Körperschaften summieren

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Allgemein

Wenn Sie die Betriebsratsumlage nicht über eine Berechnung aus dem Firmenstamm ermitteln, sondern sie mit einer fixen Lohnart abrechnen, muss hier die Lohnartengruppe für Betriebsratsumlagen hinterlegt werden.

Im Zuge der Summierung wird geprüft, ob die in der Lohnartengruppe enthaltenen Lohnarten bei Dienstnehmern abgerechnet worden sind. Ist das der Fall, werden die abgerechneten Beträge jenem Betriebsrat zugewiesen, der beim Dienstnehmer im Dienstnehmerstamm hinterlegt ist. 
Wenn Sie den Gewerkschaftsbeitrag nicht über eine Berechnung aus dem Firmenstamm ermitteln, sondern ihn mit einer fixen Lohnart abrechnen, muss hier die Lohnartengruppe für Gewerkschaftsbeiträge hinterlegt werden.

Im Zuge der Summierung wird geprüft, ob die in der Lohnartengruppe enthaltenen Lohnarten bei Dienstnehmern abgerechnet worden sind. Ist das der Fall, werden die abgerechneten Beträge jener Gewerkschaft zugewiesen, die beim Dienstnehmer im Dienstnehmerstamm hinterlegt ist. 
Hier legen Sie fest, bis zu welcher maximalen Anzahl an abgerechneten Dienstverhältnissen die Kleinbetriebsregelung berechnet werden soll. Wird die hier festgelegte Grenze an abgerechneten Dienstverhältnissen überschritten, wird nicht geprüft, ob es sich um einen Kleinbetrieb handelt.

Ist der hier eingetragene numerische Wert sehr hoch und es ist klar, dass die Kleinbetriebsregelung nicht angewandt werden kann, dann wird durch die Parametereinstellung die Performance der Abrechnung unnötig gebremst. Ist der hier eingetragene numerische Wert sehr klein, dann besteht die Gefahr, dass ein Kleinbetrieb nicht als solcher erkannt wird, weil die Anzahl der abgerechneten Dienstverhältnisse diese Grenze übersteigt und die Prüfung deshalb nicht erfolgt. Insofern ist bei diesem Parameter ein geeignetes Mittelmaß zu finden.

Feld bleibt leer: Kleinbetriebsregelung wird immer angewendet.

0: Kleinbetriebsregelung wird nie angewendet.

Numerischer Wert: Kleinbetriebsregelung wird bis zu eingegebenem Wert angewendet, darüber hinaus nicht mehr (z. B. 50).

Beachten Sie, dass für jeden fallweise beschäftigten Tag ein eigenes Dienstverhältnis geführt werden muss.

Dieser Parameter darf nicht unterjährig verändert werden, wenn schon Abrechnungen vorhanden sind.
Das bedeutet: Ist der Freibetrag für die Kleinbetriebsregelung angewendet worden, darf sich dieser nicht verringern sondern nur erhöhen.

Standardmäßig steht der Wert auf 50, d. h,. man dürfte den Parameter auf 51 erhöhen, aber sollte diesen Wert nicht kürzen!
Steht dieser Parameter auf "Ja" werden die Körperschaftssummen in das Programm Klientenzahlungen (CRM → Kanzlei) übergeben. Die Übernahme der Finanzamtsabgaben aus der Lohnverrechnung in die UVA kann nur dann sinnvoll genutzt werden, wenn die UVA monatlich abgegeben wird. Bei quartalsweiser UVA wird diese Vorgehensweise programmtechnisch nicht unterstützt. (Weitere Informationen: Klientenzahlungen und Abgabenarten)
 
Das Programm "Körperschaften summieren" übergibt automatisch die Lohnabgaben an die Klientenzahlungen und wird vor der Erstellung der Lohn-Monatsauswertungen (z. B. Buchungsbeleg, Auszahlungsjournal ...) automatisch gestartet. Die Übergabe an die Klientenzahlungen setzt die Hinterlegung der Firmennummer im Programm CRM → Stammdaten → Personen → Kunden im Feld Entspricht Firma voraus.

Falls dieser Parameter erst nach der Erstellung der Lohn-Monatsauswertungen verändert worden ist, dann muss zwingend im Paket LOHN → Spezial → Körperschaften summieren über die Schaltfläche "Neu berechnen" manuell gestartet werden, damit die aktuellen Lohnabgaben ermittelt und an die Klientenzahlungen übergeben werden.

0 - Nein
1 - Ja
Soll die Überweisung an das Finanzamt (Lohnsteuer, DB und DZ) durch die FIBU erfolgen, muss dieser Parameter auf "Ja" stehen. Dies kann nur bei monatlichen Zahlungen an das Finanzamt sinnvoll genutzt werden. Die Lohndaten werden am U31 ausgewiesen. (Weitere Informationen: Klientenzahlungen und Abgabenarten)

0 - Nein
1 - Ja