Dieses Dokument betrifft

Deutschland.
Die Werte können aus der Auswertung 590 "Kennzahlen für Körperschaftsteuer" in die KSt1 bzw. den dazugehörigen Anlagen übernommen werden. Wenn die Nebenformulare bei der Bilanzdatenübernahme noch nicht vorhanden sind, werden sie angelegt.
Der Reiter Berechnungsangaben zur Berechnung der KSt-Rückstellung kann entweder aus dem Steuernavigator → KSt-Rückstellung oder aus dem entsprechenden Formular aufgerufen werden und ist folgendermaßen aufgebaut:
- Gewinn/Verlust als:
- Jahresüberschuss/-fehlbetrag: Bei dieser Einstellung greift das Programm auf die FIBU zu und holt sich von dort den vorläufigen Gewinn bzw. Verlust.
- Steuerbilanzgewinn/-verlust: Der Gewinn bzw. Verlust wird bei dieser Einstellung aus der Auswertung 521 (Steuerbilanz) übernommen.
- Buchungssymbol zur Gewinnermittlung: Bei Eingabe des Buchungssymbols wird der Gewinn neu aus der FIBU ausgelesen. Berücksichtigt wird dabei jene Buchungsvariante, die am Belegsymbol hinterlegt ist (Handelsbilanz oder Steuerbilanz). Dieses Feld ist nur in Verbindung mit der Einstellung Gewinn/Verlust als Jahresüberschuss/-fehlbetrag relevant.
- Gewinn/Verlust aus FIBU/Steuerbilanz: Wert wird aus Buchhaltung übernommen (bei Einstellung Gewinn/Verlust als Jahresüberschuss/-fehlbetrag) bzw. aus der Auswertung 521 übernommen (bei Einstellung Gewinn/Verlust als Steuerbilanzgewinn/-verlust)
- Korrektur nach § 60 Abs. 2 Satz 1 EStDV
- Bereits gebuchte KSt-Rückstellung: Wurde die KSt-Rückstellung bereits verbucht, so erscheint hier der gebuchte Betrag, um den Gewinn vor Bildung der Rückstellung ermitteln zu können.
- Bereits gebuchte SolZ-Rückstellung: Wurde die SolZ-Rückstellung bereits verbucht, so erscheint hier der gebuchte Betrag, um den Gewinn vor Bildung der Rückstellung ermitteln zu können.
- Bereits gebuchte GewSt-Rückstellung: Wurde die GewSt-Rückstellung bereits verbucht, so erscheint hier der gebuchte Betrag, um den Gewinn vor Bildung der Rückstellung ermitteln zu können.
- Bereits gebuchte Steuerforderung aus Verlustrücktrag: Wurde die Steuerforderung aus Verlustrücktrag im Zuge der Rückstellungsbuchung bereits verbucht, so erscheint hier der gebuchte Betrag, um den Gewinn vor Bildung der Rückstellung ermitteln zu können.
- Berechnete Tantiemen-Rückstellung: Der in der Tantiemenberechnung ermittelte Wert, wird automatisch in dieses Feld übernommen und in der Berechnung berücksichtigt.
- Gewinn vor Bildung der Rückstellung: Dieser Betrag wird auch nach der Verbuchung wieder ermittelt, um die Berechnung darstellen zu können.
- Gewinnmindernde KSt-VZ
- Sonstige gewinnmindernde KSt
- Nicht gewinnmindernde KSt-VZ
- Kapitalertragsteuer
- Kapitalertragsteuer aus Beteiligungen an Mitunternehmerschaften
- KSt-Rückstellung/ Aktivierung
- Steuerdifferenz aus VJ durch Verlustrücktrag: hier wird der berechnete Wert angezeigt
- manuelle Steuerdifferenz aus VJ durch Verlustrücktrag: der berechnete Wert kann hier mit einem manuell erfassten Wert übersteuert werden. Dies ist erforderlich für jene Fälle, in denen die Steuererklärung der Vorjahre vom Finanzamt angepasst wurde, aber die Erklärung des Vorjahres in der NTCS nicht angepasst wurde.
- SolZ Vorauszahlung
- SolZ zur Kapitalertragsteuer
- SolZ zur Kapitalertragsteuer aus Beteiligungen an Miterunternehmerschaften
- Sonstiger gewinnmindernder SolZ: Der Wert in diesem Feld wird automatisch in das Feld "SolZ VZ, sonstiger SolZ" übernommen. (In dieses Feld wird die SolZ VZ + der sonstige gewinnmindernde SolZ eingetragen.)
- Nicht gewinnmindernde SolZ-Vorauszahlung
- SolZ Rückstellung
Wird zusätzlich zur Körperschaftsteuererklärung auch eine
Gewerbesteuererklärung gemacht, so erweitert sich der Berechnungsdialog um folgende Felder:
- GewSt-Vorauszahlung: Diese Vorauszahlung wird automatisch aus dem Gewerbesteuerformular übernommen.
- GewSt-Vorjahre
- GewSt-Rückstellung/Aktivierung: Der Wert dieses Feldes wird im Berechnungsdialog Gewerbesteuer ermittelt und automatisch übernommen.
- Aktualisierung des GewSt-Formulares: Ist das Häkchen in diesem Feld gesetzt, so wird das zu versteuernde Einkommen aus der KSt1 automatisch in die Gewerbesteuererklärung übernommen bzw. laufend aktualisiert.
Hinweis
| Ändert sich die Gewerbesteuer, dann muss auch die KSt-Rückstellung neu berechnet und gebucht werden. |
In der KSt1 wird standardmäßig das Berechnungsblatt ausgehend vom endgültigen Gewinn (wie am Formular) gedruckt. Dieser Druck ist für den Mandanten gedacht. Zusätzlich kann das bisherige Berechnungsblatt ausgehend vom vorläufigen Gewinn ausgedruckt werden. Dabei handelt es sich um das Exemplar für den Sachbearbeiter, damit dieser die Rückstellungsberechnung besser nachvollziehen kann.
Die Hinterlegung der Konten für die automatische Buchung der KöSt-, SolZ-, GewSt-Rückstellung sowie des Verlustrücktrags und der Tantiemenberechnung erfolgt im Paket FIBU unter Stammdaten
→ Weitere Konteneinstellungen
→ Fixkonten.
Wählen Sie hier in der Menüleiste unter "Extras" die Funktion "Konten für Verbuchung aus Steuererklärungen".
Mit F5 Neu können nun die Konten für die automatische Buchung der KöSt, SolZ, GewSt, Verlustrücktrag und der Tantiemen erfasst werden.
Hinweis | Sind die Konten bereits im Standardkontenrahmen hinterlegt, so besteht die Möglichkeit, diese mit der Funktion "Standardkontenrahmen übernehmen (F8)" zu übernehmen. |
Die automatische Buchung kann in der Steuererklärung KSt1 in der Menüleiste unter "Steuererklärung" mit der Funktion "Rückstellung buchen" gestartet werden.

Folgende Einstellungen sind in diesem Fenster möglich:
- Buchungssymbol
- Belegnummer
- Buchungstext
- Buchen: Mit dem Häkchen in diesen Feldern können Sie entscheiden, ob Sie alles oder nur z. B. die KSt automatisch buchen möchten.
- Vorschau: Diese Einstellung zeigt zuerst in der Vorschau die Buchungen an. In der Vorschau kann dann mit Klick auf "Verbuchen" tatsächlich in die Fibu verbucht werden.
Mit der Funktion "Konten für Rückstellungsbuchung" können eventuell falsche bzw. fehlende Konten für die Verbuchung korrigiert sowie ergänzt werden.
Hinweis | Ändern sich nach der Buchung die Werte noch einmal, so kann die automatische Verbuchung nochmals gestartet werden. Die ursprünglichen Buchungen werden dadurch korrigiert. |
Am Belegsymbol kann eine Buchungsvariante für die Gewinnermittlung hinterlegt werden. Ist eine Variante hinterlegt, dann werden nur Buchungen von dieser Variante bei der Gewinnermittlung berücksichtigt.
Bei der Übernahme aus Standard von Buchungssymbolen muss kontrolliert werden, ob die Buchungsvariante in der Ziel-Fibu existiert. Wenn nicht, dann erscheint eine Abfrage, ob diese angelegt werden soll.
Damit die Berechnung mit dem richtigen Gewinn erfolgen kann, muss bei Verwendung von Buchungsvarianten im Rückstellungsfenster bei Bedarf das entsprechende Belegsymbol, welches die Buchungsvariante hinterlegt hat, ausgewählt werden, und der steuerrechtliche Gewinn aus der Fibu übernommen werden.
Bei Eingabe des Buchungssymbols wird der Gewinn dann neu aus der Fibu ausgelesen - mit der entsprechenden Buchungsvariante. Die Combobox für die "Gewinnart" muss dazu aber auf "Jahresüberschuss/Fehlbetrag" eingestellt sein.
Wenn am Belegsymbol eine Buchungsvariante hinterlegt ist, dann wird bei der Gewinnbuchung nur der Gewinn laut Buchungsvariante am Belegsymbol umgebucht. Als Buchungsart für die Buchung wird die Buchungsart des Belegsymbols verwendet - d. h. der handelsrechtliche Gewinn und der steuerrechtliche Gewinn müssen getrennt verbucht werden.
Beim Laden von Stammdaten werden vorrangig IBAN und BIC geladen. Falls einer der beiden Werte nicht vorhanden ist, werden BLZ und Kontonummer geladen.
Die automatische Übernahme aus der Bilanz erfolgt in die Anlage GK und Anlage Z. In der Anlage Z (Verbleibender Zuwendungsvortrag) muss die entsprechend geleistete Zuwendung manuell erfasst werden. Das Programm übernimmt danach automatisch den Wert in die Anlage Z (unter Berücksichtigung der Spendenabzugsbeschränkung) und in die GewSt1a.
Spenden in der Anlage GK werden gem. § 9 (1) Z 2 lit a, b beschränkt:
Es werden maximal
- 20 % des Einkommens oder
- 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter (in der Anlage Z)
angesetzt.
Als Maximalgrenze gilt der höhere der beiden Beträge.
Es werden nur die laufenden Spenden in der Anlage GK in der Spendenabzugsbeschränkung berücksichtigt. D. h. wenn mehr an Spenden erfasst wurde, dann wird trotzdem nur der zustehende Wert ausgewiesen.
Ein Verlustrücktrag kann nur im Rahmen der KSt beantragt werden, bei der Gewerbesteuer gibt es nur den Verlustvortrag. Zur genaueren Verdeutlichung wird nachfolgend ein kurzes Beispiel skizziert:
Gewinn Vorjahr | 100.000,-- |
Verlust aktuelles Jahr | -300.000,-- |
Im aktuellen Jahr entsteht ein Verlust (Ausgangsbasis hierfür – Gesamtbetrag der Einkünfte) – der Verlustrücktrag darf nun für das Vorjahr gemacht werden. D. h. 100.000,-- werden in das Vorjahr rückgetragen → 200.000,-- bleiben als Verlustvortrag übrig.
Im Falle eines Verlustrücktrags wird für das Vorjahr keine korrigierte Erklärung mehr eingereicht (neuer Bescheid für das Vorjahr wird vom Finanzamt automatisch ausgestellt). Im Hintergrund muss allerdings eine Berechnung erfolgen und der entsprechende Betrag am Berechnungsblatt ausgewiesen werden, damit dieser Wert dann als Forderung eingebucht werden kann. Die Implementierung der automatischen Verbuchung erfolgt im Rückstellungs-Verbuchungsdialog.
Die Felder, die in der Vorjahreserklärung dafür vorgesehen wären, sind die Zeilen "Davon ab: Verlustabzug aufgrund eines Verlustrücktrags aus .... auf ....". Grundsätzlich werden diese allerdings nur dann benötigt, wenn anhand eines zweiten Modells die Berechnung nachgestellt werden soll.
Wenn in der KSt1 im laufenden Jahr ein Verlust vorhanden ist, kann durch einen Verlustrücktrag in das Vorjahr ein Erstattungsanspruch in Höhe der Differenz zwischen der bisherigen festgesetzten Körperschaftsteuer des Vorjahres und der Körperschaftsteuer unter Berücksichtigung des Verlustrücktrags entstehen.
Der Verlustrücktrag ist mit 511.500 begrenzt.
Das Programm berechnet intern die Steuerdifferenz im Vorjahr unter Berücksichtigung des Verlustrücktrags. Die berechnete Steuerdifferenz wird am Berechnungsblatt des laufenden Jahres extra ausgewiesen.
Bei der Berechnung der Steuerdifferenz aufgrund eines Verlustrücktrags ist auch der Solidaritätszuschlag zu berücksichtigen. D. h. die Steuerdifferenz erhöht sich um den Solidaritätszuschlag.
Die Steuerdifferenz ermittelt sich folgendermaßen: Verlustrücktrag * 15 % (KSt) = Ergebnis + 5,5 % (Solidaritätszuschlag) = Ergebnis (Steuerdifferenz)
Beispiel | Verlustrücktrag: € 100.000,-- 100.000 * 15 % (KSt) = 15.000 + 5,5 % (Solidaritätszuschlag) = 15.825 (Steuerdifferenz) |
Für die korrekte GuV-Buchung des Verlustrücktrags sind unbedingt die richtigen Standardkonten inklusive Standardgliederung zu verwenden.
Diese Konten sind in Folge im Schema 590 ausgegliedert und führen daher zu keiner Berücksichtigung bei der KöSt-Berechnung des lfd. Jahres.
Richtiges Konto und Gliederung SKR04: Konto 7605, Kontogruppe 13173 im Schema 500
Richtiges Konto und Gliederung SKR03: Konto 2205, Kontogruppe 13173 im Schema 500
Für die Solidaritätszuschlagserstattung aus Verlustrücktrag gibt es kein Standardkonto. Es muss daher bei Bedarf ein Konto angelegt und dieses in der Kontogruppe 13221 gegliedert werden.
Die in den Stammdaten erfassten Gesellschafter werden beim erstmaligen Öffnen des Formulars automatisch übernommen.
In das Formular KSt1 wird in der letzten Spalte die am Gesellschafter erfasste
Identifikationsnummer übernommen.

Bei mehr als vier Gesellschaftern ändert sich die Vorgehensweise folgendermaßen:
- Alle Gesellschafter werden beim Ausdruck der KSt1 auf einem Zusatzblatt angedruckt.
- Vermerk "angeführt auf besonderem Blatt" auf dem Formular.
Beim Berechnen der KSt werden die Rückstellung und der SolZ (Solidaritätszuschlag) berechnet und in die Anlage GK eingetragen.
Die Werte für die Anlage GK können ebenso wie in der KSt1 aus der Auswertung 590 "Kennzahlen für Körperschaftsteuer" übernommen werden.
In der Anlage GK gibt es zusätzliche Felder für die berechnete Gewerbesteuer und den Solidaritätszuschlag sowie für die Vorauszahlungen. Die Felder werden aus der Berechnung der KSt-Rückstellung automatisch übernommen. Wenn im KSt-Berechnungsdialog ein vorläufiger Gewinn vorhanden ist, sind die Felder schreibgeschützt, ansonsten editierbar und die Summe der beiden Felder wird in das Hauptfeld übernommen. Die Felder werden nicht angedruckt.