Grundlegende Informationen zum Thema SEPA-Zahlungsverkehr finden Sie im FIBU-Thema unter
Bankeinzug.
Im Zuge des europäischen SEPA-Zahlungsverkehrs ist es beim SEPA-Lastschrift-Verfahren notwendig, über die sogenannte SEPA-Prenotification den Kunden über die Höhe und den Termin des einzuziehenden Betrages vorab zu informieren.
Das kann dadurch erzielt werden, dass auf der LEA Honorarnote diese Informationen einfach mitgedruckt werden.
Diese SEPA-Prenotification muss bestimmte Bestandteile aufweisen bzw. bestimmte Kriterien erfüllen:
- Der Betrag, der Belastungstermin, die Creditor Identification (Creditor-ID) und die Mandatsreferenz (Mandats-ID) sind dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen.
- Der Zeitraum von 14 Kalendertagen (2 Wochen) Vorlauf kann abweichend mit dem Zahlungspflichtigen vereinbart werden. Die Vorlaufzeit für die Pre-Notification wird vom Fälligkeitstag an gerechnet.
- Eine vertragliche Ausschließung der Pre-Notification-Pflicht sieht das Regelwerk nicht vor. Das heißt, ein korrekter SEPALastschrifteinzug muss in einer Pre-Notification angekündigt werden. Allerdings ist die Bank nicht verpflichtet zu prüfen, ob eine Pre-Notification vorliegt, da diese nur das Verhältnis zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigem betrifft.
- Die Einreichung der Lastschrift ist unabhängig von der Pre-Notification.
Bei wiederkehrenden Lastschriften genügt eine einmalige Information des Zahlungspflichtigen vor dem ersten Lastschrifteinzug.
In erster Linie zielt die Prenotification darauf ab, dass der Zahlungspflichtige rechtzeitig für die nötige Kontodeckung sorgen kann. Im Grunde reicht es für die SEPA-Prenotification auf der Rechnung auf den Einzug hinzuweisen und die Fälligkeit anzugeben.
Beispiel einer SEPA-Prenotification | Die Forderung von EUR 68,11 ziehen wir mit der SEPA-Lastschrift zum Mandat 20100115122014 zu der CID AT02ZZZ01234567890 von Ihrem Konto IBAN AT541100012345678900 bei der UniCredit Bank Austria AG, BKAUATWW zum Fälligkeitstag 15.12.2013 ein. Wir bitten Sie für Kontodeckung zu sorgen.
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Die Mandatsreferenz wird vom Creditor (Zahlungsempfänger) individuell vergeben und ist Bestandteil des SEPA-Mandats (welches Voraussetzung für den Einzug einer SEPA-Lastschrift ist). Diese wird auf der Bankverbindung des Kunden (Feld "Bankkontonummer" unter F8 "Bankverbindungen" aufrufbar) im Feld "Mandats-ID" hinterlegt. Näheres dazu im Themendokument
Bankeinzug der FIBU.
Das Zahlungsziel (ZZiel) muss in den Konditionen des Kunden hinterlegt sein und dient zur Berechnung des Fälligkeitsdatums der Honorarnote (Belegdatum + ZZiel = Fälligkeitsdatum).
Die Gläubiger-Identifikationsnummer bzw. Creditor-ID ist ein verpflichtendes Merkmal zur kontounabhängigen, eindeutigen Kennzeichnung des Gläubigers in einer Lastschrift.
Zahlungsempfänger werden im gesamten SEPA-Raum mit dieser einheitlichen, eindeutigen und standardisierten Identifikator (CreditorIdentifier) registriert. Der Zahlungsempfänger kann seine "Creditor-ID" bei seiner Bank anfordern. Die Nummer ist maximal 35 Stellen lang. Die Vergabe erfolgt durch die OeNB in Österreich

bzw. durch die Deutsche Bundesbank in Deutschland

(Nummer hat in Deutschland 18 Stellen).
Die Creditor-ID wird am Firmenstamm im dafür vorgesehenen Feld hinterlegt. Näheres dazu im Themendokument
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Unter Leistungserfassung
→ Stammdaten
→ Weitere Stammdaten
→ Zahlungsarten wird die SEPA-Prenotification im Feld "Zahlungsarttext" für die Zahlungsart "SEPA-Lastschrift" hinterlegt.
Im Rechnungsformular (welches unter Leistungserfassung
→ Stammdaten
→ Ausdrucke
→ Rechnungsformulare aufrufbar ist) kann der Zahlungsarttext infolgedessen als Feld eingefügt werden.
Beim Rechnungsdruck werden die Daten infolgedessen für den Ausdruck ermittelt:
In Deutschland werden Teilrechnungen bzw. Akontos üblicherweise über Lastschrift eingezogen, wohingegen laufende Rechnungen nicht dieser Zahlungsart entsprechen. Deswegen gibt es die Möglichkeit auf den Stammdaten von
Akontos und
Teilrechnungen eine abweichende Zahlungart für die Aufbereitung dieser Rechnungsarten zu hinterlegen.
Somit kann die Zahlungsart für die Aufbereitung von Akontos und Teilrechnung abweichend von der Zahlungsart lt. Kundenstammdaten sein.
Der GiroCode dient zur Erleichterung der Bezahlung von Rechnungen. Dieser wird in Form eines QR-Codes auf der Rechnung ausgewiesen. Auf einer Rechnung angedruckt enthält dieser bereits alle Zahlungsdaten wie Empfänger, IBAN, BIC, Zahlbetrag und Verwendungszweck. Durch das Auslesen des Codes per Handy-App kann die Zahlung dann sofort über eine mobile Banking-App erfolgen. Wie Sie einen derartigen GiroCode in Ihr Rechnungsformular einbinden können, erfahren Sie im Kapitel
QR-Code einfügen in der Themendokumentation
Honorarnoten drucken und in der Themendokumentation
QR-Code in der LEA.