Dieses Dokument betrifft

Deutschland.
Häufig ergeben sich im Bereich des Anlagevermögens Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz.
Wird sowohl eine gesonderte Handels- und eine eigene Steuerbilanz erstellt, ist die handelsrechtliche Abschreibung und die steuerliche Abschreibung gesondert zu verbuchen.
Voraussetzungen:
Paket ANBU → Stammdaten → ANBU Parameter → Allgemeine Einstellungen oder Firmenbezogene Einstellungen
Definieren Sie hier unter "Verbuchen in Fibu" beim Parameter "Vorschlag des Buchungssymbols (Unternehmensrecht)" und beim Parameter "Vorschlag des Buchungssymbols (Steuerrecht)" das gewünschte Belegsymbol.
Beim Start der Funktion "Verbuchen ANBU in FIBU" wird im Feld Berechnungsart die Auswahl "Alle" vorgeschlagen. Weiters kann aber auch die Berechnungsart Handelsrecht oder Steuerrecht einzeln ausgewählt werden.
Wird mit dem Drop-Down Pfeil "Alle" gewählt, wird im Feld "Buchungssymbol" der Hinweis "aus allgemeinen ANBU-Einstellungen" angezeigt, sonst HR bzw. SR.
Hinweis | Bei der Bildschirmanzeige der Buchungen wird zuerst Steuerrecht angezeigt und nach dem Verbuchen der steuerrechtlichen Werte (oder drücken der ESC-Taste) Handelsrecht angezeigt. |
Wenn in den
Fibu-Stammdaten im Feld "Gewinnermittlungsart" "Einnahmen-Überschuss-Rechnung gem. § 4 Abs. 3" hinterlegt ist, dann wird beim Verbuchen in die Fibu im Fenster "Verbuchung ANBU in FIBU" die Berechnungsart "Steuerrecht" und das Buchungssymbol "SB" vorgeschlagen.
Bei der Verbuchung des Investitionsabzugsbetrags wird lediglich der Auflösungsbetrag herangezogen, der tatsächlich zum Stichtag der Fibu vorhanden ist.
Sollten Sie detaillierte Informationen zur Bildung, Auflösung und zum Druck vom IAB benötigen, können Sie im Hilfe-Artikel "Steuerliche Sondervorschriften im Anlagevermögen" im Unterpunkt
Investitionsabzugsbetrag nachlesen.
Die Bildung des Investitionsabzugsbetrags kann automatisch mit der Funktion "Verbuchung in Fibu" bzw. Verbuchung Investitionsabzugsbeträge in Fibu" verbucht werden. Dazu muss die Kontierung unter Stammdaten → Konten für Verbuchung in Fibu hinterlegt werden.

Wenn Sie einen unserer Standardkontenrahmen verwenden, werden die Konten automatisch vorgeschlagen.
So wird der Investitionsabzugsbetrag gebildet:
SKR03:
| 9970 | Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Soll) | an | 9971 | Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Haben) |
SKR04:
| 9970 | Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Soll) | an | 9971 | Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Haben) |
Starten Sie die Verbuchung vom IAB aus dem Anlagenexplorer im Menü unter Funktionen → "Investitionsabzugsbetrag bilden". Im nächsten Fenster wechseln Sie zum Menü und starten unter "Funktionen" die Funktion "Verbuchung in Fibu".
Oder Sie starten die Verbuchung vom IAB aus dem Anlagenexplorer im Menü unter Funktionen → "Verbuchung Investitionsabzugsbeträge in Fibu".
Im folgenden Fenster bitte das gewünschte Buchungssymbol und die Belegnummer eingeben.
Im Vorschaufenster können die Buchungen noch kontrolliert und mit Klick auf "Verbuchen" abgeschlossen werden.
Zum Abschluss erfolgt die Meldung über die erfolgreiche Verbuchung:
Beispiel | Am 31.12.2022 wird ein IAB in Höhe von 125.000,00 € gebildet. Zweite Jahre später (2024) erfolgt eine Auflösung in Höhe von € 82.500,00.
Bei der Verbuchung der Auflösung im Jahr 2024 wird der Betrag aus dem Feld "Auflösung Jahr 2" vom Fenster "Investitionsbetrag bilden" vorgeschlagen.
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Ist in den allgemeinen FIBU Parametern die Einstellung getroffen, dass das Eingabefeld für Buchungsvarianten angezeigt werden soll, so erscheint auch bei der Kontrolle der
Anlagensummen (Anlagenspiegel) aus dem Anlagenexplorer eine entsprechende Abfrage.
Den Parameter finden Sie im Paket FIBU → Stammdaten → FIBU Parameter
Wählen Sie unter "Allgemein" den Parameter "Eingabefeld für Buchungsvariante anzeigen" und stellen Sie diesen auf "Ja".
Im Anlagenexplorer wählen Sie den Reiter "Anlagensummen". Danach klicken Sie auf die Funktion "Kontrollieren". Im anschließenden Dialogfenster wählen Sie nun jene Berechnungsart und Buchungsvariante, die in den Anlagensummen kontrolliert werden soll: