Die
Intrastat-Meldung dient statistischen Erhebungen des EU-Warenverkehrs, ersetzt die früher notwendigen Zolldeklarationen und wird vom Statistischen Zentralamt ausgewertet (lt. Definition der Statistik Austria ist "Intrastat ein permanentes statistisches Erhebungssystem zur Erstellung der Statistik des Warenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten der EU").
Das – überwiegend durch EU-Rechte vorgegebene – Intrastat-Konzept knüpft nicht mehr an die einzelnen Warensendungen an, sondern sieht eine monatliche Erhebung der Intra-Handelsdaten direkt bei den Unternehmen vor, d. h., der Meldevorgang verlagert sich von der Grenze in das Rechnungswesen der Export- bzw. Importunternehmen.
Intrastat findet in allen EU-Ländern Anwendung und verfolgt das Ziel, zuverlässige, aktuelle und detaillierte statistische Daten über die Lieferverflechtung der Mitgliedsstaaten untereinander bereitzustellen. Gleichzeitig soll die aus den statistischen Auskunftspflichten resultierende Belastung für die Unternehmer in möglichst engen Grenzen gehalten werden.
Empfänger/innen bzw. Versender/innen von Waren müssen in Österreich selbst dafür Sorge tragen, dass Meldungen über Einfuhr bzw. Ausfuhr von Waren an die Statistik Austria durchgeführt werden, wenn die gesetzlich festgelegten Schwellenwerte überschritten werden.
Berichtszeitraum ist immer der Kalendermonat, in dem der innergemeinschaftliche Warenverkehr stattgefunden hat und die Mehrwertsteuer fällig geworden ist. Das heißt, dass die Warenumsätze monatlich gemeldet werden müssen. In Monaten ohne Warenumsätze muss trotzdem eine Leermeldung übermittelt werden.
Die Meldungen müssten spätestens am 10. Arbeitstag nach Ablauf des Berichtsmonats an die Statistik Austria versendet werden.
Neue Änderung ab 2022
Ab dem Berichtsjahr 2022 kommt es bei der Erhebung zum Intra-EU-Handel (Intrastat) durch das Inkrafttreten der „European Business Statistics“ (EBS) EU-weit zu Änderungen.
Allgemeine Informationen zur Entstehung und den Hintergründen der neuen Rechtsgrundlagewurden in den Statistischen Nachrichten (SN 2/2018) unter dem Stichwort ITGS (International
Trade in Goods Statistics), Intrastat, publiziert.
Die Definition der Auskunftspflicht knüpft an die Umsatzsteuerpflicht an. Der Verpflichtung, entsprechende statistische Informationen zu liefern, unterliegt grundsätzlich jede umsatzsteuerpflichtige, natürliche und juristische Person, die sich am Warenverkehr zwischen Mitgliedsstaaten beteiligt und
- einen Vertrag geschlossen hat, der zur Versendung bzw. der Lieferung von Waren führt (außer reine Beförderungsverträge) oder
- die Versendung der Waren vornimmt oder veranlasst bzw. die Waren entgegennimmt oder entgegennehmen lässt oder
- im Besitz der Waren ist, die Gegenstand der Versendung bzw. der Lieferung sind.
Bei Warenversendungen ist somit derjenige, der eine innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne des UStG ausführt, auskunftspflichtig gegenüber der Statistik. Entsprechend ist bei Wareneingängen derjenige auskunftspflichtig, für den ein innergemeinschaftlicher Erwerb im Sinne des UStG vorliegt. Darüber hinaus erstreckt sich die Auskunftspflicht auch auf unentgeltliche Versendungen und Eingänge.
Der Auskunftspflichtige kann einen oder mehrere Dritte – sog. Drittanmelder wie z. B. Spediteure – mit der Erstellung der Meldung beauftragen. Er bleibt aber für die Richtigkeit der gelieferten Daten weiter verantwortlich.
Da es sich bei Intrastat um die Erfassung der innergemeinschaftlichen Warenströme handelt, gilt grundsätzlich, dass alle aus einem Mitgliedsstaat in einen anderen Mitgliedsstaat beförderten Waren Gegenstand der Statistik sind.
Gleiches gilt auch für Waren aus Nicht-EU-Ländern, soweit sich diese im Verfahren der Veredelung oder Umwandlung befinden und entweder anschließend in ein anderes Mitgliedsland versandt werden oder zuvor aus einem anderen Mitgliedsland bezogen wurden.
Darüber hinaus werden auch jene Waren, die durch ein Nicht-EU-Land in einen Mitgliedsstaat transportiert werden, erhoben.
Beispiel | Werden Waren von Österreich über die Schweiz nach Deutschland geliefert, so müssen diese auch erhoben werden. |
Der Katalog von Merkmalen, die erhoben werden müssen bzw. können, ist durch das EU-Recht vorgegeben.
Neben einigen administrativen Angaben hat die statistische Meldung für jede Warenart folgende Muss-Angaben zu enthalten:
- Warennummer (KN8-Code): umfasst 8 Stellen, Basis
- Warenbezeichnung
- Versendungs- bzw. Bestimmungsmitgliedsstaat
- Ursprungsland bei Versendung (bis zum Berichtsjahr 2022 eine Kann-Angabe, ab dem Berichtsjahr 2022 generell eine Muss-Angabe)
- Art des Geschäfts, z. B. Eigentumsübergang, Lohnveredelung
- Warenmenge (Eigenmasse) (ab dem Berichtsjahr 2022 auf 3 Kommastellen genau)
- Rechnungsbetrag der Ware (ab dem Berichtsjahr 2022 auf 2 Kommastellen genau)
- Stat.Verfahren (entfällt ab dem Berichtsjahr 2022 im EU-Import und EU-Export)
- Besondere Maßeinheit
- Empfänger-UID (ist ab dem Berichtsjahr 2022 für den EU-Export zu melden)
- Verkehrszweig (entfällt ab dem Berichtsjahr 2022 im EU-Import und EU-Export)
Folgende Kann-Merkmale werden darüber hinaus in Österreich erfragt:
- Statistische Verfahren, z. B. endgültiger Eingang, vorübergehender Eingang zur Lohnveredelung (entfällt ab dem Berichtsjahr 2022)
Bis zum Berichtsjahr 2022 sind Sie bis max. 5 Mio € Jahresumsatz (je Warenstromrichtung) von der Angabe des Verkehrszweigs sowie des statistischen Verfahrens befreit. Ab dem Berichtsjahr 2022 entfallen die Angaben des Verkehrszweigs und des statistischen Verfahrens.
Grundsätzlich gilt, dass bei der Intrastat-Meldung keine negativen Werte übergeben werden dürfen. Damit Gutschriften dennoch automatisch in die Intrastat übernommen werden, gibt es folgenden Parameter:
Paket WWS → Auswertungen → Weitere Auswertungen → Intrastat → Extras → Firmenbezogene Einstellungen (oder Allgemeine Einstellungen) → Export oder
Paket FIBU → UVA und Meldungen → Intrastat → Extras → Firmenbezogene Einstellungen (oder Allgemeine Einstellungen) → Export
| Detailliertheitsgrad Export | Gibt den Detailliertheitsgrad der Intrastat-Meldung an. Zur Auswahl stehen: - Detailliert
- Kumuliert
- Detailliert mit teilw. Kumulierung (nur für slowakischen Export)
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Nur bei einer kumulierten Übergabe der Daten werden auch Gutschriften mit Retoure (
Erfassungsart GUT - Gutschrift) bei der Intrastat-Ermittlung berücksichtigt, sofern das
Erfassungskennzeichen für die Intrastat-Ermittlung (Feld Intrastat-Ermittlung) entsprechend gekennzeichnet wurde.
Werden die Daten detailliert übergeben, werden Gutschriften bei der Intrastat-Ermittlung nicht berücksichtigt und müssen manuell gemeldet werden (Korrekturmeldung).
Gutschriften können nur in Höhe der Rechnungen (innerhalb einer Warennummer) gemeldet werden.
Bei einem Storno geht man davon aus, dass die Ware wieder zurückgesendet wird und somit "nicht verkauft/exportiert" wurde. Daher muss die Intrastat um die Menge, Wert etc. verringert werden.
Im Rahmen der Außenhandelsstatistik wird der grenzüberschreitende, physische Warenverkehr Österreichs mit dem Ausland erfasst, der aus den Erhebungssystemen Intra- und Extrastat gespeist wird.
Gegenstand der Statistik des Warenverkehrs zwischen Mitgliedsstaaten (Intrastat-Erhebungssystem) sind Eingänge bzw. Versendungen im Rahmen von Versandhandel, da auch dadurch, außenhandelsstatistisch betrachtet, der materielle Bestand an Gütern in Österreich verändert wird. In der Erhebung ist das Intrastat-System zwar sehr eng an das System der Umsatzsteuer angebunden, es gibt jedoch konzeptionelle Unterschiede zwischen beiden Systemen. Es ist daher wesentlich zu beachten, dass eine Intrastat-Meldepflicht nicht zwingend mit umsatzsteuerrechtlichen Vorgängen (innergemeinschaftlicher Erwerb bzw. Lieferung) zusammenfällt.
Überschreitet der liefernde Unternehmer im jeweiligen Bestimmungsland die Lieferschwelle, so kommt die Versandhandelsregelung zur Anwendung. Der Lieferort verlagert sich damit an jenen Ort, wo die Beförderung oder Versendung endet - also im Bestimmungsmitgliedsstaat.
Die Meldung der Intrastat-Daten muss auch dann erfolgen, wenn die Versteuerung der Ware im Bestimmungsland erfolgt. Dies gilt sowohl für die Versendung aus Österreich als auch für den Eingang der Ware im Bestimmungsland.
Beispiel | Eine österreichische Firma hat eine deutsche Filiale. Wird die Lieferschwelle in Deutschland nicht überschritten, werden nur die innergemeinschaftlichen Lieferungen (STC 7) bzw. Erwerbe (STC 8, 9) in der Intrastat-Meldung erfasst bzw. öffnet sich nur in diesem Fall das Erfassungsfenster ( lt. Parametereinstellung im Buchen). Wird die Lieferschwelle in Deutschland überschritten, sind auch diese Umsätze in der Intrastat-Meldung zu erfassen. Wenn nun z. B. ein Umsatz mit deutscher Filiale mit STC 1, 19 % gebucht wird, muss auch hier die Intrastat-Erfassung gestartet werden bzw. öffnet sich nun auch hier das Erfassungsfenster.
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Um die Intrastat-Daten in solchen Fällen richtig erfassen zu können, ist folgende Einstellung nötig:
Auf den Stammdaten der FIBU-Filialen (Stammdaten → Diverse Stammdaten → FIBU-Filialen) steht das Kennzeichen Intrastat Versandhandel zur Verfügung. Da die Schwellenwerte pro Land unterschiedlich sind, muss dieses Kennzeichen bei Bedarf manuell gesetzt werden.
Die anderen Einstellungen werden benötigt, wenn die Lieferschwelle im betroffenen Land überschritten wird und die Versandhandelsregelung zum Einsatz kommt.
Je nach Einstellung wird die Intrastat-Erfassung im Buchen in folgenden Fällen geöffnet:
- Nein: Die Erfassung öffnet sich bei Buchungen mit Steuercode 7 - i.g. Lieferung und/oder 9 - i.g. Erwerb, wenn ohne Filiale gebucht wird (Standard).
- Versendung Firmenland: Bei AR-Buchungen mit Filiale wird die Intrastat-Erfassung für Versendung aus Österreich geöffnet (Es wird kein Ursprungsland vorgeschlagen):
- Eingang Filialland: Bei ER-Buchungen mit Filiale wird die Intrastat-Erfassung für den Eingang in Deutschland geöffnet:
- Eingang und Versendung: Bei Buchungen mit Filiale öffnen sich die Erfassungen für den Eingang der Ware im Empfängerland bzw. für die Versendung der Ware aus dem Ursprungsland hintereinander.
Zu den Stammdaten für die Intrastat zählen:
- Geschäftsarten
- statistische Verfahren
- Verkehrszweige
Diese Stammdaten werden bei Erstinstallation automatisch angelegt.
Über die Büroverwaltung können diese aber auch im Nachhinein nochmals importiert werden:
CRM → Stammdaten → Import und Export → Import → Importe Standards
Das Feld "Eigenmasse" muss immer ausgefüllt werden. Ein Wert mit 0 kann nicht bei der Statistik Austria hochgeladen werden.
Das Feld "Eigenmasse" darf nur dann frei bleiben, wenn es sich bei der Warennummer um eine „besondere Maßeinheit“ handelt. Diese Warennummern sind in der Spalte "Bes-Einh" gekennzeichnet:
Wenn es sich um eine besondere Warennummer handelt, muss das Feld "Maßeinheit" mit der Ziffer befüllt werden. Das Feld "Eigenmasse" bleibt leer:
Hinweis | Kleinsendungen: Wird ein gewisser Warenwert nicht überschritten, können diese Warenbewegungen unter der Sammelnummer 99500000 für Kleinsendungen gemeldet werden. Dies ist die einzige Nummer, bei der weder Eigenmasse noch Maßeinheit erfasst werden müssen.
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Um das Warenverzeichnis in der NTCS importieren zu können, benötigen Sie die passende Lizenz, welche in der FIBU Standardlizenz nicht enthalten ist. Unser Verkaufsteam berät Sie gerne.
Falls das Warenverzeichnis noch nicht importiert wurde, gibt es folgende Import-Möglichkeiten:
Variante 1:
WWS → Stammdaten → Einstellungen → Standards importieren
In dem Fenster kann der Punkt "Intrastat" markiert und der Import mit "Ok" gestartet werden:
Variante 2:
FIBU → Stammdaten → Weitere Stammdaten → Warenverzeichnis
Über das Menü Funktionen → Import Warenverzeichnis mit fixem Aufbau.
Die Datei warenvz.csv wird in den Office-Standards, die sich in den Daten der Installation befinden, ausgeliefert:
z. B. D:\Programme\BMDSoftware\Daten\Standards\Office\OES\Warenvz2022.csv
Achtung! | Nach dem Import muss die Ansicht in der Combobox auf "Alle" umgestellt werden:
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Nach dem Import müssen die Warenverzeichnisnummern (Zolltarifnummern), die wirklich verwendet werden, auf Kennzeichen „Aktiv: Ja“ gesetzt werden. Schalten Sie dafür mit der Combobox auf "Alle" um und aktivieren Sie die für Sie passenden Nummern (siehe
manuelle Anlage der Warenverzeichnisnummern).
Folgende Funktionen stehen über das Fenstermenü zur Verfügung:
FIBU → Stammdaten→ Weitere Stammdaten → Warenverzeichnis
Pro Land und ab einem gewünschten Gültigkeitsdatum können eigene Warenverzeichnisnummern angelegt werden.
Damit diese dann auch in der Listung (zur Auswahl) vorhanden sind, muss das Feld „Aktiv“ auf

gestellt werden.
Über folgende Parametereinstellung kann die automatische Erfassung beim Buchen aktiviert werden: Stammdaten → Allgemeine FIBU-Parameter → Buchen → UVA/Meldungen
| Festlegung, ob Daten für die Intrastat-Meldung beim Buchen erfasst werden sollen. Mit diesem Parameter kann eingestellt werden, ob eine Erfassung gemacht bzw. ob diese Erfassung automatisch für Rechnungen, die den Eingang oder die Versendung betreffen, geöffnet werden soll.
Hinweis | Die Erfassung wird ebenfalls geöffnet, wenn bei einer bestehenden Buchung der Buchungsbetrag geändert wird. | |
| Festlegung, wie die Intrastat-Erfassung bei einer Splitt-Buchung aufgerufen wird. |
Hinweis | Es besteht die Möglichkeit, die Intrastat Warennummer direkt am Aufwandskonto zu hinterlegen.
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Je nach Einstellung erfolgt beim Buchen einer i.g. Lieferung (Export) bzw. beim Buchen eines i.g. Erwerbs (Import) oder bei abweichender UID-Nummer zum Firmenstamm automatisch die Abfrage der Intrastat-Daten (Steuercode 7, 8, 9 u. a.).
Bei folgenden Steuercodes wird die Intrastat-Erfassung geöffnet:
Das Erfassungsfenster öffnet sich ebenfalls (unabhängig vom Steuercode), wenn die UID-Nummer am Lieferanten von der am Firmenstamm hinterlegten UID-Nummer abweicht (z. B. Firma mit österr. UID-Nummer bucht auf einen Lieferanten mit deutscher UID-Nummer mit Steuercode 2 Vorsteuer).
Achtung! | Die Felder Pers.Nr, Nachname, Art.Nr, Art.Bezeichnung können nur über die NTCS WWS befüllt werden!
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Änderungen ab dem Berichtsjahr 2022:
Ursprungsland
Das Ursprungsland wird vom Personenkonto nur bei Ausgangsrechnungen als Vorschlagswert übernommen und kann in der Intrastat-Erfassung noch geändert werden. Bei Buchungen ohne Personenkonto muss das Ursprungsland manuell in der Intrastat-Erfassung eingegeben werden.
Bei Eingangsrechnungen kann das Ursprungsland nicht vorgeschlagen werden.
Empfänger-UID bzw. UID-Nummer
Die Empfänger-UID wird bei Ausgangsrechnungen vom Personenkonto als Vorschlagswert übernommen, bei Buchungen ohne Personenkonto ist die UID-Nummer manuell in der Buchung zu erfassen bzw. in der Intrastat-Erfassung im Feld „UID-Nummer Handelspartner“ einzutragen. Auch bei Erfassungen in den Programmen "Vorerfassen Buchungen" und "Bankauszugsverbuchung" wird beim Versand die UID automatisch befüllt.
Bei Eingangsrechnungen wird die UID-Nummer nicht vorgeschlagen, weil diese beim Import nicht verpflichtend anzugeben ist.
Vorschlag Land/UID
Bei der Intrastat-Export-Erfassung (Ausgangsrechnungen) wird das Handelspartnerland, das Ursprungsland und die Empfänger UID-Nummer vorgeschlagen.
Bei der Intrastat-Import-Erfassung (Eingangsrechnungen) kann nur das Handelspartnerland vorgeschlagen werden. Beim Ursprungsland kann aufgrund der vorhandenen Daten kein Vorschlag ermittelt werden. Die UID-Nummer wird nicht vorgeschlagen, weil diese nicht verpflichtend anzugeben ist.
Achtung! | Ein weiteres wichtiges Feld auf den Kunden im Zusammenhang mit der Intrastat-Erfassung ist das Feld "Land-Nr."
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Beispiel | Ist bei Kunden keine UID-Nummer erfasst (da Privatkunden), jedoch das Land 2 für Deutschland, öffnet sich auch hier die Intrastat-Erfassung. Bei solchen Buchungen ist die Geschäftsart 12 zu verwenden (Direkter Handel mit/durch private(n) Verbrauch(er))! |
Hinweis | UID Nummer QV999999999999 (Österreich) bzw. QN999999999999 (Deutschland). Wird in der NTCS WWS eine Rechnung erfasst mit der Geschäftsart 11 wird geprüft, ob der Kunde eine UID-Nummer hat. Ist dies nicht der Fall, wird automatisch die Geschäftsart 12 verwendet und zusätzlich die oben genannten UID-Nummern verwendet.
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Um die Intrastat-Erfassung auch beim Vorerfassung Buchungen automatisch zu öffnen, muss folgender Parameter gesetzt werden:
Vorerfassung Buchungen → Extras → fibubezogene Einstellungen für Vorerfassung Buchungen → Buchen → "Erfassen Daten für Intrastat
Wird das Bestellwesen über die Warenwirtschaft genutzt, ist es möglich, die Intrastat-Daten gleich hier über die Artikel zu erfassen. Die Werte werden auf den Bestellungen angezeigt. Nähere Infos finden Sie in der Warenwirtschaft unter dem
Thema Intrastat.
In der Intrastat-Meldung wird in der Spalte "LFS-Nummer" auf den entsprechenden Lieferschein verwiesen. Die Daten werden über Funktionen → Intrastat ermitteln aus der Warenwirtschaft geladen:
Unter Extras → Textdatei importieren - Intrastat-Liste, gibt es die Möglichkeit, eine Intrastat-Liste via Textdatei bzw. CSV-Datei zu importieren:
Unter diesem Punkt ist weiters auch ein Export der Intrastat-Liste möglich.
Nähere Informationen zum Import einer gesamten Buchung mit Intrastat-Daten in die FIBU finden Sie
hier.
Sie können über UVA und Meldungen → Intrastat die Übersicht der Intrastat-Erfassungen öffnen.
Rechts oben in der Combobox kann zwischen Eingang und Versand umgeschalten werden.
Hinweis | Für Kontrollzwecke bei eventuellen Fehlern kann die Spalte "Intrastat-ID" eingeblendet werden.
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Folgende Funktionen stehen über das Fenstermenü zur Verfügung:
Änderungen ab 2022 bei der Übermittlung
Derzeit kann man im RTIC (Reporting Tool Intra Collect) beim Import die Spalten und Reihenfolgen auch selbst definieren. Ab 2022 werden fix vorgegebene Spalten für den Intra-EU-Export bzw. den Intra-EU-Import zur Verfügung stehen.
Es müssen im Intra-EU-Export die Variablen "Ursprungsland" und "Empfänger UID" gemeldet werden. Im Intra-EU-Import muss die Spalte "Empfänger UID" leer bleiben.
Export für Österreich im RTIC-Format
Ab dem Jahr 2022 wird für Österreich im Feld "Art" automatisch "EBS (RTIC)" vorgeschlagen, für die Jahre davor wechselt die Art auf "Standard".
Anschließend kann die Datei online über das Onlineportal der Statistik Austria eingereicht werden:
Beim Einstieg auf die Seite von Statistik Austria können Sie auf das neue Portal verzweigen.
Sie gelangen nach dem Login zur Übermittlung der Intrastat:
Der Versand durch IDEP (Intrastat Daten Eingabe Programm) war NUR MEHR BIS ENDE 2021 möglich!!
Sie können unter den FIBU paketübergreifenden Parametern auch die Zugangsdaten hinterlegen, diese werden beim Login vorgeschlagen.
Diese Einstellung finden Sie unter FIBU → Stammdaten → Paketübergreifende Parameter → CRM → Zugangsdaten. Die Punkte "Benutzerkennung Statistik Austria" und "Passwort Statistik Austria" müssen für den Login ausgefüllt werden:
Im Journal kann über die Spalte "Intrastat" angezeigt werden, bei welcher Buchung es eine Intrastat-Erfassung gibt:
In der Intrastat-Liste wird über Spalte "Ext.-ID" auf die Buchung im Journal verwiesen und das Journal kann auch geöffnet werden.
Unter den Stammdaten → Firmen und FIBU Stammdaten → Firma Allgemein → Regions-Code muss vor der Erstellung der Datei der Regions-Code auf den Firmenstammdaten erfasst werden:
Die XML-Datei wird im Falle Deutschland über denselben Punkt erstellt wie in
Österreich.
Hier müssen noch die Angaben für den Absender und Empfänger eingetragen werden:
Achtung! | Der Einstieg über "Intrahandel Formularmeldung - Import" ist nicht möglich!
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Der Einstieg erfolgt über "Intrahandel Dateimeldung":
Wählen Sie das betreffende Jahr aus:
Den Punkt "Registerkarten" auswählen:
Die Datei über den Punkt "Durchsuchen" auswählen und über den Punkt "Senden/Zurücksetzen" senden.
Meldung Ungarn - Währung 
Wird die Intrastat-Erfassung für ungarische Buchhaltungen aus dem Buchungsprogramm (bzw. der Bankauszugsverbuchung) gestartet, dann wird bevorzugt der Betrag in HUF in die Meldung übernommen.
Folgende Rückfallsebene wird herangezogen:
- Gibt es auf der Buchung einen Betrag in HUF (unabhängig davon, ob Grundwährung oder Fremdwährung), dann wird dieser Betrag in die Meldung übernommen mit dem Währungskürzel HUF.
- Gibt es auf der Buchung keinen HUF-Betrag, aber eine Fremdwährung, dann wird der Fremdwährungsbetrag in die Meldung übernommen.
- Bei Buchungen ohne Fremdwährung kommt der Grundwährungsbetrag in die Meldung.