In dieser Tabelle werden Beitragsgrundlagennachweise verwaltet. Es handelt sich um eine ELDA-Detailtabelle. Allgemeine und aktuelle Informationen sowie eine Ausfüllhilfe für diese Meldungen steht auf der Homepage der
Sozialversicherung zur Verfügung.
Beitragsgrundlagennachweise wurden ab dem Jahr 2019 von monatlichen Beitragsgrundlagennachweisen (mBGM) abgelöst und sind daher nicht mehr relevant.
Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- Arbeiter
- Angestellter
- geringfügig besch. Arbeiter
- geringfügig besch. Angestellter
- sonst. Arb./Ang. ohne PV-Versicherung und Soz. Hilfeempfänger(in)
Allg. Beitragsgrundlage EBG_BGALDie allgemeine Beitragsgrundlage im ausgewiesenen Zeitraum ist in diesem Feld auf den Cent genau bis zur Höchstbeitragsgrundlage einzugeben.
In diese Gesamtsumme dürfen keinesfalls Sonderzahlungen und beitragspflichtige Teilentgelte eingerechnet werden.
Sofern nicht ein voller Entgeltfortzahlungsanspruch auf Grund einer arbeitsrechtlichen Regelung bestand, ist das dem Dienstnehmer für die ersten drei Tage einer Erkrankung gebührende Entgelt in dieser Gesamtsumme einzubeziehen. Beitragsgrundlagen für geringfügig Beschäftigte sind jeweils in einem eigenen Lohnzettel SV anzuführen.
BVA EBG_BVAKennzeichen, ob eine BVA-Versicherung vorliegt.
Betr. Vorsorgebeitrag EBG_BVBEDer vom Dienstgeber für den Dienstnehmer eingezahlter Beitrag an die Betriebliche Vorsorgekasse (BV) auf Cent genau.
Ein eventuell geleisteter Übertragungsbetrag ist nicht einzutragen.
Der für geringfügig Beschäftigte bei einer jährlichen Zahlungsweise zu leistende Zuschlag ist nicht zu berücksichtigen.
Betr. Vorsorgebeitrag - Beitragsgrundlage EBG_BVBGSumme der Beitragsgrundlagen der Betrieblichen Vorsorge (BV) für den laufenden Bezug und der Sonderzahlungen ohne Berücksichtigung der Höchstbeitragsgrundlage auf den Cent genau.
Dv-Nr EBG_DIENSTVLFDNRDienstverhältnisnummer
Firma EBG_DVFIRMENNRDienstverhältnisfirma
Erstelldatum EBG_ERSTELLDATUMDatum, wann der Datensatz erstellt wurde.
Ersteller EBG_ERSTELLUSERBenutzer, der den Datensatz erstellt hat.
Fehlermeldung EBG_FEHLERMELDUNGFehlermeldung, warum die Meldung nicht gesendet werden kann.
Mit-Firma EBG_FIRMENNRFirma des Dienstnehmers
Letzter User EBG_LETZTERUSERBenutzer, der den Datensatz zuletzt geändert hat.
L16 Nr EBG_L16NRL16 Nummer intern
Mitarbeiter-ID EBG_MITARBEITERIDIdentifikationsnummer des Mitarbeiters
Referenznummer EBG_REFNDie Referenznummer wird automatisch befüllt. Mit dem Feld ist eine meldungsbezogene Auswertung von Rückmeldungen aus der ELDA-Inhaltsprüfung in der ELDA-Software gewährleistet.
EBG_SENDEDATUM EBG_SENDEDATUMZeitstempel, bestehend aus Datum und Uhrzeit zum Zeitpunkt des Sendevorgangs.
Status EBG_SENDEKENNZEICHENDer Status gibt an, ob die Meldung sendefähig oder bereits gesendet wurde usw. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
sendefähig: Die Meldung ist sendefähig.
sendefähig, aber Warnung: Die Meldung ist sendefähig allerdings werden Warnungen bei der Meldebestätigung erwartet.
fehlerhaft: Die Meldung ist fehlerhaft und muss vor dem Versand korrigiert werden.
in E-Government gestellt und autom. gesendet: Die Meldung wurde an die ELDA übermittelt und zusätzlich ins E-Government gestellt.
in E-Government gestellt: Die Meldung wurde ins E-Government gestellt und kann von dort aus paketiert und versandt werden.
in ELDA-Verzeichnis gestellt: Die Meldung wurde ins ELDA-Verzeichnis gestellt. Das ELDA-Verzeichnis ist im Parameter
Verzeichnis für Sendedatei hinterlegt.
nicht senden: Die Meldung wurde als nicht gesendet markiert.
Steuernr des Dienstgebers EBG_STNRSteuernummer des Dienstgebers bestehend aus 2 Stellen Finanzamtsnummer und 7 Stellen Steuernummer.
Beitragspflichtiges Teilentgelt EBG_TEBGDer beitragspflichtige Betrag des Teilentgelts, das dem Dienstnehmer im Falle einer Erkrankung im ausgewiesenen Zeitraum auf den Cent genau bis zur Höchstbeitragsgrundlage gebührte.
Beitragspflichtiges Teilentgelt ist jenes Entgelt, das neben einem Kranken- oder Wochengeldbezug geleistet wird, wenn es 50 % der vollen Geld- und Sachbezüge vor dem Eintritt des Versicherungsfalles erreicht oder übersteigt.