Latente Steuern entstehen durch temporäre Differenzen zwischen der handelsrechtlichen und der steuerrechtlichen Bewertung von Vermögenswerten und Schulden. Diese Differenzen können sowohl zu einer Steuerbelastung als auch zu einer Steuerentlastung in zukünftigen Perioden führen und sind als Aktiv- bzw. Passivposten in der Bilanz auszuweisen.
In der BMD Software können Sie die latenten Steuern schnell und einfach erfassen, berechnen und buchen.
Öffnen Sie dazu die Tätigkeit "Latente Steuern" im Bilanzprojekt im Paket BILANZ → Bilanz und Berichte → Firmenbezogene Projekte.
Die Tätigkeit "Latente Steuern" finden Sie im "BMD Abschluss-Navigator" in der Checkliste 6. Jahresabschluss, im Abschnitt 6.3. Bilanzierung.
Alternativ können Sie komfortabel mit der Funktion "Suchen" die Tätigkeit im Abschluss-Navigator suchen. Verwenden Sie dazu das Feld "Suchen nach" im Fenster links unten oder die Funktion "Erweiterte Suche", die mit rechter Maustaste auf einer beliebigen Tätigkeit oder im Menüpunkt "Funktionen" aufgerufen werden kann.
Details zum Suchen in den Checklisten finden Sie
hier.
Die Datensätze im Fenster "Latente Steuern" entsprechen den Konten in der Fibu des Mandaten.
Sie können latente Steuern zum entsprechenden Fibu-Konto
- manuell angelegen,
- aus dem Vorjahr übernehmen,
- aus der Anbu importieren,
- aus den langfristigen Rückstellungen übernehmen,
- aus den Personalrückstellungen importieren,
- aus der Bilanz übernehmen.
Die Berechnung erfolgt aufgrund der Eingaben automatisch.
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Bei der Berechnung der latenten Steuern in Jahresabschlüssen mit Bilanzstichtag vor 2022 wird der Körperschaftsteuersatz von 25 % verwendet.
Bei der Berechnung der latenten Steuern in Jahresabschlüssen mit Bilanzstichtag ab 2022 wird automatisch der verminderte Körperschaftsteuersatz von 23 % verwendet.
Der KöSt-Satz kann im Feld "Variabler Prozentsatz" übersteuert werden, dazu stellen Sie sich auf das Konto und wählen mit rechter Maustaste "Bearbeiten". Gegebenenfalls ist das Feld in der Feldauswahl einzublenden.
Die Anzeige des Körperschaftsteuer-Prozentsatzes in grauer Schriftfarbe bedeutet, dass mit dem Standardwert gerechnet wird.
Für die latenten Steuern werden folgende Spalten beim Speichern des Datensatzes automatisch berechnet:
- Differenz BW UB/StB = Buchwert UB minus Buchwert StB
- latente Steuer aktiv = -1 * temporäre Differenz aktiv * Steuersatz (Feld "Variabler %-Satz") (nur, wenn temporäre Differenz aktiv < 0; sonst 0)
- latente Steuer passiv = -1 * temporäre Differenz passiv * Steuersatz (Feld "Variabler %-Satz") (nur, wenn temporäre Differenz passiv > 0; sonst 0)
- Kontrolle = Differenz Buchwert UB/StB minus (temporäre Differenz aktiv + temporäre Differenz passiv + permanente Differenz aktiv + permanente Differenz passiv). Der Wert soll null sein.
Wird keine Differenz gefunden, wird Ihnen folgende Meldung angezeigt: "Die latenten Steuern sind in Ordnung, keine Fehler gefunden."
Gibt es eine Differenz, wird folgende Meldung ausgegeben, wenn der Wert "Kontrolle" nicht gleich null ist.
"Die Buchwertdifferenz wurde nicht richtig auf temporäre und permanente Differenzen aufgeteilt! Bitte kontrollieren Sie den Eintrag."
Gleichzeitig erfolgt die Markierung der Zeile mit der gefundenen Differenz durch ein Icon, das einen roten Kreis mit weißem Rufzeichen darstellt.

Unterhalb der Liste werden zwei Summenzeilen angezeigt:
1. Zeile: Zwischensumme in Spalten "latente Steuer aktiv" und "latente Steuer passiv"
2. Zeile: aktive/passive latente Steuer (Text richtet sich danach, ob die aktiven oder passiven latenten Steuern größer sind) – Summe der ersten Zwischensumme
Mit der Funktion "Konten aus Vorjahr laden" können Datensätze für die latenten Steuern nochmals aus dem Vorjahr übernommmen werden, um z. B. Hilfskonten vorzutragen. Mit der Jahresübernahme Bilanz erfolgt standardmäßig die Übernahme ins Folgejahr.
Mit Neu (F5) können Sie im Menüpunkt "Latente Steuern" in der Verwaltung der latenten Steuern manuell neue Konten anlegen und dazugehörig die latenten Steuern erfassen.
Klicken Sie im Anschluss auf F4-Suchen und legen Sie im darauffolgenden Fenster das Konto neu an.
Möchten Sie hingegen latente Steuern zu einem vorhandenen Konto erfassen, dann wählen Sie die Funktion "Bearbeiten (F6)".
Tipp: Lassen Sie sich vorab alle Konten über die Combobox rechts oben mit der Auswahl "Alle Konten anzeigen" einblenden.
Erfassen Sie die entsprechenden Werte, z. B. den abweichenden Buchwert StB.
Während der Eingabe erfolgt die Kontrolle der eingegebenen Werte und eine allfällige Differenz wird im Feld "Kontrolle" angezeigt.
Die unternehmensrechtlichen und steuerlichen Buchwerte bei den Anlagenkonten können mit der Funktion "Import aus ANBU" aus der Anlagenbuchhaltung geladen bzw. aktualisiert werden:

Es folgt eine Abfrage: "Sollen die unternehmensrechtlichen und steuerlichen Werte aus der Anlagenbuchhaltung geladen bzw. aktualisiert werden?"
Bestätigen Sie diese mit "Daten laden", um den Import zu starten. Alternativ kann mit "Nicht laden" der Importvorgang abgebrochen werden.
Aus den langfristigen Rückstellungen können ebenfalls bereits erfasste Differenzen zwischen Unternehmensrecht und Steuerrecht mit der Funktion "Import aus langfristigen Rückstellungen" importiert werden:
Es folgt eine Abfrage: "Sollen die unternehmensrechtlichen und steuerlichen Werte aus den langfristigen Rückstellungen geladen bzw. aktualisiert werden?"
Bestätigen Sie diese mit "Daten laden", um den Import zu starten. Alternativ kann mit "Nicht laden" der Importvorgang abgebrochen werden.
Weiters können die Unterschiede zwischen unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Werten aus den Personalrückstellungen mit der Funktion "Import aus Personalrückstellungen" in die latenten Steuern geholt werden. Bei der Übernahme der Daten aus Personalrückstellungen in die latenten Steuern wird automatisch das relevante Modell herangezogen.
Es folgt eine Abfrage: "Sollen die unternehmensrechtlichen und steuerlichen Werte aus den Personalrückstellungen geladen bzw. aktualisiert werden?"
Bestätigen Sie diese mit "Daten laden", um den Import zu starten. Alternativ kann mit "Nicht laden" der Importvorgang abgebrochen werden.
Für die Übernahme der Werte aus den Personalrückstellungen ist die Hinterlegung der Konten für Verbuchung erforderlich. Details dazu finden Sie unter
Verbuchung der Personalrückstellungen.
Sollten keine Konten definiert sein, wird folgendes Hinweisfenster geöffnet:
"Es konnten keine Konten für die Übernahme gefunden werden, prüfen Sie die Hinterlegung der Kontierung für die Personalrückstellungen."
Es erfolgt keine Übernahme der relevanten Werte.
Hinweis | Sind in den Personallrückstellungen mehrere Modelle für ein Jahr angelegt, wird für die Übernahme in die latenten Steuern automatisch das relevante Modell herangezogen. Relevant ist immer das Modell, bei welchem Sie in den Personalrückstellungen in der Spalte "Für MWR relevant" ein Häkchen gesetzt haben.
In den Personalrückstellungen kann immer nur bei einem Modell das Häkchen "Für MWR relevant" gesetzt werden.
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Mit der Funktion "Konten aus Bilanz laden" werden automatisch alle Bestandskonten übernommen, die in der Unternehmensbilanz einen Saldo ungleich 0,00 (oder bei Anlagenkonten auch Anlagensummen ungleich 0,00) haben. Der Wert lt. Unternehmensrecht wird dabei auch als Vorschlagswert für das Steuerrecht herangezogen.
Hinweis | Ändert sich der Saldo in der Unternehmensbilanz, so wird auch der Wert in den latenten Steuern entsprechend angepasst. Wenn vor der Anpassung die UR- und SR-Werte identisch sind, werden auch die SR-Werte angepasst.
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Mit der Combobox rechts oben im Fenster besteht die Möglichkeit, entweder alle Konten oder nur jene Konten anzuzeigen, die Differenzen aufweisen. Die gewählte Einstellung wird automatisch gespeichert.
Um die Berechnungen je Konto nachvollziehbar und dokumentierbar zu gestalten, können je Konto Dokumente aus dem DMS angezeigt werden.
Sie können entweder die Spalte "Dokumente" hinzufügen ...

... oder im flexiblen Layout den Bereich "Dokumente" sowie bei Bedarf ebenso die "Dokumentenvorschau" einblenden.
Die Verbuchung der latenten Steuern wird über die Funktion "Verbuchen in FIBU" gestartet.
Den Aufruf der Funktion "Verbuchen in Fibu" finden Sie im Menüpunkt Funktionen → Verbuchen in Fibu bzw. als Schaltfläche im Programmfenster.
Beim Start der Verbuchung werden jene Konten angesprochen, die im Fenster "Konten für Verbuchung in Fibu" definiert sind. Dieses Fenster kann über die Menüleiste "Extras" → "Konten für Verbuchung in Fibu" geöffnet werden.
In diesem Fenster haben Sie die Möglichkeit, die Fibu-Konten für die automatische Verbuchung manuell einzugeben (indem Sie die einzelnen Zeilen mit F6 bearbeiten) oder vom Standardkontenrahmen zu laden. Für die Übernahme aus dem Standard finden Sie im Menüpunkt "Funktionen" die Funktion "Standard laden":
Im nachfolgenden Fenster wird die Firma bzw. Fibu des Standardkontenrahmens vorgeschlagen, die in den Fibu-Stammdaten hinterlegt ist. Es besteht die Möglichkeit, diesen Vorschlag zu übersteuern, um einen anderen Standardkontenrahmen oder eine andere Firma auszuwählen, von dem/der die Konten übernommen werden sollen.
Die Verbuchung starten Sie mit der Funktion "Verbuchung in Fibu".
Im nachfolgendem Fenster werden ein Buchungssymbol und eine Belegnummer vorgeschlagen.
Durch die Bestätigung mit "Ok" wird die Verbuchung gestartet.
Beachten Sie, dass die Beträge genau mit Nachkommastellen gebucht werden. Es gibt keine Möglichkeit, eine Rundung zu definieren bzw. einzustellen.
In der Vorschau können die Buchungen noch einmal kontrolliert werden. Anschließend wird mit der Schaltfläche "Verbuchen" die Verbuchung in die Fibu durchgeführt.
Durch die Hinterlegung der MWR-Kennzahl in den Stammdaten des Fibu-Kontos wird der Saldo des Aufwands- bzw. Ertragskontos in die Mehr-/Weniger-Rechnung der Steuerberechnung im Paket Steuererklärung übernommen.
Öffnen Sie dazu in der FIBU → Stammdaten → Konten. Bearbeiten Sie die Stammdaten des entsprechenden Kontos. Im Feld "MWR-Kennzahl" erfassen Sie die entsprechende Kennzahl.
Weitere Informationen zur Mehr-/Weniger-Rechnung finden Sie
hier.
Mit der Jahresübernahme der FIBU bzw. des Bilanzprojektes werden die latenten Steuern ins Folgejahr übernommen.
Für die latenten Steuern steht Ihnen ein eigener Spiegel für den Ausdruck zur Verfügung. Der Ausdruck kann direkt aus dem Fenster "Latente Steuern" als
Report in der Druckliste erfolgen und als
vorgefertigte Tabelle im Bericht eingefügt und mitgedruckt werden.
Beispiel Ausdruck vom Spiegel: