Die Funktion "Anlagensummen berechnen und kontrollieren" kann im Anlagenexplorer in der Menüleiste unter "Funktionen" aufgerufen werden.
Es folgt eine Abfrage bezüglich der Berechnungsart und der Buchungsvariante.
Danach öffnet sich das Fenster, das im linken Bereich "Anlagensummen" und im rechten Bereich die detaillierte "Anlagensummenkontrolle" darstellt.
Im Bereich "Anlagensummen" wird vor dem Konto der Status der Anlagensummenkontrolle als Symbol angezeigt. Die einzelnen Symbole haben folgende Bedeutung:

Anlagensummenkontrolle OK

Anlagensummenkontrolle OK nach Verbuchung

Fehler in Anlagensummenkontrolle
Mit einem Klick auf ein Konto im Bereich "Anlagensummen" können Sie die entsprechenden Details der Berechnungen im Bereich "Anlagensummenkontrolle" ansehen und so vielleicht schon herausfinden, woher die Differenz kommt:
Die Ursache für die Differenz kann sowohl in der Fibu als auch in der Anbu sein. Im Grunde müssen nun die Kontobewegungen in der Fibu mit den Veränderungen in der Anbu abgestimmt werden.
Folgende Punkte sind besonders häufig Grund für Differenzen bei der Anlagensummenkontrolle.
Hinweis | Bei indirekter Abschreibung ist es möglich, die Abschreibung mehrerer Anlagenkonten auf ein und dasselbe Konto für kumulierte Abschreibung buchen zu lassen. Wenn das passiert, können diese Konten nur gemeinsam kontrolliert werden.
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Bitte prüfen Sie noch einmal, ob Sie die richtige Berechnungsart für die Kontrolle ausgewählt haben. Wenn die Verbuchung nach Unternehmensrecht erfolgt, so müssen Sie bei der Kontrolle auch diese Berechnungsart auswählen. Dasselbe gilt bei Verbuchung nach Steuerrecht, dann muss für die Kontrolle auch "Steuerrecht" ausgewählt werden.
Die Einstellung der Zeitleiste muss mit der Prüfung des gewünschten Zeitraums übereinstimmen. Die Verbuchung der Abschreibung muss ebenfalls bis zum ausgewählten "Bis Datum" erfolgt sein.
Kontrollieren Sie, ob die Abschreibungsbuchungen alle erfolgt sind. Sie können kontrollieren, ob die Abschreibungsbuchungen, die am Konto verbucht wurden, auch den berechneten Abschreibungsbeträgen in der Anbu entsprechen. Sie können die Verbuchung so oft auslösen, wie nötig. Die bereits verbuchten AfA-Beträge werden aktualisiert.
Am Kontoblatt kann die Spalte "FIBU-FunktionsKz" eingeblendet werden. Die Zahl 202 kennzeichnet automatische AfA-Buchungen, die direkt aus der Anbu erstellt worden sind.
Wenn Sie kontrollieren möchten, wie sich die einzelne dieser automatisierten Buchungszeilen zusammensetzen, können Sie in der Menüleiste der Konto-Buchungen "Quelldaten ansehen" auswählen.
Hier findet sich dann eine Aufstellung, für welches Anlagengut, welcher Betrag in welcher Periode gebucht wurde:
Falls es Differenzen bei den Buchwertanfängen gibt, so sollten Sie kontrollieren, ob die Jahresübernahme der Fibu aktuell ist. Wenn in der Vorjahres-Fibu noch Änderungen erfolgt sind, so sollten Sie mit einer Jahresübernahme die Fibu auf den letztgültigen Stand bringen.
Kontrollieren Sie, ob alle Zugänge, Erweiterungen oder Minderungen auch in der Anbu erfasst worden sind. Man kann am Kontoblatt herausfinden, ob die Vorerfassung erfolgt ist. Dafür fügen Sie die Spalte "ANBU Vorerfassung" ein.
Ein Häkchen bedeutet, dass eine Vorerfassung angelegt wurde. Zwei Häkchen besagen, dass aus dieser Vorerfassung auch ein Anlagengut erstellt wurde.
Wenn Sie hier Buchungen finden, die keine Häkchen in der Spalte "Vorerfassung" haben, sollten Sie diese noch einmal kontrollieren, ob es nötig ist, hier etwas nachzutragen.
Sie können direkt am Kontoblatt auf einem Datensatz mit rechter Maustaste "Anlagegut vorerfassen" eine Vorerfassung durchführen. So müssen Sie den Zugang nicht manuell eingeben.
Bitte prüfen Sie auch, ob die geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) einzeln oder in Summe richtig in der Anlagenbuchhaltung erfasst worden sind.
Gibt es Stornorechnungen auf dem Anlagenkonto? Dann kann es sein, dass für die ursprüngliche Rechnung bereits ein Anlagengut erstellt worden ist, das aber eigentlich nicht in der Anbu sein sollte. In diesem Fall müssen Sie das Anlagengut wieder löschen oder zumindest abgehen lassen.
Umbuchungen müssen sowohl in der Fibu als auch in der Anbu durchgeführt werden. Wenn Sie eine Umbuchung in der Anbu vorgenommen haben, aber diese in der Fibu nicht vorhanden ist, müssen Sie das noch nachziehen. Und umgekehrt natürlich genauso.
Wenn es eine Differenz zwischen dem Kontensaldo des Vorjahres in der Fibu und dem Buchwert-Anfang in der Anbu gibt, wird das Problem in einem Vorjahr liegen und sollte dort gesucht werden.
Wird ein Fehler im Vorjahr angezeigt und dieses Vorjahr nicht mehr verändert werden soll, dann kann man sich mit der Eingabe eines Altbestandes im aktuellen Jahr behelfen. Ein Altbestand, der in der Anbu eingegeben wird, wird zum Buchwert-Anfang hinzugezählt.
Wird ein Altbestand aufgrund einer Betriebsprüfung in der Anbu nacherfasst, so muss natürlich auch die Fibu durch eine entsprechende Buchung angepasst werden.
Falls es – eventuell durch eine Datenübernahme – zu Centdifferenzen kommt, müssen diese auch bereinigt werden. Meist handelt es sich dabei nur um Unterschiede in der Rundung beim Abschreibungsbetrag. Am einfachsten kann man das durch eine manuelle Abschreibung erreichen. Informationen, wie Sie diese definieren, finden Sie unter:
Manuelle Abschreibung
Ein weiterer Grund kann auch der eingestellte Erinnerungswert in der Anbu sein. Wenn im Herkunftssystem ein anderer Erinnerungswert eingestellt war, gibt es natürlich eine andere Berechnungsweise. Die Berechnungseinstellungen finden Sie in der Menüleiste unter Stammdaten
→ Berechnungseinstellungen. Dort können Sie den Erinnerungswert kontrollieren oder eventuell ändern. Informationen zum Bearbeiten der Berechnungseinstellungen finden Sie unter:
Berechnungseinstellung Anlagenbuchhaltung.
Wenn ein Skonto automatisch mit der Zahlung verbucht wird und das dazugehörige Anlagengut mittels Vorerfassung in die Anbu übernommen wurde, dann wird damit auch die Minderung am Anlagengut gebucht. Ähnlich ist es mit einer Vorsteuerkürzung. Wenn diese über die Funktion in der Fibu ausgeführt wird, wird die Erweiterung entsprechend auf das Anlagengut gebucht.
Falls Sie allerdings derartige Buchungen manuell in der Fibu gemacht haben oder die Vorerfassung nicht nutzen, müssen Sie diese Minderungen oder Erweiterungen auch in der Anbu selbst ausführen.