Hier legen Sie fest, bis zu welcher maximalen Anzahl an abgerechneten Dienstverhältnissen die Kleinbetriebsregelung berechnet werden soll. Wird die hier festgelegte Grenze an abgerechneten Dienstverhältnissen überschritten, wird nicht geprüft, ob es sich um einen Kleinbetrieb handelt.
Ist der hier eingetragene numerische Wert sehr hoch und es ist klar, dass die Kleinbetriebsregelung nicht angewandt werden kann, dann wird durch die Parametereinstellung die Performance der Abrechnung unnötig gebremst. Ist der hier eingetragene numerische Wert sehr klein, dann besteht die Gefahr, dass ein Kleinbetrieb nicht als solcher erkannt wird, weil die Anzahl der abgerechneten Dienstverhältnisse diese Grenze übersteigt und die Prüfung deshalb nicht erfolgt. Insofern ist bei diesem Parameter ein geeignetes Mittelmaß zu finden.
Feld bleibt leer: Kleinbetriebsregelung wird immer angewendet.
0: Kleinbetriebsregelung wird nie angewendet.
Numerischer Wert: Kleinbetriebsregelung wird bis zu eingegebenem Wert angewendet, darüber hinaus nicht mehr (z. B. 50).
Beachten Sie, dass für jeden fallweise beschäftigten Tag ein eigenes Dienstverhältnis geführt werden muss.
Dieser Parameter darf nicht unterjährig verändert werden, wenn schon Abrechnungen vorhanden sind.
Das bedeutet: Ist der Freibetrag für die Kleinbetriebsregelung angewendet worden, darf sich dieser nicht verringern sondern nur erhöhen.
Standardmäßig steht der Wert auf 50, d. h,. man dürfte den Parameter auf 51 erhöhen, aber sollte diesen Wert nicht kürzen!