Beschreibung:
In diesem View werden Daten insbesondere der Tabellen GZJ, GZM und INS angezeigt.

Aktennummer  VGX_GZJ_ANWALT_ZEICHEN
Eingabe des Zeichens, unter dem der Akt beim Rechtsanwalt registriert ist

Anzahl Personen  VGX_GZJ_ANZAHL_PERSONEN
Im Fall einer Unterhaltsforderung ist hier die Anzahl der Personen einzugeben, für die diese Unterhaltsexekution durchgeführt wird.

Beginn  VGX_GZJ_BEGINN
Datum, an dem das Zahlungsverbot (meist RSa- Brief oder RSb-Brief) des zuständigen Gerichts bzw. die Verpfändungsanzeige eingelangt ist. Dieses Datum ist entscheidend für den Rang der Forderung.

DV-Firma  VGX_GZJ_DVFIRMENNR
Dienstverhältnisfirma

Empfänger-Bank  VGX_GZJ_EMPFBANK
Wählen Sie hier die Bankverbindung aus, an die der Tilgungsbetrag überwiesen werden soll.

Hinweis
Eine Auswahl im Feld Überweisungs-Empfänger reicht für die Überweisung des Tilgungsbetrages nicht aus, da sowohl Gläubiger als auch Rechtsvertreter mehrere Bankverbindungen hinterlegt haben können.

Überweisung-Empfänger  VGX_GZJ_EMPFBANK_KZ
Soll die Tilgungsrate nicht an den Gläubiger, sondern an dessen Rechtsvertreter überwiesen werden, kann das in diesem Feld festgelegt werden.
 


Empfänger-Bank  VGX_GZJ_EMPFBANKLZ
Wählen Sie hier die Bankverbindung aus, an die der Tilgungsbetrag überwiesen werden soll.

Hinweis
Eine Auswahl im Feld Überweisungs-Empfänger reicht für die Überweisung des Tilgungsbetrages nicht aus, da sowohl Gläubiger als auch Rechtsvertreter mehrere Bankverbindungen hinterlegt haben können.

Firma  VGX_GZJ_FIRMENNR
Firmennummer

Art der Forderung  VGX_GZJ_FORD_ART
Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:

Dienstgeberdarlehen
Wird sehr selten über das Pfändungsprogramm abgewickelt.
Unterhaltsforderung
Hier verbleiben dem Verpflichteten nur 75 % der unpfändbaren Freibeträge.
Pfändung
"normale" sonstige Forderung
Verpfändung
Hat den Charakter einer Vormerkung, um sich einen vorderen Rang zu sichern. Deswegen wird bei der Neuanlage das Feld Pfändungsstatus auf "inaktiv" gestellt, d. h., es wird vorerst keine Pfändung gerechnet (z. B. Verpfändungsanzeige einer Bank).
Abtretung/Zession
Eine Gehalts- oder Lohnabtretung (= Zession) liegt vor, wenn ein Dienstnehmer seine pfändbaren Ansprüche aus dem Dienstverhältnis an eine andere Person abtritt (in der Praxis eher selten).

Standardmäßig wird die Ausprägung "Pfändung" vorgeschlagen. Bei der Berechnung des pfändbaren Betrags unterscheiden sich Pfändung, Verpfändung und Abtretung nicht. Diese Unterscheidung gibt es nur wegen der Drittschuldnererklärung, damit bei Frage 4 (andere Gläubiger) der entsprechende Punkt angekreuzt werden kann.



Freifeld 2  VGX_GZJ_FREIFELDA01
Dieses Freifeld kann für den Vermerk beliebiger Informationen herangezogen werden.

Freifeld 1  VGX_GZJ_FREIFELDD01
In diesem Freifeld kann ein beliebiges Datum hinterlegt werden.

Aktenzeichen (E-Nummer)  VGX_GZJ_GERICHT_ZEICHEN
Hier wird das Zeichen eingegeben, mit dem der Gerichtsbeschluss gekennzeichnet ist.

Gesamtschuld  VGX_GZJ_GESAMTSCHULD
Die Gesamtschuld (Kapitalforderung, Forderungsbetrag) ist bei einer sonstigen Forderung, d. h. bei einer "normalen" Pfändung, einer Verpfändung, einer Abtretung und auch beim Dienstgeberdarlehen, einzugeben. Im Fall einer Unterhaltsforderung sind stattdessen die Felder Monatsrate-Betrag und Rückstand Anfang mit den entsprechenden Beträgen zu erfassen. 

Gläubiger  VGX_GZJ_GL_NAME
Die betreibende Partei (z. B. ein Versandhaus, die unterhaltsberechtigte Person usw.)

Gläubiger-Nr  VGX_GZJ_GL_NR
An dieser Stelle muss der Gläubiger (die betreibende Partei, z. B. ein Versandhaus, die unterhaltsberechtigte Person usw.) hinterlegt werden. Mit der Funktionstaste F4 bzw. einem Mausklick auf gelangen Sie in die Gläubigerverwaltung, wo der entsprechende Gläubiger aus einer Liste ausgewählt oder neu angelegt werden kann.

Exekution Nr  VGX_GZJ_GZJNR
Laufende Nummer der Exekution. Diese Nummer entspricht nicht dem Rang!

Institutionsart  VGX_GZJ_IART
Institutionsart wird automatisch festgelegt

Gerichts-Nr  VGX_GZJ_INR
Nummer des Exekutionsgerichts

Status  VGX_GZJ_ISTAKTIV
Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:


Die Pfändungsberechnung wird nur dann durchgeführt, wenn dieses Feld auf "rechnen" steht. In allen anderen Fällen wird kein Tilgungsbetrag berechnet.

Die Ausprägung inaktiv kommt beispielsweise bei einer Verpfändung zur Anwendung. Dabei wird der Arbeitgeber von der Verpfändung verständigt, damit der Rang der Forderung gewahrt bleibt. Vorerst soll jedoch keine Pfändung durchgeführt werden. Erst wenn die Forderung gerichtlich geltend gemacht wird, wird der Status auf "Pfändung rechnen" gestellt und die Pfändungsberechnung aktiviert.

Die Ausprägungen eingestellt und vorläufig eingestellt verhalten sich bei der Pfändungsberechnung wie die Ausprägung "inaktiv", d. h., es erfolgt keine Tilgung. Beim Ausdruck der Drittschuldnererklärung hingegen werden bei der Aufstellung der anderen Gläubiger jene Gläubiger, bei denen der Status auf "inaktiv" steht, angeführt (Ausnahme: Feld "Forderung begründet" steht auf "nein"), wohingegen Gläubiger mit dem Status "eingestellt" oder "vorläufig eingestellt" nicht angedruckt werden, auch wenn die Restschuld nicht 0 ist.

Die Ausprägung erloschen weist dieselbe Funktionalität auf wie "eingestellt". Pfändungen mit dieser Ausprägung scheinen nicht auf der Drittschuldnererklärung für nachrangige Exekutionen auf. Bei einem Wiedereintritt werden Exekutionen auf den Status "erloschen" gestellt, sofern der Wiedereintritt nach mehr als 12 Monaten passiert. Bereits eingestellte Pfändungen erhalten beim Wiedereintritt nicht den Status "erloschen". 

Institutionsland  VGX_GZJ_LANDNR
Landnummer der Institution wird automatisch festgelegt

Mitarbeiter-ID  VGX_GZJ_MITARBEITERID
Mitarbeiteridentifikationsnummer

Monatsrate-Betrag  VGX_GZJ_MONATSRATE
Betrag, der monatlich getilgt werden soll. Ob es sich bei dem Betrag um einen Fixbetrag oder um die Obergrenze handelt, wird im Feld Monatsrate festgelegt.
 
Hinweis
Wenn bei Unterhaltsforderungen ein Rückstand vorhanden ist, spielt es keine Rolle, welcher Betrag als Monatsrate hinterlegt woden ist, da immer der gesamte für die Unterhaltsforderung zur Verfügung stehende pfändbare Betrag für die Tilgung verwendet wird. Erst wenn der Rückstand vollständig getilgt worden ist, beschränkt sich der Tilgungsbetrag wieder auf die Monatsrate (Obergrenze oder Fixbetrag).

Zahlungsende  VGX_GZJ_MONATSRATE_ENDE
Im Fall einer Unterhaltsforderung ist hier das Datum einzugeben, ab dem keine laufende Unterhaltszahlung mehr zu leisten ist.

Monatsrate  VGX_GZJ_MONATSRATE_KZ
Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
 
Nein
Es ist keine Monatsrate vereinbart worden.
Obergrenze
Es wird die erfasste Monatsrate getilgt, jedoch maximal der pfändbare Betrag bis zum Existenzminimum.
Fixbetrag
Es wird auf jeden Fall die Monatsrate getilgt, auch wenn der pfändbare Betrag überschritten und so das Existenzminimum minimiert wird.
 

Zinsen, Spesen  VGX_GZJ_NEBENGEBUEHR
Zinsen und Spesen sind nur bei sonstigen Forderungen (bzw. Dienstgeberdarlehen) einzugeben. Sie erhöhen den insgesamt einzubehaltenden Forderungsbetrag. Die Restschuld  wird erhöht.

Restschuld  VGX_GZJ_RESTSCHULD
Die Restschuld wird aufgrund der Werte in den Feldern
  • Gesamtschuld
  • Zinsen, Spesen
  • Zinssatz
  • Zinsen berechnet
  • Tilgung manuell
  • Tilgung berechnet 
grundsätzlich automatisch berechnet. Wird die Restschuld manuell verändert (aktualisiert), besteht die Möglichkeit, die Zinsen und Spesen neu berechnen zu lassen. In diesem Fall werden die Nebengebühren (Zinsen, Spesen) automatisch um den Differenzbetrag zwischen berechneter und eingegebener Restschuld erhöht bzw. vermindert und auf diese Weise aktualisiert.
 
Beispiel
In der Praxis wird gegen "Ende" einer Pfändung häufig der tatsächlich aushaftende Betrag beim Gläubiger nachgefragt. Dieser kann sich aufgrund unterschiedlicher Zinsenberechnungen von jener Restschuld, die das Programm errechnet hat, unterscheiden. Durch die Eingabe der tatsächlichen (meist höheren) Restschuld werden nun die Nebengebühren automatisch korrigiert.

Rückstand Anfang  VGX_GZJ_RUECKSTAND
Eingabe des Rückstands, der zu Beginn einer Unterhaltsforderung offen ist.

Rückstand getilgt  VGX_GZJ_RUECKSTAND_GET
In diesem Feld wird der bereits getilgte Rückstand einer Unterhaltsforderung angezeigt. Mit der Funktionstaste F8 oder durch einen Mausklick auf das Symbol  können die monatlich getilgten Rückstandsbeträge angesehen werden.
 


Rückstand offen  VGX_GZJ_RUECKSTAND_OFFEN
An dieser Stelle wird der noch offene Rückstand einer Unterhaltsforderung ausgewiesen.

Rechtsvertreter  VGX_GZJ_RV_NAME
Eingabe des zuständigen Rechtsvertreters

Rechtsvertreter-Nr  VGX_GZJ_RV_NR
An dieser Stelle muss der Rechtsvertreter hinterlegt werden. Mit der Funktionstaste F4 bzw. einem Mausklick auf gelangen Sie in die Rechtsvertreterverwaltung, wo der entsprechende Rechtsanwalt aus einer Liste ausgewählt oder neu angelegt werden kann.

Spesen DSE manuell getilgt  VGX_GZJ_SPESEN_DSE
Spesen DSE manuell getilgt

Spesen Drittsch. Erklärung  VGX_GZJ_SPESEN_DSE_KZ
Der Dienstgeber hat bei fristgerechter Übermittlung der DSE Anspruch auf einen pauschalen Kostenersatz. In diesem Feld wird festgelegt, ob, wie und in welcher Höhe der Kostenersatz für das Ausfüllen der Drittschuldnererklärung geltend gemacht wird. Die ausgewählte Formulierung wird auf der Drittschuldnererklärung angedruckt. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung (Werte ab dem Lohnjahr 2017):
 


Spesen/Tilgung rechnen  VGX_GZJ_SPESEN_PROZ_KZ
Geben Sie an, ob für die Berechnung der pfändbaren Beträge Spesen berechnet werden sollen oder nicht (2 % bei der erstmaligen Überweisung, höchstens jedoch € 8,00 und 1 % für jede weitere Überweisung, höchstens jedoch € 4,00, wobei die Höchstgrenze mehrfach angesetzt werden darf). Details siehe: Spesen für Pfändungsberechnung).
 
Hinweis
Die gewünschte Ausprägung kann in den Lohn-Paramtern für Pfändung als Vorschlagswert hinterlegt werden.



Tilgung manuell  VGX_GZJ_TILGUNG
Möglichkeit zur Eingabe des Forderungsbetrages, der bereits vor Anlage der Pfändung getilgt worden ist. Dieses Feld ist bei manueller Nacherfassung von Pfändungen, die bereits getilgt werden, zu befüllen.

Tilgung berechnet  VGX_GZJ_TILGUNG_BER
In diesem Feld wird der berechnete und getilgte Forderungsbetrag angezeigt. Jene Beträge, die im Feld Tilgung manuell erfasst worden sind, werden in diesem Feld nicht berücksichtigt. Mit der Funktionstaste F8 oder durch einen Mausklick auf das Symbol  können die monatlichen Tilgungsraten und Spesen angesehen werden.
 


Verfahrensart  VGX_GZJ_VERFAHREN_KZ
Legen Sie fest, ob es sich bei dem Verfahren um ein "vereinfachtes Bewilligungsverfahren" (Forderungen bis € 50.000,00) oder um ein "ordentliches Bewilligungsverfahren" (Forderungen über € 50.000,00) handelt. 
 

Für Pfändungen, die nach dem "vereinfachten Bewilligungsverfahren" abgewickelt werden, gilt für die Überweisung der pfändbaren Beträge eine Wartefrist von 4 Wochen (4 Wochen ab dem Einlang-Datum der Forderung). Das heißt, die pfändbaren Beträge werden dem Mitarbeiter zwar sofort vom Netto abgezogen, wegen der 4-Wochen-Einspruchsfrist des Mitarbeiters jedoch frühestens nach 4 Wochen an den jeweiligen Gläubiger überwiesen (siehe Feld Überweisungsbeginn am Reiter "Stammdaten").
 
Hinweis
Der Vorschlag für die Dauer der Überweisungssperre kann in den Lohn-Parametern für Pfändung individuell festgelegt werden (Standardwert = 4 Wochen).

Zinsen berechnet  VGX_GZJ_ZINSEN_BER
Über dieses Feld kann eine automatische Zinsberechnung durchgeführt werden. Die Restschuld des aktuellen Monats wird (bei der Endverspeicherung) nach folgender Formel errechnet:
 
Restschuld aktueller Monat = Restschuld Vormonat x (1 + Zinssatz / 1200)
 
Vielfach wird jedoch auf die Zinsenberechnung verzichtet. Stattdessen nimmt man, wenn die Pfändung zur Neige geht, mit dem Gläubiger Kontakt auf und informiert sich darüber, wie hoch der noch ausständige (Zinsen-)Rest ist, um diesen mit der letzten Rate zu überweisen. Sehr empfehlenswert ist dafür das Programm Restschuld-Kontrollliste drucken.

Zinssatz  VGX_GZJ_ZINSENPROZ
Eingabe des Zinssatzes zur automatischen Berechnung der Zinsen

Erhöhungs-/Herabsetzungsbetrag  VGX_GZM_ERHBETRAG
Soll das Existenzminimum im Zuge der Zusammenrechnung erhöht oder herabgesetzt werden, kann in diesem Feld der entsprechende Betrag (+ oder - ) eingetragen werden.
 
Beispiel
Das Exekutionsgericht erlässt folgenden Beschluss:

Der nach § 291a Exekutionsordnung errechnete unpfändbare Freibetrag wird monatlich um € 250,00 erhöht:


Die Berechnung des pfändbaren Betrages sieht wie folgt aus (Werte vom Jahr 2016):


   berechnetes Existenzminimum   1.617,00
+ Erhöhungsbetrag                           250,00
= unpfändbarer Freibetrag             1.867,00


Indiv. Grundbetrag  VGX_GZM_GB
Eingabe des individuellen Grundbetrages (Prozentsatz oder Betrag), der aufgrund der Zusammenrechnungsanordnung gewährt wird. Dieses Feld ist nur aktiv, falls im Feld Grundbeträge laufende Bezüge rechnen die Ausprägungen "Indiv. Grundbetrag - Fixbetrag" oder "Indiv. Grundbetrag - Prozentsatz" und im Feld Zusammenrechnung die Ausprägung "Ja" gewählt worden sind.

Beispiel (Beträge aus dem Jahr 2016)
Grundbeträge rechnen = Indiv. Grundbetrag-Prozentsatz
Indiv. Grundbetrag = 30 %
Allgemeiner Grundbetrag = 882,00
Unterhalt-Grundbetrag = 352,00 (für 2 Kinder)


Berechnung der Grundbeträge:
882,00 * 30 % = 264,60
352,00 * 30 % = 105,60

Beispiel (Beträge aus dem Jahr 2016)
Grundbeträge rechnen = Indiv. Grundbetrag-Fixbetrag
Indiv. Grundbetrag = € 1.000,00
Allgemeiner Grundbetrag = 882,00
Unterhalt-Grundbetrag = 352,00 (für 2 Kinder)


Berechnung der Grundbeträge:
882,00 + 352,00 = 1.234,00
1.000,00 / 1.234,00 * 100 = 81,037 %
882,00 * 81,037 % = 714,75
352,00 * 81,037 % = 285,25

Grundbeträge rechnen  VGX_GZM_GB_KZ
Steht das Feld Zusammenrechnung auf "Ja", können Sie hier festlegen, ob und wenn ja, in welcher Höhe die Grundbeträge bei dieser Pfändung berücksichtigt werden sollen.


Bei der Ausprägung "Nein" erfolgt keine Berechnung der Grundbeträge.

Bei den Ausprägungen "Indiv. Grundbetrag - Fixbetrag" und "Indiv. Grundbetrag - Prozentsatz" kann anschließend im Feld Indiv. Grundbetrag laufende Bezüge der vom Gericht festgesetzte Wert bzw. Prozentsatz eingetragen werden.

Lohnjahr  VGX_GZM_JAHR
Lohnjahr

Zusätzl. Netto Beendigungsbezüge  VGX_GZM_NETTO_ENDE
Müssen Sie aufgrund des gerichtlichen Zusammenrechnungsbeschlusses eine Gesamtberechnung der pfändbaren Beträge durchführen, sind auch Einkünfte aus anderen Geldquellen zu berücksichtigen. In diesem Feld ist der Nettobetrag eventueller Beendigungsansprüche (z. B. UEL und Abfertigung), die der Mitarbeiter bei anderen Dienstgebern bezieht, einzugeben.

Zusätzl. Netto laufende Bezüge  VGX_GZM_NETTO_LFD
Müssen Sie aufgrund des gerichtlichen Zusammenrechnungsbeschlusses eine Gesamtberechnung der pfändbaren Beträge durchführen, sind auch Einkünfte aus anderen Geldquellen zu berücksichtigen. In diesem Feld ist der Nettobetrag der laufenden Bezüge (Gehalt, Überstunden, Prämien ...), die der Mitarbeiter bei anderen Dienstgebern bezieht, einzugeben.

Zusätzl. Netto Sonderzahlungen  VGX_GZM_NETTO_SZ
Müssen Sie aufgrund des gerichtlichen Zusammenrechnungsbeschlusses eine Gesamtberechnung der pfändbaren Beträge durchführen, sind auch Einkünfte aus anderen Geldquellen zu berücksichtigen. In diesem Feld ist der Nettobetrag eventueller Sonderzahlungen (UZ und WR), die der Mitarbeiter bei anderen Dienstgebern bezieht, einzugeben.

Zusammenrechnung  VGX_GZM_ZUSAMMENRE
Soll aufgrund einer Zusammenrechnungsanordnung des Exekutionsgerichts eine Zusammenrechnung mit anderen Einkünften durchgeführt werden, muss dieses Feld auf "Ja" stehen. Darüber hinaus sind folgende Felder zu berücksichtigen:
 


Name  VGX_INS_INAME
Name der Institution

Nummer  VGX_INS_INR
Die Institutionsnummer entspricht immer der Nummer der konkreten Institution (z. B. BankNr).