Grundlegende Informationen zum Paket finden Sie unter Erste Schritte LOHN.
Lohnverrechnung → Stammdaten → Weitere Stammdaten → Lohnartenschablonen
Schablonen Nr. | Schablonen Nr. |
Bez. | Bezeichnung der Lohnartenschablone |
![]() | Vorschlag einer Überstundenschablone: ![]() |
![]() | Die Felder "Üstd Splittlohnart", "ÜStd Lohnart gem § 68/2" und "ÜStd Grundlohn" müssen nur bei der Anlage von Überstundenschablonen beachtet werden. In allen anderen Fällen sind nur die Felder "Eingabe-Lohnart" und "Bezeichnung (Eingabe)" von Bedeutung. |
![]() | Wird eine Schablone bei einem Mitarbeiter wiederholt aufgerufen (z. B. wegen einer Änderung) und erfolgt bei einer bereits erfassten Lohnart keine erneute Werteingabe, bleibt diese Lohnart mit dem ursprünglichen Wert in der Bruttoerfassung erhalten. Wird bei der jeweiligen Lohnart hingegen ein neuer Wert oder der Wert 0 eingegeben, so wird, abhängig von der Steuerung der Lohnart, der neue Wert addiert oder überschrieben, was im Fall einer Nulleingabe eine Löschung der Lohnart bedeutet. |
![]() | Dem Mitarbeiter sollen Überstunden ausbezahlt werden. Dafür wird die LA 2999 in der Bruttoerfassung erfasst. ![]() Wurde die LA-Eingabe mit Enter bestätigt, öffnet sich die Schablone und die Menge der auszuzahlenden Überstunden kann eingetragen werden. ![]() Wird die Schablone nach der abgespeicherten Eingabe ausgeführt, werden automatisch die vordefinierten Lohnarten in der Bruttoerfassung mit der Menge erzeugt. ![]() |
![]() | Die Anordnung von Überstunden und Mehrstunden in der Schablone spielt eine entscheidende Rolle bei der Bewertung nach § 68/2. Die Überstunden sind zuerst in der Schablone gelistet, was zur Folge hat, dass diese auch zuerst im Rahmen des § 68/2 bewertet werden. Erst im Anschluss daran erfolgt die Bewertung der Mehrstunden. |
![]() | Einem Dienstnehmer werden 12 Überstunden und 7 Mehrstunden ausbezahlt. ![]() Die 12 Überstunden werden frei gerechnet und danach wird kontrolliert, wie viel Platz noch für die Mehrstunden in § 68/2 zur Verfügung steht. Demnach werden 6 Mehrstunden bei § 68/2 aufgefüllt, der Rest von 1 Mehrstunde wird pflichtig abgerechnet. ![]() |
![]() | Siehe auch: |