
Leistungserfassung
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→ Teilrechnungen
Eine Teilrechnung ist eine von mehreren Möglichkeiten, um periodisch gleichbleibende Rechnungen (z. B. den monatlichen Fixbetrag für Buchhaltung und Lohnverrechnung) einfach abzurechnen.
In diesem Fenster wird festgelegt, für welche Kunden Teilrechnungen zur Anwendung kommen sollen.

Dieses Fenster verfügt über ein flexibles Layout und kann sowohl fixe als auch optionale Bereiche enthalten. In manchen Fenstern sind im Standard nicht alle möglichen Bereiche eingeblendet. Hier finden Sie Details zu
Fenstern mit flexiblem Layout.
Im Einstiegsfeld "Kunde" kann die Ansicht auf jene Teilrechnungsstammdaten gefiltert werden, welche für den Kunden angelegt sind.
Die Teilrechnung ist ein eigener
Fakturatyp, für den im Gegensatz zur "normalen" Honorarnote gilt, dass die Teilrechnung zwar normal kontiert und wie der Erlös für die LEA Auswertungen behandelt wird, aber keine tatsächlichen Leistungen beinhaltet. Die Leistungen werden erst im Zuge der Schlussrechnungserstellung ("normale" Honorarnote abzüglich zugeordnete Teilrechnungen) aufbereitet.
Teilrechnungen sind im Gegensatz zu den anderen Honorarfaktoren (die Rechenregeln, Multiplikatoren sind) somit eine Anweisung an das Programm, Teilrechnungsdaten zu erzeugen. Hier werden also keine bestehenden Leistungen mit Teilrechnungsinformationen bewertet, sondern tatsächlich Honorarnoten in Form von Teilrechnungen erzeugt.
Die Aufbereitung der Teilrechnungen erfolgt im Programm Honorarnoten aufbereiten mithilfe des Aufbereitungsmodus Teilrechnungen.
Im Anschluss stehen sie im Fenster Honorarnoten am Reiter "Teilrechnungen" zur Verfügung. Hier kann eine Teilrechnung auch manuell erfasst werden.
Weitere Details zu den Teilrechnungen (Verwendungszweck, nötige Einstellungen etc.) finden Sie im Themendokument
Teilrechnungen in der LEA.
Standardfeldauswahl Teilrechnungen
Die Beträge, die über Teilrechnungen verrechnet werden, sind technisch gesehen Barauslagen. Auch für die Zuordnung der Teilrechnung zur Schlussrechnung muss die Teilrechnung als "eigener Leistungsdatensatz" verstanden werden. Deswegen ist es nötig, Teilrechnungen in den Stammdaten mit einem Artikel zu versehen.
Die Verwendung von Teilrechnungen ist wie oben kurz dargestellt - wie die Verwendung von
Akontos oder
Monatsrechnungen oder
Pauschalen - eine Variante der Ausstellung von monatlich gleichbleibenden Rechnungen.
Sie haben gemeinsam, dass sie vor allem für die laufende Abrechnung von Buchhaltung und Lohnverrechnung verwendet werden.
Der wesentliche Unterschied zu den Pauschalen liegt darin, dass bei Pauschalen die bisher aufgelaufenen Leistungen in der Honorarnote aufbereitet und abgerechnet werden.
Das Akonto ist der Teilrechnung vom Ablauf her sehr ähnlich, wird allerdings anders kontiert.
Die Monatsrechnung stellt hingegen eine monatliche Pauschale dar, welcher nachträglich Leistungen automatisch nach Bezugsmonat und/oder -jahr, zugeordnet werden können. Sie dient grundsätzlich dazu, monatlich ein fixes Honorar zu verrechnen, ohne die dafür zu erstellende Rechnung kontrollieren zu müssen.
Die Konsequenzen daraus sind: Pauschalen kann man erst sinnvoll abrechnen, nachdem die abzurechnenden Leistungen erfasst worden sind, Teilrechnungen / Akontos / Monatsrechnungen kann man im Prinzip jederzeit stellen.
Kundenbezogene LEA Honorarfaktoren (zu denen die Teilrechnungen zählen), können als
vorgefertigte Tabellen im BMD Standardbrief angedruckt werden. Dies ermöglicht einen übersichtlichen Ausdruck aller Honorarvereinbarungen, die mit einem Kunden getroffen worden sind. Sind Honorarfaktoren über eine vorgefertigte Tabelle in der Vorlage vorhanden, öffnet sich beim Generieren des Briefes das Dialogfenster
Ermittlungsdatum für Kundenpreise, in dem Sie das Ermittlungsdatum bekannt geben müssen.