Abrechnungen durchführen

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Allgemein

Hier legen Sie die Rundungsart des Auszahlungsbetrags fest. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:

1 - Kaufmännisch
2 - Abrunden
3 - Aufrunden
Entscheiden Sie, auf wie viele Stellen (z. B. 0,01) der Auszahlungsbetrag gerundet werden soll.
Soll eine entstandene Rundungsdifferenz des Auszahlungsbetrages in den Folgemonaten berücksichtigt werden?

0 - Nein
1 - Ja
Wenn bei einem Sonderzahlungslauf dieser Parameter auf "Ja" gestellt ist, dann wird ein Durchschnittswert aller bisherigen Jahressechstelbasen dieses Jahres gebildet und zur aktuellen Jahressechstelbasis addiert. Somit wird ein mögliches Jahressechstel bei aktivem Sonderzahlungslauf simuliert.

0 - Nein
1 - Ja
Mit diesem Parameter kann eine Grenze angegeben werden, wie viele Dienstnehmer maximal auf einmal abgerechnet werden sollen. Dies wirkt sich bei vielen auf einen Schwung abzurechnenden Dienstverhältnissen positiv aus. Die Einstellung eines Abrechnungsintervalls wird nur bei SQL-Datenbanken (nicht bei Oracle-Datenbanken) verwendet.

Beispiel:
Abrechnungsintervall = 500
Firma 1 hat 350 abzurechnende Dienstverhältnisse: Alle 350 Dienstverhältnisse werden auf einmal abgerechnet.
Firma 2 hat 1350 abzurechnende Dienstverhältnisse: Zuerst werden die ersten 500 Dienstverhältnisse abgerechnet, danach die nächsten 500 und dann die restlichen 350 Dienstverhältnisse.
Wenn dieser Parameter auf "Ja" gestellt ist und das aktuelle sowie die davor liegenden Dienstverhältnisse mit gleicher L16/E18 Nr in diesem Monat keine ausländische Bmg LSt lfd. aufweisen, dann bleibt zwar die Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer je Dienstverhältnis gleich, aber bei der Ermittlung der Lohnsteuer werden die früheren Dienstverhältnisse mit gleicher L16/E18 Nr im selben Monat mitberücksichtigt und die Lohnsteuer der früheren Dienstverhältnisse wird in Abzug gebracht. Das heißt, die Ermittlung der Lohnsteuer passiert in zwei Schritten:
  1. Auf jedem Dienstverhältnis wird zunächst je Dienstverhältnis die Berechnung der Lohnsteuer isoliert vorgenommen und die Lohnsteuer sowie deren Bemessungsgrundlage dem Dienstverhältnis ausgewiesen.

  2. Zum Schluss erfolgt eine gemeinsame Lohnsteuerberechnung über alle relevanten Dienstverhältnisse. Diese Gesamtsumme abzüglich der Summe der Lohnsteuer über alle Dienstverhältnisse aus Schritt 1 wird immer dem letzten Dienstverhältnis im Abrechnungsmonat zugeschlagen.
Dies wirkt sich insbesondere dann positiv auf die Höhe der Lohnsteuer aus, wenn die Lohnsteuer bei getrennter Betrachtung der Dienstverhältnisse im Monat höher ist, als die gemeinsame Betrachtung.

Dieser Parameter wird bei Ausführung des Programms Jahresumstellung durchführen immer auf "Ja" umgestellt, sollte er auf "Nein" stehen.

0 - Nein
1 - Ja
Wenn dieser Parameter auf "Ja" gestellt ist, dann werden alle Dienstverhältnisse des Monats bei fallweise Beschäftigten für die Berechnung der Lohnsteuer gemeinschaftlich betrachtet. Das heißt, die Ermittlung der Lohnsteuer passiert in zwei Schritten:
  1. Auf jedem Dienstverhältnis wird zunächst je Dienstverhältnis die Berechnung der Lohnsteuer isoliert vorgenommen und die Lohnsteuer sowie deren Bemessungsgrundlage dem Dienstverhältnis ausgewiesen.

  2. Zum Schluss erfolgt eine gemeinsame Lohnsteuerberechnung über alle relevanten Dienstverhältnisse. Diese Gesamtsumme abzüglich der Summe der Lohnsteuer über alle Dienstverhältnisse aus Schritt 1 wird immer dem letzten Dienstverhältnis im Abrechnungsmonat zugeschlagen.
Dieser Parameter wird bei Ausführung des Programms Jahresumstellung durchführen immer auf "Ja" umgestellt, sollte er auf "Nein" stehen.

0 - Nein
1 - Ja
In diesem Parameter wird geregelt, wann Lohnnebenkosten DB/DZ/KommSt bei Erwachsenenbildung gerechnet werden sollen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:

1 - sofort: Die genannten Lohnnebenkosten werden sofort berechnet.

2 - wenn Aufwandspauschale überschritten: Solange der Dienstnehmer unter der Freigrenze bleibt, werden keine Lohnnebenkosten (DB, DZ, Kommst) gerechnet. Sobald die Freigrenze überschritten wird, wird DB/DZ/Kommst gerechnet. Das heißt, auch rückwirkend werden die Lohnnebenkosten abgerechnet (aufgerollt). Im Dienstnehmerstamm bleiben die Kennzeichen für Lohnnebenkosten immer auf "Ja" stehen (gilt nur für das Jahr 2018).