In dieser Themenhilfe finden Sie alle Informationen zum Thema Packstoffe.
Seit 01.01.2015 gibt es für die Packstoffe in Österreich folgende Änderungen:
- Fairer Wettbewerb bei der Entpflichtung von Haushalt und Gewerbe:
- Neben der ARA gibt es andere Systeme, welche die Haushaltsverpflichtungen entpflichten können.
- Für Gewerbeverpackungen gibt es diese bereits seit vielen Jahren.
- Dies bedeutet, dass nicht alle Tarifkategorien bei der ARA entpflichtet werden müssen, sondern diese auf unterschiedliche
Anbieter gesplittet werden können.
- Umstellung auf Onlinemeldung.
- Neue Tarifstruktur aufgrund gesetzlicher Vorgaben.
- Neue Größenschwellen für Einteilung in Monats-, Quartals- und Jahresmelder.
- Tarife können sich theoretisch monatlich ändern (jedoch innerhalb eines Quartals unrealistisch)
- Neue Fälligkeiten: Meldungen sind am 15. Tag des Monats fällig, dem die zu meldende Periode folgt.
- Abgrenzungsverordnung (GVM-Studie).
Aufgrund der Novelle für die Packstoffentpflichtung per 01.01.2015 ist unter anderem eine Berücksichtigung der Lagerstände direkt importierter Waren vorgesehen.
In der bisherigen Rechtslage (bis 31.12.2014) löste erst der Verkauf der Verpackungen importierter Waren die Lizenzierungspflicht aus.
Da die Ermittlung der Importe aufwendig ist und somit hohe Kosten verursacht, hat die Bundessparte Handel eine vereinfachte Methode der Ermittlung der (noch nicht lizenzierten) Importe (Direktimporte) erreicht:
- Ermittlung der Verpackung importierter Güter, die per 31.12. noch nicht lizenziert sind und auf Lager liegen (erstmalige Ermittlung).
- Feststellung am 31.12. des Folgejahres, ob sich dieser Lagerstand gegenüber dem Vorjahr erhöht oder verringert hat (führt zu einer Nachzahlung oder Gutschrift der Lizenzentgelte).
- Während des Jahres kann davon ausgegangen werden, dass die Menge der Verpackungen der verkauften, direkt importierten Waren gleich der Menge der importierten verpackten Waren ist.
Diese vereinfachte Methode der Importermittlung ist natürlich nicht verpflichtend.
- Primärverpflichtete (z. B. Abpacker, Importeure, Versandhändler sowie Hersteller) mit Sitz/Niederlassung in Österreich.
- Kunden von Primärverpflichteten können die Entpflichtung NICHT mehr durchführen.
- Lieferanten von Primärverpflichteten (z. B. Verpackungshersteller oder ausländische Lieferanten) können die Entpflichtung von Haushaltsverpackungen vornehmen (Abstimmung mit dem Lieferanten).
- Für den Handel entfällt die Entpflichtung - außer es handelt sich um einen ausländischen Lieferanten, der nicht vorentpflichtet hat.
Die Verpackungseinstufung wird von der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) entwickelt.
Ab 1.1.2015 treten aufgrund der Novelle "Verpackungen" des Abfallwirtschaftsgesetzes neue Zuordnungsregeln zu Haushalt bzw. Gewerbe für die Inverkehrsetzer von Verpackungen in Kraft.
Mithilfe einer sog. "Abgrenzungsverordnung" auf Basis der GVM-Marktstudie soll das Kriterium, was "üblicherweise" Haushaltsabfälle sind, konkretisiert werden und einheitlich je Produktgruppe definiert werden: Alle Verpackungen sind künftig nach 47 Produktgruppen (nicht Branchen) einzuteilen:
Hinweis
| Um Ungerechtigkeiten dieser pauschalen Zuordnung auszugleichen, werden für bestimmte Gruppen Korrekturquoten festgelegt. (Grundlage dafür ist die Marktstudie GVM). Individuelle Vertriebsweganalysen sind nicht mehr zulässig.
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Externe Quelle
| Unter folgendem Link finden Sie im Bereich Infos und Downloads die notwendigen Informationen für die Packstofflizenzierung. |
In weiterer Folge werden die GVM-Produktgruppen in den
Packstofftabellen benötigt, um eine Produktgruppenzuordnung durchzuführen.
Im Bereich Warenwirtschaft
→ Stammdaten
→ Artikel
→ Packstoffe/Elektroaltgeräte
→ GVM-Quotenblatt wird für jede einzelne
GVM-Produktgruppe - je Klassifizierung (Packstoff-Klassifizierung) und Verpackungstyp der jeweilige Anteil an Haushalt und Gewerbe definiert. Nachdem sich dieser Anteil ändern kann, werden diese mit einem "Gültig ab-Datum" versehen.
Hinweis
| Das Feld "Packstoff-Klassifizierung" bildet den Zusammenhang zwischen den bereits vorhandenen Packstoffen. |
Auch die neuen Quoten werden entweder mit den
Standards importiert oder können im Fenster "QVM-Quotenblatt" im Fenstermenü
→ Extras importiert werden:
Bereich Warenwirtschaft → Stammdaten → Artikel → Packstoffe/Elektroaltgeräte → GVM-Quotenblatt → Extras → XML-Datei importieren
Die Packstoffe werden im Bereich Warenwirtschaft
→ Stammdaten
→ Artikel
→ Packstoffe/Elektroaltgeräte
→ Packstoffe angelegt.
Hinweis
| Sofern die Packstoffe über die Funktion Standards importieren erstellt wurden, sind bereits einige Packstoffe für Österreich im Fenster vorhanden. |
Im Detailreiter
Packstoffe werden die Packstoffarten mit ihrer Bezeichnung, der Packstoffmengen-Einheit, der Packstoff-Klassifizierung und dem Verpackungstyp angelegt.
Sollen die Packstoffe für andere Länder als Österreich ermittelt werden, muss bei der Land-Nr das jeweilige Land hinterlegt werden.
Hinweis
| Je Packstoff muss eine Zuordnung zur jeweiligen Klassifizierung, Verpackungstyp und die korrespondierende Packstoffnummer von Haushalt bzw. Gewerbe hergestellt werden. Zusätzlich müssen die dazugehörigen Packstoffkosten je Packstoff hinterlegt werden. |
Im rechten Bereich werden die zu den jeweiligen Packstoffen gehörenden Packstoffkosten angelegt. Pro Packstoffart wird bei den dazugehörigen Packstoffkosten der Betrag pro Einheit (z. B. kg) hinterlegt, welcher ab einem bestimmten Datum gültig ist.
Hinweis
| Wurden die Packstoffe vor dem Jahr 2015 manuell angelegt, kann es sein, dass zusätzliche Packstoffe für den Bereich Haushalt und Gewerbe angelegt werden müssen. Eine Umlage von ALT auf NEU ist bei folgenden Packstoffen möglich (d. h., es bedarf keiner Anpassung der Packstofftabellen): |
Hinweis
| Nachdem auch Sonderverpackungen einer Quotenaufteilung unterliegen, muss im Bedarfsfall je Klassifizierung (PPK, Holz, Metall, Glas, Kunstoff, sonst. Materialverbunde oder sonst. Packstoffe) ein Packstoff angelegt werden:
Beim Verpackungstyp ist der Typ "SVP" (Sonderverpackung) zu hinterlegen und bei der Packstoff-Klassifizierung die Klassifizierung "Verpackung".
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Im Bereich der Packstofftabelle muss die Zuordnung zur jeweiligen Produktgruppe vorgenommen werden. Diese wird mit F8 neu angelegt, da sich die Zuordnung jederzeit verändern kann.
Aufgrund der Produktgruppenzuordnung kann es auch vorkommen, dass Packstofftabellen gesplittet werden müssen.
Im Bereich der dazugehörigen Packstoffe werden die relevanten Packstoffe hinterlegt. Die Packstoffmenge ist die jeweilige Menge bezogen auf den jeweiligen Artikel in der Grundeinheit. Erfolgt bei der Einheit kein Eintrag, gilt die Packstoffeinheit. Andernfalls gilt die eingetragene Einheit (z. B. Gramm).
Achtung!
| Wenn die Packstoffmengen nicht in Kilogramm, sondern in einer anderen Einheit eingetragen werden sollen, wird eine Einheitentabelle und die entsprechende Einheit benötigt.
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Pro Land, für das die Packstoffmeldung ermittelt werden soll, müssen die benötigten Packstoffe hinterlegt werden. Wird im Land nichts eingegeben, werden die Packstoffdaten nur für das eigene Land (laut Firma) ermittelt.
Die
Packstofftabelle wird anschließend dem zu entpflichtenden
Artikel zugeordnet. Diese Zuordnung erfolgt in der Artikelbearbeitung im Feld "Packstofftabelle".
| Besonderheiten dieses Feldes in der WWS Hinterlegung einer Packstofftabelle möglich, welche mit der F4-Auswahl ausgewählt bzw. angelegt werden kann. Die Packstofftabelle kann auch im Bereich Warenwirtschaft → Stammdaten → Artikel → Artikelausprägungen → Packstofftabellen angelegt werden. Als Rückfallebene gilt die Hinterlegung in den Warengruppen und im Parameter: Bereich Warenwirtschaft → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Stammdatenverwaltung → Standard-Artikelkennzeichen
Packstofftabelle | manuelle Eingabe möglich |
|
Alternativ kann die Packstofftabelle auch in der Artikelübersicht über den Detailreiter "Packstofftabelle" zugeordnet werden.
Wird für bestimmte Artikel jeweils nur eine Packstoffart benötigt, können hierfür allgemeine Packstofftabellen angelegt werden.
In diesen Packstofftabellen werden keine Packstoffmengen eingetragen, da das Verpackungsgewicht direkt am Verkaufsartikel hinterlegt wird.
Das am Artikel hinterlegte Verpackungsgewicht wird dann auch zur Berechnung der Verpackungsmenge herangezogen.
Bei den
Lieferantenstammdaten muss das Feld "Packstoffe lizenzieren (ARA)" mit "Ja" bestätigt werden, damit die Warenannahmen dieser
Lieferanten in die Packstoffermittlung einbezogen werden können.
Wird am Lieferantenstamm "Standard" beim Feld "Packstoffe lizenzieren (ARA)" ausgewählt, wird zunächst die Einstellung auf der Lieferantenuntergruppe bzw. der Lieferantenhauptgruppe überprüft. Ist bei den Lieferantengruppen im Feld "Packstoffe lizenzieren EK (ARA)" ebenso "Standard" hinterlegt, wird auf die Einstellung des folgenden Parameters zurückgefallen.
Bereich Warenwirtschaft → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Stammdatenverwaltung → Standardkunden-/-lieferantenkennzeichen:
| Definition, welcher Standard-/Rückfallwert für die Lieferantenhaupt- und Lieferantenuntergruppe gelten soll. |
Am
Lieferantenartikel ist ebenfalls
gegebenfalls das Feld "Packstoffe lizenzieren (ARA)" mit "Ja" zu bestätigen. Zusätzlich ist hier die Hinterlegung der Packstofftabelle notwendig.

Wird am Kundenstamm "Standard" beim Feld "Packstoffe lizenzieren (ARA)" ausgewählt, wird zunächst die Einstellung auf der Kundenuntergruppe bzw. der Kundenhauptgruppe überprüft. Ist bei den Kundengruppen im Feld "Packstoffe lizenzieren VK (ARA)" ebenso "Standard" hinterlegt, wird auf die Einstellung des folgenden Parameters zurückgefallen.
Bereich Warenwirtschaft → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Stammdatenverwaltung → Standardkunden-/-lieferantenkennzeichen:
| Definition, welcher Standard-/Rückfallwert für die Kundenhaupt- und Kundenuntergruppe gelten soll. |
Die
Packstoffkosten können auch dem jeweiligen Kunden
weiterverrechnet werden. Es muss hierzu neben dem Feld "Packstoffe lizenzieren (ARA)" auch das Feld "Packstoffe verrechnen (ARA)" aktiviert werden.
Mit der Packstoffverrechnung wird festgelegt, ob eine Verrechnung an den Kunden erfolgen soll und wenn ja, welche Art der Verrechnung erfolgt:
- Verpackungspackstoffe
- Produktpackstoffe
- Produkt- und Verpackungspackstoffe
- keine Packstoffe
Beispiel | Wenn es sich beim Artikel selbst um eine Verpackung handelt (z. B. Karton), ist hier die Ausprägung "Produktpackstoffe" auszuwählen.
|
Hinweis | Die Weiterverrechnung der Packstoffe an den Kunden kann aber auch direkt in der Auftragserfassung erfolgen. Es wird dabei das Feld "Packstoffe verrechnen (ARA)" in der Auftragsposition mit "Ja" bestätigt. |
Die Standardausprägung lautet "lt. Kundenstamm". Wird das Kennzeichen auf die Ausprägung "Nein" gestellt, fließen die Lieferscheine mit dem Erfassungskennzeichen nicht in die Packstoffermittlung ein.
Hinweis | Diese Einstellung ist nur für die Packstoffe (nicht für die Elektroaltgeräte) und den Bereich Verkauf möglich. |
Dafür ist einerseits die Einstellung am Kunden für die
Packstoffverrechnung zu treffen und zusätzlich sind die notwendigen Einstellungen am Artikel und dem Packstoff vorzunehmen.
Die zu verrechnende Menge ermittelt sich aus dem in der Packstofftabelle hinterlegtem Gewicht bzw. aus dem Gewicht der Artikel am Auftrag.
Pro Packstoff, welcher an den Kunden weiter verrechnet wird, muss auch ein eigener Artikel mit den beiden Kennzeichen "Packstoff-Artikel" und "Verrechnungsartikel-Kennzeichen" angelegt werden.
Direkt am
Packstoff wird die Artikelnummer des Artikels, welcher den Packstoff (z. B. Karton) darstellt, hinterlegt.
Auch in der
Packstofftabelle des jeweiligen Verkaufsartikels wird der Packstoff, z. B. "Karton", hinzugefügt.
Hinweis | Das Feld "Packstoff-Art" wird nur berücksichtigt, wenn beim Kunden eine Packstoff-Verrechnung ausgewählt wird. |
Im Bereich Warenwirtschaft
→ Verkauf
→ Auftragserfassung werden die Aufträge erfasst.
Wird am Auftragskopf ein Kunde ausgewählt, bei welchem das Feld "Packstoffe lizenzieren (ARA)" mit "Ja" bestätigt worden ist, und am Erfassungskennzeichen ist das Feld "Packstoffe lizenzieren (ARA)" auf "lt. Kundenstamm" eingestellt, wird für diesen Auftrag die Packstoffermittlung durchgeführt.
Werden dem Kunden die Packstoffe des Packstoff-Artikels weiterverrechnet (Feld "Packstoff-Artikel" am Artikel), wird in der Positionserfassung des Auftrages in der Summenaufstellung im Feld "Packstoff VK-Wert" die Produktpackstoffe ermittelt. Dieses Kennzeichen kann auch direkt in der Positionserfassung des Auftrages gesetzt werden, sofern die Packstoffkosten weiterverrechnet werden sollen.
Ist in der Packstofftabelle eine Packstoffmenge hinterlegt, wird diese Menge für den Produkt-Packstoff-Artikel übernommen. Bei den Produktpackstoffen wird die Menge in der Packstofftabelle berechnet. Wenn diese 0,00 ist, wird immer das "Gewicht" genommen.
Bei der Verpackungspackstoffe wird die Menge in der Packstofftabelle berechnet. Wenn diese 0,00 ist, wird immer das "Verpackungsgewicht" herangezogen.
Der Ausdruck des Produkt-Packstoff-Artikels auf der Rechnung kann mit dem Kennzeichen "Sonderausdrucksform" und einem entsprechenden Band auf der Rechnung unterschiedlich zu den normalen Positionen angedruckt werden.
Die Auswertung der Packstoffe erfolgt im Bereich Warenwirtschaft
→ Auswertungen
→ Weitere Auswertungen
→ Packstoffauswertung.
Hinweis | Die Berechnung erfolgt aufgrund der in der Packstofftabelle hinterlegten Packstoffmengen:
|
Mit der Funktion "Auswertung hinzufügen" im Kontextmenü werden die Packstoffe für den gewünschten Zeitraum ermittelt.
Bei der Auswertung können Eingaben wie Ab- und Bis-Datum, Bezeichnung etc. eingegeben werden.
Zusätzlich sind das "GruppierungsKz", sowie die "Datenbasis für Ermittlung" auszuwählen. Welche Hinterlegung hier notwendig ist, hängt vom verwendeten Verfahren ab. Diese werden in den folgenden Abschnitten beschrieben.
Die ermittelten Daten werden mit/ohne Lieferschein-Detailinfo im Baum bzw. im rechten Teil angezeigt. Der Ausdruck kann über die Funktion "Auswertung drucken" oder über die Bildschirmliste erfolgen.
Hinweis | Die Quotenaufteilung (nach Material und Produktgruppe) erfolgt im Hintergrund aufgrund der Produktgruppen (AT01 ...). Die Gesamtsumme kann direkt auf dem Packstoff-Portal eingegeben werden. |
Aufgrund der Novelle für die Packstoffentpflichtung per 01.01.2015 ist unter anderem eine Berücksichtigung der Lagerstände direkt importierter Waren vorgesehen. In der alten Rechtslage löste erst der Verkauf der Verpackungen importierter Waren die Lizenzierungspflicht aus.
Da die Ermittlung der Importe aufwendig ist und somit hohe Kosten verursacht, hat die Bundessparte Handel eine vereinfachte Methode der Ermittlung der (noch nicht lizenzierten) Importe (der Direktimporte) erreicht:
- Ermittlung der Verpackung importierter Güter, die noch nicht lizenziert sind und per 31.12. auf Lager liegen.
- Feststellung per 31.12. des Folgejahres, ob sich dieser Lagerstand gegenüber dem Vorjahr erhöht oder verringert hat (führt zu einer Nachzahlung oder Gutschrift der Lizenzentgelte).
- Während des Jahres kann davon ausgegangen werden, dass die Menge der Verpackungen der verkauften, direkt importierten Waren gleich der Menge der importierten verpackten Waren ist.
Diese vereinfachte Methode der Importermittlung ist natürlich nicht verpflichtend.
Wie bereits bisher möglich, werden die
Warenausgänge (auf Basis der verspeicherten Lieferscheine) in der Packstoffermittlung berücksichtigt. Zusätzlich wird die Möglichkeit geschaffen, in der gleichen Packstoffermittlung die Differenz zweier Inventuren zu berücksichtigen.
Dadurch wird im Zuge der Meldung per 31.12. auch der Lagerstand und somit die importierten, aber noch nicht ausgelieferte Ware entpflichtet.
Am Kopf der Packstoff-Auswertung können zwei Inventurköpfe ausgewählt werden.
Wird eine Inventur ausgewählt, so wird generell der Gesamtlagerstand des Artikels berücksichtigt (d. h., einzelne Chargen in Bezug auf Lieferanten werden nicht berücksichtigt). Pro Artikel wird die Differenz der beiden Inventuren errechnet (Menge der "aktuellen Inventur" minus Menge der "Inventur Vorjahr"). Es dürfen dabei nur Verpackungen (Packstofftabellenpositionen) verwendet werden, welche als "Verpackungspackstoffe" gekennzeichnet sind.
Ergibt sich für einen Packstoff in Summe eine negative Menge, so wird auch die Meldung mit dieser negativen Menge erstellt.
Hinweis | Über folgenden Parameter kann eine Produktgruppe als Rückfallebene hinterlegt werden, wenn im Zuge der Inventurermittlung auf den anderen Ebenen keine Produktgruppe gefunden worden ist. Dies ist vor allem notwendig, wenn Produktgruppen hauptsächlich am WWS Adresszusatz hinterlegt werden (Händler / Erzeuger von Packmitteln).
WWS → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Packstoff / Elektroaltgeräte-Auswertung
| Definition, welche "Produktgruppe" als Rückfallwert für die "Inventurermittlung der Packstoffauswertung" gelten soll.
Hinweis: Wirkt sich nur dann aus, wenn in den Ebenen keine Packstoffgruppe gefunden wird.
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Der aktuelle Lagerstand wird immer im Zuge einer regulären Entpflichtung (z. B. Warenausgang) berücksichtigt. Eine ausschließliche Meldung des Lagerstandes ist nicht möglich.
Für die Erstmeldung wird im Zuge der regulären Entpflichtung die "aktuelle Inventur" angegeben, wodurch der Lagerstand laut Inventur berücksichtigt wird.
Hinweis | Es können nur abgeschlossene oder verarbeitete Inventuren ausgewählt werden. |
Unterjährig erfolgt die reguläre Entpflichtung wie bisher auf Basis
der Lieferscheindaten für den Ausgang in der jeweiligen Periode (z. B. Quartal).
Mit der Meldung per 31.12. werden zusätzlich zu den Ausgängen für die letzte Periode auch die Differenzen der beiden Inventuren ermittelt. Dafür ist eine Mengeninventur im System zu erfassen und abzuschließen bzw. zu verbuchen, um so den aktuellen Lagerstand ermitteln zu können.

Beispiel | Per 01.12. erfolgt ein Warenausgang von 20 Stk. im Inland. Per 31.12. wird mittels der Mengeninventur ein aktueller Lagerstand von 100 Stk. ermittelt.
Mit der Erstmeldung werden sowohl die Warenausgänge für das letzte Quartal als auch der aktuelle Lagerstand ermittelt. Somit wird die Packstoffmenge (laut hinterlegter Packstofftabelle) für insgesamt 120 Stk. (20 Stk. aus dem Warenausgang, 100 Stk. aus dem Lagerstand) ermittelt.
Im neuen Jahr gibt es folgende Warenausgänge: Per 10.01. werden 20 Stk. ins Inland (Packstoffe lizenzieren = Ja) geliefert (Lagerstand = 80 Stk.). Per 15.01. werden 10 Stk. ins Ausland (Packstoffe lizenzieren = Nein) geliefert (Lagerstand = 70 Stk.).
Unterjährig werden die Packstoffmengen für die 20 Stk., welche per 10.01. ins Inland geliefert worden sind, entpflichtet.
Am 31.12. des aktuellen Jahres wird mit einer neuerlichen Mengeninventur der aktuelle Lagerstand ermittelt. Dieser beträgt 70 Stk.
Bei der letzten Packstoffauswertung im Jahr werden zusätzlich zu neuerlichen Warenausgängen (welche es in diesem Beispiel im letzten Quartal nicht gegeben hat) auch die Inventuren des Vorjahres sowie des aktuellen Jahres gegenübergestellt, um die Differenzen zu ermitteln.
In diesem Beispiel entsteht eine Differenz bei der Packstoffmenge von -30 Stk. des Artikels. Diese ergibt sich daraus, dass die Lieferung vom 10.01. (20 Stk.) beim Verkauf noch einmal entpflichtet worden ist, obwohl diese bei der Erstmeldung mittels Inventur bereits berücksichtigt war. Zusätzlich werden die 10 Stk. der Auslandslieferung (welche nicht entpflichtet werden müssen) wieder gutgeschrieben.
Hätte es einen Wareneingang von 20 Stk. (Lagerstand = 90 Stk.) im aktuellen Jahr gegeben, würde das eine Differenz bei der Packstoffmenge für -10 Stk. des Artikels ergeben. |
In diesem Ablauf werden die
Wareneingänge sofort entpflichtet, sodass keine laufende Entpflichtung über die Warenausgänge bzw. die Inventur erforderlich ist. Re-exportierte Packstoffe werden im Zuge der nächsten Entpflichtung wieder abgezogen.
Hinweis | Produzierende Unternehmen müssen zwingend das in diesem Abschnitt beschriebene Importverfahren verwenden. Die Anwendung des vereinfachten Verfahrens ist für diese Unternehmen nicht möglich und gilt nur für Handelswaren. |
Folgende Parametereinstellungen sind für die Entpflichtung über Wareneingänge relevant:
WWS → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Packstoff / Elektroaltgeräte-Auswertung
| Definition, ob die Packstoffermittlung anhand des Artikels erfolgen soll.
0 - Nein 1 - Ja
Hinweis Bei der Ermittlung der Packstoffauswertung wird die Packstofftabelle vom Wareneingang verwendet. Ist am Wareneingang keine Packstofftabelle hinterlegt, so wird die Packstofftabelle (standardgemäß) anhand des Lieferantenartikels ermittelt. Ist auch am Lieferantenartikel keine Hinterlegung vorhanden, so kann mit diesem Parameter die Packstoffermittlung laut Artikel aktiviert werden.
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| Definition, welche "Produktgruppe" als Rückfallwert für die "Inventurermittlung der Packstoffauswertung" gelten soll.
Hinweis: Wirkt sich nur dann aus, wenn in den Ebenen keine Packstoffgruppe gefunden wird.
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| Definition, welcher Vorschlagswert für das Feld "Datenbasis für Ermittlung" am Auswertungskopf gelten soll.
0 - Ausgang 1 - Ausgang und Eingang 2 - Eingang unter Abzug exportierter Packstoffe
Hinweis Die Ausprägung "1 - Ausgang und Eingang" ist seit 01.01.2018 nicht mehr relevant.
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Bei den entsprechenden
Lieferanten muss das Feld "Packstoffe lizenzieren (ARA)" auf "Ja" gestellt sein.
Hinweis | Ist bei einem Lieferant die Lizenzierung der Packstoffe nicht aktiv, können einzelne Lieferantenartikel des Lieferanten trotzdem als lizenzierungspflichtig gekennzeichnet werden.
Somit werden diese Artikel für die Ermittlung berücksichtigt, die restlichen jedoch nicht. Sobald beim Lieferanten die Lizenzierung der Packstoffe aktiviert wird, sind alle Artikel des Lieferanten lizenzierungspflichtig und die Hinterlegung am Lieferantenartikel hat keine Auswirkung mehr.
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Wird die Packstoffermittlung in Betrieb genommen, muss einmalig eine Inventurmeldung durchgeführt werden, um die aktuellen Lagerstände zu entpflichten. Dies gilt auch für Bestandskunden, welche auf diese Art der Entpflichtung umstellen.
Dafür wird eine Packstoffermittlung per 31.12. erfasst, in welcher die aktuelle Inventur hinterlegt wird.
Hinweis | In produzierenden Unternehmen muss die Produktgruppenzuordnung direkt auf der Packstofftabelle des Artikels der Verpackung (z. B. Plastikbecher) erfolgen. Der zugehörige Verkaufsartikel wäre z. B. "Joghurt". Ansonsten müssen die Verkaufsartikel und die Verpackungsartikel in eine Produktgruppenzuordnung fallen.
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Nach der erstmaligen Inventurmeldung erfolgt die Packstoffermittlung für die jeweilige Periode über die Wareneingänge unter Abzug der Exporte.
Wird bei der Packstoffermittlung kein Land eingegeben, so werden die Lieferungen aller ausländischen Lieferempfänger (d. h. Land des Lieferempfängers ist ungleich dem Land der eigenen Firma), bei welchen "Packstoffe lizenzieren (ARA)" auf "Nein" eingestellt ist, abgezogen.
Wird jedoch ein Land erfasst, so werden alle Lieferungen in das Ausland (unabhängig davon, ob beim Lieferempfänger "Packstoffe lizenzieren (ARA)" auf "Ja" oder "Nein" steht) abgezogen.
Hinweis | Es dürfen immer nur die Verpackungspackstoffe der exportierten Ware abgezogen werden! Die dadurch berücksichtigten Lieferscheinpositionen werden mit umgekehrter Menge als Detailposition der Packstoffauswertung angelegt. Stornierte Lieferscheinpositionen werden mit "-1" multipliziert, um so die Mengen richtig zu berücksichtigen.
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Beispiel | Aktueller Lagerstand eines Artikels per 31.12. ist 100 Stk. Die Packstoffmengen für diese 100 Stk. werden mit der Erstmeldung der Inventur entpflichtet.
Per 01.02. erfolgt ein Wareneingang über 200 Stk. Per 01.03. erfolgt eine Lieferung an einen Lieferempfänger im Ausland über 20 Stk.
Bei der Packstoffermittlung für das 1. Quartal wird somit die Packstoffmenge für 180 Stk. (200 Stk. Wareneingang abzüglich der 20 Stk. Warenausgang ins Ausland) ermittelt.
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Wird die Packstoffentpflichtung für mehrere Länder durchgeführt (z. B. AT, CZ, SK), sind je Land eigene Packstoffermittlungen anzulegen und das Land am Kopf zu hinterlegen.
In den
Packstofftabellen sind je Land die Packstoffmengen und Packstoffkosten zu hinterlegen.
Bei der wareneingangsseitigen Ermittlung werden bei der Ermittlung für Österreich alle Export-Mengen (inkl. CZ und SK) abgezogen.
Bei der Ermittlung für CZ und SK sind bei der Ermittlung folgende Einstellungen vorzunehmen:
Die Datenbasis für die Ermittlung ist immer mit "Ausgang" zu definieren.
Beim GruppierungsKz ist jene Ausprägung zu verwenden, die benötigt wird (z. B. Packstoff). Eine Gruppierung "nach Quotenaufteilung" ist hier nicht möglich.
Für Kraftpapiersäcke und PET-Einweggebinde erhält man bei Erfüllung bestimmter Kriterien eine teilweise Refundierung der abgegebenen Lizenzentgelte-
Refundierung der Kraftpapiersäcke
Definition Kraftpapiersäcke (KPS):
Kraftpapiersäcke sind flexible Papierverpackungen mit einem Füllgutinhalt von mindestens 15 kg. Tragtaschen sind keine Kraftpapiersäcke im Sinne dieser Regelung. Hinsichtlich der Abgrenzung zu Materialverbunden gilt das ARA Merkblatt Materialverbunde (Stand: Juli 1999).
Unternehmen, die Kraftpapiersäcke bei der ARA lizenzieren, erhalten eine teilweise Rückvergütung auf den Tarif 1.1. Verkaufsverpackungen aus Papier, Karton, Wellpappe für den durchschnittlich in Gewerbe und Industrie anfallenden Teil. Basis für die Inanspruchnahme der Rückvergütung für Kraftpapiersäcke ist der Abschluss einer "KPS-Vereinbarung" mit der ARA. Die entsprechenden Unterlagen fordern Sie bitte direkt bei der ARA an.
Refundierung für PET-Einweggebinde für Getränke
Unternehmen, die PET-Einweggebinde für Getränke bei der ARA lizenzieren, können bei Erfüllung bestimmter Kriterien eine teilweise Refundierung dieser Lizenzentgelte in Anspruch nehmen.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Rückvergütung ist der Abschluss einer "PET-Vereinbarung" mit der ARA. Unterlagen dafür können bei der ARA angefordert werden.
Die Refundierung kann im System über das Kontextmenü auf die betroffene Packstoffermittlung durchgeführt werden:
Die Parameter zum Thema Packstoffe sind zu finden unter:
Bereich Warenwirtschaft → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Packstoff/Elektroaltgeräte-Auswertung → Packstoff-Ermittlung
| Definition, ob die Ermittlung über die Stücklisten-Einzelteile erfolgen soll.
0 - Nein: Es erfolgt keine Ermittlung 1 - Auftragsstückliste (Set-Artikel, Kundenproduktion und Lagerproduktion nur mit Chargenführung) 2 - Stammdatenstückliste (Lagerproduktion) 3 - Auftragsstückliste und Stammdatenstückliste (Set-Artikel, Lagerproduktion, Kundenproduktion)
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| Definition, ob die Ermittlung über die Stücklisten-Einzelteile erfolgen soll.
0 - Nein: Es erfolgt die Ermittlung anhand des Set-Artikels. 1 - Ja: Es erfolgt die Ermittlung anhand der Einzelteile. |
| Definition, ob die Ermittlung anhand dem Rechnungsdatum anstatt dem Lieferscheindatum erfolgen soll. |
| Definition, welcher Vorschlagswert für das Feld "Datenbasis für Ermittlung" am Auswertungskopf gelten soll.
0 - Ausgang 1 - Ausgang und Eingang 2 - Eingang unter Abzug exportierter Packstoffe
Hinweis Die Ausprägung "1 - Ausgang und Eingang" ist seit 01.01.2018 nicht mehr relevant.
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| Definition, ob die Packstoffermittlung anhand des Artikels erfolgen soll.
0 - Nein 1 - Ja
Hinweis Bei der Ermittlung der Packstoffauswertung wird die Packstofftabelle vom Wareneingang verwendet. Ist am Wareneingang keine Packstofftabelle hinterlegt, so wird die Packstofftabelle (standardgemäß) anhand des Lieferantenartikels ermittelt. Ist auch am Lieferantenartikel keine Hinterlegung vorhanden, so kann mit diesem Parameter die Packstoffermittlung laut Artikel aktiviert werden.
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| Definition, ob die Berechnung/Verarbeitung der Packstoffmengen anhand der Verkaufseinheit erfolgen soll.
0 - Nein: Die Packstoffmengen sind in der Grundeinheit lt. Artikel erfasst. Es wird die LFS-Einheit überprüft, ob sie sich zur Grundeinheit des Artikels unterscheidet. Wenn "Ja", wird der Einheitenfaktor (laut ERP-Einheitentabelle) ermittelt und auf die Menge in Grundeinheit umgerechnet. Weiters wird geprüft, ob die Einheit der "Packstofftabellenposition" sich von der Einheit des Packstoffes unterscheidet. Wenn "Ja", wird mit der Einheitentabelle der "Packstofftabellenposition" der Einheitenfaktor ermittelt. Die zuvor ermittelte Menge in Grundeinheit wird dem Einheitenfaktor multipliziert. Es können hier alle Einheiten der auf der "Packstofftabellenposition" hinterlegten Einheitentabelle verwendet werden.
1 - Ja: Die Packstoffmengen sind in der Verkaufseinheit lt. Artikel erfasst. Wenn sich die Einheit der "Lieferscheinposition" und der "Packstofftabellenposition" unterscheiden (und auf der "Auftragsposition" eine Einheitentabelle vorhanden ist), wird von dieser der Einheitenfaktor ermittelt und auf die Menge in Einheit der "Packstofftabellenposition" umgerechnet. Es dürfen nur Einheiten der Einheitentabelle der "Auftragsposition (Artikels)" verwendet werden. Eine Hinterlegung einer zusätzlichen Einheitentabelle auf der "Packstofftabellenposition" hat keine Auswirkung.
Hinweis: Bei fehlender Packstoffmenge wird das Gewicht bzw. Verpackungsgewicht (je nachdem, ob es sich um einen Produkt- oder Verpackungs-Packstoff handelt) als Packstoffmenge verwendet.
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| Auflösung der Packstofftabelle laut Einheitentabelle der Verkaufseinheit Definition, ob nur Positionen deren Einheit hierarchisch "unterhalb" der Verkaufseinheit lt. Einheitentabelle liegt verarbeitet werden.
0 - Nein: Es werden alle Packstofftabellenpositionen verarbeitet. 1 - Ja: Es werden nur Packstofftabellenpositionen verarbeitet, deren Einheit hierarchisch "unterhalb" der Verkaufseinheit lt. Einheitentabelle liegt oder die keine Einheit eingetragen haben.
Hinweis: Wenn die Mengen der Packstofftabellen-Position in Grundeinheit eingegeben werden (lt. Parameter "Verarbeitung Packstofftabellenpositionseinheit als Verkaufseinheit"), hat der Parameter keine Auswirkung!
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| Definition, welche "Produktgruppe" als Rückfallwert für die "Inventurermittlung der Packstoffauswertung" gelten soll.
Hinweis: Wirkt sich nur dann aus, wenn in den Ebenen keine Packstoffgruppe gefunden wird.
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Bereich Warenwirtschaft → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Packstoff/Elektroaltgeräte-Auswertung → Packstoff-Verarbeitung und Auswertung
| Definition, ob die Lieferscheininfos im Baum mit dargestellt werden sollen. |
| Definition, nach welcher Art die Auswertung ermittelt und der Baum dargestellt werden soll.
0 - Packstoffe 1 - Packstoff-Klassifizierung 2 - Tarifkategorie 3 - Packstoff mit Quotenaufteilung 10 - Standard: länderspezifische Ermittlung (Österreich -> "Packstoff mit Quotenaufteilung", sonst "Packstoff")
Hinweis: Dient als Vorschlagswert für das Feld "GruppierungsKz" am Auswertungskopf. |
Stammdaten
Packstoffverrechnung
Lagerbuchung
Auswertung