Es gibt ein eigenes Gliederungsschema 371 "Bilanz und GuV gemäß IFRS". Dieses Gliederungsschema arbeitet nicht mit den Kontogruppen, die Konten müssen also einmalig direkt zu den Überschriften gegliedert werden.
Wahrscheinlich haben Sie bereits eine Fibu mit den Werten für Unternehmensrecht. Nun gibt es zwei grundsätzliche Möglichkeiten, wie Sie die Anpassungen nach IFRS einbuchen können:
- Sie können in der Fibu ein eigenes Buchungssymbol anlegen. Dieses Buchungssymbol können Sie dann einer Buchungsvariante zuordnen. Hier erfahren Sie alles über Buchungsvarianten/-arten.
- Sie können aber auch mit Auswertungsbezogenen Umbuchungen arbeiten. Hier können Sie die IFRS-Buchungen ausschließlich für das Schema 371 durchführen, ohne eine Buchung in der Fibu zu haben.
Falls Sie sich für die Möglichkeit der Buchungsvariante entschieden haben, müssen Sie diese beim Aufbereiten der Bilanz im Reiter "Erweitert" angeben:
Um in einer Anlagenbuchhaltung Werte nach IFRS berechnen zu lassen, müssen Sie in den ANBU-Stammdaten das Häkchen bei "AfA IFRS" setzen.
Falls es sich um eine bestehende Anlagenbuchhaltung handelt, werden automatisch die unternehmensrechtlichen Werte kopiert und diese können nun abgeändert werden.
Bei der Verbuchung der Abschreibung können Sie die Berechnungsart auswählen, die verbucht werden soll. Außerdem ist es möglich, nur die Differenz zu Unternehmensrecht verbuchen zu lassen. Das wäre zum Beispiel sinnvoll, wenn die Abschreibung nach Unternehmensrecht bereits verbucht ist und in der Buchungsvariante für IFRS auch diese Buchungen mitgerechnet werden.