Sonderzahlungsrückstellungen können grundsätzlich zu jedem beliebigen Stichtag erstellt werden.
Für die Berechnung spielt es keine Rolle, ob das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder ob bei den Stammdaten ein abweichendes Wirtschaftsjahr hinterlegt ist.
Wird eine Sonderzahlungsrückstellung mit dem Stichtag 31.12. angelegt und die Berechnungsperiode auf
jährlich eingestellt, erscheint folgende Hinweismeldung:
„Sonderzahlungen per 31.12. sind nur in wenigen Kollektivverträgen für Ausnahmefälle vorgesehen! Möchten Sie die Rückstellungsart trotzdem anlegen?“
Der Grund für diese Meldung liegt darin, dass Sonderzahlungen üblicherweise bis zum 31.12. des laufenden Jahres vollständig ausbezahlt sein sollten. Daher besteht in der Regel kein Bedarf, zu diesem Stichtag eine Personalrückstellung zu bilden.
Besonderheit bei monatlicher Berechnungsperiode:
Wenn in den Einstellungen unter dem Reiter "Allgemein" die Berechnungsperiode auf monatlich festgelegt wird, erscheint die oben genannte Meldung nicht.
Sollte jedoch im Dezember die berechnete Sonderzahlungsrückstellung auf das Ergebnis mit dem Wert n
ull gesetzt werden müssen, können Sie in den Berechnungseinstellungen die Berechnung für den Dezember deaktivieren und somit die berechnete Sonderzahlungsrückstellung im Dezember automatisch auf den Wert null setzen.
Die Berechnung der Sonderzahlungsrückstellung basiert auf dem monatlichen Sonderzahlungsanteil. Dieser entspricht grundsätzlich einem Sechstel des monatlichen Bezugs, kann jedoch individuell angepasst werden.
Für die Berechnung der Sonderzahlungsrückstellung wird am Dienstnehmerstamm der Personalrückstellungen im Bearbeitungsmodus → F6 Bearbeiten → Reiter Sonderzahlung → Feld „Sonderzahlung“ herangezogen.
Dieses Feld wird automatisch befüllt, wenn die Dienstnehmer aus der NTCS Lohnverrechnung übernommen werden und die Zusammensetzung der Sonderzahlung (das zugehörige Lohnmakro) hinterlegt wurde, und zwar im Modul im LOHN
→ Stammdaten
→ Einstellungen
→ LOHN Parameter
→ Rückstellungen. Details dazu finden Sie im Punkt
Verknüpfung mit NTCS LOHN.Ist das Feld
„Sonderzahlung" im Reiter "Sonderzahlungen" leer, wird als Rückfallebene die Sonderzahlung aus den Stammdaten der Abfertigung verwendet. Rechts neben dem leeren Feld sehen Sie in diesem Fall den Betrag angezeigt, der für die Berechnung herangezogen wird. Sie finden dieses Entgelt auf Grund der Rückfallebene in den Dienstnehmerstammdaten
→ Reiter "Abfertigung" oder am Reiter "Allgemein", wenn es bei Ihnen keine Abfertigungsrückstellung gibt.
Der Sonderzahlungsanteil im Feld "Sonderzahlung" wird über eine eigene Berechnungsnummer in den LOHN Parametern definiert.
Dazu navigieren Sie wie folgt: LOHN → Stammdaten → Einstellungen → LOHN Parameter → Rückstellungen
Im Parameter "Berechnungsnummer für Sonderzahlung" wählen sie mit F4 die gewünschte Berechnungsnummer aus.
Diese Nummer ist definiert unter:
Bei Dienstnehmern, auf denen bei der Datenübernahme aus dem NTCS LOHN die Checkbox "Wiedereinstellungszusage" gesetzt ist, wird automatisch in der Sonderzahlungsrückstellung das Berechnungskennzeichen auf "keine Berechnung, kein Druck" gesetzt.
Bei der Berechnung der Sonderzahlungsrückstellung werden die bereits ausbezahlten Sonderzahlungen berücksichtigt.
Sie finden diesen Wert am Dienstnehmerstamm → Reiter "Sonderzahlungen" im Feld "Bereits erhalten". Ist der NTCS LOHN in Verwendung wird beim Import der Dienstnehmer dieser Betrag hereingeholt.
Für den richtigen Import muss in den LOHN Parametern die korrekte Verknüpfung zu einer Lohnartengruppe vorhanden sein.
Gehen Sie dafür zum Paket LOHN
→ Stammdaten
→ Einstellungen
→ LOHN Parameter
→ Rückstellungen
Hier ist im Parameter "Lohnartengruppe für bereits ausbezahlte SZ" eine Lohnartengruppe (in unserem Fall 802) hinterlegt. Diese kann fallweise um weitere Lohnarten ergänzt werden. Sollten Ergänzungen notwendig sein, kann dies folgendermaßen gemacht werden: LOHN → Stammdaten → Lohnartengruppen.
Nach der Ermittlung der monatlichen Sonderzahlung erfolgt im zweiten Schritt die Multiplikation mit dem Sonderzahlungsmultiplikator.
Die Personalrückstellung umfasst grundsätzlich die erarbeiteten Sonderzahlungssechstel vom 1. Jänner bis zum Personalrückstellungsstichtag. Der Sonderzahlungsmultiplikator wird vom Programm automatisch ermittelt. Er errechnet sich immer (auch bei abweichendem Wirtschaftsjahr) vom Kalenderjahr-Beginn bis zum Rückstellungsstichtag. Er entspricht daher immer dem Monat des jeweiligen Stichtags.
Ausnahmen gibt es in folgenden Fällen:
Beispiel
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Berechnung der Sonderzahlungsrückstellung per 30.04.2024
Eintrittsdatum: 01.01.2024 oder früher
Multiplikator: 4
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Bei Neueintritten reduziert sich der Multiplikator abhängig vom Eintrittsdatum. Er wird vom Eintrittsdatum bis zum Personalrückstellungsstichtag ermittelt.
Beispiel | Berechnung der Sonderzahlungsrückstellung per 30.04.2024 Eintrittsdatum des Dienstnehmers: 01.02.2024 Multiplikator: 3 (für Februar bis April) |
Hat der Dienstnehmer während der aktuellen Berechnungsperiode Ruhenszeiten (z. B. aufgrund von Karenz), werden diese im Dienstnehmerstamm angeführt.
Dienstnehmerstamm → Reiter "Allgemein" → Feld "Aktuelle Ruhenszeit"
In solchen Fällen wird der Multiplikator entsprechend angepasst. Er reduziert sich um die Dauer der Ruhenszeit in Monaten.
Alle Ruhenszeiten, die in die aktuelle Berechnungsperiode fallen, werden automatisch aus der NTCS Lohnverrechnung übernommen.
Beispiele für Ruhenszeiten sind:
- Präsenzdienst,
- Zivildienst,
- Mutterschutz,
- Karenz,
- Diverse Ruhezeit,
- Unbezahlter Urlaub (länger als 1 Monat)
Beispiel | Berechnung der Sonderzahlungsrückstellung per 30.04.2024 Eintrittsdatum: 01.01.2024 oder früher Aktuelle Ruhenszeit: 2 Monate Multiplikator: 2 |
In Sonderfällen kann ein "Abweichender Multiplikator" erfasst werden. Öffnen Sie dazu mit F6 den Bearbeitungsmodus vom Dienstnehmerstamm und wählen Sie den Reiter "Sonderzahlungen" aus. Hier geben Sie im Feld "Abweichender Multiplikator" den gewünschten Wert ein. Damit wird der vom Programm automatisch ermittelte Sonderzahlungsmultiplikator übersteuert und der von Ihnen eingegebene Multiplikator für die Berechnung der Sonderzahlungsrückstellung verwendet.

Beispiel | Berechnung der Sonderzahlungsrückstellung per 30.04.2024 bei Konzernwechsel Das Eintrittsdatum nach dem Konzernwechsel ist der 01.04.2024. Das Ersteintrittsdatum war der 01.05.2020 (der Konzernwechsel erfolgte unter Wahrung aller Rechte und Pflichten). Das Eintrittsdatum nach dem Konzernwechsel wird automatisch aus der NTCS Lohnverrechnung übernommen. Standardmäßig wird dabei in diesem Fall ein Multiplikator von 1 (entspricht dem Monat April) vorgeschlagen. Da es sich jedoch um einen Ersteintritt handelt, muss der Multiplikator angepasst werden. Im Feld "Abweichender Multiplikator" wird hierfür der Wert 4 eingetragen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Personalrückstellung korrekt vom Ersteintrittsmonat bis zum Stichtag berechnet wird. |
Vom Zwischenergebnis (monatliche Sonderzahlung x Multiplikator) wird die bereits erhaltene Sonderzahlung abgezogen.
Dieser Wert wird bei der Übernahme der Dienstnehmer aus der NTCS Lohnverrechnung in die Personalrückstellungsberechnung übernommen.
Beispiel
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Berechnung der Sonderzahlungsrückstellung per 31.08.2024
Multiplikator = 8
Bereits erhaltene Sonderzahlung: € 2.600,00
Die "Monatliche Sonderzahlung" in Höhe von 428,33 wird mit 8 multipliziert.
Anschließend wird die bereits ausbezahlte Sonderzahlung in Höhe von € 2.600,00 abgezogen.
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Für die Lohnnebenkosten werden die LNK-Prozentsätze aus den Feldern der Dienstnehmerstammdaten herangezogen. Vom SV-Satz sind die Prozentsätze für den Wohnbauförderungsbeitrag und die Kammerumlage abzuziehen. Die SV-Höchstbeitragsgrundlage wird automatisch berücksichtigt.
Die Bemessung von DB, DZ, Kommunalsteuer und BVK-Beitrag erfolgt auf Basis der gesamten Sonderzahlungsrückstellung.
Beispiel | Berechnung der Sonderzahlungsrückstellung per 30.11.2024 Multiplikator = 11 SV-Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlungen 2024: € 12.120,00 Bereits ausbezahlte Sonderzahlungen: € 8.000,00 Differenz: € 4.120,00 Die Sonderzahlungsrückstellung vor Lohnnebenkosten (€ 6.666,63) übersteigt die Differenz zwischen SV-Höchstbeitragsgrundlage und bereits ausbezahlter Sonderzahlungen. Daher wird nur noch für die Differenz von € 4.120,00 die SV berechnet. |
In der Dienstnehmerliste der Personalrückstellungen im Bearbeitungsmodus (F6) eines bestimmten Dienstnehmers im Feld "Weitere Sonderzahlungen" können zusätzliche Sonderzahlungen (z. B. Boni, Prämien etc.) erfasst werden. Diese werden bei der Berechnung der SV-Höchstbemessungsgrundlage für die Sonderzahlungsrückstellung (SV-Anteil) berücksichtigt.
Weitere Sonderzahlungen können fallweise aus dem NTCS LOHN importiert werden.
Dafür kann eine Berechnungsnummer hinterlegt werden unter LOHN → Stammdaten → LOHN Parameter → Rückstellungen.
Hier kann unter "Allgemein" im Parameter "Berechnungsnummer für weitere Sonderzahlungen" mit F4 die gewünschte Berechnungsnummer ausgewählt und übernommen werden.
Nach Abschluss der Personalrückstellungsberechnung eines Mandanten sollten Sie die
Personalrückstellungen sperren sowie die
Berechnungseinstellungen und
Berechnungsnachweise archivieren. Dies gewährleistet, dass der Originalzustand bei späteren Änderungen – aus welchem Grund auch immer – relativ einfach wiederhergestellt werden kann.