Dieses Dokument betrifft

Deutschland.
Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 beginnen (ab der Taxonomie-Version 6.4), muss der neue Berichtsteil "Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich" bei allen Rechtsformen als Pflichtbestandteil der E-Bilanz übermittelt werden.
Beim Betriebsvermögensvergleich wird das Betriebsvermögen am Schluss des aktuellen Wirtschaftsjahres mit dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen, verglichen. Die Differenz entspricht dem Jahresüberschuss/-fehlbetrag des lfd. Jahres.
| | Betriebsvermögen zum Ende des laufenden Wirtschaftsjahres |
- | Betriebsvermögen zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres |
| | + Betriebsvermögen zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres |
| | + Kapitalanpassungen |
+ | Entnahmen/Ausschüttungen im laufenden Wirtschaftsjahr |
- | Einlagen/Kapitalzuführungen im laufenden Wirtschaftsjahr |
- | Kapitaländerung durch Übertragung einer § 6b EStG-Rücklage |
= | Jahresüberschuss/-fehlbetrag des laufenden Wirtschaftsjahres |
Bei Buchhaltungen ist es möglich, das Kennzeichen im Feld "BVV-Position" (Betriebsvermögensvergleich) in den Kontenstammdaten zu setzen. Folgende Ausprägungen stehen hier zur Verfügung:
Wenn auf einem Konto eine BVV-Position hinterlegt worden ist, dann wird diese beim Buchen automatisch vorgeschlagen. Bei der Verbuchung aus internen Programmen (Vorerfassung, ER-Kontrolle, Bankauszugsverbuchung) bzw. beim Import von Buchungen wird die BVV-Position auf die Buchung übernommen.
Hinweis | Im BMD Standardkontenrahmen ist die Einstellung im Feld "BVV-Position" hinterlegt. Mit der Funktion Daten aus Standardkontenrahmen übernehmen besteht die Möglichkeit, diese Einstellung nachträglich für die bereits vorhandenen Konten zu übernehmen.
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Wird ein Konto des Eigenkapitals beim Buchen angesprochen, kann in der Buchungsmaske im Feld "BVV-Position" ausgewählt werden, worum es sich bei dieser Buchung handelt:
Es stehen folgende Ausprägungen zur Verfügung:
- Entnahme/Ausschüttung lfd. Wirtschaftsjahr
- Einlage/Kapitalzuführung lfd. Wirtschaftsjahr
- Übertragung § 6b EStG-Rücklage
- Umbuchung (Keine Zuordnung)
- sonstige Kapitalanpassung
Erfolgt die Eingabe für den Betriebsvermögensvergleich in der Buchungszeile nicht, dann wird durch Prüfung des Kennzeichens "Betriebsvermögensvergleich" auf den Kontengruppen (Gliederung 500) im Bereich des Eigenkapitals beim Speichern der Buchungszeile ein Hinweis ausgegeben.
"Beim Prüfen der Buchung sind folgende Warnhinweise aufgetreten: Das Konto ist für den steuerlichen Betriebsvermögensvergleich relevant. Daher ist die Zuordnung zu einer BVV-Position erforderlich. Möchten Sie die Buchung speichern oder möchten Sie zurück zur Erfassung?"
Wird die Zuordnung nicht getroffen, so muss dies entweder später z. B. im Kontoblatt über
Buchung ändern (eingeschränkt) oder manuell im steuerlichen Betriebsvermögensvergleich erfasst werden.
Details zur Buchungszeile finden Sie im Hilfedokument
Buchen.
Im Auswertungsschema 521 in der Auswertungsübersicht kann die Spalte Betriebsvermögenvergleich hinzugefügt werden. In dieser Spalte ist bei den entsprechenden Überschriften des Eigenkapitals ein Kennzeichen hinterlegt, dass diese Position für den Betriebsvermögensvergleich relevant ist.
Die zugeordneten Konten werden dann automatisch in den steuerlichen Betriebsvermögensvergleich übernommen.
Im Bilanzprojekt rufen Sie den steuerlichen Betriebsvermögensvergleich im Bereich der Spiegel auf:
Wurde beim Buchen die BVV-Positionen erfasst, generiert sich der Spiegel "Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich" auf Basis der Gliederung 521 automatisch und es sind keine Eingaben mehr zu tätigen.
Der Stand "1. Vorjahr" bzw. "Lfd. Jahr" wird aus der Bilanz nach Steuerrecht (Auswertung 521) automatisch übernommen.
Die Spalten werden wie folgt ermittelt:
| Spalte | Quelle |
| Stand Anfang | EB-Saldo (Steuerrecht) |
| Kapitalanpassung | BVV-Position "Sonstige Kapitalanpassung" |
| Entnahmen/Ausschüttungen | BVV-Position "Entnahmen/Ausschüttungen lfd. Wirtschaftsjahr |
| Einlagen/Kapitalzuführungen | BVV-Position "Einlagen Kapitalzuführungen lfd. Wirtschaftsjahr |
| Übertragungen § 6b EStG-Rücklage | BVV-Position "Übertragung § 6b EStG-Rücklage" |
| Umbuchungen | BVV-Position "Umbuchungen (keine Zuordnung)" |
| Jahresüberschuss/-fehlbetrag | Automatisch gebuchter Gewinn/Verlust aus FIBU (Fibu-Funktionskennzeichen 302) |
| Stand (Ende) | Saldo (Steuerrecht) |
Hinweis | Das Feld "Stand Anfang" ist schreibgeschützt, da die Daten automatisch vom EB-Wert geladen werden.
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Ungültige Positionen werden in roter Schrift und mit einem Rufzeichen "!" angezeigt und müssen händisch korrigiert werden.
Verwenden Sie dazu die Funktion "Bearbeiten" oder im Kontextmenü die Funktionen "Zeilenweise Bearbeiten" bzw. "Spaltenweise Bearbeiten".
Mit dem F8-Symbol

können Restbeträge automatisch übernommen werden.
Folgende Kriterien müssen bei der Erstellung des steuerlichen Betriebsvermögensvergleichs erfüllt sein:
- Die Summe der Umbuchungsspalte muss null ergeben.
- Rechnerisch müssen die Werte ausgehend vom Stand Anfang den Endwert des lfd. Jahres ergeben. Eventuelle Differenzen werden in der Restbetragsspalte ausgewiesen.
- Das Eigenkapital aus der Bilanz muss mit der Summe des Betriebsvermögens am Ende des Wirtschaftsjahres übereinstimmen.
- Der Jahresüberschuss muss dem Wert der GuV entsprechen.
Um die Werte zu prüfen, verwenden Sie die Funktion "Kontrollieren".
Wird der Gewinn/Verlust automatisch gebucht, wird der gebuchte Betrag beim Erstellen bzw. Zurücksetzen des Betriebsvermögensvergleichs aus dem Kontoblatt geladen und automatisch in die Spalte "Jahresgewinn/-verlust" des Betriebsvermögensvergleichs eingetragen. (Buchungen mit dem Fibu-Funktionskennzeichen 302).
Wird bei Personengesellschaften der Jahresüberschuss/-fehlbetrag aus der Ergebnisverwendung automatisch gebucht, dann werden die Werte ausgehend vom Kontoblatt aufaddiert (Buchungen mit dem Fibu-Funktionskennzeichen 214) und automatisch in den Betriebsvermögensvergleich in die Spalte "Jahresgewinn/-verlust" übernommen.
Der steuerliche Betriebsvermögensvergleich kann sowohl als Spiegel gedruckt oder als vorgefertigte Tabelle in den Bericht eingefügt werden.
Den Ausdruck können Sie im Fenster "Werte aufteilen für Betriebsvermögensvergleich" über die gleichnamige Menüfunktion "Drucken" starten:
Eine Darstellung in Tabellenform kann im Bericht "Steuerliche Verhältnisse" als Tabellenbaustein einfügen werden:
Der steuerliche Betriebsvermögensvergleich wird als Berichtsbestandteil vorgeschlagen und die Daten werden im Reiter "Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich" angezeigt:
Für die Erstellung der E-Bilanz werden automatische ELSTER-Prüfungen durchgeführt, die entsprechend zu einer Meldung führen können.
In diesem Kapitel werden die wichtigsten Prüfungen erklärt.
Der Wert des Jahresüberschusses des steuerlichen Betriebsvermögensvergleiches muss dem Wert in der GuV entsprechen:
Ist das nicht der Fall, erhalten Sie bei der Validierung folgende ELSTER-Meldung:
"Es sind Fehler aufgetreten:
- Der Wert XY entspricht nicht dem berechneten Wert XYZ."
Der Wert am Ende des Jahres des steuerlichen Betriebsvermögenvergleiches muss dem Eigenkapital (minus "nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag") der Bilanz entsprechen.