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| Letzte Übernahme zurücksetzen | Mit dieser Funktion kann die letzte Übernahme (der letzte Ermittlungslauf der Liste) rückgängig gemacht werden. Das bedeutet auch, dass die damit in Zusammenhang stehenden Leistungen wieder aus der Leistungserfassung gelöscht werden. Achtung: Man kann keinen bestimmten Ermittlungslauf rückgängig machen, sondern immer nur genau den letzten Ermittlungslauf. Ist dieser gelöscht, kann der nächste (= wiederum der letzte) Lauf der Liste gelöscht werden. Nach dem Ausführen der Funktion müssen Sie noch eine Sicherheitsabfrage bestätigen. Diese erscheint, um zu verhindern, dass Sie die Funktion irrtümlich gestartet haben. ![]() Eine weitere Meldung erhalten Sie im Fall, dass Zeilen dieses Übernahmelaufs bereits in der LEA weiterverarbeitet wurden: ![]() Wenn Sie den Übernahmelauf trotzdem zurücksetzen, wird der gesamte Übernahmelauf gelöscht, aber dabei nur jene Leistungen gelöscht, die noch nicht in der LEA weiterverarbeitet wurden. Bei der nächsten Zeilenübernahme werden diese nicht gelöschten Zeilen auch richtigerweise nicht mehr neu übernommen. |



