Hier finden Sie häufige Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der Teil- und Schlussrechnungsautomatik.
Für die empfohlenen Kontrollen passen Sie bitte Ihre Feldauswahl für die
Bildschirmansicht Kontoblatt wie empfohlen an.
Kontrolle: Am Kontoblatt in der Spalte "TR/SR-Ablaufnummer" kontrollieren, ob die Ablaufnummer der Teilrechnung identisch ist mit der Ablaufnummer der Schlussrechnung.
Korrektur: Die Ablaufnummer auf der Teilrechnung richtigstellen, die Schlussrechnung löschen und nochmals einbuchen.
Kontrolle: Sie können am Kontoblatt überprüfen, ob in der Spalte "TR/SR-Ablauftyp" tatsächlich "Teilrechnung" ausgewiesen wird.
Korrektur: Möglicherweise gibt es hier auch ein steuerliches Problem, weil die Teilrechnung als normale Rechnung sofort versteuert wurde. Die falsch gebuchte Rechnung stornieren und als Teilrechnung wieder einbuchen. Die Schlussrechnung löschen und nochmals einbuchen.
Kontrolle: In dem Fall können Sie am Kontoblatt in die VJ gehen und nach der Originalbuchung suchen.
Korrektur: Liegt die Teilrechnung länger als 2 Jahre zurück, dann können Sie entweder am Ablauf das richtige Auftragsdatum erfassen oder die
Parametereinstellung bezüglich der Anzahl der Vorjahre, in denen gesucht wird, anpassen.
Schlussrechnung nochmals löschen und neu einbuchen.
Kontrolle: Auch in dem Fall können Sie am Kontoblatt in die VJ gehen und nach der Originalbuchung suchen.
Korrektur: Die Vorjahre in den Firmen- und FIBU-Stammdaten richtig hinterlegen, die Schlussrechnung nochmals löschen und neu einbuchen.
Kontrolle: Auf dem Ablauf muss das Auftragsdatum kontrolliert werden. Das Auftragsdatum dient dem Programm als Orientierung wie weit zurück nach Teilrechnungen gesucht werden muss und sollte unbedingt in dem Wirtschaftsjahr liegen, in dem die 1. Teilrechnung gebucht wurde.
Korrektur: Hinterlegen Sie das richtige Auftragsdatum, löschen Sie die Schlussrechnung und buchen Sie diese neu ein.
Kontrolle: Im Journal überprüfen, ob unterhalb der Zahlungsbuchung tatsächlich eine Anzahlung ausgelöst wurde.
Korrektur: Wurde keine Anzahlung ausgelöst, gibt es bei der Schlussrechnung auch kein Anzahlungsstorno. Zu überlegen ist, ob eine UVA-Korrektur im ursprünglichen Monat der Zahlung notwendig ist (Rücksprache mit dem Steuerberater).
Kontrolle: Am Konto für Anzahlungen lt. Fixkonten (je nach Hinterlegung 2070/3270 oder 299999/399999) kontrollieren, welche Ablaufnummer in der ursprünglichen Anzahlungsbuchung steht.
Lösung 1: Die Schlussrechnung löschen. Die Ablaufnummer auf der ursprünglichen Zahlung (Bankbuchung) richtigstellen. Nochmals die Schlussrechnung buchen.
Lösung 2: Die Anzahlung manuell stornieren und dabei mit der ursprüngliche Anzahlung ausziffern.
Kontrolle: Am Konto für Anzahlungen lt. Fixkonten (je nach Hinterlegung 2070/3270 oder 299999/399999) in der Spalte "OP-Betrag" kontrollieren, ob diese Position noch offen ist.
Lösung 1: Eine manuelle Auszifferung darf auf dem Konto für Anzahlungen eigentlich nicht vorkommen und sollte abgeklärt werden. Falls irrtümlich ausgeziffert wurde, sollte die Auszifferung nochmal aufgebaut werden. Danach die Schlussrechnung löschen und dann die Schlussrechnung nochmals einbuchen.
Lösung 2: Wurde die Anzahlung automatisch ausgeziffert, dann wurde diese scheinbar bereits mit einem automatischen Anzahlungsstorno storniert. In diesem Fall muss abgeklärt werden, ob das richtig war, und welche steuerlichen Konsequenzen sich aus dem falschen Storno ergeben haben (ev. Rücksprache mit dem Steuerberater).
Kontrolle: Am Konto für Anzahlungen lt. Fixkonten (je nach Hinterlegung 2070/3270 oder 299999/399999) kontrollieren, ob die Summe der EB-Buchungen mit dem Saldo im Vorjahr übereinstimmen.
Korrektur: Jahresübernahme durchführen, Schlussrechnung löschen und nochmal einbuchen.
Kontrolle: Am Konto für Anzahlungen lt. Fixkonten (je nach Hinterlegung 2070/3270 oder 299999/399999) alle Buchungen mit der entsprechenden Ablaufnummer und dem entsprechenden Personenkonto in der Spalte "TR/SR-Orig. Kontonr" summieren.
Lösung: Standardmäßig werden die Anzahlungen lt. Parametereinstellung (FIBU-Parameter
→ Buchen
→ TR/SR/AZ)
Storno der AZ-Automatikbuchungen nur bis zur Höhe der Schlussrechnung storniert. Diese Parametereinstellung sollte auch nur geändert werden, wenn sichergestellt ist, dass die verbleibende Anzahlung im selben Monat zurückgezahlt wird. (ev. Rücksprache mit dem Steuerberater bezüglich steuerlicher Konsequenzen).
Soll die Anzahlung im Nachhinein storniert werden, so erfolgt dies am Kontoblatt des Kontos für Anzahlungen lt. Fixkonten (je nach Hinterlegung 2070/3270 oder 299999/399999 über die Funktion "Anzahlung ausbuchen". Da mit dieser Funktion auch die Steuer storniert wird, muss sichergestellt sein, dass die Anzahlung im selben Monat zurücküberwiesen wird.
Kontrolle: Am Konto für Anzahlungen lt. Fixkonten (je nach Hinterlegung 2070/3270 oder 299999/399999) in der Spalte "OP-Betrag" kontrollieren, ob diese Position noch den vollen Betrag ausweist.
Lösung: Eine manuelle Auszifferung darf auf dem Konto für Anzahlungen eigentlich nicht vorkommen und sollte abgeklärt werden.
Kontrolle: Am Kundenkonto die lfd. Nummer der Schlussrechnung und der Anzahlungsbuchung kontrollieren.
Ursache: Bei einer Zahlung wurde eine manuelle Anzahlung ausgelöst obwohl bereits eine Schlussrechnung gebucht wurde oder es wurde zuerst eine normale Rechnung gebucht, dann die Anzahlung und die Rechnung später auf eine Schlussrechnung geändert.
Lösung: Die Anzahlungsbuchung kann am Konto für Anzahlungen lt. Fixkonten (je nach Hinterlegung 2070/3270 oder 299999/399999) mit der Funktion "Anzahlung ausbuchen" storniert werden.
- Das Storno der ursprünglichen TR- und AZ-Stornos wird über Parameter gesteuert (FIBU-Parameter → Buchen → TR/SR/AZ) Storno TR-/AZ-Storno bei SR-Storno.
- Ist der Parameter richtigerweise auf "Ja" gesetzt und die Stornos werden trotzdem nicht storniert, so wurde das SR-Storno vermutlich falsch gebucht.
SR-Stornos werden nur dann richtig erkannt, wenn sie die gleiche Belegnummer und Ablaufnummer wie die ursprüngliche Schlussrechnung haben und die Stornobuchung ebenfalls als Schlussrechnung gebucht wurde (TR/SR-Ablauftyp = Schlussrechnung). Ist die Eingabe der gleichen Belegnummer nicht möglich, kann bei der Stornobuchung im Feld "GU/STO-Org.Beleg" die originale Belegnummer der Schlussrechnung eingegeben werden, um ebenfalls die richtigen Korrekturbuchungen auszulösen!
- Die Teilrechnung wurde irrtümlich gebucht und der Ablauf soll auf dem Konto nicht mehr aufscheinen.
Lösung: Sie können die Schlussrechnung mit Betrag 0 einbuchen, dann wird automatisch die letzte Teilrechnung storniert und der Ablauf scheint nicht mehr auf der TR/SR-Liste auf.
- Die Teilrechnung wurde mit falschem Betrag ausgestellt, aber am richtigen Konto gebucht.
Lösung: Teilrechnung mit richtigem Betrag einbuchen, dann wird die falsche Teilrechnung automatisch storniert.
- Die Teilrechnung wurde mit falschem Steuercode, falschem Prozentsatz oder falscher Filiale gebucht.
Lösung: Sie können eine Schlussrechnung mit Betrag 0 einbuchen, dann wird automatisch die letzte Teilrechnung storniert. Danach können Sie die Teilrechnung neu einbuchen. Gibt es bereits eine Zahlung zu dieser Teilrechnung, muss diese storniert und neu gebucht werden.
Bei beinhaltenden Teilrechnungen ist es möglich, dass z. B. die 1. und die 2. Teilrechnung mit unterschiedlichen Steuercodes/Prozentsätzen/Filialen gebucht werden.
Damit korrekt versteuert wird, ist es nötig, dass die weiteren Teilrechnungen als Splittbuchung erfasst werden.
Beispiel | 1. TR 20 % USt Bei der Anzahlung wird die Versteuerung mit USt ausgelöst. 2. TR Bauleistung (Splittbuchung mit 20 % USt und Bauleistung) Die Splittaufteilung besteht aus dem Teilrechnungsbetrag der 1. TR (20 % USt) und dem Zuwachs durch die 2. TR (Bauleistung). Dadurch wird zum einen korrekt versteuert und zum anderen die Anzahlung auf dem korrekten Anzahlungskonto ausgewiesen. Ein ev. anfallender Skonto wird aliquotiert.
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Hinweis | Wurde die 1. Teilrechnung irrtümlich mit falschem Steuercode/Prozentsatz/Filiale gebucht, dann sollte eine Schlussrechnung mit Betrag 0 gebucht und der Ablauf somit abgeschlossen werden. Dann kann die Teilrechnung mit dem richtigen Steuercode/Prozentsatz/Filiale eingebucht werden. |
Eine Regierechnung wird als normale Rechnung (nicht als Teilrechnung) eingebucht. Allerdings ist es notwendig, dass bei der Regierechnung die TR/SR-Ablaufnummer eingegeben wird, damit diese dem entsprechenden Ablauf auch zugeordnet werden kann.
Dazu muss im Buchen der Parameter TR/SR/AZ → TR/SR-AblaufNr bei normaler Rechnung/Zahlung auf "Ja" gesetzt werden.
Regierechnungen bzw. Rechnungen, die nicht über Teilrechnungen dem eigentlichen Ablauf zugeordnet sind, können trotzdem auf den Auswertungen beim Ablauf mitgedruckt werden.
Dazu müssen folgende Parameter gesetzt sein:
- FIBU → Stammdaten → FIBU Parameter → Buchen → TR/SR/AZ → TR/SR-AblaufNr bei normaler Rechnung/Zahlung
Dieser Parameter bewirkt, dass bei normalen Rechnungen/Zahlungen eine Ablaufnummer erfasst werden kann.
- FIBU → Auswertungen → Teil- und Schlussrechnungen drucken → Andruck aller Rechnungen u. Zahlungen mit TR/SR-Ablaufnummer
Dieser Parameter steuert, dass auch normale Rechnungen/Zahlungen mit Ablaufnummer am Ausdruck der TR/SR-Übersicht bzw. auf der Bildschirmliste angedruckt werden.
Vor einer Übernahme aus BMD 5.5 ist die TR/SR-Liste in BMD 5.5 abzustimmen. Es dürfen nur offene Positionen auf der Liste aufscheinen. Nach der Übernahme muss sofort die TR/SR-Liste NTCS mit der Liste aus BMD 5.5 verglichen werden.
Positionen, die auf der Liste der NTCS aufscheinen, auf der Liste aus der BMD 5.5 jedoch nicht, können am Ablauf mit dem Auftrag-Endedatum für den Ausdruck gesperrt werden. Sollte das nicht möglich sein, weil der Ablauf noch bei anderen Personenkonten offen ist, muss die weitere Vorgangsweise mit dem Support geklärt werden. Erst dann darf in der NTCS zu buchen begonnen werden.
Kontrolle: Vergleichen Sie am Kontoblatt die Ablaufnummer der offenen Positionen mit der Ablaufnummer der Schlussrechnung.
Lösung: In diesem Fall sind möglicherweise andere Abläufe mitbetroffen, deshalb ist eine genaue Analyse erforderlich.
Kontrolle: Am Kontoblatt des Personenkontos kontrollieren, ob die Buchung der Schlussrechnung auch tatsächlich den Ablauftyp "Schlussrechnung" hat.
Lösung: Die falsche Buchung bearbeiten und als Schlussrechnung neu speichern oder die falsche Buchung stornieren und als Schlussrechnung neu einbuchen.
Kontrolle: Am Kontoblatt des Personenkontos kontrollieren, ob die offene Position eine höhere Journalnummer aufweist als die Schlussrechnungsbuchung.
Lösung: Diese Positionen können mit einer Schlussrechnung mit Betrag 0 automatisch storniert werden.
Kontrolle: Am Ablauf kontrollieren, ob das Auftragsdatum richtig gesetzt ist. Das Auftragsdatum regelt die Suche der Teilrechnungen in den Vorjahresbuchhaltungen. Es darf nicht höher sein als das Datum der ersten Teilrechnung.
Lösung: Das Auftragsdatum am Ablauf richtig setzen.
Kontrolle: Am Ablauf kontrollieren, ob das Auftragsende-Datum gesetzt ist. Bei laufenden Abläufen darf hier nichts eingetragen sein, weil damit der Andruck des Ablaufs auf der TR/SR-Übersicht unterbunden wird.
Lösung: Das Auftragsende-Datum am Ablauf herauslöschen.
Kontrollieren Sie das Auftragsdatum am Ablauf. Ist kein Auftragsdatum am Ablauf hinterlegt, so wird als Rückfallsebene folgender Parameter ausgelesen:
FIBU → Stammdaten → FIBU Parameter → Auswertungen → Teil- und Schlussrechnungen drucken → Anzahl der VJ-FIBUs für Storno bei SR und Auswertungen TR/SR
Weiters kontrollieren Sie bitte, ob das Auftragsendedatum irrtümlich im Vorjahr liegt.
Regierechnungen sind Rechnungen, die als normale Rechnung mit TR/SR-Ablaufnummer gebucht wurden.
Dazu muss der Parameter FIBU → Stammdaten → FIBU Parameter → TR/SR/AZ → TR/SR-AblaufNr bei normaler Rechnung/Zahlung gesetzt werden.
Sollen diese auf der TR/SR-Übersicht angedruckt werden, muss der Parameter FIBU → Stammdaten → FIBU-Parameter → Auswertungen → Teil- und Schlussrechnungen drucken → Andruck aller Rechnungen und Zahlungen mit TR/SR-Ablaufnummer auf "Ja" gesetzt werden.
- Kann die Buchung noch bearbeitet werden, dann können Sie die Ablaufnummer richtigstellen. Achten Sie aber darauf, ob möglicherweise bereits Anzahlungen ausgeziffert wurden, die ebenfalls die falsche Ablaufnummer übernommen haben. In diesem Fall muss die Anzahlungsbuchung neu ausgeziffert werden.
- Kann die Buchung nicht mehr bearbeitet werden, dann muss ein Storno erfolgen. Auch hier darauf achten, ob möglichweise die falsche Ablaufnummer auf Anzahlungen übernommen wurde.
Die Teilrechnung manuell stornieren oder mit einer Schlussrechnung mit Betrag 0 automatisch stornieren lassen.
Die falsche Buchung bearbeiten und als Schlussrechnung neu speichern oder die falsche Buchung stornieren und als Schlussrechnung neu einbuchen.
Kontrolle: Am Personenkonto in der Spalte "OP" kontrollieren, ob eine Teilrechnung ausgeziffert wurde oder die OP-Zuordnung manuell erfolgt ist.
Lösung: Die Zahlungsbuchung nochmals bearbeiten und neu ausziffern.
Kontrolle: Am FIBU-Stamm im Feld 131 "AZ-Automatik" kontrollieren, ob die Anzahlungsautomatik deaktiviert ist.
Lösung 1: AZ-Automatik aktivieren. Anschließend die Zahlungsbuchung nochmals bearbeiten und neu ausziffern.
Lösung 2: Im Feld "AZ-Automatik" ist die Ausprägung "Bei allen TR/SR-Abläufen mit Versteuerung bei Bezahlung" hinterlegt. Dann ist der Ablauf möglicherweise mit sofortiger Versteuerung eingestellt. In diesem Fall würde tatsächlich keine Anzahlungsbuchung ausgelöst werden.
Lösung 1: Es gibt eigentlich eine Teilrechnung, die ausgeziffert werden könnte, dann die Zahlungsbuchung bearbeiten und richtig ausziffern.
Lösung 2: Es gibt keine Teilrechnung, die ausgeziffert werden könnte, dann die Zahlungsbuchung bearbeiten und mit (Alt + 3) die Anzahlung manuell auslösen.
Kontrollieren Sie am Personenkonto, ob bei der Teilrechnungsbuchung in der Spalte "Sy" das Steuersymbol mit dem Zusatz "n" angezeigt wird (Vn, Mn, En, Rn, Bn). Scheint der Zusatz nicht auf (V, M, E, R, B), dann ist am Ablauf sofortige Versteuerung eingestellt, und die Anzahlungsbuchung wird daher steuerneutral gebucht.
Sie hätten die Möglichkeit bei sofortiger Versteuerung der Teilrechnungen die Anzahlungsautomatikbuchung zu unterdrücken. Dazu müsste am FIBU-Stamm im Feld "131 AZ-Automatik" die Einstellung "Bei allen TR/SR-Abläufen mit Versteuerung bei Bezahlung" getroffen werden. Dann wird die Anzahlungsautomatik nur noch bei Abläufen mit "Versteuerung bei Zahlung" ausgelöst.
- Bei auflaufenden Teilrechnungen wird die Teilrechnung storniert und mit dem richtigen Betrag wieder eingebucht.
- Bei beinhaltenden Teilrechnungen wird die Teilrechnung mit dem richtigen Betrag nochmals eingebucht, dann wird die ursprüngliche Teilrechnung automatisch storniert.
Achtung: Es darf in der Zwischenzeit natürlich keine weitere Teilrechnung eingebucht worden sein, sonst würde diese storniert werden. In diesem Fall ist die Korrektur nicht mehr notwendig, weil die falsche Teilrechnung schon durch eine neue Teilrechnung storniert wurde.
Um den Ablauf ordnungsgemäß abzuschließen, wird eine Schlussrechnung in Höhe der Teilrechnung gebucht. Damit werden die Teilrechnung und eventuell bereits versteuerte Anzahlungen automatisch storniert.
Wird zu einer Anzahlungsbuchung in der Auszifferung eine andere Anzahlungsbuchung zugeordnet (TR/SR-Ablauftyp "Anzahlung automatisch" oder "Anzahlung manuell"), so erscheint folgende Hinweismeldung:
"Mit dieser Anzahlungsbuchung wurde eine weitere Anzahlungsbuchung ausgeziffert. Diese wird in die Berechnung des aktuellen Anzahlungsbetrags nicht einbezogen, das kann zu einer falschen Versteuerung führen!
Bitte überprüfen Sie die automatische Anzahlungsbuchung auf Betragsrichtigkeit. Bei einem falschen Anzahlungsbetrag ordnen Sie zuvor in der manuellen Auszifferung die bestehende Anzahlung der Rechnung zu."
Dieser Fall kann entstehen, indem eine Anzahlung entweder schon beim Buchen nicht mit der TR ausgeziffert, sondern eine "Anzahlung manuell" ausgelöst wurde. Somit bleiben sowohl bei der Teilrechnung als auch bei der Anzahlungsbuchung der OP-Betrag stehen.
Oder in der manuellen Auszifferung wurden bereits ausgezifferte Positionen wieder aufgebaut und deshalb haben die Teilrechnungsposition und die dazugehörige Anzahlung wieder einen OP-Betrag.
Werden diese Positionen dann im Zuge der nächsten Anzahlung gemeinsam ausgeziffert kommt es zu diesem Problem.
Lösung: Die aktuelle Anzahlungsbuchung verwerfen, in der manuellen Auszifferung die offen Anzahlung der dazugehörigen TR zuordnen, so dass auf der TR-Buchung nur noch der verminderte OP-Betrag steht und dann die neue Anzahlungsbuchung neu einbuchen.
Der Skonto von Anzahlungen muss zwingend auf der Original-Zahlungsbuchung erfasst sein. Nur so wird der Skonto steuerlich richtig behandelt und bei der Schlussrechnung ordnungsgemäß umgebucht. Auch der Ausweis des Skontos auf der TR/SR-Übersicht funktioniert nur dann, wenn der Skonto auf der Zahlungsbuchung steht.
Der Anzahlungsskonto darf NICHT über die
Manuelle Auszifferung oder durch eine manuelle Umbuchung ausgebucht werden!
Lösung: Die Zahlungsbuchung bearbeiten und den Skonto ordnungsgemäß erfassen. Die Zahlung wird dadurch neu validiert und die automatische Anzahlungsbuchung angepasst.
Lösung: Über Bildschirmansichten → Kontoblatt am Personenkonto die Zahlungsbuchung in der aktuellen Periode automatisch stornieren. Die Abfrabe, ob die zugeordneten offenen Posten aufgebaut werden sollen, mit JA beantworten. Dadurch werden die Zahlungsbuchungen und das Storno automatisch ausgeziffert und der ursprüngliche offene Posten der Teilrechnung wird wieder aufgebaut. Anschließend in der aktuellen Periode die Zahlung mit Auszifferung der Teilrechnung wieder einbuchen.
Der Skonto von Anzahlungen muss zwingend auf der Original-Zahlungsbuchung erfasst sein. Der Ausweis des Skontos auf der TR/SR-Übersicht funktioniert nur dann, wenn der Skonto auf der Zahlungsbuchung steht. Der Anzahlungsskonto darf NICHT über die
Manuelle Auszifferung oder durch eine manuelle Umbuchung ausgebucht werden!
Kontrolle: Wurde die Skontobuchung über eine eigene Skontobuchung (aus der Manuellen Auszifferung oder durch eine manuelle Buchung) ausgebucht.
Lösung: Die manuelle Buchung löschen und den Skonto über die Original-Zahlungsbuchung ausbuchen. Eine detaillierte Anleitung finden Sie
hier.
Ein Wechsel des Versteuerungssystems innerhalb eines Ablaufs ist nur bei auflaufenden Teilrechnungen möglich. Bei beinhaltenden Abläufen würde ein Wechsel des Versteuerungssystems zu einer falschen Versteuerung führen!
In der NTCS WWS gibt es eine eigene Ausprägung "1 Anzahlung dann Teilrechnung". In diesem Fall wird die erste Rechnung mit Versteuerung bei Bezahlung gebucht. Alle weiteren Teilrechnungen werden nach der Versteuerungsart lt. Rechnungsschema gebucht.
Wird nur in der FIBU gearbeitet, so kann am Ablauf bzw. am Rechnungsschema die Versteuerungsart für die Teilrechnungen eingestellt werden. Sollte die erste Rechnung von dieser Versteuerungsart abweichen, kann in der Buchung die Versteuerungsart am Feld "TR Versteuerung" geändert werden.
Im Vorfeld ist mit dem Steuerberater abzuklären, ob die VSt-Kürzung bei der Anzahlung oder bei der Schlussrechnung erfolgen soll.
Eine detaillierte Anleitung finden Sie im Thema
Vorsteuerkürzung.
Sobald Teilrechnungen gebucht werden, ist eine Zusatzlizenz notwendig. Setzen Sie sich bitte diesbezüglich mit dem BMD Verkauf in Verbindung.
Möchten Sie TR/SR ohne Lizenz buchen, dann ist Folgendes zu beachten:
- Die Teilrechnung muss als Splittbuchung (Erlöskonto und das noch nicht fällige USt-Konto) gebucht werden.
- Die Anzahlung kann mit der Funktion "Anzahlung manuell" gebucht werden.
- Die Schlussrechnung muss mit der Funktion "Schlussrechnung" gebucht werden.
- Die Teilrechnungen müssen im Zuge der SR manuell storniert werden.
- Die Anzahlungen werden im Zuge der SR automatisch storniert.
- Jegliche Analyse in diesem Zusammenhang ist nicht im Wartungsvertrag enthalten und deshalb kostenpflichtig.
Bei Teilrechnungen und Akontoforderungen ist die automatische Rechnungsabgrenzung nicht möglich, bei Schlussrechnungen aber sehr wohl.
Bei Schlussrechnungen wird nur der Zuwachsbetrag, d. h. der Betrag der Schlussrechnung abzüglich der Beträge aus den Teilrechnungsstornos, abgegrenzt.
Wird die Abgrenzung zur Schlussrechnung in der ER-Kontrolle erfasst, muss der Abgrenzungsbetrag manuell auf den Zuwachs geändert werden, da zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt ist, welche TR-Stornos durch die SR ausgelöst werden.
Wenn keine offenen Abläufe vorhanden sind, dann können Sie die Umstellung selbst durchführen.
Wenn es noch offenen Abläufe gibt, die noch nicht schlussgerechnet sind, dann ist ein Analysetermin mit dem BMD FIBU Support notwendig, da es ansonst zu Schwierigkeiten bei den Abstimmungsarbeiten im Zuge des Jahresabschlusses kommt.
Nein, Teil- bzw. Schlussrechnungen können nur auf Personenkonten gebucht werden.
Die Intrastat-Erfassung wird bei jeder TR geöffnet, da nicht bekannt ist, ob bereits eine Warenbewegung stattgefunden hat.
Es muss je Ablaufnummer eine eigene Schlussrechnung erfasst werden. Eine Splittbuchung auf verschiedene Abläufe ist nicht möglich.
Wenn Sie beim TR-Storno im Zuge der SR diese Meldung erhalten, kontrollieren Sie bitte Folgendes:
- Hinterlegung Vorjahre am FIBU-Stamm
- Auftragsdatum am Teil- und Schlussrechnungsablauf (Das Auftragsdatum darf nicht größer sein als das Belegdatum der ältesten Buchung zu diesem Ablauf.)
- Falls kein Auftragsdatum am Teil- und Schlussrechnungsablauf hinterlegt ist, kontrollieren Sie bitte den Parameter FIBU → Stammdaten → FIBU Parameter → Buchen → TR/SR/AZ → Anzahl der VJ-FIBUs für Storno bei SR und Auswertung TR/SR (wir empfehlen immer ein Auftragsdatum am Ablauf zu erfassen)