Grundlegende Informationen zu den Monatsrechnungen finden Sie unter Monatsrechnungen.
Leistungserfassung → Stammdaten → Honorarfaktoren → Monatsrechnungsvorlagen
Vorlage duplizieren | Die Funktion "Vorlage duplizieren" kann einerseits genutzt werden, um dieselbe Vorlage für einen anderen Kunden zu verwenden oder um die Vorlage für diesen Kunden zu duplizieren und bei der Kopie die Einstellungen anzupassen. |
Mit der Funktion "Nachfolgevorlage erzeugen" können eine oder mehrere Nachfolgevorlagen erstellt werden. Dabei öffnet sich das Fenster Nachfolgevorlage erzeugen. Der Wert der Feldes Gültig ab wird dabei automatisch erhöht vorgeschlagen, kann jedoch manuell angepasst werden. Die Details werden 1:1 von der ursprünglichen Monatsrechnungsvorlage kopiert und können bei Bedarf im Nachhinein adaptiert werden (z. B. Betragserhöhungen). |
| Aktive anzeigen | Die Funktion "Aktive anzeigen" schränkt die Ansicht auf alle Monatsrechnungsvorlagen ein, welche das Feld Aktiv aktiviert haben. |
| Inaktive anzeigen | Die Funktion "Inaktive anzeigen" schränkt die Ansicht auf alle Monatsrechnungsvorlagen ein, welche das Feld Aktiv deaktiviert haben. |
| Alle anzeigen | Die Funktion "Alle anzeigen" zeigt alle Monatsrechnungsvorlagen an (unabhängig vom Feld Aktiv). |
![]() | In diesem Fenster wird bei inaktiven Funktionen in der Statuszeile unterhalb eine Begründung angezeigt, warum ein Ausführen dieser Funktion nicht zulässig ist. Zum Beispiel ist das Erzeugen einer Nachfolgevorlage nicht möglich, wenn Monatsrechnungsvorlagen markiert sind, die bereits ein Gültig-Bis-Datum aufweisen. Eine Begründung wird dann wie im Bild unterhalb dargestellt. ![]() |
![]() | Bei den Funktionen Vorlage duplizieren und Nachfolgevorlage erzeugen wird der Leistungsumfang berücksichtigt. Dabei werden die Tätigkeitsgruppen der Quell-Monatsrechnungsvorlage beim Duplizieren/Nachfolger erstellen auf Zulässigkeit überprüft. Ist mindestens eine der Tätigkeitsgruppen nicht im Leistungsumfang zugeordnet, wird der Vorgang abgebrochen und eine Meldung zeigt an, dass aufgrund des Leistungsumfangs das Duplizieren auf den Kunden nicht zulässig ist. ![]() |
![]() | Es ist nicht zulässig, Vorlagendetails zu einer Monatsrechnungsvorlage hinzuzufügen oder zu löschen, wenn bereits Rechnungen zu dieser Monatsrechnungsvorlage existieren. Dies wird mit Meldungen unterbunden, weil ansonsten das spätere Hinzufügen der offenen Leistungen nicht mehr wie gewünscht möglich ist. ![]() ![]() Das Bearbeiten eines Vorlagendetails ist grundsätzlich erlaubt, die Eigenschaften "Tätigkeitsgruppe", "Jahresbezogen" und "Abweichung" dürfen jedoch nicht abgeändert werden und sind daher gesperrt, sobald bereits Rechnungen vorhanden sind. |
![]() | Seit Oktober 2023 ist der Kunde 201001 Allinger Kunde der Kanzlei. Daher wurde eine entsprechende Monatsrechnungsvorlage angelegt. Mit dem Kunden hat man sich darauf geeinigt, dass immer die Buchhaltung des jeweiligen Monats sofort abgerechnet wird, also ohne Abweichung: ![]() Im Jahr 2024 wird mit dem Kunden vereinbart, dass nun nicht mehr die Buchhaltung des jeweiligen Monats sofort abgerechnet wird, sondern erst einen Monat darauf. Aus diesem Grund wurde beschlossen, die Monatsrechnungsvorlage für das Jahr 2024 mit einer Abweichung von "-1" anzulegen. ![]() Dadurch ergäbe sich theoretisch folgende Problemsituation:
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![]() | Der Gültigkeitszeitraum der neuen Vorlage wird auf "Gültig ab" "02-2024" geändert, damit dem Kunden nicht zweimal die Monatsrechnung für die Buchhaltung 12/2023 verrechnet wird. In weiterer Folge dürfen auch erst ab dem Aufbereitungsmonat/-jahr 02/2024 Monatsrechnungen für diesen Kunden erstellt werden. |