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![]() | Ein Dienstnehmer reist vom 24.10.2025 um 08:00 Uhr bis zum 27.10.2025 um 18:00 Uhr von Österreich nach Slowenien. Die Einstellungen lt. Kollektivvertrag sehen eine Aliquotierung nach der 24-Stunden-Regel vor. Bei der Hinterlegung der Arbeitsessen werden die Ausprägungen "Mittagessen" und "Abendessen" herangezogen. Wird die Splittung laut Aliquotierungsregel der Dienstreise (hier 24-Stunden-Regel) durchgeführt, sieht die Aufteilung der Arbeitsessen wie folgt aus: Das heißt, die Aufteilung der Verpflegung erfolgt von ... ... 24.10.2025 11:00 bis 25.10.2025 11:00. ... 25.10.2025 11:00 bis 26.10.2025 11:00. ... 26.10.2025 11:00 bis 27.10.2025 11:00. Am 27.10.2025 wird für den Auslandsteil der Dienstreise nur die Zeit von 11:00 bis 15:00 Uhr berücksichtigt, da sich der Dienstnehmer an diesem Tag auf der Rückreise nach Österreich befindet. ![]() Stellt man die Combobox auf "Splittung: Fix KT-Regelung", erfolgt die Verteilung der Verpflegung nach einer festen Kalendertagsregelung, wobei die Zeiträume jeweils von 00:00 bis 24:00 Uhr eines Tages berücksichtigt werden. Die Aufteilung der Arbeitessen erfolgt von ... ... 24.10.2025 11:00 bis 25.10.2025 00:00. ... 25.10.2025 00:00 bis 26.10.2025 00:00. ... 26.10.2025 00:00 bis 27.10.2025 00:00. Am 27.10.2025 ist der Unterschied zur vorherigen Splittung nach der 24-Stunden Regel, dass die Aufteilung ab 00:00 und nicht ab 11:00 erfolgt. ![]() |
Frühstück | Ändert in der markierten Zeile die Ausprägung in der Spalte "Frühstück". |
Mittagessen | Ändert in der markierten Zeile die Ausprägung in der Spalte "Mittagessen". |
Abendessen | Ändert in der markierten Zeile die Ausprägung in der Spalte "Abendessen". |
alle ein/aus | Ändert in der markierten Zeile alle Ausprägungen auf "Ja" oder "Nein" wie ein Wechselschalter. |
![]() | Siehe auch: |