Grundlegende Informationen zur NTCS FIBU finden Sie unter Erste Schritte.
Liechtenstein hat dasselbe Mehrwertsteuersystem wie die Schweiz, deshalb wird in den Firmenstammdaten als Land Liechtenstein erfasst und als Rechtsversion muss die Schweiz hinterlegt werden.
Weiters muss eine Steuerverwaltung hinterlegt werden. Sie können im Feld "Steuerverwaltung" mit F4 nach den vorhandenen Institutionen suchen bzw. mit F5 eine neue Steuerverwaltung anlegen:

Mehrwertsteuer - Steuerverwaltung - Landesverwaltung - Liechtensteinische Landesverwaltung
Aufgrund staatsvertraglicher Vereinbarungen zwischen Liechtenstein und der Schweiz bilden die Gebiete beider Staaten ein gemeinsames „Mehrwertsteuerinland“. Wird im Mehrwertsteuergesetz von Inland gesprochen, so ist das Gebiet beider Staaten darunter zu verstehen. Liechtenstein und die Schweiz haben weitestgehend gleichlautende mehrwertsteuerrechtliche Bestimmungen:
• Normalsteuersatz von 8,1 %,
• Sondersatz von 3,8 % bei Hotelübernachtungen inkl. Frühstück
• Reduzierter Steuersatz von 2,6 % (beispielsweise auf Ess- und Trinkwaren).
Grundsätzlich ist jedes Unternehmen ab einem Umsatz von über 100.000 Schweizer Franken mehrwertsteuerpflichtig, wobei etwaige Umsätze in der Schweiz mit zu berücksichtigen sind. Das ausländische Unternehmen muss sich dann mittels Antrags bei der liechtensteinischen Landesverwaltung ins Mehrwertsteuerregister eintragen und erhält eine Mehrwertsteuernummer, welche übrigens auch für Leistungserbringungen in der Schweiz verwendet werden kann. Die liechtensteinische Mehrwertsteuer ist (in der Regel) quartalsweise abzurechnen und abzuliefern.
Das Reverse Charge System kommt vornehmlich bei grenzüberschreitender Erbringung von bestimmten Dienstleistungen nach Liechtenstein als sogenannte „Bezugssteuer“ zur Anwendung, sofern der ausländische leistungserbringende Betrieb nicht über eine Liechtensteiner oder Schweizer Mehrwertsteuernummer verfügt. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Begriff „Dienstleistung“ im liechtensteinischen Mehrwertsteuerrecht weit enger ausgelegt wird als in Österreich. So werden etwa Arbeiten an Gegenständen generell als Werklieferung/Werkleistung eingestuft, auch wenn der Gegenstand dabei nicht verändert wird.

UID-Schweizer Unternehmensidentifikationsnummer auch für LI
Als Betriebsland muss in den Tools-Parametern die Schweiz eingestellt sein:
Für Liechtenstein steht Ihnen der Standardkontenrahmen 400 zur Verfügung. Die FIBU kann mit diesem Standardkontenrahmen angelegt werden, denn es ist wichtig, dass auf den Sachkonten auch das Land 17 Schweiz hinterlegt ist:
Aus dem Standardkontenrahmen 300 Schweiz können die Fixkonten und Steuerkonten automatisch angelegt werden. Diese finden Sie unter FIBU → Stammdaten → Weitere Kontoeinstellungen → Fixkonten bzw. Steuerkonten. In beiden Programmpunkten können Sie mit dem Button "Standardkontenrahmen übernehmen" die Daten in die FIBU übernehmen.
Danach müssen auch noch die Prozentsätze für Liechtenstein angelegt werden. Diese können Sie unter FIBU → Stammdaten → Buchungseinstellungen → Prozentsätze wieder mit dem Button Standardkontenrahmen aus der Firma 300 übernehmen.
Der Bankenstamm sowie die Postleitzahlen sind bereits mit der Installation vorhanden.
Hinweis | Ab dem 1.1.2025 ist es möglich, die Mehrwertsteuerabrechnung jährlich abzugeben. Es wird das Formular für die Quartals-UVA verwendet. Dies kann am FIBU-Stamm im Feld "UVA-Abgabezeitraum" eingestellt werden.
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Die Mehrwertsteuerabrechnung muss in Schweizer Franken erstellt werden.
Dazu muss im Firmenstamm die Währung auf CHF Schweizer Franken eingestellt sein.
Wird mit Filialen gebucht, kann die Buchhaltung in Euro geführt werden, jedoch muss auf der Filiale die "UVA-Währung" auf Schweizer Franken gestellt sein:
Für die Umrechnung der Währung auf Schweizer Franken wird der jeweilige Saldo pro Konto zum Tageskurs vom Stichtag (Ausdrucksdatum) herangezogen (Quartalsende). Ist zum Stichtag kein Kurs angelegt, so wird der letzte Kurs vom jeweiligen Ausdrucksmonat für die Umrechnung herangezogen.
Im Buchungsprogramm kann über Funktionen → Mehrwertsteuer-Abrechnung Steuerkontrolle jederzeit eine Steuerkontrolle durchgeführt werden.
Die Kontrolle kann für einzelne oder mehrere Monate gestartet werden.
Die Steuerkontrolle kann kumuliert oder detailliert (mit Enter auf der jeweiligen Zeile) dargestellt werden.
Die Anzeige nach Steuerkonten entspricht einer kumulierten Darstellung je Steuerkonto.
Die Anzeige nach Steuercodes entspricht einer detaillierten Darstellung je Steuercode.
Je Steuercode werden die errechneten Steuern aufgrund der Bemessungsgrundlage mit den verbuchten Steuerbeträgen laut Buchungen kontrolliert.
| Sammelkonto | Der Saldo des Sammelkontos wird angezeigt. |
| Steuer aus Bemessung | Die errechnete Summe lt. Bemessung wird angezeigt. |
Buchung | Die Steuern der einzelnen Buchungen werden summiert und angezeigt. |
Differenz aus Bemessung | Differenz zw. Sammelkonto und Steuer aus Bemessung wird angezeigt. Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann es hier zu Rappen-Differenzen kommen. |
Differenz aus Buchung | Differenz zw. Sammelkonto und Steuer aus Buchungen. |
Hinweis | In der MWST-Abrechnung Steuerkontrolle kann zusätzlich die Spalte "Saldo lt. Buchungsperiode" eingeblendet werden, welche den Saldo des Sammelkontos lt. Buchungsperiode anzeigt. Wird z. B. die MWST-Periodenverschiebung verwendet, kann bei einigen Buchungen die Buchungsperiode von der MWST-Periode abweichen. |
Hinweis | Umsätze von ausländischen Filialen werden in der MWST-Abrechnung im Feld 221 (bzw. im Summenfeld 200) ausgewiesen. Dies betrifft - alle Steuercodes mit der Steuerart Umsatzsteuer + zusätzlich alle Steuercodes mit Steuergruppe 1 (Umsatzsteuer) - alle Steuercodes mit der Steuerart nicht steuerbar - jedoch ohne Steuercodes der Steuergruppe 21 (Aufwände nicht steuerbar) Umsätze aus Filialen in Liechtenstein werden als Inlandsumsätze behandelt!
Die Leistungen im Ausland (Kennzeichen 221) werden auf der MWST-Abrechnung wie folgt angedruckt:
- Bei Firmen mit Firmensitz Schweiz werden alle Umsätze aus Filialen angedruckt. - Bei Buchhaltungen mit Filiale Schweiz wird der weltweite Umsatz angedruckt. - Bei (nur) Schweizer Firmen wird nichts eingetragen. |
Sollten hier Differenzen ausgewiesen werden, wenden Sie sich bitte umgehend an die Mitarbeiter des NTCS FIBU Supports!!!
Bevor Sie mit der Erstellung der Mehrwertsteuerabrechnung beginnen, können Sie einen Steuernachweis bzw. einen Einzelsteuernachweis ausdrucken. Mit diesen Steuernachweisen können Sie Ihre Daten vorab kontrollieren.
Bei den Ausdrucken "Einzelsteuernachweis" und "Steuernachweis" können Sie auswählen, ob ein Summenblatt ausgedruckt werden soll bzw. ob die Daten mit/ohne Bilanz oder nur Bilanzbuchungen gedruckt werden sollen.
Das Summenblatt entspricht dem Ausweis auf dem MWST-Formular der ESTV.
Zusätzlich wird die Steuerkontrolle angedruckt, die die errechnete Bemessung und die tatsächliche Steuer auf dem Sammelkonto vergleicht. Eine eventuelle Differenz wird angedruckt. Rappen-Differenzen aus dieser Vergleichsberechnung sind dabei zu vernachlässigen.
Achtung! | Wird mit mehreren Filialen gebucht, wird immer auch die Umsatzsteuer für alle anderen Filialen angedruckt. Dies ist standardmäßig auch korrekt, da in der Schweiz auch der Weltumsatz gemeldet werden muss. Sollte dies jedoch nicht gewünscht werden, dann kann dies am Steuer- bzw. Einzelsteuernachweis unter "Weltumsatz" ausgestellt werden:
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Die Buchungen werden je Steuercode und Prozentsatz summiert. Aufgrund dieser Bemessungsgrundlage wird dann die Steuer ausgewiesen.
| | Steuernachweis | Einzelsteuernachweis |
| Aufruf | Im Programmteil MWST-Formular über den Pkt. Ausdruck → Ausdruck Steuernachweis oder über den Menüpunkt MWST/Meldungen können Sie den Steuernachweis drucken. | Im Programmteil MWST-Formular über den Pkt. Ausdruck → Ausdruck Einzelsteuernachweis oder über den Menüpunkt MWST/Meldungen können Sie den Einzelsteuernachweis drucken. |
Allgemeines | Der Steuernachweis steht Ihnen für die Berechnung und den Ausdruck der monatlichen (bzw. vierteljährlichen) oder jährlichen Mehrwertsteuer mit Bilanz oder nur der Bilanzbuchungen zur Verfügung. Die Mehrwertsteuerschuld wird dabei nach Steuercode und Steuerprozentsätzen getrennt ausgedruckt, wobei die Erlöse jedes einzelnen bebuchten Kontos ersichtlich sind. | Kumulierter Ausdruck Auf dem kumulierten Ausdruck wird die Mehrwertsteuerschuld nach Steuercode und Steuerprozentsatz getrennt ausgedruckt. Die Erlöse jedes einzelnen bebuchten Kontos sind ersichtlich. Detaillierter Ausdruck Auf dem detaillierten Ausdruck ist die Mehrwertsteuerschuld getrennt nach Steuercode und Steuerprozentsatz angedruckt. Jede einzelne Buchung ist ersichtlich. |
Auswertungsdesigner | Der Steuernachweis ist fix hinterlegt und kann in keinster Weise abgeändert werden. | |
Der Einstieg erfolgt unter FIBU → MWST/Meldungen → MWST Formular.
Nach dem Einstieg wird das ausgefüllte MWST-Formular am Bildschirm angezeigt. Im Kopf sehen Sie die Firmennummer, das FIBU-Jahr und die Von-Periode/Bis-Periode, für welche die Berechnung durchgeführt wurde.
Hinweis | Der Abgabezeitraum der Mehrwertsteuerabrechnung kann über den FIBU-Stamm geregelt werden.
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Die MWST-Werte werden aufgrund der Steuercodes und Prozentsätze auf den Buchungen berechnet und in der MWST-Abrechnung ausgewiesen. D. h., für die Bemessungsgrundlage werden alle Buchungen mit demselben Steuercode und Prozentsatz summiert. Die Berechnung der Steuer erfolgt dann aufgrund dieser Bemessungsgrundlage.
Wenn auf einem fixierten Erlöskonto mit einem anderen Steuercode oder Prozentsatz gebucht wurde, dann wird dieses Konto am Summenblatt unter der Überschrift "KONTROLLE FIXIERTE KONTEN" ausgewiesen.
Hinweis | Die Gutschrift/Zahllast wird in der Schweiz immer zu Gunsten des Steuerpflichtigen gerundet. |
Für Buchhaltungen, die nach vereinnahmten Entgelten gebucht werden, erfolgt die Berechnung ebenfalls aufgrund der Buchungen. Hier werden jedoch nur die Buchungen, die mit "I" (= Ist-Steuer = vereinnahmte Steuer) gekennzeichnet sind, für die Berechnung herangezogen.
Über den Button

können die Werte am Schirm manuell verändert werden.
Sobald ein Wert manuell erfasst bzw. geändert wird, wird das Feld mit der Bezeichnung "man." gekennzeichnet.
Wurden für eine MWST-Abrechnung bereits manuelle Werte erfasst, erscheint bei neuerlicher Aufbereitung dieser MWST-Abrechnung folgende Abfrage:
| Ja | Die veränderten und abgespeicherten Werte bleiben vorhanden und werden wieder angezeigt. |
| Nein | Die MWST wird neu berechnet, die Werte wieder aus der Buchhaltung übernommen. Manuell erfasste Werte gehen verloren. |
Über den Button

kann das MWST-Formular inkl. Werte ausgedruckt werden. Der Ausdruck erfolgt ausschließlich auf weißem A4-Papier.
Achtung! | Originalformulare können nicht bedruckt werden. Es dürfen nur Originalformulare versendet werden, der Ausdruck der MWSt-Abrechnung aus der NTCS ist bei der Finanz nicht zulässig!
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Hinweis | Zahlscheine können für die Schweiz nicht ausgedruckt werden. |
Um die MWST-Abrechnungen online einreichen zu können, muss als 1. Schritt am ePortal bei der ESTV (Eidgenössische Steuerverwaltung) ein Benutzerkonto erstellt werden.
Melden Sie sich dazu unter folgendem Link an:
https://eportal.admin.ch/start
Jetzt Benutzerkonto erstellen
Anschließend muss das Login-Verfahren ausgewählt werden.
Wählen Sie Suisse Tax aus.
Danach erfolgt die Registrierung. Sie erhalten per E-Mail und Post weitere Informationen bzw. die Zugangsdaten.
Sobald ein Benutzer angelegt ist, erhalten Sie von der ESTV automatisch eine E-Mail, die Sie auffordert, die MWST-Abrechnung zeitgerecht zu erfassen.
Beispiel | Untenstehende Beispiel-E-Mail: |
Wenn Sie den Link anklicken, gelangen Sie auf die Anmeldeseite der ePortals der ESTV, auf der Sie anmelden müssen.
Zum Beispiel:
Nach der Eingabe der E-Mail und des SMS-Codes, befinden Sie sich auf der Hauptseite des ePortals.
Wählen Sie MWST abrechnen.
Klicken Sie auf "Offene".
Es gibt 2 Varianten, die MWSt-Abrechnung einzureichen:
Die Zahlungen müssen manuell in die entsprechende Zeile eingetragen werden:
Wenn ein XML-File aus BMD erstellt worden ist, können die Abrechnungsdaten
importiert werden.
Abänderbarkeit: In ESTV SuisseTax sind die mittels XML importierten Daten abänderbar, bevor die Abrechnung eingereicht wird. Valide XMLs, die fachlich nicht korrekte Inhalte aufweisen, führen somit nicht zu einer unüberwindbaren Situation.
Wenn Sie die Datei ausgewählt haben, werden die Daten eingelesen.
Die übermittelten Werte werden in den entsprechenden Feldern des Formulars angezeigt und können noch bearbeitet werden.
Wenn Sie "Weiter" wählen, kommt noch die Abfrage nach der Bankverbindung und der Kontaktangaben für Rückfragen. Anschließend können Sie die MWST-Abrechnung endgültig einreichen.
Sie erhalten u.a. eine Bestätigung und können sich die Abrechnung als PDF herunterladen. Auf der Kopie der Abrechnung ist der QR-Code für die Verbuchung der Rechnung, um die MWST über den Zahlungsverkehr bezahlen zu können.
Vorbereitungen im Firmenstamm
Am Reiter "Firma Steuerverwaltung" muss die Mehrwertsteuernummer und die Steuerverwaltung erfasst werden.
Parameter
In den FIBU-Parametern muss firmenbezogen der Pfad angegeben werden, auf dem das XML-Verzeichnis abgespeichert werden soll.
Sie finden diesen unter FIBU → Stammdaten → FIBU Parameter → MWST-Abrechnung und Meldungen.
Hier können Sie den Pfad ablegen, auf den das XML-Verzeichnis gelegt werden soll.
Wählen Sie unter "MWST/Meldungen" das MWST-Formular aus, um die XML-Datei zu erstellen.
Hinweis | Sollte es zu negativen Beträgen kommen, werden diese entsprechend negativ in der Mehrwertsteuerabrechnung abgebildet (z.B. Kennziffer 405). |
Je nach Wunsch können Ausdrucke und die XML-Erstellung angewählt werden.
Sollten für den Monat, für den die XML-Datei erstellt wird, noch offene Buchungskreise vorhanden sein, erscheint folgende Meldung:
Hinweis | Periodensperre. Soll verhindert werden, dass in einer Periode, für die bereits eine XML-Datei abgegeben wurde, noch gebucht wird, kann der Parameter "Periodensperre setzen" gesetzt werden (UVA → Extras → Parametereinstellungen → Allgemein → Periodensperre setzen). |
Zum Quartalsende können die MWST und Vorsteuer automatisch auf ein Zahllastkonto umgebucht werden. Wählen Sie dazu im Buchungsprogramm unter Funktionen → Steuerumbuchungen.
Anschließend kommt eine Abfrage, welches Quartal Sie umbuchen möchten:
Wenn Sie mit "OK" bestätigen, werden die Steuerkonten automatisch umgebucht.
Der an die ESTV zu zahlende Saldo ist danach am Zahllastkonto (üblicherweise 2201 oder 2220) ersichtlich. Damit die MWST mit dem Kreditoren-Zahlungsverkehr bezahlt werden kann, muss die MWST wie eine Rechnung inkl. Codierzeile vom ESTV-Zahlschein verbucht werden.
Anschließend kann die Zahlung der MWST im BMD Zahlungsverkehr freigegeben werden.
Unter dem Programmpunkt UVA → Extras → Steuerumbuchungen können die Steuern automatisch monatlich oder für das gesamte Jahr umgebucht werden.
Die Steuerumbuchung kann auch automatisch mittels Parameter gestartet werden.
Diese Einstellung finden Sie unter UVA → Extras → Verbuchung → Steuerumbuchungen:
Voraussetzung ist die Hinterlegung des Zahllastkontos unter Stammdaten
→ Fixkonten.
Hinweis | Es werden nur die Steuerkonten umgebucht, welche unter Stammdaten → "Steuerkonten" als Steuerkonten hinterlegt sind. Wird z. B. eine Direktsteuer gebucht, wird dieses Steuerkonto nur dann automatisch umgebucht, wenn es in den Steuerkonten für den jeweiligen Steuercode und Prozentsatz hinterlegt ist. Mit diesem Parameter werden auch für die Filialen (sofern das Steuerkonto hinterlegt ist) die Steuerumbuchungen gestartet.
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Wenn die Vorsteuer- und MWST-Konten noch nicht umgebucht worden sind, erscheint die Abfrage:
Sie erhalten anschließend eine Meldung mit der Pfadangabe, dass der XML-File erstellt wurde, und können diesen
bei der ESTV einlesen.
Führen Sie mehrere Firmen als selbstständige Buchhaltungen, die bei der ESTV unter einer MWST-Nummer abgerechnet werden, können diese für die MWST-Erstellung konsolidiert werden.
Um eine konsolidierte MWST-Abrechnung erzeugen zu können, müssen Sie in einer bestehenden oder neuen Firma eine "leere" (nicht bebuchte) FIBU anlegen (die Anlage entnehmen Sie bitte der Dokumentation
Firmen- und FIBU-Stammdaten).
In dieser FIBU muss das Feld "Konsolidierungs-Kz" auf "MWST-Abrechnung Konsolidierung" gestellt werden. Anschließend können über Funktionen → FIBU → FIBU-FIBU-Zuordnung (in den Firmen- und FIBU-Stammdaten) die entsprechenden Buchhaltungen der konsolidierten FIBU zugeordnet werden.

Für die konsolidierte Buchhaltung steht Ihnen neben der MWST-Erstellung nur der Steuernachweis (kein Einzelsteuernachweis) zur Verfügung!
Der Einzelsteuernachweis muss für die jeweilige gebuchte FIBU separat ausgedruckt werden, da dieser nur aufgrund von Buchungen funktioniert und in der konsolidierten FIBU nur die Werte für die MWST-Abrechnung zusammengerechnet werden.
Grundsätzlich gelten bei der MWST-Abrechnung Liechtenstein dieselben Einstellungen wie in der Schweiz. Wichtig ist, dass am Firmenstamm das Land Liechtenstein und im Feld "Land Rechtsversion" die Rechtsversion Schweiz ausgewählt ist. Die Rechtsversion Schweiz ist separat zu erwerben (ist nicht im Basis-Paket enthalten).
Hinweis | Eine elektronische Übermittlung der MWST-Abrechnung ist nicht möglich! Im Falle Liechtenstein kann folgende Meldung ignoriert werden:
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Für den Zahlungsverkehr mit Liechtenstein können grundsätzlich die Dateiformate für Schweiz verwendet werden. Dabei ist zu beachten, auf der Bankverbindung im Feld "Telebankingformat Inland" und "Telebankingformat Drittland" das TB-Format zusätzlich zu hinterlegen.
Wenn Sie das TB-Format auswählen, ist zu beachten, dass vorher das Land von Liechtenstein auf Schweiz zu ändern ist: