Dieses Dokument betrifft

Deutschland.
Für die Übermittlung der E-Bilanz für Vereine, Stiftungen und sonstige Körperschaften kann eine verkürzte E-Bilanz ohne Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, dafür mit einer Nebenrechnung, in der steuerlichen Gewinnermittlung erstellt werden.
Deshalb wurde das Auswertungsschema "Bilanz und Einnahmen-Überschussrechnung Verein" mit der Nummer 531 implementiert.
Bitte achten Sie darauf, die jeweils aktuell gültigen Bilanzstandards zu verwenden. Wie Sie die Standards aktualisieren können, lesen Sie bitte im Artikel
Standards aktualisieren nach.
Den Aufruf für die E-Bilanz für Vereine finden Sie im Bilanzprojekt unter "8. Vorbereitung elektronische Übermittlung (E-Bilanz, Unternehmensregister)" → E-Bilanz → Erstellung E-Bilanz:
Hinweis | Für den Aufruf der eingeschränkten E-Bilanz muss die Tätigkeit "E-Bilanz" mit dem Gliederungsschema 531 gestartet werden. Fügen Sie gegebenenfalls eine neue Tätigkeit mit folgenden Einstellungen ein:
- Bezeichnung: E-Bilanz
- Art: ELSTER-Gesamthand
- Gliederungsschema: 531
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Der Umfang für die E-Bilanz muss auf "Minimal" eingestellt sein. Dies kann über den Menüpunkt "E-Bilanz" und der Funktion "Umfang ändern" kontrolliert oder eingestellt werden.
Wählen Sie die Funktion "Umfang ändern", erscheint folgende Meldung: "Der Umfang der E-Bilanz lautet derzeit "Minimal/Normal/Maximal".
Hier können Sie anschließend den Umfang einstellen (z. B. Normal oder Maximal):
In der Zeile "Übermittlungsvariante bei Unternehmen mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb oder Betrieb gewerblicher Art" ist die Auswahl "Steuerbilanz/en und/oder GuV/en für den/die wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb/e oder Betrieb/e gewerblicher Art (Tabellendarstellung) ohne werthaltige Übermittlung der Berichtsbestandteile Bilanz und GuV" zu treffen.
Im Reiter "Steuerliche Gewinnermittlung für besondere Fälle" erfassen Sie die entsprechenden Werte.
Nach den erforderlichen Eingaben führen Sie die Funktion "XBRL erzeugen (F8)" aus. Beim Erzeugen der XBRL-Datei erfolgt die Prüfung der Daten. Nach erfolgreicher Prüfung wird die XML-Datei erzeugt und in das E-Government geschrieben. Etwaige Fehlermeldungen werden am Reiter "Allgemein" angezeigt und müssen für eine erfolgreiche Erstellung der XBRL-Datei korrigiert werden.
Das weitere Vorgehen entspricht dem gewohnten Weg der elektronischen Einreichung im E-Government.