Laut Fachliteratur ist es nicht zwingend notwendig, eine versicherungsmathematische Kontrollrechnung für die Bewertung der Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellung durchzuführen. Eine finanzmathematischen Berechnung genügt, um eine zuverlässige Annäherung zu erzielen, sofern diese den Anforderungen der AFRAC-Stellungnahme 27 (Juni 2016) entspricht.
Ein kurzer Auszug des Artikels von Dr. Robert Reiter in RWZ 2016/67, Heft 9 besagt:
„Für die Bewertung von Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen eines nach UGB erstellten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses kann, sofern das angewendete finanzmathematische Verfahren den im Abschnitt 5.5. in der AFRAC-Stellungnahme 27 (Juni 2016) angegebenen Anforderungen entspricht, von einer verlässlichen Annäherung des finanzmathematisch ermittelten Betrags ausgegangen werden, wodurch eine gesondert vorzunehmende versicherungsmathematische Kontrollrechnung unterbleiben kann.
In der AFRAC-Stellungnahme 27 (Juni 2016) ist daher zu Recht vom Erfordernis einer verpflichtend einzuholenden versicherungsmathematischen Kontrollrechnung abgegangen worden.“
Für die finanzmathematische Berechnung Jubiläumsrückstellung und Abfertigungsrückstellung gibt es zwei Ansätze:
- Realwertmethode (= Nettomethode)
- Nominalwertmethode (= Bruttomethode)
In den nächsten beiden Abschnitten werden diese beiden Methoden genauer beschrieben.
Diese Berechnungsmethode verwendet folgende Standard-Berechnungseinstellungen:
- Keine Gehaltssteigerung
- Zinssatz
- Konstante Berechnung des Rentenendwertfaktors
Formel für die Berechnung der Rentenendwertfaktoren:
REF (konstant) = (1 + i) x {[(1 + i) ^n – 1] / i}
Variablen:
i: Zinssatz;
n: Jahre von Eintritt bis zum Stichtag bzw. Jubiläumszeitpunkt (Abfertigungsstichtag)
s: Gehaltssteigerung
Beispiel
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Der Zinssatz für Abfertigung UR beträgt 0,51 %.
Die Rentenendwertfaktorberechnung ist auf "konstant" eingestellt.
Die Gesamtdienstzeit ergibt sich aus dem Eintrittsdatum bis zum Pensionsdatum und beträgt 45,33 Jahre.
Der angeführte Rentenendwertfaktor (Eintritt bis Pension) auf dem Berechnungsnachweis berechnet sich folgend:
REF (konstant) = (1 + 0,0051) x {[(1 + 0,0051) ^45,33 – 1] / 0,0051}
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Diese Methode berücksichtigt folgende Berechnungseinstellungen:
- Gehaltssteigerung
- Zinssatz Jubiläumsgeld und
- Rentenendwertfaktor geometrisch steigend
Die Nominalwertmethode verwendet zusätzlich eine Gehaltssteigerung und arbeitet mit einem geometrisch steigenden Rentenendwertfaktor.
Formel für die Berechnung der Rentenendwertfaktoren:
REF (geometrisch steigend) = (1 + i) x {[(1 + i) ^n - (1 + s) ^n] / (i - s)}
Variablen:
i: Zinssatz
n: Jahre vom Eintritt bis zum Stichtag bzw. Jubiläumszeitpunkt
s: Gehaltssteigerung
Beispiel
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Die Gehaltssteigerung beträgt laut Berechnungseinstellungen 3,99 %.
Der Zinssatz Jubiläumsgeld UR ist beträgt laut Berechnungseinstellungen 4,5 %.
Das Feld "Rentenendwertfaktor berechnen" ist in den Berechnungseinstellungen "Allgemein" auf "geometrisch steigend" eingestellt.
Die Gesamtdienstzeit ergibt sich aus dem Eintrittsdatum bis zum Pensionsdatum und beträgt 45,33 Jahre.
Der angeführte Rentenendwertfaktor (Eintritt bis Pension) auf dem Berechnungsnachweis berechnet sich folgend:
REF (geometrisch steigend) = (1 +0,45) x {[(1 + 0,45) ^45,33 - (1 + 0,399) ^45,33] / (0,45 - 0,399)}
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Hinweis
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Die Wahl der Methode hängt davon ab, wie die Gehaltssteigerung im System erfasst wird:
Bei Eingabe eines Realzinssatzes ist die konstante Berechnungsmethode korrekt.
Werden Zinssatz und Gehaltssteigerung separat eingegeben, sollte die geometrisch steigende Berechnungsmethode verwendet werden. |
Die Berechnung der Abfertigungsrückstellung erfordert eine Vielzahl von Einstellungen. Dabei werden unterschiedliche Faktoren wie Entgeltsmultiplikatoren, Fluktuationsabschläge und Zeiträume für Rentenendwertfaktoren berücksichtigt.
Die unternehmensrechtliche Abfertigungsrückstellung wird finanzmathematisch wie folgt ermittelt:
Abfertigungsanspruch = (laufendes Entgelt + Sonderzahlung) x Multiplikator bis zum Pensionsstichtag
Zu den wesentlichen Einstellungsmöglichkeiten zählen:
- Entgeltsmultiplikatoren: Das sind Faktoren zu Berechnung der Höhe der Abfertigungsrückstellung. Hier handelt es sich um gesetzliche Vielfacher vom monatlichen Entgelt.
- Fluktuation und Fluktuationsberechnung: Hier wird der Einfluss von Mitarbeiterabwanderungen berücksichtigt/dargestellt.
- Zeiträume für Rentenendwertfaktor: Festlegung der Berechnungsmethode konstant oder geometrisch steigend.
- Ruhenszeiten berücksichtigen: Dies sind Zeiträume, in denen keine aktive Dienstzeit vorliegt.
- Zinssatz
- usw.
Vordienstzeiten - Definition und Erfassung
Vordienstzeiten können im Modul LOHN für jeden Mitarbeiter erfasst werden. Hierzu steht ein eigener Reiter zur Verfügung, in dem die Zeiten hinterlegt und in die Berechnung der Personalrückstellungen übernommen werden. Details zur Erfassung der Vordienstzeiten können sie im Hilfedokument Vordienstzeiten erfassen nachlesen.
Gibt es keinen NTCS LOHN, können diese auch direkt am Dienstnehmerstamm der Personalrückstellungen erfasst werden.
Für die Berechnung der Abfertigungsrückstellung werden jedoch nur die Vordienstzeiten innerhalb des Unternehmens berücksichtigt. Zeiten aus vorherigen Beschäftigungsverhältnissen bei anderen Arbeitgebern bleiben unberücksichtigt, wenn Sie in der NTCS als "Vordienstzeiten außerhalb des Unternehmens" erfasst sind.
Kontrolle der Vordienstzeiten
Die erfassten oder aus dem LOHN übernommenen Vordienstzeiten können wie folgt kontrolliert werden:
1. Gehen Sie zu Personalrückstellung → Dienstnehmerliste.
2. Markieren sie den gewünschten Dienstnehmer.
3. Drücken Sie F6 Bearbeiten und öffnen Sie den Reiter "Abfertigung".
4. Prüfen Sie die Felder "Vordienstzeit außerhalb des Unternehmens" und "Vordienstzeit im Unternehmen" und passen Sie diese bei Bedarf an.
Auswirkungen der Vordienstzeiten
Gibt es Vordienstzeiten im Unternehmen, werden diese zu den aktiven Dienstjahren hinzugerechnet und sie beeinflussen:
- Fluktuationsabschlag: Dieser reduziert die Personalrückstellungswerte bei hoher Mitarbeiterfluktuation.
- Ermittlung des Multiplikators: Dieser legt den relevanten Faktor für die Entgeltberechnung fest.
- Berechnung des Rentenendwertfaktors
Achtung! | Im Dienstnehmerstamm der Personalrückstellungen werden die Vordienstzeiten in Monaten angeführt.
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Die "Dienstzeit aktiv" wird auf Grundlage der folgenden Daten berechnet:
Beispiel | Ein Dienstnehmer hat folgende Daten: Eintrittsdatum: 05. 03. 2000 Personalrückstellungsstichtag: 31.12.2024 Pensionsdatum: 01. 07. 2045 Vordienstzeit im Unternehmen: 60 Monate (5 Jahre) Die angeführte "Dienstzeit Aktiv" (Zeitraum "Eintritt bis Stichtage) auf dem Berechnungsnachweis berechnet sich wie folgt: Dienstzeit aktiv vom Eintrittsdatum bis Stichtag: 05. 03. 2000 bis 31.12.2024 = 24,83 Jahre Zuzüglich Vordienstzeiten: 24,83 + 5 = 29,83 Jahre |
Die gesamte Dienstzeit wird auf Grundlage der folgenden Daten berechnet:
Beispiel | Ein Dienstnehmer hat folgende Daten: Eintrittsdatum: 05.03.2000 Personalrückstellungsstichtag: 31.12.2024 Pensionsdatum: 01.07.2045 Vordienstzeit im Unternehmen: 60 Monate (5 Jahre) Die angeführte Gesamtdienstzeit auf dem Berechnungsnachweis berechnet sich wie folgt: Gesamtdienstzeit vom Eintrittsdatum bis zum Pensionsdatum: 05.03.2000 bis 01.07.2045 = 45,33 Jahre Zuzüglich Vordienstzeiten: 45,33 + 5 Jahre = 50,33 Jahre
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Definition und Erfassung
Ruhenszeiten sind Perioden, in denen der Mitarbeiter nicht aktiv im Unternehmen gearbeitet hat, z. B. Elternkarenz oder unbezahlter Urlaub. Diese Zeiten können entweder aus dem
NTCS LOHN importiert,
manuell im Dienstnehmerstamm der Personalrückstellungen erfasst oder über eine
CSV-Datei importiert werden.
Kontrolle der Ruhenszeiten
Prüfen Sie die erfassten oder importierten Ruhenszeiten wie folgt:
1. Gehen Sie zu Personalrückstellungen → Dienstnehmerliste.
2. Markieren Sie den gewünschten Dienstnehmer.
3. Drücken Sie F6 "Bearbeiten" und wechseln Sie zum Reiter "Allgemein".
4. Hier finden Sie sämtliche Felder für die verschiedensten Ruhenszeiten und Sie können diese fallweise korrigieren.
Auswirkungen der Ruhenszeiten
Ruhenszeiten beeinflussen die Ermittlung des Jubiläumsgeldmultiplikators oder Abfertigungsmultiplikators, haben jedoch keinen Einfluss auf den Fluktuationsabschlag und die Berechnung des Rentenendwertfaktors.
Die "Dienstzeit Aktiv" wird auf Grundlage der folgenden Daten berechnet:
Eintrittsdatum: Dieses ist in der
Dienstnehmerliste in der Spalte "Eintritt" zu finden.
Ruhenszeiten: Ruhenszeiten finden sind am Dienstnehmerstamm im Reiter "Allgemein".
Beispiel | Ein Dienstnehmer hat folgende Daten: Eintrittsdatum: 05. 03. 2000 Personalrückstellungsstichtag: 31.12.2024 Pensionsdatum: 01. 07. 2045 Ruhenszeiten Elternkarenz: 36 Monate = 3 Jahre Die angeführte "Dienstzeit Aktiv" (Zeitraum Eintritt - Stichtag) auf dem Berechnungsnachweis berechnet sich wie folgt: "Dienstzeit Aktiv" vom Eintrittsdatum bis zum Stichtag: 05. 03. 2000 bis 31.12.2024 = 24,83 Jahre Die Ruhenszeiten in Höhe von 3 Jahren werden nicht abgezogen. |
Die gesamte Dienstzeit wird auf Grundlage der folgenden Daten berechnet:
Eintrittsdatum: Dieses ist in der
Dienstnehmerliste in der Spalte "Eintritt" zu finden.
Ruhenszeiten: Zu finden am Dienstnehmerstamm im Reiter "Allgemein".
Beispiel | Ein Dienstnehmer hat folgende Daten: Eintrittsdatum: 05. 03. 2000 Personalrückstellungsstichtag: 31.12.2024 Pensionsdatum: 01. 07. 2045 Ruhenszeiten Elternkarenz: 36 Monate = 3 Jahre Die angeführte Gesamtdienstzeit auf dem Berechnungsnachweis berechnet sich wie folgt: Gesamtdienstzeit vom Eintrittsdatum bis zum Pensionsdatum: 05. 03. 2000 bis 01. 07. 2045 = 45,33 Jahre Abzüglich Ruhenszeit: 45,33 - 3 Jahre = 42,33 Jahre Der Zeitraum Rentenendwertfaktor (Eintritt - Pension) wird ohne Abzug von Ruhenszeiten mit 45,33 Jahren berechnet.
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Die Multiplikatoren sind entscheidend für die Höhe der Abfertigungsrückstellung und hängen von den Dienstjahren des Mitarbeiters ab.
Die Abfertigungsrückstellung unternehmensrechtlich rechnet mit der aktiven Dienstzeit vom Eintritt bis zur Pension und zinst dann bis zum Rückstellungsstichtag ab. Der Abfertigungsanspruch (Vervielfacher mal monatliches Entgelt) wird zum Zeitpunkt des gesetzlich vorgesehenen Übertritts in den Ruhestand auf den Bilanzierungsstichtag mit einem Diskontierungszinssatz abgezinst.
Standardmäßig kommt für den Entgeltsmultiplikator folgende Staffel zur Anwendung:
ab 3 Dienstjahren | 2 Entgelte |
ab 5 Dienstjahren | 3 Entgelte |
ab 10 Dienstjahren | 4 Entgelte |
ab 15 Dienstjahren | 6 Entgelte |
ab 20 Dienstjahren | 9 Entgelte |
ab 25 Dienstjahren | 12 Entgelte |
Bei freiwilligen Abfertigungen kann zusätzlich mit einer Tabelle im Feld "Gehaltsmultiplikator" gearbeitet werden. In diesem Fall muss im Dienstnehmerstamm der Personalrückstellungen im Feld "Gehalt laufend" das Gehalt für die freiwillige Abfertigung eingegeben werden.
Für die Ermittlung des Multiplikators müssen die gesamten Dienstjahre vom Eintrittsdatum bis zum Pensionsstichtag berechnet werden. Dies erfolgt unter Berücksichtigung von Vordienstzeiten. Falls der Parameter (Ruhenszeiten berücksichtigen) entsprechend hinterlegt wurde, werden Ruhenszeiten (lt. Dienstnehmer-Stammdaten) abgezogen.
Bei Teilübertritten wird die Dienstzeit für die Multiplikator-Ermittlung nur vom Eintrittsdatum bis zum Umstiegs-Datum ermittelt.
Folgende Faktoren werden dabei berücksichtigt:
Vordienstzeiten innerhalb des Unternehmens: Diese Zeiten werden zu den aktiven Dienstjahren addiert.
Anrechenbare Lehrzeiten: Lehrzeiten, die im Unternehmen absolviert wurden, können in die Dienstzeitenberechnung einfließen.
Ruhenszeiten: Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ruht (z. B. Elternkarenz), werden von der aktiven Dienstzeit abgezogen.
Details zu den Vordienstzeiten können Sie im Punkt 3.2.
"Berechnung der Dienstzeit bei vorhanden Vordienstzeiten" nachlesen.
Details zu den Ruhenszeiten können Sie im Punkt 3.3.
"Berechnung der Dienstzeit bei vorhandenen Ruhenszeiten" nachlesen.
Einfluss der Ruhenszeiten und Vordienstzeiten
A) Ruhenszeiten können dazu führen, dass ein bestimmter Multiplikator, der auf Grundlage der aktiven Dienstzeit erreichbar wäre, nicht mehr erreicht wird.
B) Umgekehrt kann durch anrechenbare Vordienstzeiten ein höherer Multiplikator erreicht werden, der sonst aufgrund der aktiven Dienstzeit nicht erreicht würde.
Beispiel | Ein Dienstnehmer hat folgende Daten: Eintrittsdatum: 01.12.2003 Personalrückstellungsstichtag: 31.12.2024 Pensionsdatum: 01.07.2028 Vordienstzeiten im Unternehmen: 5 Jahre (60 Monate) gesamte Ruhenszeit (Elternkarenz, Präsenzdienst, Bildungskarenz): 6 Jahre (72 Monate) Berechnungseinstellungen: Ruhenszeiten berücksichtigen laut Auswahl. Multiplikatorentabelle laut BMD Standard ist in den Berechnungseinstellungen folgend vorgegeben: - ab 3 Jahre → 2 Entgelte
- ab 5 Jahre → 3 Entgelte
- ab 10 Jahre → 4 Entgelte
- ab 15 Jahre → 6 Entgelte
- ab 20 Jahre → 9 Entgelte
- ab 25 Jahre → 12 Entgelte
Die angeführte Gesamtdienstzeit auf dem Berechnungsnachweis berechnet sich wie folgt: Gesamtdienstzeit vom Eintrittsdatum bis zum Pensionsdatum: 01.12.2003 bis 01.07.2028 = 24,58 Jahre Abzüglich Ruhenszeit: 24,58 - 6 Jahre = 18,58 Jahre Zuzüglich Vordienstzeiten im Unternehmen: 18,58 + 5 Jahre = 23,58 Multiplikator = 9 |
Ein Teilübertritt ist im Dienstnehmerstamm der Personalrückstellung in der Spalte "BVK-KZ" definiert. Dieses Kennzeichen heißt "Abfertigung Neu (Teilübertritt)".
Bei Teilübertritten wird der Multiplikator für den Zeitraum Eintrittsdatum bis Umstiegs-Datum ermittelt. Der Abfertigungsanspruch kann sich bei Teilübertritten für Berechnungszeitpunkte nach dem Umstiegs-Datum nur noch über Anpassungen beim Entgelt bzw. bei den Multiplikatoren ändern.
Beispiel
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Eintritt: 01.09.1993
Stichtag: 31.12.2024; Teilübertritt per 1.1.2003 vom 01.09.1993 bis zum 31.12.2002 = 9 volle Jahre
Multiplikator = 3 |
Das maßgebliche Entgelt berechnet sich aus dem monatlichen Entgelt zuzüglich monatlicher Sonderzahlungsanteil laut
Dienstnehmerstamm.
Beide Werte werden in der Regel aus der Lohnverrechnung importiert. Sie können aber auch manuell angelegt oder mittels einer CSV-Datei importiert werden.
Für die Berechnung der Abfertigungsrückstellung gelten folgende Regeln:
Der Rentenendwertfaktor (REWF) dient zur Abzinsung der künftigen Jubiläumsgelder. Bei der Ermittlung des Rentenendwertfaktors werden Ruhenszeiten und Vordienstzeiten außerhalb des Unternehmens nicht berücksichtigt.
1. Realwertmethode (Netto)
Hier wird nur der Zinssatz verwendet.
Die Formel lautet:
REF (konstant): (1 + i) x {[(1 + i) ^n – 1] / i}
2. Nominalwertmethode (Brutto)
Bei dieser Methode werden sowohl der Zinssatz (i) als auch die Gehaltssteigerung (s) berücksichtigt.
Die Formel lautet:
Rentenendwertfaktor (geometrisch steigen): (1 + i) x {[(1 + i) ^n - (1 + s) ^n] / (i - s)}
Variablen:
i = Zinssatz;
n = Jahre vom Eintritt bis zum Stichtag bzw. bis zum Jubiläumszeitpunkt
s = Gehaltssteigerung
Zur Berechnung der Abfertigungsrückstellung sind zwei Rentenendwertfaktoren notwendig.
A) Rentenendwertfaktor zum Personalrückstellungsstichtag
Für die Ermittlung von diesem Rentenendwertfaktor ist der Zeitraum zwischen Eintrittsdatum und Personalrückstellungsstichtag relevant, es werden die genauen Jahre verwendet.
B) Rentenendwertfaktor zum Abfertigungsstichtag
Für die Ermittlung von diesem Rentenendwertfaktor ist der Zeitraum zwischen Eintrittsdatum und Abfertigungsstichtag relevant, es werden die genauen Jahre verwendet.
Beispiel | Ein Dienstnehmer hat folgende Werte: Eintrittsdatum: 01.12.2003 Personalrückstellungsstichtag: 31.12.2024 Pensionsdatum: 01.07.2028 Vordienstzeit im Unternehmen: 60 Monate = 5 Jahre Zinssatz Abfertigung UR: 4,5 % Gehaltssteigerung: 3,99 % Rentenendwertfaktor berechnen: geometrisch steigend Zeitraum für den Rentenendwertfaktor Eintritt bis zum Personalrückstellungsstichtag = 26,08 Jahre REF = (1 + 0,045) x {[(1 + 0,045) ^26,08 - (1 + 0,0399) ^26,08] / (1,045- 1,0399)} = 77,3590 (laut Berechnungsnachweis) Zeitraum für den Rentenendwertfaktor Eintritt bis zum Abfertigungsstichtag = 29,58 Jahre REF = (1 + 0,045) x {[(1 + 0,045) ^29,58 - (1 + 0,0399) ^29,58] / (0,045- 0,0399)} = 101,5019 (laut Berechnungsnachweis) |
Achtung! | Vordienstzeiten außerhalb vom Unternehmen und Ruhenszeiten werden bei der Berechnung vom Rentenendwertfaktor nicht berücksichtigt. |
Der Valorisierte Anspruch errechnet sich aus dem Maßgeblichen Monatsentgelt für Abfertigung x Multiplikator x (Gehaltssteigerung in Prozent + 1) x Restdienstzeit (= die Jahre bis zur Abfertigung unter Berücksichtigung von internen Vordienstzeiten und Ruhenszeiten).
Beispiel | Ein Dienstnehmer hat folgende Daten: Eintrittsdatum: 01.12.2003 Personalrückstellungsstichtag: 31.12.2024 Pensionsdatum: 01.07.2028 Gehaltssteigerung 3,99 % Rentenendwertfaktor berechnen: geometrisch steigend Die Berechnung vom Valorisierten Anspruch lautet folgend: Maßgebliches Monatsentgelt € 3.990,00 x Multiplikator 9 x (Gehaltssteigerung 3,99% + 1) x Restdienstzeit 3,51 Jahre |
Für die Ermittlung der Fluktuationsabschläge werden
- die Ruhenszeiten und die Vordienstzeiten außerhalb des Unternehmens nicht berücksichtigt.
- die Vordienstzeiten im Unternehmen aber schon.
Zur Berechnung der Personalrückstellung mit Fluktuation ist die Hinterlegung einer
Fluktuationstabelle notwendig.
Hier ein Beispiel für eine Fluktuationstabelle:
ab 0 - 5 Jahre → 40 %
> 5 - 10 Jahre → 20 %
> 10 - 20 Jahre → 10 %
> 20 Jahre → 5 %
Ebenso ist in den Einstellungen zu definieren, ob die Fluktuation nach Dienstzeit oder nach Lebensalter des Dienstnehmers berechnet werden soll. Auch diese Definition ist in den
Einstellungen - Abfertigungsrückstellung zu treffen.
Ermittlung des Abfertigungsanspruchs vor Fluktuation
Zuerst wird der Abfertigungsanspruch, zum Stichtag ermittelt. Dafür sind folgende Faktoren notwendig
- Der Abfertigungsanspruch welcher sich aus dem Maßgeblichen Monatsentgelt x Multiplikator errechnet.
- Wird mit einer Gehaltssteigerung gerechnet wird bei der Berechnung vom Anspruch auch die Valorisierung berücksichtigt.
- Rentenendwertfaktor für den Zeitraum Eintritt bis Stichtag
- Rentenendwertfaktor für den Zeitraum Eintritt bis Pension
bisherige Dienstzeit: Dienstzeit vom Eintrittsdatum bis zum Berechnungs-Stichtag
gesamte Dienstzeit: Dienstzeit vom Eintrittsdatum bis zum Pensionsdatum
Die Berechnung vom Abfertigungsanspruch zum Stichtag erfolgt aus Anspruch x Rentenendwertfaktor zum Stichtag / Rentenendwertfaktor zum Pensionierungsdatum.
Beispiel | Ein Dienstnehmer hat folgende Daten: Eintritt: 01.12. 2003 Stichtag: 31.12.2024 Pensionsdatum: 01. 07. 2028 Restdienstjahre (Stichtag - Pensionsdatum): 3,51 Jahre Gesamtdienstzeit (Eintritt - Pension): 24,58 Jahre Fluktuationstabelle: - ab 0 - 5 Jahre → 40 %
- > 5 - 10 Jahre → 20 %
- > 10 - 20 Jahre → 10 %
- > 20 Jahre → 5 %
Zinssatz: 4,5 % Gehaltssteigerung: 3,99% Der valorisierte Anspruch errechnet sich aus dem maßgeblichen Monatsentgelt in Höhe von € 3.990,00 x Multiplikator 9 x Zinssatz 3,99% ^3,51 Restdienstjahre. Der Abfertigungsanspruch berechnete sich folgend:
Valorisierte Anspruch 41.196,08 x Rentenendwertfaktor zum Stichtag 50,7811 / Rentenendwertfaktor zum Pensionierungsdatum 68,4969. Daraus ergibt sich ein berechneter Abfertigungsanspruch vor Fluktuation in Höhe von 30.541,27. |
Ermittlung des Abfertigungsanspruches nach Fluktuation
Der Abfertigungsanspruch vor Fluktuation wird mit dem Fluktuationsprozentsatz laut Fluktuationstabelle multipliziert. Dieses Ergebnis entspricht dem Fluktuationsabschlag. Der Fluktuationsabschlag wird danach vom Abfertigungsanspruch vor Fluktuation abgezogen. Das Ergebnis ist die Personalrückstellung nach Fluktuation.
Beispiel | Ein Dienstnehmer hat folgende Daten: Eintritt: 01.12. 2003 Stichtag: 31.12.2024 Pensionsdatum: 01.07.2028 Restdienstjahre (Stichtag - Pensionsdatum): 3,51 Jahre Gesamtdienstzeit (Eintritt - Pension): 24,58 Jahre Fluktuationstabelle: - ab 0 - 5 Jahre → 40 %
- > 5 - 10 Jahre → 20 %
- > 10 - 20 Jahre → 10 %
- > 20 Jahre → 5 %
Zinssatz: 4,5 % Gehaltssteigerung: 3,99 % Der valorisierte Anspruch errechnet sich aus dem maßgeblichen Monatsentgelt in Höhe von € 3.990,00 x Multiplikator 9 x Zinssatz 3,99 % ^3,51 Restdienstjahre. Der Abfertigungsanspruch berechnete sich folgend:
Valorisierte Anspruch 41.196,08 x Rentenendwertfaktor zum Stichtag 50,7811 / Rentenendwertfaktor zum Pensionierungsdatum 68,4969. Daraus ergibt sich ein berechneter Abfertigungsanspruch vor Fluktuation in Höhe von 30.541,27. Der Fluktuationsabschlag errechnet sich aus Abfertigungsanspruch in Höhe von € 30.541,27 x 5 % Fluktuationsabschlag. Das ergibt einen Abschlag in Höhe von € 1.527,06. Aus dem Abfertigungsanspruch vor Fluktuation € 30.541,27 abzüglich Fluktuationsabschlag € 1.527,08 errechnet sich die Personalrückstellung nach Fluktuation in Höhe von € 29.014,21. |
Die steuerrechtliche Abfertigungsrückstellung erfolgt wesentlich einfacher als die unternehmensrechtliche Abfertigungsrückstellung.
Für die Berechnung werden keine Rentenendwertfaktoren ermittelt.
Abfertigung = Maßgebliches Entgelt x Entgeltsmultiplikator laut Berechnungseinstellungen x Prozentsatz SR laut Berechnungseinstellungen.
Ein Unterschied zur unternehmensrechtlichen Rückstellung kann sich durch die unterschiedliche Berechnung der Entgeltmultiplikatoren ergeben.
UR rechnet mit der aktiven Dienstzeit vom Eintritt bis zur Pension. SR rechnet mit der aktiven Dienstzeit vom Eintritt bis zum Rückstellungsstichtag.
Die steuerrechtliche Abfertigungsrückstellung wird wie folgt ermittelt:
A) Zuerst wird der Abfertigungsanspruch ermittelt. Dieser errechnet sich aus dem Maßgeblichen Monatsentgelt x Entgeltsmultiplikator.
Das Maßgebliche Entgelt ergibt sich aus den Feldern „Entgelt laufend und „Sonderzahlung" am Dienstnehmerstamm der Personalrückstellungen.
Sie finden dieses unter Personalrückstellungen → Dienstnehmerliste. Als nächstes wechseln Sie mit F6 "Bearbeiten" in den Bearbeitungsmodus des Dienstnehmers.
Wird dort kein Entgelt bzw. keine Sonderzahlung erfasst, gilt als Rückfallebene das Entgelt bzw. die Sonderzahlung im Dienstnehmerstamm der Personalrückstellungen im Reiter "Allgemein".
B) Danach wird die Abfertigungsrückstellung ermittelt. Diese errechnet sich aus Abfertigungsanspruch x Prozentsatz SR laut Berechnungseinstellungen.
Den Prozentsatz SR finden Sie in den Berechnungseinstellungen im Feld „Prozentsatz SR“ der, laut BMD Standard sind 45 % vorgesehen.
Für Dienstnehmer ab 50 Jahren steht ein eigenes Feld "Prozentsatz für Dienstnehmer ab 50 Jahren" zur Verfügung. Im BMD Standard sind 60 % vorgesehen.
Wenn im Feld "Prozentsatz SR" der Wert null eingetragen wird, wird auch für die über 50-jährigen Dienstnehmer der Wert aus dem Feld „Prozentsatz SR“ verwendet.
Steuerrechtlich kann eine Abfertigungsrückstellung im maximalen Ausmaß von 45 % bzw. 60 % der am Bilanzstichtag bestehenden fiktiven Abfertigungsansprüche gebildet werden.
Die Abfertigungsrückstellung steuerrechtlich rechnet mit der aktiven Dienstzeit vom Eintritt bis zum Rückstellungsstichtag.
Standardmäßig kommt für den Entgeltsmultiplikator folgende Staffel zur Anwendung:
ab 3 Dienstjahren | 2 Entgelte |
ab 5 Dienstjahren | 3 Entgelte |
ab 10 Dienstjahren | 4 Entgelte |
ab 15 Dienstjahren | 6 Entgelte |
ab 20 Dienstjahren | 9 Entgelte |
ab 25 Dienstjahren | 12 Entgelte |
Bei freiwilligen Abfertigungen kann zusätzlich mit einer Tabelle im Feld "Gehaltsmultiplikator" gearbeitet werden. In diesem Fall muss im Dienstnehmerstamm der Personalrückstellungen im Feld "Gehalt laufend" das Gehalt für die freiwillige Abfertigung eingegeben werden.
Die Dienstjahre werden unter Berücksichtigung der Abfertigungsvordienstzeiten Dienstnehmerstamm → F6 Bearbeiten. Im nächsten Fenster wechseln Sie fallweise zum Reiter Abfertigung.
Im Feld "Vordienstzeit im Unternehmen" finden Sie jene Vordienstzeiten (in Monaten) welche bei der Berechnung der aktiven Dienstzeit oder der Gesamtdienstzeit berücksichtigt werden.
Die Dienstjahre werden unter Berücksichtigung der Ruhenszeiten berechnet Dienstnehmerstamm → F6 Bearbeiten Reiter → "Allgemein". Im nächsten Fenster finden Sie im Bereich "Ruhenszeiten" die entsprechenden Felder.
Die hier in Monaten hinterlegten Ruhenszeiten werden bei der Personalrückstellungsberechnung berücksichtigt, wenn in den Berechnungseinstellungen zur Abfertigungsrückstellung „Ruhenszeiten berücksichtigen“ auf "Ja" gestellt ist.
Ein Teilübertritt ist im Dienstnehmerstamm der Personalrückstellung in der Spalte "BVK-KZ" definiert. Dieses Kennzeichen heißt "Abfertigung Neu (Teilübertritt)".
Bei Teilübertritten wird der Multiplikator für den Zeitraum Eintrittsdatum bis Umstiegs-Datum ermittelt. Der Abfertigungsanspruch kann sich bei Teilübertritten für Berechnungszeitpunkte nach dem Umstiegs-Datum nur noch über Anpassungen beim Entgelt bzw. bei den Multiplikatoren ändern.
Beispiel
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Eintritt: 01.09.1993
Stichtag: 31.12.2024; Teilübertritt per 1.1.2003 vom 01.09.1993 bis zum 31.12.2002 = 9 volle Jahre
Multiplikator = 3 |
Der bis zum Pensionsantritt maximal mögliche (valorisierte) Abfertigungsanspruch wird auf den Zeitraum vom Eintrittsdatum bis zum Pensionsdatum linear aufgeteilt. Die bis zum Bilanzstichtag erarbeiteten Anteile werden ausgehend von der erstmaligen "Erarbeitung" bis zum Bilanzstichtag aufgezinst. Zusätzlich wird ein Jahresanteil vom Pensionsdatum bis zum Bilanzstichtag abgezinst und addiert.
Ermittlung der Dienstzeit vom Eintritt bis zum Pensionsdatum (bzw. bis zum Umstiegs-Datum).
Vordienstzeiten werden automatisch berücksichtigt.
Ruhenszeiten werden berücksichtigt, wenn der Parameter entsprechend hinterlegt wurde.
Details zur Berechnung vom maßgeblichen Entgelt können Sie in Berechnung Unternehmensrecht im Punkt
Maßgebliches Entgelt nachlesen.
Der valorisierte Anspruch errechnet sich aus dem Maßgeblichen Monatsentgelt x Entgeltmultiplikator x (1 + Gehaltssteigerung in Prozent) ^ verbleibende Jahre bis zur Pension unter Berücksichtigung von internen
Vordienstzeiten und
Ruhenszeiten.
Der lineare Jahresanteil berechnet sich wie folgt:
"Valorisierter Abfertigungsgeldanspruch" / Jahre vom Eintritt bis zum Pensionsdatum unter Berücksichtigung von
Vordienstzeiten und
Ruhenszeiten.
In unserem Fall wird mit folgenden Werten gerechnet:
€ 41.196,08 (Valorisierter Abfertigungsanspruch) / 24,58 (Jahre vom Eintritt bis zur Pension) = € 1.676,00 Linearer Jahresanteil.
Ermittlung vom Jahresanteil abgezinst
Für jedes Jahr vom Eintritt bis zur Pension wird der Jahresanteil abgezinst berechnet:
"Linearer Jahresanteil" / (1 + Zinssatz IFRS in Prozent) ^Jahre vom Bilanzstichtag bis zur Pension unter Berücksichtigung von
Vordienstzeiten und
Ruhenszeiten.
In unserem Fall wird hier mit folgenden Werten gerechnet:
Jahr 2003: € 1.676,00 (Linearer Jahresanteil) / 1,02 (Zinssatz + 1) ^24,58 (Jahre vom Bilanzstichtag bis zur Pension) = € 1.030,11 Anteil abgezinst
Jahr 2024: € 1.676,00 (Linearer Jahresanteil) / 1,02 (Zinssatz + 1) ^3,58 (Jahre vom Bilanzstichtag bis zur Pension) = € 1.563,46 Anteil abgezinst
Ermittlung vom Jahresanteil aufgezinst
Dieser berechnet sich aus "Anteil abgezinst" x (1 + Zinssatz IFRS in Prozent) ^Eintrittsdatum im relevanten Jahr bis zum Stichtag ohne Vordienstzeiten und Ruhenszeiten.
In unserem Fall wird hier mit folgenden Werten gerechnet (Eintrittsdatum = 1.12., Personalrückstellungsstichtag = 31.12.2024):
Jahr 2003: 1.030,11 (Anteil abgezinst) x 1,02 (Zinssatz + 1) ^ 21,08 (Jahre vom Eintrittsdatum 2003 bis zum Stichtag) = € 1.563,77 Anteil aufgezinst
Jahr 2024: € 1.563,46 (Anteil abgezinst) x 1,02 (Zinssatz +1) ^ 0,07 (Jahre vom Eintrittsdatum 2024 bis zum Stichtag) = 1.563,46 Anteil aufgezinst
Gesamtergebnis berechnen
Zuerst wird der Zinsanteil gebildet. Dieser ermittelt sich aus der Differenz "Anteil aufgezinst" abzüglich "Anteil abgezinst".
In unserem Fall rechnen wir:
2003: € 1.563,77 (Anteil aufgezinst) - € 1.030,11 (Anteil abgezinst) = 533,67 Zinsanteil 2003
2024: € 1.563,46 (Anteil aufgezinst) - € 1.563,46 (Anteil abgezinst) = 0,00 Zinsanteil 2024
Im nächsten Schritt wird die Summe der Zinsanteile gebildet.
Berechnung des Erarbeiten Anteils
Dieser berechnet sich aus der Summe "Anteil aufgezinst" abzüglich der "Summe Zinsanteil"
Berechnung des Abfertigungsanspruches
Dieser berechnet sich aus der "Summe Zinsanteil" + "Erarbeiteter Anteil"
In unserem Fall wird mit folgenden Werten gerechnet:
€ 6.279,67 (Zinsanteil) + € 28.123,00 (Erarbeiteter Anteil) = € 34.402,67 Abfertigungsanspruch zum Stichtag
Der Abfertigungsanspruch zum Stichtag wird mit dem Fluktuationsprozentsatz multipliziert. Daraus ergibt sich der Fluktuationsabschlag.
Danach wird vom "Abfertigungsanspruch zum Stichtag" der "Fluktuationsabschlag" abgezogen.
Detailliertere Information zur Berechnung der Personalrückstellung mit Fluktuation können Sie in der Beschreibung der Berechnung einer unternehmensrechtlichen
Personalrückstellung mit Fluktuation nachlesen.
Nach Abschluss der Personalrückstellungsberechnung eines Mandanten sollten Sie die
Personalrückstellungen sperren sowie die
Berechnungseinstellungen und
Berechnungsnachweise archivieren. Dies gewährleistet, dass der Originalzustand bei späteren Änderungen – aus welchem Grund auch immer – relativ einfach wiederhergestellt werden kann.