Allgemeines zur Altersteilzeit

Altersteilzeit bedeutet eine Teilzeitbeschäftigung, die Dienstnehmern einen gleitenden Übergang von der Beschäftigung in den Ruhestand ermöglicht.

Eine Variante stellt die sogenannte "Blockaltersteilzeitvereinbarung" dar. Dabei wird die Arbeitszeit aufgeteilt in eine Beschäftigungsphase mit voller Dienstzeit und in eine Freizeitphase. Der Dienstnehmer erhält in der Regel während der gesamten Altersteilzeit einen niedrigeren Bezug. Ein Teil des Bezugs sowie ein Teil der Lohnnebenkosten werden vom AMS übernommen.

Wenn ein Dienstnehmer in eine geblockte Altersteilzeit eintritt, sind die "nicht entlohnten" Arbeitszeiten einer Personalrückstellung zuzuführen. Rückzustellen sind die Lohnkosten für den Dienstgeber abzüglich der Förderung durch das AMS.

Das Entgelt laufend inkl. Lohnausgleich kann aus dem NTCS LOHN importiert werden.

Zusätzlich müssen am Dienstnehmerstamm der Personalrückstellungen folgende Felder befüllt werden:
  • Entgelt voll
  • Beginn
  • Beginn Freizeitphase
  • Ende
  • Abweichende Förderung (dieses Feld wird fallweise benötigt)
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 Berechnung der Altersteilzeitrückstellung

 Ermittlung der monatlichen Lohnkosten für den Dienstgeber

Entgelt inkl. Lohnausgleich AMS
+ Volles Entgelt * SV-DG-Beitrag bis SV-Höchst-BGL
+ (Volles Entgelt – Entgelt inkl. Lohnausgleich) * SV-DN-Beitrag (ohne KU, WF) bis SV-Höchst-BGL
+ (Entgelt inkl. Lohnausgleich + vom DG übernommene SV-DN) * (DB + DZ + KommSt) *)
= Zwischensumme als Basis für die Berechnung des Sonderzahlungssechstels
+ Sonderzahlungssechstel
= Monatliche Lohnkosten Dienstgeber insgesamt

*) Geänderte Rechtssicht ab 09/2016:
Der VwGH hat betreffend Altersteilzeit entschieden, dass die vom Dienstgeber übernommenen Dienstnehmeranteile zur Sozialversicherung für die "Gehaltslücke" lohnnebenkostenpflichtig sind (VwGH 21.9.2016, 2013/13/0102)

Beispiel 
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Altersteilzeitentgelt laufend inkl. Lohnausgleich: 1.248,98 €
Volles Entgelt vor Altersteilzeit: 1.635,07 €
 
Entgelt laufend inkl. Lohnausgleich AMS 1.248,98
+ Entgelt voll * SV-DG-Beitrag bis zur SV-Höchstbeitragsgrundlage 1.635,07 x 22,51 % = 368,06 SV Dienstgeber
+ (Entgelt voll 1.635,07 - Entgelt inkl. Lohnausgleich 1.248,98) * SV-DN-Beitrag 17,07 % (ohne KU, WF) bis zur SV-Höchstbeitragsgrundlage = 65,91 SV Dienstnehmer
+ Entgelt inkl. Lohnausgleich 1.248,98 * 7,02 % (DB 3,7 % + DZ 0,32 % + KommSt 3 %) = 87,88 DB, DZ, KommSt

Aus diesen Beträgen ergibt sich eine Zwischensumme von 1.770,63 / 6 = 295,11 Sonderzahlungssechstel
 
Die Summe aus den zuvor berechneten Teilbeträgen ergibt die monatlichen Lohnkosten Dienstgeber in Höhe von 2.065,74 €. Am Berechnungsnachweis wird dies detailliert dargestellt.
 
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 Ermittlung der AMS-Förderung

Lohnausgleich
+ [Lohnausgleich + Unterschiedsbetrag zwischen vollem Entgelt und ATZ-Entgelt (begrenzt mit SV-Höchst-BGL)] * SV-DG-Beitrag (ohne Wohnbauförderungsbeitrag)
+ Unterschiedsbetrag zwischen vollem Entgelt und ATZ-Entgelt (begrenzt mit SV-Höchst-BGL * SV Dienstnehmer (ohne KU, WF)
= Zwischensumme
 
Die Zwischensumme wird mit dem Förderprozentsatz multipliziert und zu 1/6 Sonderzahlungsanteil + Tariflohnindex laut Dienstnehmerstamm addiert.
 
Bei Dienstnehmern, bei denen der Altersteilzeitbeginn nach dem 31.8.2009 liegt, darf die gesamte Förderungssumme nur mehr mit 55 % angesetzt werden.
 
Bei Dienstnehmern, bei denen der Altersteilzeitbeginn nach dem 31.8.2009 liegt und bei allen Dienstnehmern, bei denen der Altersteilzeitbeginn vor dem 1.9.2009 und der Personalrückstellungsstichtag nach dem 31.12.2009 liegt, ist die Förderung um 1/6 (Sonderzahlung) zu erhöhen.
 
Zu beachten sind auch die Änderungen bezüglich der schrittweisen Abschaffung der geblockten Altersteilzeit ab 1. Jänner 2024.
 
Beispiel 
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Lohnausgleich: 411,23 €
Volles Entgelt vor Altersteilzeit: 1.635,07 €
Altersteilzeitentgelt inkl. Lohnausgleich: 1.248,98 €
Tariflohnindex: 1,6 %
 
Lohnausgleich 411,23
+ [Lohnausgleich 411,23 + Unterschiedsbetrag zwischen vollem Entgelt und ATZ-Entgelt 386,09 (begrenzt mit SV-Höchst-BGL)] * 20,48 % SV-DG-Beitrag (ohne Wohnbauförderung) = 163,29 SV Dienstgeber
+ Unterschiedsbetrag zwischen vollem Entgelt und ATZ-Entgelt 386,09 (begrenzt mit SV-Höchst-BGL * 17,07 % SV Dienstnehmer (ohne KU, WF) = 65,91 SV Dienstnehmerbeitrag
SV Dienstgeber 163,29 + SV Dienstnehmer 65,91= Summe der Förderung in Höhe von 640,43 €

Dieser Betrag wird mit dem möglichen Förderprozentsatz multipliziert und zu 1/6 Sonderzahlungsanteil + Tariflohnindex in Höhe von 1,6 % laut Dienstnehmerstamm addiert.
 
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 Ermittlung des monatlichen Aufwands

Monatliche Lohnkosten für den Dienstgeber (inkl. Sonderzahlungssechstel) abzüglich Förderung AMS = Monatlicher Aufwand
 
Dieser monatliche Aufwand dient als Basis für die Berechnung der Personalrückstellung in der Beschäftigungs- bzw. Freizeitphase.
 
Beispiel 
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Monatliche Lohnkosten Dienstgeber inkl. SZ 1/6 2.065,74 - Förderung AMS 322,62 = Monatlicher Aufwand 1.743,12 €
 
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 Berechnung der Personalrückstellung in der Beschäftigungs- bzw. Freizeitphase

Beschäftigungsphase:
(Monatliche Lohnkosten abzgl. Förderung * Monate Freizeitphase / Monate Beschäftigungsphase) * Abgelaufene Monate in der Beschäftigungsphase zum Bilanzstichtag

Freizeitphase:
Monatliche Lohnkosten abzgl. Förderung * restliche Monate bis zum Ende der Altersteilzeit
 
Beispiel 
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Berechnung der Lohnkosten in der Beschäftigungsphase
Volles Entgelt: 1.635,07 €
Entgelt laufend inkl. Lohnausgleich: 1.248,98 €
Lohnausgleich: 411,24 €
Altersteilzeitbeginn: 01.01.2024
Altersteilzeitende: 28.02.2027
Beginn Freizeitphase: 01.08.2025
 
Der Zeitraum für die Freizeitphase (Beginn Freizeitphase bis Ende der Altersteilzeit) erstreckt sich vom 01.08.2025 bis 28.02.2027 und beträgt 19 Monate.
Der Zeitraum für die Beschäftigungsphase (Beginn Altersteilzeit bis Beginn Freizeitphase) erstreckt sich vom 01.01.2024 bis 01.08.2025 und beträgt 19 Monate.
Der Zeitraum vom Beginn der Altersteilzeit bis zum Personalrückstellungsstichtag erstreckt sich vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 und beträgt daher 12 Monate.
 
(Monatliche Lohnkosten 2.065,74 abzgl. Förderung 322,62) * Monate Freizeitphase / Monate Beschäftigungsphase 19 * Abgelaufene Monate in der Beschäftigungsphase zum Bilanzstichtag 12 = 20.917,44 € Personalrückstellung
 
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 Sperren und archivieren der Personalrückstellungen

Nach Abschluss der Personalrückstellungsberechnung eines Mandanten sollten Sie die Personalrückstellungen sperren sowie die Berechnungseinstellungen und Berechnungsnachweise archivieren. Dies gewährleistet, dass der Originalzustand bei späteren Änderungen – aus welchem Grund auch immer – relativ einfach wiederhergestellt werden kann.


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