
In dieser Themenhilfe finden Sie neben allgemeinen Informationen zur Intrastat auch Informationen zu notwendigen Parametern, Stammdaten, Ermittlung der Intrastat-Daten und Besonderheiten. Abschließend erfolgen noch Hinweise zur Intrastat-Meldung in Deutschland.
Die
Intrastat-Meldung dient statistischen Erhebungen des EU-Warenverkehrs, ersetzt die früher notwendigen Zolldeklarationen und wird vom Statistischen Zentralamt ausgewertet (lt. Definition der Statistik Austria ist "Intrastat ein permanentes statistisches Erhebungssystem zur Erstellung der Statistik des Warenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten der EU").
Das – überwiegend durch EU-Rechte vorgegebene – Intrastat-Konzept knüpft nicht mehr an die einzelnen Warensendungen an, sondern sieht eine monatliche Erhebung der Intra-Handelsdaten direkt bei den Unternehmen vor, d. h., der Meldevorgang verlagert sich von der Grenze in das Rechnungswesen der Export- bzw. Importunternehmen.
Intrastat findet in allen EU-Ländern Anwendung und verfolgt das Ziel, zuverlässige, aktuelle und detaillierte statistische Daten über die Lieferverflechtung der Mitgliedsstaaten untereinander bereitzustellen. Gleichzeitig soll die aus den statistischen Auskunftspflichten resultierende Belastung für die Unternehmer in möglichst engen Grenzen gehalten werden.
Empfänger/innen bzw. Versender/innen von Waren müssen in Österreich selbst dafür Sorge tragen, dass Meldungen über Einfuhr bzw. Ausfuhr von Waren an die Statistik Austria durchgeführt werden, wenn die gesetzlich festgelegten Schwellenwerte überschritten werden.
Berichtszeitraum ist immer der Kalendermonat, in dem der innergemeinschaftliche Warenverkehr stattgefunden hat und die Mehrwertsteuer fällig geworden ist. Das heißt, dass die Warenumsätze monatlich gemeldet werden müssen. In Monaten ohne Warenumsätze muss trotzdem eine Leermeldung übermittelt werden.
Die Meldungen müssten spätestens am 10. Arbeitstag nach Ablauf des Berichtsmonats an die Statistik Austria versendet werden.
Die Definition der Auskunftspflicht knüpft an die Umsatzsteuerpflicht an. Der Verpflichtung, entsprechende statistische Informationen zu liefern, unterliegt grundsätzlich jede umsatzsteuerpflichtige, natürliche und juristische Person, die sich am Warenverkehr zwischen Mitgliedsstaaten beteiligt und
- einen Vertrag geschlossen hat, der zur Versendung bzw. der Lieferung von Waren führt (außer reine Beförderungsverträge) oder
- die Versendung der Waren vornimmt oder veranlasst bzw. die Waren entgegennimmt oder entgegennehmen lässt oder
- im Besitz der Waren ist, die Gegenstand der Versendung bzw. der Lieferung sind.
Bei Warenversendungen ist somit derjenige, der eine innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne des UStG ausführt, auskunftspflichtig gegenüber der Statistik. Entsprechend ist bei Wareneingängen derjenige auskunftspflichtig, für den ein innergemeinschaftlicher Erwerb im Sinne des UStG vorliegt. Darüber hinaus erstreckt sich die Auskunftspflicht auch auf unentgeltliche Versendungen und Eingänge.
Der Auskunftspflichtige kann einen oder mehrere Dritte – sog. Drittanmelder wie z. B. Spediteure – mit der Erstellung der Meldung beauftragen. Er bleibt aber für die Richtigkeit der gelieferten Daten weiter verantwortlich.
- Befreit sind grundsätzlich alle Privatpersonen.
- Es gibt eine Befreiung für alle Unternehmen, deren im Intrahandel getätigte jährliche Versendungen in andere Mitgliedsstaaten (inkl. Beitrittsländer) oder Eingänge aus anderen Mitgliedsstaaten (inkl. Beitrittsländer) einen Gesamtrechnungsbetrag von 1,1 Mio. Euro im Vorjahr nicht überschritten haben. Dieser Schwellenwert, manchmal auch als Assimilationsschwelle bezeichnet, gilt je Warenstromrichtung, d. h. sowohl für Versendungen als auch für Eingänge. Wird der Schwellenwert jedoch im Laufe des aktuellen Jahres überschritten, sind ab jenem Monat, in dem diese Überschreitung erfolgt, monatlich statistische Meldungen abzugeben. Geschieht dies beispielsweise im Juli, ist das Unternehmen ab August auskunftspflichtig. Die Monate Jänner bis Juni müssen nicht nachgemeldet werden.
- Aufgrund der neuerlichen Anhebung der Meldeschwelle werden vor allem Klein- und Mittelbetriebe von Berichtspflichten gänzlich befreit.
Da es sich bei Intrastat um die Erfassung der innergemeinschaftlichen Warenströme handelt, gilt grundsätzlich, dass alle aus einem Mitgliedsstaat in einen anderen Mitgliedsstaat beförderten Waren Gegenstand der Statistik sind.
Gleiches gilt auch für Waren aus Nicht-EU-Ländern, soweit sich diese im Verfahren der Veredelung oder Umwandlung befinden und entweder anschließend in ein anderes Mitgliedsland versandt werden oder zuvor aus einem anderen Mitgliedsland bezogen wurden.
Darüber hinaus werden auch jene Waren, die durch ein Nicht-EU-Land in einen Mitgliedsstaat transportiert werden, erhoben.
Beispiel | Werden Waren von Österreich über die Schweiz nach Deutschland geliefert, so müssen diese auch erhoben werden. |
Der Katalog von Merkmalen, die erhoben werden müssen bzw. können, ist durch das EU-Recht vorgegeben.
Neben einigen administrativen Angaben hat die statistische Meldung für jede Warenart folgende Muss-Angaben zu enthalten:
- Warennummer (KN8-Code): umfasst 8 Stellen, Basis
- Warenbezeichnung
- Versendungs- bzw. Bestimmungsmitgliedsstaat
- Ursprungsland bei Versendung (bis zum Berichtsjahr 2022 eine Kann-Angabe, ab dem Berichtsjahr 2022 generell eine Muss-Angabe)
- Art des Geschäfts, z. B. Eigentumsübergang, Lohnveredelung
- Warenmenge (Eigenmasse) (ab dem Berichtsjahr 2022 auf 3 Kommastellen genau)
- Rechnungsbetrag der Ware (ab dem Berichtsjahr 2022 auf 2 Kommastellen genau)
- Stat.Verfahren (entfällt ab dem Berichtsjahr 2022 im EU-Import und EU-Export)
- Besondere Maßeinheit
- Empfänger-UID (ist ab dem Berichtsjahr 2022 für den EU-Export zu melden)
- Verkehrszweig (entfällt ab dem Berichtsjahr 2022 im EU-Import und EU-Export)
Folgende Kann-Merkmale werden darüber hinaus in Österreich erfragt:
- Statistische Verfahren, z. B. endgültiger Eingang, vorübergehender Eingang zur Lohnveredelung (entfällt ab dem Berichtsjahr 2022)
Bis zum Berichtsjahr 2022 sind Sie bis max. 5 Mio € Jahresumsatz (je Warenstromrichtung) von der Angabe des Verkehrszweigs sowie des statistischen Verfahrens befreit. Ab dem Berichtsjahr 2022 entfallen die Angaben des Verkehrszweigs und des statistischen Verfahrens.
Grundsätzlich gilt, dass bei der Intrastat-Meldung keine negativen Werte übergeben werden dürfen. Damit Gutschriften dennoch automatisch in die Intrastat übernommen werden, gibt es folgenden Parameter:
Paket WWS → Auswertungen → Weitere Auswertungen → Intrastat → Extras → Firmenbezogene Einstellungen (oder Allgemeine Einstellungen) → Export oder
Paket FIBU → UVA und Meldungen → Intrastat → Extras → Firmenbezogene Einstellungen (oder Allgemeine Einstellungen) → Export
| Detailliertheitsgrad Export | Gibt den Detailliertheitsgrad der Intrastat-Meldung an. Zur Auswahl stehen: - Detailliert
- Kumuliert
- Detailliert mit teilw. Kumulierung (nur für slowakischen Export)
|
Nur bei einer kumulierten Übergabe der Daten werden auch Gutschriften mit Retoure (
Erfassungsart GUT - Gutschrift) bei der Intrastat-Ermittlung berücksichtigt, sofern das
Erfassungskennzeichen für die Intrastat-Ermittlung (Feld Intrastat-Ermittlung) entsprechend gekennzeichnet wurde.
Werden die Daten detailliert übergeben, werden Gutschriften bei der Intrastat-Ermittlung nicht berücksichtigt und müssen manuell gemeldet werden (Korrekturmeldung).
Gutschriften können nur in Höhe der Rechnungen (innerhalb einer Warennummer) gemeldet werden.
Bei einem Storno geht man davon aus, dass die Ware wieder zurückgesendet wird und somit "nicht verkauft/exportiert" wurde. Daher muss die Intrastat um die Menge, Wert etc. verringert werden.
Paket WWS → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Stammdatenverwaltung → Artikel
| Definition der Standard-Gewichtseinheitentabelle |
| Definition der Standard-Gewichtseinheit |
| Definition, ob das Ursprungsland vom Hauptlieferant als Ursprungsland des Artikels übernommen werden soll. |
Paket WWS → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Stammdatenverwaltung → Standardartikelkennzeichen
| Definition des Standard-/Rückfallwertes für das Feld "Warenverzeichnis" am Artikelstamm, welche Warenverzeichnisnummer für den Artikel bei der Intrastat-Ermittlung gelten soll.
Hinweis Nur verwendbar wenn der Artikel "Intrastat-Pflicht" auf "ja" eingestellt hat. |
| Definition des Standard-/Rückfallwertes für das Feld "Intrastat-pflichtig" am Artikelstamm, ob der Artikel für die Ermittlung der Intrastat herangezogen werden soll. |
Paket WWS → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Intrastat → Ermittlung
| Definition, ob die Werte für die Intrastat-Ermittlung aus den "Stammdaten (Parameter)" oder aus den "Bewegungsdaten" verwendet werden sollen.
0 - Stammdaten (Parameter) (Standard) 1 - Bewegungsdaten
Hinweis Bei der Ausprägung "0 - Stammdaten (Parameter)" findet eine Intrastat-Ermittlung statt, wenn ein Warenverzeichnis bzw. BMD Warenverzeichnis beim Artikel (bzw. bei dessen Rückfallebenen) hinterlegt ist. Das Kennzeichen "Intrastat-pflichtig" vom Artikel ist dabei irrelevant.
Bei der Ausprägung "1 - Bewegungsdaten" findet eine Intrastat-Ermittlung statt, wenn der Artikel (bzw. Rückfallebenen) als "Intrastat-pflichtig" gekennzeichnet ist. Die Hinterlegung von Warenverzeichnis bzw. BMD Warenverzeichnis am Artikel ist dabei unabhängig. Dieses kann im Ermittlungsfenster nacherfasst werden. |
Folgende Einstellungen gelten nur für die Ermittlungsart "0 - Stammdaten (Parameter)":
| Bei Ermittlungsart "Stammdaten (Parameter)" wird dieser Wert bei der Intrastat-Ermittlung übernommen |
| Bei Ermittlungsart "Stammdaten (Parameter)" wird dieser Wert bei der Intrastat-Ermittlung übernommen |
| Bei Ermittlungsart "Stammdaten (Parameter)" wird dieser Wert bei der Intrastat-Ermittlung übernommen |
| Bei Ermittlungsart "Stammdaten (Parameter)" wird dieser Wert bei der Intrastat-Ermittlung übernommen |
Folgende Einstellungen gelten nur für die Ermittlungsart "1 - Bewegungsdaten":
| Definition, welcher Rückfallwert bei der Ermittlung am Auftrag gelten soll, sofern am Erfassungskennzeichen keine Hinterlegung vorhanden ist. |
| Definition, welcher Rückfallwert bei der Ermittlung auf der Bestellung gelten soll, sofern am Erfassungskennzeichen keine Hinterlegung vorhanden ist. |
| Definition, welcher Rückfallwert bei der Ermittlung am Auftrag gelten soll, sofern auf der Versandart keine Hinterlegung vorhanden ist. |
| Definition, welcher Rückfallwert bei der Ermittlung auf der Bestellung gelten soll, sofern auf der Versandart keine Hinterlegung vorhanden ist. |
| Hinterlegung einer Kurstabelle für die Ermittlungsart "Bewegungsdaten" im Bereich "Versendung". |
| Definition, welches Datum bei Angabe einer Kurstabelle für die Kursermittlung herangezogen werden soll. |
| Hinterlegung einer Kurstabelle für die Ermittlungsart "Bewegungsdaten" im Bereich "Eingang". |
| Definition, welches Datum bei Angabe einer Kurstabelle für die Kursermittlung herangezogen werden soll. |
Im Paket WWS
→ Stammdaten
→ Einstellungen
→ Standards importieren können die Stammdaten für die Intrastat importiert werden.
Hinweis | Beim Import der Standards für Intrastat werden nur fehlende Datensätze importiert.
|
Die Warenverzeichnisnummern können über das Paket WWS
→ Stammdaten
→ Weitere Stammdaten
→ Intrastat
→ Warenverzeichnis manuell angelegt werden.
Pro Land und ab einem gewünschten Gültigkeitsdatum kann eine eigene Warenverzeichnisnummer angegeben werden. Damit die Warenverzeichnisnummer zur Auswahl vorhanden ist, muss das Feld "Aktiv" auf "Ja" gesetzt werden.
Das Warenverzeichnis kann neben der manuellen Anlage auch über das Paket WWS
→ Stammdaten
→ Weitere Stammdaten
→ Intrastat
→ Warenverzeichnis importiert werden.
Hinweis | Beim Einlesen des Standard-Warenverzeichnisses werden nur fehlende Datensätze importiert.
|
Die neu zu importierenden Daten werden mit einem neuem "Ab-Datum" importiert. Alte Daten bleiben bei dieser Variante als Historie erhalten.
Hinweis | Die Daten "warenvz.csv" werden in den Office-Standards, die sich in den Daten der Installation befinden, ausgeliefert.
|
Folgende Funktionen stehen über das Fenstermenü zur Verfügung:
Bei dieser Variante des Imports werden die vorhandenen Daten mit den neuen Daten überschrieben. Es gibt hierbei keine Historie.
Folgende Extras stehen über das Fenstermenü zur Verfügung:
Die BMD Warenverzeichnisnummer kann anstelle der
Warenverzeichnisnummer in der Warengruppe und/oder beim Artikel hinterlegt werden.
Die Anlage und Zuordnung einer BMD Warenverzeichnisnummer hat den folgenden Hintergrund:
- Es ist die Hinterlegung von länderspezifischen Warenverzeichnisnummern möglich.
- Wenn sich die Bezeichnung oder die Warenverzeichnisnummer ändert, genügt es, diese Änderung in der Zuordnungstabelle anzupassen. Damit ist eine Änderung bei jedem einzelnen betroffenen Artikel nicht notwendig, da diese die BMD Warenverzeichnisnummer hinterlegt haben.
Es gibt zwei Möglichkeiten zur Erstellung der Warenverzeichniszuordnung:
Im Bereich "Warenverzeichniszuordnungen" kann eine BMD Warenverzeichnisnummer mit jeweiliger Bezeichnung manuell erstellt werden. Diese kann von der Standardwarenverzeichnisnummer abweichen.
Im Bereich "Warenverzeichniszuordnung-Positionen" können die aktiven Warenverzeichnisnummern zugeordnet werden. Je "Land" und "Ab-Datum" kann ein Datensatz erfasst werden. So können z. B. in Ländern abweichende Zolltarifnummern erfasst werden und eventuell bereits vorhandene Änderungen der Zolltarifnummern (mit neuem Ab-Datum versehen) hinterlegt werden.
Neben der manuellen Anlage kann diese auch über das Paket WWS
→ Stammdaten
→ Weitere Stammdaten
→ Intrastat
→ Warenverzeichnis über das Fenstermenü
→ Funktionen
→ Übernahme in Warenverzeichniszuordnung erfolgen.
Bei der Warenverzeichniszuordnung kann eine beliebige Nummer vergeben werden. Wird keine Nummer vergeben, werden die Nummer und die Bezeichnung des (Standard-) Warenverzeichnisses übernommen und die Zuordnung im Hintergrund erstellt.
Die statistischen Verfahren werden mit den
Intrastat-Standards importiert und/oder können manuell erfasst/geändert werden.
Hinweis
| Sollen die statistischen Verfahren aus den Stammdaten in der Listung der Intrastat zur Auswahl stehen, muss der folgende Parameter aktiviert werden.
Paket WWS → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Intrastat → Allgemein
| Gibt an, ob für Geschäftsart, Verkehrszweig bzw. Statistisches Verfahren in der Listung die hinterlegten Stammdaten zur Verfügung stehen.
0 - Nein (Standard): In der Auswahl bei den Feldern "Geschäftsart", "Verkehrszweig" und "Statistisches Verfahren" stehen festgelegte Werte zur Verfügung.
1 - Ja: In der Auswahl bei den Feldern "Geschäftsart", "Verkehrszweig" und "Statistisches Verfahren" stehen Stammdatenwerte zur Verfügung (z. B. werden die Geschäftsarten aus den Stammdaten verwendet).
Hinweis: Steht der Parameter auf "1 - Ja" und es gibt keine Stammdaten, so fällt die Auswahl in der Listung bei Neuanlage und Bearbeiten automatisch auf die festgelegten Werte lt. Programm zurück. |
|
Die Hinterlegung kann in folgendem Parameter und/oder der
Geschäftsart erfolgen:
Paket WWS → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Intrastat → Ermittlung
| Bei Ermittlungsart "Stammdaten (Parameter)" wird dieser Wert bei der Intrastat-Ermittlung übernommen |
| Bei Ermittlungsart "Stammdaten (Parameter)" wird dieser Wert bei der Intrastat-Ermittlung übernommen |
Hinweis
| Das statistische Verfahren entfällt ab dem Berichtsjahr 2022, ab Gültigkeit der neuen Intra-EU-Handelsbestimmungen im Intra-EU-Import und -Export. |
Paket WWS
→ Stammdaten
→ Weitere Stammdaten
→ Intrastat
→ Geschäftsarten
Die Geschäftsarten werden mit den
Intrastat-Standards importiert oder können manuell erfasst/geändert werden. Das statistische Verfahren kann dann bei der Geschäftsart manuell hinterlegt werden.
Hinweis | Sollen die Geschäftsarten aus den Stammdaten in der Listung der Intrastat zur Auswahl stehen, muss der folgende Parameter aktiviert werden.
Paket WWS → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Intrastat → Allgemein
| Gibt an, ob für Geschäftsart, Verkehrszweig bzw. Statistisches Verfahren in der Listung die hinterlegten Stammdaten zur Verfügung stehen.
0 - Nein (Standard): In der Auswahl bei den Feldern "Geschäftsart", "Verkehrszweig" und "Statistisches Verfahren" stehen festgelegte Werte zur Verfügung.
1 - Ja: In der Auswahl bei den Feldern "Geschäftsart", "Verkehrszweig" und "Statistisches Verfahren" stehen Stammdatenwerte zur Verfügung (z. B. werden die Geschäftsarten aus den Stammdaten verwendet).
Hinweis: Steht der Parameter auf "1 - Ja" und es gibt keine Stammdaten, so fällt die Auswahl in der Listung bei Neuanlage und Bearbeiten automatisch auf die festgelegten Werte lt. Programm zurück. |
|
Die Geschäftsart kann am Auftragskopf hinterlegt werden. Für die Ermittlung der Intrastat wird die Geschäftsart der Rechnung herangezogen.
Ist der Rechnungsbetrag "0", wird allerdings immer die Geschäftsart "34" verwendet.
Paket WWS
→ Stammdaten
→ Weitere Stammdaten
→ Intrastat
→ Verkehrszweige
Die Verkehrszweige werden mit den
Intrastat-Standards importiert und/oder können manuell erfasst/geändert werden.
Hinweis | Sollen die Verkehrszweige aus den Stammdaten in der Listung der Intrastat zur Auswahl stehen, muss der folgende Parameter aktiviert werden.
Paket WWS → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Intrastat → Allgemein
| Gibt an, ob für Geschäftsart, Verkehrszweig bzw. Statistisches Verfahren in der Listung die hinterlegten Stammdaten zur Verfügung stehen.
0 - Nein (Standard): In der Auswahl bei den Feldern "Geschäftsart", "Verkehrszweig" und "Statistisches Verfahren" stehen festgelegte Werte zur Verfügung.
1 - Ja: In der Auswahl bei den Feldern "Geschäftsart", "Verkehrszweig" und "Statistisches Verfahren" stehen Stammdatenwerte zur Verfügung (z. B. werden die Geschäftsarten aus den Stammdaten verwendet).
Hinweis: Steht der Parameter auf "1 - Ja" und es gibt keine Stammdaten, so fällt die Auswahl in der Listung bei Neuanlage und Bearbeiten automatisch auf die festgelegten Werte lt. Programm zurück. |
|
Die Hinterlegung kann im Parameter oder in der Versandart erfolgen.
Der Parameter ist zu finden im Paket WWS → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Intrastat-Ermittlung
| Bei Ermittlungsart "Stammdaten (Parameter)" wird dieser Wert bei der Intrastat-Ermittlung übernommen |
Es kann wahlweise hinterlegt werden:
Das Feld "Intrastat-pflichtig" ist hierbei auf "Ja" zu setzen.
Folgende Felder stehen Ihnen hier zur Verfügung:
| Bezeichnung der Warengruppe |
| Definition des Standard-/Rückfallwertes für das Feld "Warenverzeichnis" am Artikelstamm, welche Warenverzeichnisnummer für den Artikel bei der Intrastat-Ermittlung gelten soll.
Hinweis: Nur verwendbar, wenn der Artikel "Intrastat-Pflicht" auf "ja" eingestellt ist.
|
| Die BMD Warenverzeichnisnummer kann anstelle der Warenverzeichnisnummer in der Warengruppe und/oder beim Artikel hinterlegt werden. |
| Definition des Standard-/Rückfallwertes für das Feld "Intrastat-pflichtig" am Artikelstamm, ob der Artikel für die Ermittlung der Intrastat herangezogen werden soll.
|
Paket WWS
→ Stammdaten
→ Artikel
→ Artikel
Es kann wahlweise hinterlegt werden:
Das Feld "Intrastat-pflichtig" ist hierbei auf "Ja" zu setzen.
Folgende Felder sind für die Intrastat relevant:
Folgende Felder betreffend Intrastat stehen Ihnen hier zur Verfügung:
| Gewicht des Artikels in der Grundeinheit |
|
Besonderheiten dieses Feldes in der WWS Die Hinterlegung einer Warenverzeichnisnummer ist relevant für die Intrastat-Ermittlung für diesen Artikel. Als Rückfallebene gilt die Hinterlegung in den Warengruppen. |
| Besonderheiten dieses Feldes in der WWS Die Warenverzeichnis- bzw. Zolltarifnummer ist anzugeben, wenn es sich um einen Intrastatpflichtigen Artikel handelt. Diese Nummer wird für die Datenermittlung herangezogen. Für den internationalen Handel werden die Waren nach ihrer Beschaffenheit klassifiziert und erhalten eine entsprechende Warennummer, anhand welcher die Zollsätze bei der Einfuhr, aber auch Ein- und Ausfuhrbeschränkungen festgelegt werden. Als Rückfallebene gilt die Einstellung in den Warengruppen und im folgenden Parameter: Bereich Warenwirtschaft → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Stammdatenverwaltung → Standard-Artikelkennzeichen:
Intrastat Warenverzeichnisnummer | manuelle Eingabe möglich |
|
| Besonderheiten dieses Feldes in der WWS Das Ursprungsland des Artikels kann ausgewählt werden. - 1 - Österreich
- 2 - Deutschland
- 3 - Italien
- 4 - Belgien
- ...
Genaue Informationen zur Ermittlung des Ursprungslandes bei der Intrastat-Ermittlung finden Sie hier. |
| Gibt an, ob es sich um einen Intrastat-pflichtigen Artikel handelt. Besonderheiten dieses Feldes in der WWS Folgende Ausprägungen sind möglich: - Standard lt. Parametereinstellung (Bereich Warenwirtschaft → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Stammdatenverwaltung → Standard-Artikelkennzeichen)
- Ja
- Nein
Neben dem Parameter gilt die Rückfallebene in den Warengruppen. |
Aufgrund der Hinterlegung des Landes und der UID-Nummer wird ermittelt:
- Eingang: Land vom Lieferanten, Ursprungsland lt. Zugriffsreihenfolge
- Versand: Land vom Lieferempfänger, Ursprungsland lt. Zugriffsreihenfolge

In der Bestellkopf- bzw. Auftragskopf-Erfassung stehen folgende Felder zur Verfügung, die laut Hinterlegung ermittelt werden, jedoch auftragsbezogen noch verändert werden können:
| Nummer der Versandart
|
| Folgende Ausprägungen sind für die Geschäftsart auswählbar: - 1 - Gesch.m.Eigentumsübergang
- 2 - Rücksendung von Waren
- 3 - Gesch.ohne Gegenleistung
- 4 - WS ZUR Lohnveredelung
- 5 - WS NACH Lohnveredelung
- 6 - WV ohne Eigentumsübergang
- 7 - WS zwischenstaatl. Prod.
- 8 - Lieferung v. Baumaterial
- 9 - andere Geschäfte
- 11 - Endgültiger Kauf/Verkauf
- 12 - Probesen., Rückgaberecht, Kommissionsgesch.
- 13 - Kompensationsgesch. (Tauschandel)
- 14 - Verkauf an ausländ. Reisende
- 15 - Finanzleasing (Miete-Kauf)
- 16 - Apport (Anlage)
- 17 - Reexport
- 21 - Rücksendung von Waren
- 22 - Ersetzen bzw. Erstatten von Rückwaren
- 23 - Ersatz für n. rückg. Waren (Garantie)
- 31 - Warenlief. von durch EU finanz. Hilfsprogr.
- 32 - andere Waren von staatlicher Hilfe
- 33 - sonstige Hilfslieferungen
- 34 - sonstige Geschäfte
- 41 - ZUR Lohnveredelung
- 42 - Rep. & Wartung gegen Entgelt (zur Lohnver.)
- 51 - NACH Lohnveredelung
- 52 - Rep. & Wartung gegen Entgelt (nach Lohnver.)
- 59 - Rücktransport der Rest-, Abfall- & Nebenprodukten
- 61 - Leasing, Leihe, operationelles Leasing
- 62 - sonstige vorübergehende Verwendung
|
| Folgende Ausprägungen sind möglich: - 1 - Seeverkehr
- 2 - Eisenbahnverkehr
- 3 - Straßenverkehr
- 4 - Luftverkehr
- 5 - Postverkehr
- 7 - Festinstallierte Transporteinrichtung
- 8 - Binnenschiffsverkehr
- 9 - Eigenantrieb
|
Paket WWS
→ Auswertungen
→ Weitere Auswertungen
→ IntrastatFolgende Intrastat-relevante Funktionen stehen über das Fenstermenü zur Verfügung:
Die Intrastat-Datei kann nach der Ermittlung entweder
Online bei Statistik Austria hochgeladen werden oder in das
Programm IDEP (
Intrastat
Daten
Eingabe
Programm), welches von der Statistik Austria zur Verfügung gestellt wird, importiert werden.
Hinweis | Das IDEP steht ab dem Berichtsjahr 2022 nicht mehr zur Verfügung! Meldungen sind nur noch über das RTIC (Reporting Tool Intra Collect) möglich.
|
Im Fenster "Instrastat" (Paket WWS
→ Auswertungen
→ Weitere Auswertungen
→ Intrastat oder Paket FIBU
→ UVA und Meldungen
→ Intrastat) kann über das Fenstermenü
→ Funktionen mit der Funktion "Statistik Austria" die Intrastat-Datei online über das
Onlineportal der Statistik Austria (
Statistik Austria Portal) eingereicht werden.
Die Zugangsdaten können in folgenden Parametern hinterlegt werden, dann werden diese beim Ausführen der Funktion "Statistik Austria" mitübernommen:
Paket CRM → Stammdaten → Einstellungen → CRM Parameter → CRM → Zugangsdaten
| Hinterlegen Sie hier Ihre Benutzerkennung für den Einstieg in die Homepage der Statistik Austria ( https://portal.statistik.at/). Das Login wird dann im NTCS Browser vorgeschlagen. |
| Hinterlegen Sie hier Ihr Passwort für den Einstieg in die Homepage der Statistik Austria ( https://portal.statistik.at/). Das Login wird dann im NTCS Browser vorgeschlagen. |
Ab Berichtsjahr 2022 besteht die Gültigkeit der neuen Intra-EU-Handelsbestimmung der EBS (European Business Statistics), vormals "EU-Rahmenverordnung über Unternehmensstatistiken (FRIBS)" genannt.
RTIC wird ab dem Berichtsjahr 2022 die einzige technische Schnittstelle zur Abgabe der Intrastat-Meldung.
Derzeit kann man im RTIC (Reporting Tool Intra Collect) beim Import die Spalten und Reihenfolgen auch selbst definieren.
Ab 2022 müssen die Daten in einer fix definierten Reihenfolge für den Intra-EU-Export bzw. den Intra-EU-Import gemeldet werden. Seitens der NTCS benötigen Sie mindestens die Programmversion 24.25 oder höher.
Es müssen im Intra-EU-Export die Variablen "Ursprungsland" und "Empfänger UID" gemeldet werden. Im Intra-EU-Import muss die Spalte "Empfänger UID" leer bleiben. In der NTCS Warenwirtschaft muss das Ursprungsland in den Stammdaten hinterlegt werden und wird wie folgt ermittelt:
1. Ursprungsland hinterlegt am Lieferantenartikel
2. Ursprungsland hinterlegt am Artikel
3. Land des am Artikel hinterlegten Hauptlieferanten
Beim Erfassen der Instrastat-Daten in der FIBU müssen die notwendigen Daten manuell erfasst werden.
Beim Erstellen der Intrastat-Datei ist die Art "EBS (RTIC)" zu wählen.
Aufbau der Datei:
Spalte | Bezeichnung | Feldlänge (Stellen) | Bemerkung |
1 | KN8-Code | mind. 8 | |
2 | Warenbezeichnung | max. 2048 | Es dürfen keine Trennzeichen vom Datenimport im Text der Warenbezeichnung verwendet werden. |
3 | Export: Bestimmungsland Import: Versendungsland | mind. 2 | |
4 | Ursprungsland | mind. 2 | Spalte muss vorhanden sein, auch wenn bei den Exportmeldungen diese Spalte nicht mit Daten befüllt werden muss. Im Intra-EU-Export ist das Ursprungsland ab Berichtsjahr 2022 - mit der Gültigkeit der neuen Intra-EU-Handelsbestimmungen - zu melden. |
5 | Art des Geschäftes | mind. 1 | Ab Berichtsjahr 2022 - mit der Gültigkeit der neuen Intra-EU-Handelsbestimmungen - ist die Art des Geschäftes im Intra-EU-Import und -Export 2-stellig zu melden. |
6 | Statistisches Verfahren | mind. 5 | Entfällt ab dem Berichtsjahr 2022 - ab der Gültigkeit der neuen Intra-EU-Handelsbestimmungen - im Intra-EU-Import und -Export. |
7 | Verkehrszweig | mind. 1 | Entfällt ab dem Berichtsjahr 2022 - ab der Gültigkeit der neuen Intra-EU-Handelsbestimmungen - im Intra-EU-Import und -Export voraussichtlich. |
8 | Eigenmasse | max. 10, keine Dezimalstellen | Ist ab dem Berichtsjahr 2022 - ab der Gültigkeit der neuen Intra-EU-Handelsbestimmungen - mit 3 Dezimalstellen zu melden. |
9 | Besondere Maßeinheit | max. 10, keine Dezimalstellen | Ist ab dem Berichtsjahr 2022 - ab der Gültigkeit der neuen Intra-EU-Handelsbestimmungen - mit 3 Dezimalstellen zu melden. |
10 | Rechnungsbetrag | max. 10, keine Dezimalstellen | Ist ab dem Berichtsjahr 2022 - ab der Gültigkeit der neuen Intra-EU-Handelsbestimmungen - mit 2 Dezimalstellen zu melden. |
11 | Statistischer Wert | max. 10, keine Dezimalstellen | Ist ab dem Berichtsjahr 2022 - ab der Gültigkeit der neuen Intra-EU-Handelsbestimmungen - mit 2 Dezimalstellen zu melden. |
12 | Empfänger-UID | | Kann derzeit leer bleiben. Im Intra-EU-Export ist die Empfänger-UID ab Berichtsjahr 2022 - ab der Gültigkeit der neuen Intra-EU-Handelsbestimmungen - zu melden. |
Hinweis | Für Österreich ergibt sich daher beim Kennzeichen "Versendung" eine Exportdatei mit 10 Spalten, da die Spalten 6 und 7 ab 2022 entfallen. Beim Kennzeichen "Eingang" entsteht eine Exportdatei mit 9 Spalten, da zusätzlich zu den Spalten 6 und 7 auch Spalte 12 ab 2022 entfällt. |
Hinweis | Ab dem Berichtsjahr 2022 ist bei allen Warenverkehren, d. h. jeder Art der Geschäfts, ein Rechnungsbetrag laut Rechnung zu melden. Ist der Rechnungsbetrag 0, so muss der übliche Marktpreis gemeldet werden.
Der Rechnungsbetrag darf nicht 0 (Null) EUR betragen oder leer bleiben!
Somit werden Rechnungsbeträge mit Wert 0 in der Intrastat ab 2022 wie folgt ermittelt: - Ist der Wert 0 und die Gratismenge identisch zur Rechnungsmenge, so wird weiterhin der Wert ohne Berücksichtigung der Gratismenge ermittelt.
- Ist der Wert dann immer noch 0, so wird der Wert vor Abzug von Rabatten ermittelt.
- Ist der Wert auch danach noch 0, so wird der Wert mit dem Preis lt. Standardpreistabelle berechnet.
- Falls es auch keinen Standardpreis gibt, so wird der Wert mit 0 ermittelt, jedoch in weiterer Folge nicht exportiert.
|
Hinweis
| Das IDEP steht ab dem Berichtsjahr 2022 nicht mehr zur Verfügung! Meldungen sind nur noch über das RTIC (Reporting Tool Intra Collect) möglich. |
Damit die Daten im IDEP importiert werden können, muss im
Programm IDEP (
Intrastat
Daten
Eingabe
Programm) über das Menü Import
→ Importformat
→ Druckformat ein Datenimportpfad angelegt werden.
Mit der F4-Funktion oder mit dem

- Symbol kann ein neues Importformat hinzugefügt / definiert werden.
Fogende Daten können für das neue Importformat definiert werden:
- Bezeichnung: Hier kann eine Bezeichnung für das Importformat eingegeben werden.
- Beschreibung: Frei definierbar.
- Importformattyp: Es kann zwischen Eigener Warencode, Meldezeilen, Umrechnungskurs und Druckentwurf gewählt werden.
- Pfad: Hier kann der Pfad oder Pfad mit Dateinamen (wenn dieser immer gleich bleibt) der zu importierenden Datei vorgegeben werden.
- Datenimportformat: Hier wird das Dateiformat der zu importierenden Datei ausgewählt.
- Trennzeichen: nur bei Text Trennzeichen (Spaltentrennzeichen).
- Anzahl Kopfzeilen: Hier wird die Summe der Kopfzeilen eingetragen.
- Eig. Warencode anwenden: Berücksichtigt beim Import eigene Warencodes
Sind alle allgemeinen Optionen und Felder für das neue Datenimportformat eingetragen, wird einmalig die Importreihenfolge laut dem BMD Standardexport festgelegt.
Hinweis | Der Standardexport ist folgendermaßen aufgebaut: Diese Reihenfolge der Felder muss auch im IDEP angepasst werden: - KN8-Code / Eig. Warencode
- Art des Geschäftes
- Statistisches Verfahren
- Warenbezeichnung
- Handelspartnerland
- Ursprungsland
- Eigenmasse in kg
- Besondere Maßeinheit
- Verkehrszweig
- Rechn.btr. EUR
- Statist. Wert EUR
 In der linken Spalte befinden sich alle Felder, die für den ausgewählten Datenimportformattyp zur Verfügung stehen. Durch Verschieben der Datenfelder mit Hilfe der Pfeiltasten oder der "Drag & Drop"-Funktion in die rechte Spalte werden jene Felder ausgewählt, die zu importieren sind.
Sind alle benötigten Felder in der rechten Spalte eingetragen, kann die Reihenfolge der Felder durch Änderung des Wertes in der Spalte Reihenfolge oder über die Pfeiltasten bzw. mit der "Drag & Drop"-Funktion geändert werden. |
Die Stammdaten für Geschäftsart, statistisches Verfahren und Verkehrszweig (Verkehrszweig entfällt mit Berichtsjahr 2022) müssen bei Konzernen in der Hauptfirma hinterlegt werden.
Die Ermittlung des Urspungslandes bei der Intrastat-Ermittlung für den Eingang ist abhängig vom Parameter "Ermittlungsart". Der Parameter ist zu finden im Paket WWS → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Intrastat → Ermittlung.
| Definition, ob die Werte für die Intrastat-Ermittlung aus den "Stammdaten (Parameter)" oder aus den "Bewegungsdaten" verwendet werden sollen.
0 - Stammdaten (Parameter) (Standard) 1 - Bewegungsdaten
Hinweis Bei der Ausprägung "0 - Stammdaten (Parameter)" findet eine Intrastat-Ermittlung statt, wenn ein Warenverzeichnis bzw. BMD Warenverzeichnis beim Artikel (bzw. bei dessen Rückfallebenen) hinterlegt ist. Das Kennzeichen "Intrastat-pflichtig" vom Artikel ist dabei irrelevant.
Bei der Ausprägung "1 - Bewegungsdaten" findet eine Intrastat-Ermittlung statt, wenn der Artikel (bzw. Rückfallebenen) als "Intrastat-pflichtig" gekennzeichnet ist. Die Hinterlegung von Warenverzeichnis bzw. BMD Warenverzeichnis am Artikel ist dabei unabhängig. Dieses kann im Ermittlungsfenster nacherfasst werden. |
- Steht der Parameter "Ermittlungsart" auf Stammdaten (Parameter), wird das Ursprungsland des Artikels genommen.
- Bei der Einstellung des Parameters "Ermittlungsart" auf Bewegungsdaten wird das Ursprungsland von der Warenannahmeposition ermittelt.
Hinweis | Soll das Land des Hauptlieferanten (Feld "Lieferant" am Artikelstamm) als Ursprungsland auf den Artikel übernommen werden, ist folgender Parameter zu aktivieren:
Paket WWS → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Stammdatenverwaltung → Artikel
| Definition, ob das Ursprungsland vom Hauptlieferant als Ursprungsland des Artikels übernommen werden soll. |
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Bei der Versendung hat der Parameter "Ermittlungsart" keine Auswirkung. Hier wird das Ursprungsland nach folgender Reihenfolge der Rückfallebenen ermittelt:
- Ursprungsland der Rechnungsposition
- Ursprungsland der Bestellposition (für den Fall, dass zumindest eine Teilmenge auftragsbezogen bestellt wurde)
Nach der Findung des Hauptlieferanten: - Ursprungsland des Lieferantenartikels
- Ursprungsland des Artikels
- Land des Lieferanten
Aufgelöst werden diese Ebenen jedoch erst im Zuge der Intrastat-Ermittlung.
Das Land (INT_LANDNR) in der Intrastat-Ermittlung ist das Land, in dem die Meldung erfolgen muss. Das Land ergibt sich in den Bereichen wie folgt:
Beim Eingang wird das Land von der Filiale auf der Bestellung genommen. Gibt es keine Filiale, wird das Land aus den Firmenstammdaten ermittelt.
Bei der Versendung wird das Land von der Filiale auf dem Auftrag genommen. Gibt es keine Filiale, wird das Land von den Firmenstammdaten ermittelt.
Hinweis | Bei der Versendung kann auf der FIBU-Filiale im Feld "Intrastat Versandhandel" eingestellt werden, ob für das eigene Land (Firma) eine Versendung und/oder für das Filial-Land ein Eingang erstellt wird. Folgende Ausprägungen sind beim Feld "Intrastat Versandhandel" auf der FIBU-Filiale möglich: - Nein
- Versendung Firmenland
- Eingang Filialland
- Eingang und Versendung
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Die UID-Nummer bei Versendung wird wie folgt ermittelt:
- Die UID-Nummer wird direkt von der Rechnung herangezogen. Ist die UID-Nummer leer (Standard), wird die UID-Nummer lt. Rechnungsverspeicherung ermittelt (lt. Erlöskennzeichen ...).
- Ist die UID-Nummer nicht leer und passt das Land der UID-Nummer nicht zum Handelspartnerland, dann wird unterschieden,
2.1. ob das Land der UID-Nummer identisch mit dem eigenen Firmenland ist (= kein Dreiecksgeschäft):
- Es wird die UID-Nummer des Lieferempfängers verwendet.
Entspricht das Land der UID-Nummer nicht dem Handelspartnerland:
- Für das Firmenland Ungarn wird fix die UID-Nummer "YY999999999999" verwendet.
- Für das Firmenland Tschechien wird fix die UID-Nummer "QV123" verwendet.
- Für die anderen Firmenländer wird fix die UID-Nummer "QT999999999999" verwendet.
2.2. oder ob das Land der UID-Nummer nicht mit dem eigenen Firmenland identisch ist (= Dreiecksgeschäft):
- Für das Firmenland Ungarn wird fix die UID-Nummer "XX999999999999" verwendet.
- Für das Firmenland Tschechien wird fix die UID-Nummer "QV123" verwendet.
- Für die anderen Firmenländer wird weiter unterschieden, ob das Land des Rechnungsempfängers identisch mit dem eigenen Firmenland ist:
- Sind die Länder identisch, dann ist es doch kein Dreiecksgeschäft und es erfolgt die Ermittlung lt. 2.1.
- Sind die Länder nicht identisch, so wird zum Land des Rechnungsempfängers eine UID-Nummer generiert. Diese setzt sich aus dem ISO-Code des Landes und "999999999999" zusammen.
Beispiel: DE999999999999
Beim Export selbst wird die UID-Nummer so ermittelt:
- Ist die UID-Nummer leer, wird für manuell erstellte Datensätze (Datensätze, die nicht aus der Intrastat-Ermittlung stammen) die UID-Nummer des Handelspartners verwendet.
- Ist diese UID-Nummer leer:
- Für die Firmenländer Österreich und Deutschland wird bei Geschäftsarten ungleich "11" fix die UID-Nummer "QN999999999999" verwendet.
- Für das Firmenland Tschechien wird fix die UID-Nummer "QV123" verwendet.
Laut Intrastat ist Folgendes für besondere Maßeinheiten vorgeschrieben:
Die "Besondere Maßeinheit" ist anzugeben, wenn im Warenverzeichnis neben der Kilogrammangabe eine Maßeinheit gefordert wird (z. B. Liter, Stück, Meter). In diesen Fällen steht im Warenverzeichnis hinter der Warennummer eine Kennung. Anzugeben ist die Menge in der aufgeführten Einheit ohne Trenn- und Nachkommastellen. Die Angaben sind ggf. auf die volle Maßeinheit auf- oder abzurunden. Wird auf "0" abgerundet, ist "0" einzugeben.
Beispiel | Kranwagen (Autokrane) ...... 8705 10 00 St Als "besondere Maßeinheit" muss die Stückzahl angegeben werden. Wenn zwei Fahrzeuge versendet wurden, ist die Zahl "2" anzugeben. Besondere Maßeinheit: Wenn das Feld "Besondere Maßeinheit" (z. B. Stück ...) definiert ist, wird bei der Intrastat-Ermittlung das Feld "Maßeinheit" befüllt. |
Das heißt, im Zuge der Intrastat-Ermittlung wird überprüft, ob im Warenverzeichnis eine besondere Maßeinheit hinterlegt ist. Wenn ja, wird die Rechnungsmenge in diese Einheit umgerechnet und in dieser Form exportiert. Das heißt, sobald eine besondere Maßeinheit beim Warenverzeichnis hinterlegt ist, wird im Standard keine Eigenmasse ermittelt. Soll auch die Eigenmasse trotz Hinterlegung der besonderen Maßeinheit ermittelt werden, kann dies über den folgenden Parameter aktiviert werden.
Paket WWS → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Intrastat → Ermittlung
| Definition, ob die "Eigenmasse" auch dann ermittelt werden soll, wenn eine "besondere Maßeinheit" angegeben ist. |
Hinweis | Mit dem EDI-Einheitenmapping können Einheiten direkt auf eine besondere Maßeinheit gemappt werden, ohne eine Einheitentabelle zu benötigen. Egal ob im Eingang oder Ausgang muss das EDI-Mapping vom Typ "Export" sein, da die Fremdeinheit immer die besondere Maßeinheit ist.
Ist am Artikel eine Einheitentabelle hinterlegt, so wird nicht auf das EDI-Mapping zurückgefallen, auch wenn damit keine Umrechnung möglich wäre.
Das EDI-Einheitenmapping kann für die Verknüpfung zur Intrastat in den folgenden beiden Parametern hinterlegt werden:
| Definition einer EDI-Einheitentabelle, damit Einheiten direkt auf eine besondere Maßeinheit gemappt werden können, ohne eine Einheitentabelle zu benötigen. | | Definition einer EDI-Einheitentabelle, damit Einheiten direkt auf eine besondere Maßeinheit gemappt werden können, ohne eine Einheitentabelle zu benötigen. |
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Die folgende Abbildung zeigt einen Überblick der Intrastat:
Die folgende Kurzbeschreibung zeigt die wichtigsten Eckpunkte für die Intrastat-Ermittlung über BMD auf:
- Warenverzeichnisnummer, BMD Warenverzeichnisnummer und Kennzeichen für Intrastat-pflichtig können im Artikelstamm und/oder bei der Warengruppe hinterlegt werden. (Warenverzeichnisnummer kann auch im Parameter Standard-Artikel-Kennzeichen hinterlegt werden).
- Hinterlegung des Verkehrszweigs: in der Versandart oder im Intrastat-Parameter möglich.
- Geschäftsart wird am Erfassungskennzeichen oder im Intrastat-Parameter hinterlegt.
- Das statistische Verfahren wird in der Geschäftsart hinterlegt (keine Ausweispflicht in Österreich).
- Geschäftsart und Verkehrszweig (Verkehrszweig entfällt ab dem Berichtsjahr 2022) werden bereits bei der Auftragserfassung auf dem Auftragskopf (bzw. Bestellkopf) angegeben und von dort dann in die Positionen übernommen. Diese Werte können dort auch manuell editiert werden (statistisches Verfahren nur in der Position).
- Ursprungsland wird im Lieferantenartikel oder im Artikelstamm hinterlegt. Je nach Parametereinstellung kann dieses auch vom Lieferanten-Land ermittelt werden. Von dort werden die Daten dann auf Lieferschein- und Rechnungs-Ebene (bzw. einkaufsseitig Wareneingangsposition) weitergeschleust. Auch auf diesen Ebenen ist ein Nacheditieren der Daten möglich. Von den Rechnungspositionen bzw. Wareneingangspositionen werden die Daten schließlich ermittelt und in die Intrastat-Tabelle übergeben, von wo der eigentliche Meldungs-Export erfolgt. Auch in der Intrastat-Tabelle ist ein manuelles Editieren der Daten möglich bzw. können dort auch manuell neue Intrastat-Meldungssätze erzeugt werden.
- XML-Export
Für die deutsche Intrastat-Meldung ist es notwendig beim
Intrastat-Export einen "Zielpfad" zu hinterlegen. Der "Dateiname" ist
fix vorgegeben, wie Sie der folgenden Beschreibung entnehmen können.
"Absender/Selbstmelder" und "Empfänger" sind einmalige Eingaben und werden beim nächsten Aufruf wieder vorgeschlagen.
| Absender / Selbstmelder | |
| Materialnummer | Eingabe zwingend! Zur Genehmigung der Meldung in diesem Dateiformat ist zunächst die Übermittlung einer Testdatei erforderlich. Diese sollte mindestens 10 - auf die Praxis bezogene - Datensätze enthalten, als Materialnummer ist "XGTEST" anzugeben. Nach erfolgreichem Test wird Ihnen eine 5-stellige alphanumerische Materialnummer mitgeteilt, die anstelle der Zeichenfolge "XGTEST" anzugeben ist.
|
| Kennnummer | Eingabe zwingend! Die Kennnummer setzt sich aus dem 16-stelligen Identifikationsschlüssel des Bundeslandes des Finanzamtes (Bu/Fa), der 10- oder 11-stelligen Steuernummer (UStVA), einer "0" bei 10-stelliger Steuernummer und der 3-stelligen Unterscheidungsnummer zusammen. Die Unterscheidungsnummer wird vom stat. Bundesamt zugeteilt. Ist keine Unterscheidungsnummer zugeteilt worden, ist 000 anzugeben.
|
Name | Eingabe zwingend! |
Straße | Eingabe zwingend! |
Hausnummer | Optional |
PLZ/Ort/Land | Eingabe zwingend! |
Telefon/Fax/E-Mail/URL | Optional |
| Kontaktperson | |
| Name | Optional |
| Straße | Optional |
Hausnummer | Optional |
PLZ/Ort/Land | Optional |
Telefon/Fax/E-Mail/URL | Optional |
Der Dateiname setzt sich wie folgt zusammen aus:
Materialnummer-yyyymm(lt. Erstellungsdatum)-yyyymmdd-hh:mm(lt. Tagesdatum)
Beispiel | Materialnummer: ABC123 Erstelldatum: 15.01.2018 Tagesdatum: 15.01.2018 13:29 ABC123-201801-20180115-1329.xml
|
Im XML-File werden die Daten in folgender Reihenfolge erstellt:
- Empfängerdaten
- Kontaktperson
- Absenderdaten
- Kontaktperson
- Softwareversion
Beispiel | <softwareUsed>BMDNTCS 2017.20.41.08</softwareUsed> |
- Periode
- Kennnummer
Beispiel | <PSIId>12345678901</PSIId>
|
- Warenverzeichnisnummern /-beschreibung / Gewicht …
Beispiel für eine XML-Datei
|
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