Nein. Wenn keine einzelnen Kontoblätter benötigt werden, ist eine Umstellung der Personennummern nicht zwingend. Personenkonten werden dann unabhängig von der hinterlegten Person zusammengeführt.
Ausnahme: IC-Personenkonten (interne Verrechnungen) müssen in allen Firmen dieselben Nummern haben.
In diesem Fall empfehlen wir bei der deutschen Firma mit Konsolidierungskonten zu arbeiten. Diese Konten müssen im österreichischen Konzernkontenplan angelegt sein.
Zusätzliche Konten, die ausschließlich für die deutsche Firma gebraucht werden, sind ebenfalls im Konzernkontenplan anzulegen. Ist in der FIBU-FIBU-Zuordnung die Option „Umstellung Konsolidierungskonten“ aktiviert, werden die deutschen Konten im Rahmen der Konsolidierung automatisch auf die österreichischen Konsolidierungskonten umgestellt und korrekt in der Gliederung eingeordnet.
In der Einzelfirma werden Fremdwährung und Grundwährung bereits auf der Buchung gespeichert. Eine zusätzliche Währungsumrechnung ist nur nötig, wenn die Grundwährung der Einzelfirma von der Grundwährung des Konzernabschlusses abweicht. Bei gleicher Grundwährung (z. B. EUR) und lediglich fixierten Fremdwährungsbankkonten (z. B. CHF) ist keine Umrechnung erforderlich.
Nein. Die Konsolidierung berücksichtigt alle Konten. Unbebuchte Konten können nur vermieden werden, indem sie vorher in der Einzelfirma gelöscht werden.
Die Nummernkreise der Einzelfirmen dürfen sich nicht mit denen der Konsolidierungsfirma überschneiden. Prüfen Sie die Nummernkreise je Firma unter FIBU → Stammdaten → Weitere Stammdaten → Nummernkreise und passen Sie sie ggf. an.
Wir empfehlen, identische Nummernkreise für alle zu konsolidierenden Firmen festzulegen.
Damit die Umwandlung durchgeführt wird, ist in der FIBU-FIBU-Zuordnung das Feld 10 „Umstellung Konsolidierungskonten“ zu aktivieren.
Nein. In der Konsolidierungs FIBU dürfen keine manuellen Buchungen vorgenommen werden – sie werden bei der nächsten Konsolidierung wieder verworfen. Stattdessen wird eine
Überleitungs FIBU in der Konsolidierungsfirma angelegt.
Tipp: Erfassen Sie die Umbuchungen zunächst unter Bilanz → Auswertungsübersicht → Funktionen → Umbuchungen mit dem Kennzeichen „Ist Überleitungsbuchung“. Nach Prüfung können sie in die Überleitungs FIBU eingebucht und anschließend in den Bilanzumbuchungen deaktiviert/gelöscht werden.
Für die Vorsteuer, die nur zum Teil abziehbar ist, gibt es grundsätzlich zwei mögliche Vorgehensweisen:
1. Splittbuchung (mit und ohne IC-Buchung)
Erfassen Sie für die Aufteilung eine Splittbuchung:
- Vollabzugsfähiger Teil (z. B. 50 % der Vorsteuer): normale Vorsteuerbuchung auf dem Vorsteuerkonto
- Nicht abziehbarer Teil (z. B. die restlichen 50 %): Buchung auf ein eigenes Konto
Der IC-Code ist auf jener Aufteilungsbuchung zu erfassen, welche im Zuge des Konzernabschlusses herauszurechnen ist.
2. Korrekturbuchung in der Überleitungs-FIBU
Die Rechnung wird mit dem gesamten Steuerbetrag erfasst.
Die Korrektur des nicht abziehbaren Teils ist im Anschluss in der Überleitungs-FIBU durchzuführen.
Wir empfehlen Ihnen, die konkrete Vorgehensweise mit Ihrem Steuerberater abzustimmen, um Fehlbuchungen und steuerliche Risiken zu meiden!
Bei Verwendung von IC-Codes dürfen keine Umbuchungen zwischen externen und internen Lieferanten vorgenommen werden. Besser ist es, die falsche Rechnung zu stornieren und mit dem richtigen Lieferantenkonto neu einzubuchen.
Bei großen Datenmengen empfiehlt es sich, die
Konsolidierung im Hintergrund (z. B. über einen Stapel-Job in der Nacht) laufen zu lassen, sodass Sie andere Tätigkeiten ausführen können. Dazu gibt es im Stapel einen dafür vorgesehenen Stapelparameter (STP_KONSOL_FIBU_PARAM_BESTEHENDE).
Für kurzfristige Auswertungen kann der Parameter „Stammdaten/Salden/Buchungen vor Konsolidierung löschen“ auf die Ausprägung 5 oder 6 „Salden + Buchungen vergleichen“ gesetzt werden. Dann werden nur geänderte oder neu angelegte Buchungen nachgetragen; die komplette Konsolidierung wird nicht erneut durchgeführt.
Hinweis: Der Parameter “Buchungen vergleichen” ist nicht geeignet, wenn Sie mit Konsolidierungskonten, Währungsumrechnung, Einschränkungen oder einer Filialtrennung arbeiten – in diesen Fällen wird immer eine Vollkonsolidierung ausgeführt. Wurden mehr als 2000 geänderte Buchungen gefunden, wird ebenfalls eine Vollkonsolidierung durchgeführt.
Damit interne Verrechnungen bei der Konsolidierung auf die Buchungsart 1099 umgestellt werden, müssen auf der Buchung sowohl ein IC-Code (aus der Einzelfirma) als auch ein Kons IC-Code (in der FIBU-FIBU-Zuordnung, Feld 38 „Kons IC-Code“) vorhanden sein.
Weiters muss die Buchungsart 1099 in der Konsolidierungsfirma in den Buchungsvarianten/-arten (FIBU → Stammdaten → Buchungseinstellungen → Buchungsvarianten/-arten) angelegt und im Konsolidierungsparameter „Buchungsart für Buchungen mit IC-Code“ hinterlegt sein.
Fehlt einer dieser Werte, bleibt die Buchung in ihrer ursprünglichen Buchungsart.
Die leere Spalte entsteht, wenn das Feld „Ist-Überleitungs-FIBU“ in der FIBU-FIBU-Zuordnung fehlt. Dieses ist sowohl für den Konzernkontenplan als auch für die Überleitungs-Fibu zu hinterlegen.
Wenn der IC-Code-Vergleich EB-Buchungen enthält, können folgende Punkte geprüft werden:
- Buchungen am Konto EB-Konto: Hier darf kein IC-Code hinterlegt sein.
- Konteneinstellungen am EB-Konto: Das EB-Konto muss als „kein IC-Code einseitig“ definiert sein. Falls bereits Buchungen mit IC-Code existieren, setzen Sie das IC-Code-Kennzeichen im Kontenstamm kurz auf „manuelle Eingabe“ und zurück auf „kein IC-Code einseitig“. Das löst die Abfrage aus, ob der IC-Code gelöscht werden soll – bestätigen Sie mit Ja.
- Kontrolle EB-Buchungen der „Gegenseite“ im Journal.
Werden im IC-Code-Vergleich nur die EB-Buchungen von einer Firma angezeigt, sind die dazugehörigen EB-Buchungen in der zweiten Firma herauszusuchen. Mögliche Ursachen könnten auch hier entweder fehlende IC-Code-Einstellungen am Kontenstamm sein oder es gibt im Vorjahr noch keine IC-Code-Einstellungen. Bei zweiterem ist zu berücksichtigen, ob schon ein Jahresabschluss erstellt wurde und ob eine erneute Jahresübernahme erforderlich sein könnte. Abhängig davon können die IC-Code-Einstellungen auch im Vorjahr gesetzt werden oder der IC-Code wird mittels „Buchungen bearbeiten (eingeschränkt)“ auf die EB-Buchung gesetzt. Achtung: Der IC-Code darf nicht auf den gesamten Beleg übernommen werden (da EB-Konto kein IC-Code einseitig).
Im IC-Code-Vergleich können Abweichungen aus verschiedenen Gründen entstehen. Wir empfehlen, regelmäßig einen Abgleich im IC-Code-Vergleich durchzuführen, um Differenzen frühzeitig zu erkennen.
Typische Ursachen und empfohlene Vorgehensweisen sind:
Prüfung, ob Rechnung /Zahlung in beiden Firmen erfasst wurde:
- Offene Rechnung in der ER-Kontrolle: Die Rechnung ist noch nicht freigegeben bzw. nicht gebucht. Schließen Sie die ER-Kontrolle ab oder buchen Sie die Rechnung.
- Falscher Lieferant: Die Buchung erfolgte auf ein falsches Kreditorenkonto. Stornieren Sie die Buchung und buchen Sie sie mit dem korrekten Lieferantenkonto neu ein.
- Falsches Buchungs- /Abgrenzungsjahr: Die Rechnung oder die Zahlung wurde im falschen Wirtschaftsjahr erfasst. Korrigieren Sie das Buchungsjahr bzw. führen Sie die richtige Jahresabgrenzung durch.
- Fehlender IC-Code oder Kons-IC-Code: Damit die interne Rechnung/Zahlung im IC-Code-Vergleich aufscheint, muss die Buchung sowohl einen IC-Code als auch einen Kons-IC-Code besitzen.
Spezifische Buchungs- bzw. Kontenprobleme:
- IC-Vorauszahlung/Anzahlung: Eine Seite bucht die Zahlung auf Verbindlichkeiten oder ARA, die Gegenbuchung fehlt auf der anderen Seite → führt zu Differenzen in Personenkonten bzw. Bestandskonten. Ergänzen Sie die fehlende Gegenbuchung.
- IC-Rückstellungen: Auf einer Firma wurde bereits eine Rückstellung gebildet, die andere hat noch keine passive Abgrenzung → Differenz im Bestandskonto. Buchen Sie die fehlende Rückstellung nach.
- Einseitige Buchung von Skonti/Rabatten im IC-Bereich: Nur eine Seite erfasst den Skonto bzw. Rabatt → Differenz auf Personenkonten. Ergänzen Sie die Gegenbuchung des Skontos/Rabatts.
- IC-Anlagenverkäufe: Unterschiedliche Buchwerte (Aktivierung vs. Abgang) oder fehlende Gegenbuchung → Differenz im Anlagevermögen (und ggf. bei Forderungen/Verbindlichkeiten). Prüfen Sie die Buchwerte und ergänzen Sie fehlende Gegenbuchungen.
- Zwischenergebnis Eliminierung bei Umlaufvermögen: Nicht symmetrische Buchungen von Vorräten, Forderungen o. Ä. führen zu Differenzen im Umlaufvermögen. Korrigieren Sie die fehlenden Gegenbuchungen.
Um betroffenen Buchungen schneller zu identifizieren, kann im IC-Code-Vergleich die Combobox auf die entsprechenden Kontengruppen eingeschränkt werden.
Hinweis: Nicht alle dieser Sachverhalte lassen sich ausschließlich durch IC-Codes eliminieren. In manchen Fällen (z. B. fehlende Gegenbuchungen bei Vorauszahlungen, Rückstellungen oder Anlagenverkäufen) sind manuelle Korrekturbuchungen im Rahmen des Konzernabschlusses nötig. Diese können in der Überleitungs FIBU erfasst werden.