Überprüfen Sie die Einstellungen in den
Packstofftabellen, welche dem Artikel zugeordnet sind. Sind in der Packstofftabelle jene
Packstoffe hinterlegt, welche eigentlich nicht ermittelt werden sollten, sind die Packstofftabellen entsprechend anzupassen und richtigzustellen.
Führen Sie danach in der Packstoff-Auswertung die Funktion "Werte (neu)ermitteln" aus, um die richtigen Packstoffwerte zu erhalten.
Überprüfen Sie die Einstellungen in den
Packstofftabellen, welche dem Artikel zugeordnet sind. Fehlen in der Packstofftabelle jene
Packstoffe, welche eigentlich ermittelt werden sollten, sind die Packstofftabellen entsprechend anzupassen und richtigzustellen.
Führen Sie danach in der Packstoff-Auswertung die Funktion "Werte (neu)ermitteln" aus, um die richtigen Packstoffwerte zu erhalten.
Überprüfen Sie, ob für die
GVM-Produktgruppen laut der Meldung ein
GVM-Quotenblatt angelegt und hier die Werte für die Packstoff-Klassifizierungen inklusive der Anteile in % für Haushalt und Gewerbe hinterlegt sind.
Ist dies nicht der Fall, können Sie die aktuellen Standards der GVM-Produktgruppen sowie der GVM-Quotenblätter mittels der Funktion
Standards importieren importieren.
Gibt es für die Produktgruppe keine Standardauslieferung, kann diese manuell angelegt werden und die Quotenaufteilungen dafür können hinterlegt werden.
Im Fenster
Kunden können Sie das Feld
Packstoffe lizenzieren (ARA) über die Feldauswahl einblenden. Bei Bedarf können Sie die Daten über die rechte Maustaste "Extras"
→ "Exportieren" exportieren, so wie sie am Bildschirm dargestellt sind.
Die Position für die Packstoffverrechnung wird als Folgeartikel automatisch ermittelt, sofern die Einstellungen für die
Packstoffverrechnung richtig vorgenommen worden sind.
Wird beim Rahmenabruf die Position nicht ermittelt, überprüfen Sie bitte die Einstellungen des Erfassungskennzeichens für den Rahmenabruf im Bereich
Erfassungskennzeichen für Verkauf.
Am Erfassungskennzeichen muss das Feld "Folgeartikel berücksichtigen" aktiv sein.
Die Position für die Packstoffverrechnung wird als Folgeartikel automatisch ermittelt, sofern die Einstellungen für die
Packstoffverrechnung richtig vorgenommen worden sind.
Am Erfassungskennzeichen muss das Feld "Folgeartikel berücksichtigen" aktiv sein.
Entpflichtung über Wareneingänge
Bei dieser Art werden die zu entpflichtenden Werte bereits beim Wareneingang ermittelt. Sprich, Ware, welche bei Ihnen auf Lager liegt, ist bereits entpflichtet und nur Warenabgänge ins Ausland (welche nicht lizenzierbar sind) werden wieder gegengerechnet und abgezogen.
Wird also Ware (z. B. Schwund) vom Lager abgebucht, sind keine weiteren Maßnahmen in Bezug auf die Packstoffermittlung vorzunehmen.
Entpflichtung über Warenausgänge
Verwenden Sie diese Art der Entpflichtung, ist zu berücksichtigen, dass auch Ware, welche z. B. als Schwund vom Lager abgebucht wird, zu entpflichten ist. Die Ermittlung der Packstoffmengen und -kosten erfolgt bei dieser Art nur für Warenausgänge auf Basis von Lieferscheinen. Buchen Sie die Ware manuell vom Lager ab, wird diese Menge nicht automatisch bei der Auswertung berücksichtigt. Sie haben hier 2 Möglichkeiten. Entweder erfassen Sie die Mengen und Werte der Packstoffe in der
Packstoffauswertung manuell oder Sie buchen die Ware mittels Lieferschein (z. B. über einen AOR - Auftrag ohne Rechnung) vom Lager ab.
Hinweis | Die Abbuchung über Lieferschein ist hier zu bevorzugen, da die Quoten laut GVM-Quotenblatt automatisch ermittelt und berechnet werden. Erfassen Sie die Werte manuell, müssen Sie die prozentuelle Aufteilung der Packstoffmengen und -kosten selbst errechnen.
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In der NTCS können über die Packstoff-Auswertung lediglich die Packstoffmengen und -kosten ermittelt werden. Eine Meldung direkt an den Entpflichter ist nicht möglich. Die Meldung erfolgt im Onlineportal des Entpflichters.
Überprüfen Sie die Einstellungen in den Stammdaten des Lieferempfängers. Nur wenn für diesen das Feld
Packstoffe lizenzieren (ARA) aktiv ist, werden die Lieferungen auch für die Auswertung berücksichtigt.
Differenzen lassen sich meist dadurch erklären.
Überprüfen Sie die Einstellungen der
Packstoffauswertung. Gibt es hier Unterschiede (z. B. bei einer wurde ein Land hinterlegt, bei einer nicht), lassen sich die doppelten Werte mitunter dadurch erklären.