen zum Paket finden Sie unter Erste Schritte Lohn.
 
A_TREE1.bmp Lohnverrechnung → Stammdaten → Dienstnehmer → Reiter "Pfändungen" → Edit-Fenster
 
Erhält der Arbeitgeber eine Verständigung über die Pfändung der Bezüge eines Dienstnehmers, können in diesem Fenster alle pfändungsrelevanten Informationen zum Gläubiger, den Forderungswerten und zur Drittschuldnererkärung erfasst werden.
 
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Pfändungen

Die Erfassungsmaske gliedert sich in drei Bereiche: die Stammdaten, die Forderungswerte und die Daten für die Drittschuldnererklärung.
 
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Auf diesem Reiter werden die Art und der Beginn der Forderung sowie alle pfändungsrelevanten Informationen zu Gläubiger, Rechtsvertreter, Gericht und Überweisungsempfänger erfasst.
Hier geht es in erster Linie um die wertmäßige Definition der Pfändung, d. h. die Erfassung der Gesamtschuld bzw. die der Monatsrate und des Rückstands (bei Unterhaltsforderungen) sowie die Hinterlegung von möglichen Spesen und Zinsen.
An dieser Stelle hinterlegen Sie die Daten für den Ausdruck der Drittschuldnererklärung.
 
 

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