Wählen Sie im Anlagenbaum die Ansicht → Inventarnummer anzeigen.
Um die Inventarnummern eines Kontos neu zu vergeben, wählen Sie in der Menüleiste von "Anlagegüter" unter Extras
→ Inventarnummer
→ Inventarnummern neu vergeben.
Im nachfolgenden Fenster können Sie nun auswählen, welche Schrittweite Sie zwischen den einzelnen Inventarnummern haben möchten und mit welcher Nummer begonnen werden soll:
Nach erfolgreicher Umstellung erhalten Sie eine entsprechende Meldung:
Die Inventarnummern werden für die Anlagegüter jenes Knotenpunktes vergeben, der ausgewählt worden ist.
Dieser Knotenpunkt ist üblicherweise ein Sachkonto oder alle Konten, es kann aber auch eine Anlagengruppe sein. Der Ausschluss einzelner Anlagegüter durch Filterung ist nicht möglich.
Bei der Neuvergabe der Inventarnummer wird die alte Inventarnummer immer automatisch gesichert. Aus diesem Grund besteht die Möglichkeit, die Umstellung der Inventarnummern rückgängig zu machen. Diese Funktion starten Sie ebenfalls in der Menüleiste von "Anlagegüter" unter Extras
→ Rückgängig Inventarnummern-Neuvergabe.
Nach der Rücksicherung der Inventarnummer erfolgt eine Meldung, wie viele Anlagegüter umgestellt worden sind. Wenn ein Wirtschaftsgut keine Sicherungsdaten (alte Inventarnummer) aufweist, können diese natürlich nicht rückgesichert werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Zugang nach der Umstellung der Inventarnummer erfasst worden ist.
Sind Sicherungsdaten vorhanden, erfolgt folgende Meldung, die Sie mit "Fortfahren" bestätigen können:
"Alle ausgewählten Datensätze enthalten Sicherungsdaten und können rückgängig gemacht werden."
Die Daten werden genauso durchnummeriert, wie sie in der Anlagegüterliste im Explorer sortiert sind. Sie können also beliebig viele Sortierkriterien einstellen, z. B. aufsteigend nach Anschaffungsdatum + Inbetriebnahmedatum usw.
Das heißt, bevor die Funktion aufgerufen wird, müssen die Daten erst einmal am Schirm aufbereitet werden, entsprechend der gewünschten Nummerierung.
Für die Inventarnummernvergabe werden alle aktiven Anlagegüter des angegebenen Zeitraumes in der Zeitleiste des Anlagenexplorers geändert.
Diese Änderungen schreiben sich auch in die Vor- und Folgejahre durch.
Möchten Sie, dass die Inventarnummern der Anlagegüter, die im Jahr 2025 nicht aktiv waren, auch geändert werden, dann müssen Sie den gewünschten Zeitraum im Anlagenexplorer
angeben:
Die NTCS Anlagenbuchhaltung ist periodenübergreifend konzipiert. Daher ist in den Folgeperioden keine Jahresübernahme in der Anbu notwendig.
Mit der Jahresübernahme in der NTCS Fibu wird der Zeitraum für die Bearbeitung der NTCS Anbu automatisch um ein Jahr erweitert.
Sie brauchen nur mehr den Gültigkeitsbereich in den Einstiegsfeldern des Anlagenexplorers ändern.

2277
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Sachanlagevermögens zu einer Gruppe zusammengefasst und mit einem gleichbleibenden Wert (Festwert) in der Bilanz ausgewiesen werden:
- Es muss sich um gleichartige Wirtschaftsgüter handeln.
- Die Gruppe unterliegt hinsichtlich Größe, Wert und Zusammensetzung voraussichtlich nur geringen Veränderungen.
- Der Gruppenbestand wird regelmäßig ersetzt, sodass Abgänge und Abschreibungen durch entsprechende Zugänge ausgeglichen werden.
- Der Gesamtwert der Gruppe muss von untergeordneter Bedeutung im Verhältnis zum Wert des Gesamtvermögens sein.
2278
Der Festwert ist zumindest alle fünf Jahre durch eine Bestandsaufnahme zu überprüfen. Wesentlichen Veränderungen des Festwertes ist durch eine entsprechende Anpassung Rechnung zu tragen. Ist aufgrund von betrieblichen Entwicklungen auf eine wesentliche Veränderung des Festwertes zu schließen, ist eine Bestandsaufnahme durchzuführen (VwGH 29.4.1963, 1974/62). Wird der Festwert als Wertansatz gewählt, ist er iSd Bewertungsstetigkeit fortzuführen.
2279
Festwerte kommen insbesondere für folgende Gruppen von Wirtschaftsgütern in Betracht:
- Bahn- und Gleisanlagen
- Beleuchtungsanlagen
- Feuerlöschgeräte
- Flaschen
- Flaschenkästen
- Formen
- Gerüstteile
- Hotelgeschirr und -wäsche
- Kanaldielen
- Laboratoriumseinrichtungen
- Leergebinde (VwGH 29.4.1963, 1974/62)
- Mess- und Prüfgeräte
- Modelle
- Rechen- und Schreibmaschinen
- Stromleitungen
- Werkzeugsätze
3109
Die einzig zulässige Form der Abschreibung ist die lineare AfA (gleichmäßige Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer). Andere Abschreibungsmethoden, wie etwa die degressive oder die Leistungs-AfA, sind nicht zulässig. Eine Ausnahme besteht für Wirtschaftsgüter, die in einem vor dem 1. Jänner 1989 abgelaufenen Wirtschaftsjahr in Betrieb genommen und bei denen eine andere AfA-Methode angewendet wurde. Bei diesen ist die bisherige AfA-Methode beizubehalten (§ 114 Abs. 1 EStG 1988).
Die Bildung sogenannter Festwerte (siehe Rz 2276 ff) ist als besondere Bewertungsmethode anzusehen; eine AfA vom Festwert ist nicht zulässig.
Bilanzrecht Seite 421 § 204 (10):
Eine planmäßige Abschreibung abnutzbarer Gegenstände des Anlagevermögens ist nicht vorzunehmen, wenn eine Bewertung zum Festwert (§ 209 Abs 1 UGB) erfolgt.
Die Anschaffung z. B. von Geschirr/Formen wird auf alle Fälle getrennt gebucht, z. B. 10.000,00 als Festwert und den Rest (40.000,00) gleich als Aufwand bzw. als GWG über 2-3 Jahre verteilen (GWG, da einzelnes WG unter 800,00).
Der Festwert sollte dem Gesamtbestand entsprechen (z. B. Erstausstattung Geschirr bei Gastronomiebetrieben). Nachkäufe werden laufend in den Aufwand gebucht.
Alle drei Jahre sollte der Bestand der Festwerte überprüft und ggf. angepasst werden, hier ist es ebenfalls besser, wenn eine separate AV-Nr. vorhanden ist.
Der Festwert gilt für UR und Steuerrecht gleichermaßen, für GAAP und IFRS gibt es keinen Festwert.
Erfassen Sie den Festwert als nicht abnutzbare Sachanlage, indem Sie die Felder "Art" und "abnutzbar" entsprechend einstellen.
Muss der Festwert in den Folgejahren aufgrund einer erneuten Bestandsaufnahme angepasst werden, können Sie diese Anpassung als Erweiterung oder (Teil-)Abgang erfassen.
Wenn Sie folgende Meldung beim Einstieg in den Anlagenexplorer erhalten, dann sind im Hintergrund fehlerhafte Wirtschaftsgüter oder Wirtschaftsgüter ohne gültige Zugangsbuchung vorhanden. Diese können Fehler in der Berechnung verursachen.
Deshalb ist es notwendig, das Fenster Anlagegut-Zuordnungen mit Klick auf "Ja" zu öffnen und die fehlerhaften Wirtschaftsgüter zu löschen bzw. fehlende Zuordnungen zu erfassen. Sie können die Zuordnung auch später unter Extras → Anlagengut-Zuordnungen starten.
In den Anbu-Stammdaten (Aufruf: ANBU → Stammdaten → Anbu-Stammdaten) können Vorjahre gesperrt werden, indem bei den zugeordneten Fibus das Feld "ANBU-Sperre aktiv“ aktiviert wird. Dazu brauchen Sie nur in der entsprechenden Zeile auf "Bearbeiten" klicken, um das Häkchen in der Spalte "ANBU-Sperre aktiv" zu setzen.
Bitte achten Sie darauf, dass die Sperre fortlaufend, ohne Lücken gesetzt wird.
Die Sperre wird ebenfalls gesetzt, wenn im Bilanzprojekt die Funktion "Projekt abschließen" ausgeführt wird.
Hinweis | Beim Export werden die Anbus nur dann gesperrt, wenn im Reiter "Allgemein" die Sperre gewählt wird.
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Im Anlagenexplorer kann unter dem Menüpunkt Funktionen → "Anlagensummen berechnen und kontrollieren" die Abstimmung zwischen Anlagenbuchhaltung und Finanzbuchhaltung automatisch vom Programm durchgeführt werden. Das Programm führt mehrere Prüfungen durch, deren Ergebnis direkt am Bildschirm im Detail angezeigt wird.
Wurde in der NTCS Fibu auf ein Anlagenkonto gebucht, bei der keine Vorerfassung aktiviert wurde, besteht in der NTCS Fibu nachträglich noch die Möglichkeit, dieses über das Kontoblatt in die Vorerfassung zu übernehmen.
Am Kontoblatt kann mit der Spalte „ANBU-Vorerfassung“ überprüft werden, ob bei der Buchung ein Anlagegut erfasst/erzeugt wurde.

Ein grünes Häkchen bedeutet, dass eine Anbu-Vorerfassung vorhanden ist.

Zwei grüne Häkchen bedeuten, dass die Anbu-Vorerfassung vorhanden ist und das Anlagegut oder die Erweiterung in der Anbu bereits erzeugt wurde.
Gibt es bei einer Buchung kein grünes Häkchen, so klicken Sie diese Buchungszeile an. Danach klicken Sie bitte in der Menüleiste auf "Bilanz/ANBU" und wählen Sie die Funktion "Anlagegut vorerfassen" aus. Im Anschluss öffnet sich das Fenster für die Vorerfassung.
Damit beim Speichern der Buchung in der Fibu bereits die Anbu-Vorerfassung geöffnet wird, definieren Sie bitte in den Fibu-Stammdaten → Konten in den Kontenstammdaten im Feld "ANBU-Erfass-Kz" die Einstellung "ANBU-Vorerfassung".
Werden in der Vorerfassung mehrere Anlagegüter gemeinsam markiert, kann über den Menüpunkt "Funktion" oder mittels rechter Maustaste die Funktion "zu Anlagegut zusammenfassen" aufgerufen werden. Dadurch wird ein Anlagegut mit dem Gesamtwert der zusammengefassten Güter erzeugt und als gemeinsamer Zugang angezeigt. Das Markieren von mehreren Anlagegütern wird mittels gedrückter Strg-Taste und Klick auf die Anlagegüter gemacht.
Soll in Folgejahren eine Zusammenfassung mehrerer Anlagegüter stattfinden, da die Darstellung nicht so detailliert gewünscht ist, oder eine Zusammenfassung übersehen wurde, kann das über eine Umbuchung gelöst werden.
Stellen Sie sich auf das betreffende Anlagegut und wählen Sie mittels rechter Maustaste die Funktion "Umbuchung". Wählen Sie die Inventarnummer, welche mit dem ausgewählten Anlagegut zusammengefasst werden soll.
Im folgenden Dialogfester werden das Datum und die Inventarnummer festgelegt.
Im Journal wird das umgebuchte Anlagegut als Erweiterung dargestellt. Eine Umbuchung kann auch am selben Konto erfolgen.
Weiters gibt es die Möglichkeit, über die Anlagegüterliste mehrere zu markieren und mittels rechter Maustaste oder über das Menü die Funktion "Umbuchung" zu starten.
Es erfolgt eine Abfrage, ob die Güter gemeinsam oder einzeln umgebucht werden sollen.
Im folgenden Dialogfenster kann man die Güter auf eine bestehende Inventarnummer zusammenfassen, oder eine neue Inventarnummer anlegen. Diese wird immer automatisch vorgeschlagen. In diesem Fall hat man auch die Möglichkeit, die Bezeichnung des Anlageguts zu ändern.
Im Journal werden die zusammengefassten Güter als Erweiterungen dargestellt.
Das Inbetriebnahmedatum kann nur im Jahr des Zugangs geändert werden, sofern das Anlagegut nicht aus einer Aktivierung oder Umbuchung stammt und keine weiteren Buchungen, Erweiterungen, Skonti oder Zuschüsse vorhanden sind.
Befinden sich im Jahr des Zugangs, Buchungen, Zuschüsse, Erweiterungen oder Skonto auf dem Anlagegut, so müssen diese vorher über das "Journal" gelöscht werden. Dann kann das Inbetriebnahmedatum bearbeitet werden.
Wurde das Anlagegut mit dem falschen Inbetriebnahmedatum aktiviert, kann die Aktivierung im "Journal" gelöscht werden. Danach können Sie das Anlagegut erneut mit dem gewünschten Inbetriebnahmedatum aktivieren.
Die Anlagenart kann nachträglich geändert werden, wenn das Häkchen im Feld "abnutzbar" auf "Ja" gesetzt ist. Ist das betreffende Anlagegut abnutzbar, steht Ihnen folgende Vorauswahl der Anlagenarten zur Verfügung:
- keine Anlagenart (nicht empfohlen)
- Sachanlage
- geringwertiges Wirtschaftsgut
- immaterielle Anlage
- Gebäude
- PKW
Es stehen ausschließlich "abnutzbare" Anlagearten zur Verfügung.
Wurde das Feld "abnutzbar" mit "Nein" definiert, kann die Anlagenart zwar geändert werden, aber die Felder für die Nutzungsdauer sind gesperrt, wodurch es zu keiner Berechnung der Abschreibung kommt. Das bedeutet, eine Änderung von einer "nicht abnutzbaren Anlage" z. B. Grundstück auf eine "abnutzbare Anlage" z. B. Gebäude, ist nicht möglich.
Das Häkchen "abnutzbar" kann nur im Jahr des Zugangs geändert werden.
Im Anlagenexplorer unter "Ansicht“ können Sie das Journal aufrufen und hier die Abgangsbuchung löschen.
Zeile mit Gesamtabgang markieren und mit F7 löschen. Im Anschluss bei der Abfrage "Abschreibung neu berechnen" auf "Ja" klicken.
Es ist nach wie vor möglich, (versehentlich erfasste) Buchungen wie Abgang, Umbuchung und Erweiterung zu löschen. Andere Zeilen dürfen nicht geändert werden.
Anwendermanipulationen im Anbu-Journal führten zu Datenverlusten, welche mühsam wiedergestellt werden mussten. Im Sinne der Datensicherheit muss es möglich sein, mit den zur Verfügung stehenden Funktionen eine ordnungsgemäße Anlagenbuchhaltung zu führen.
Bei Anpassungen, die sich nicht mit Standardwerkzeugen bewerkstelligen lassen, bitten wir zur Abklärung mit dem Support Kontakt aufzunehmen.
Ziehen Sie im Anlagenexplorer das Wirtschaftsgut mit gedrückter linker Maustaste (Drag & Drop) zur neuen Kostenstelle.

Es erfolgt eine Abfrage, ab welchem Datum die neue Zuordnung gültig sein soll.
Wenn Sie bei mehreren Gütern ein bestimmtes Zuschusskennzeichen hinterlegt haben, können Sie durch folgende Funktion dieses zeitsparend durch ein anderes ersetzen.
Die Funktion finden Sie im Anlagenexplorer unter Stammdaten → Zuschusskennzeichen. Dort wählen Sie das entsprechende Zuschusskennzeichen aus, das Sie ersetzen möchten.
Mit der rechten Maustaste "Zuschusskennzeichen ersetzen“ auswählen. Wählen Sie nun das neue Zuschusskennzeichen aus der Liste aus.
Bei allen entsprechenden Gütern wird das alte Zuschusskennzeichen nun durch das neue ersetzt.
Das alte Kennzeichen kann dann auch ggf. gelöscht werden.
Grundsätzlich können in BMD NTCS alle Tabellen exportiert werden, indem Sie mit der rechten Maustaste in die Tabelle klicken und Extras
→ Exportieren wählen. Benötigen Sie Ihr Anlageverzeichnis als Exceldatei, so können Sie die notwendigen Daten folgendermaßen exportieren:
Möglichkeit 1 - Export aus der Anlagengüterliste
Bereiten Sie im Anlagenexplorer die Anlagegüterliste für den Export vor, indem Sie die von Ihnen benötigten Spalten hinzu- und die nicht benötigten Spalten ausblenden.
Stellen Sie sich auf den Reiter "Anlagegüter" im Anlagenexplorer und klicken Sie dafür auf eine Überschrift mit der rechten Maustaste. Wählen "Spalte ausblenden", "Spalte hinzufügen" oder "Spalte austauschen":
Um das Anlageverzeichnis bei Bedarf als CSV-Import wieder importieren zu können, benötigen Sie folgende Pflichtspalten:
- Sachkontonummer
- Anschaffungsdatum
- Anschaffungswert (außer bei Aktualisierungsimport)
- Buchwert zu WJ-Beginn (für Import von Altbeständen)
Weitere Informationen zum Aufbau einer CSV-Datei zum Import eines Anlageverzeichnisses finden Sie unter
Variabler Import ANBU NTCS.
Speichern können Sie die Spaltenauswahl der Anlagegüterliste ebenfalls mit rechter Maustaste → Feldauswahl → Benutzerbezogen speichern oder mittels "Speichern unter".

Haben Sie die Anlagegüterliste nach Ihren Wünschen vorbereitet, so können Sie diese exportieren, indem Sie mit der rechten Maustaste in die Liste klicken und Extras → Exportieren wählen.
Anschließend können Sie im Rahmen des Datenexports folgende Einstellungen je Feld treffen:

Dateiformat: Sie können zwischen Textdatei (.csv), Exceldatei (.xls), HTML-Datei (.html) oder XML-Datei (.xml) wählen.
Dateiname: Wählen Sie mit Klick auf das blaue Dreiecksymbol den gewünschten Pfad aus und geben Sie den Dateinamen ein.
Werte konvertieren: Sollen die Werte konvertiert werden? Standardmäßig ist dieses Feld aktiviert.
Anschließend haben Sie noch, je nach ausgewähltem Dateiformat, zusätzliche Optionen für den Export.
Möglichkeit 2 - Export aus dem Ausdruck
Sie können auch jeden beliebigen Ausdruck ins Excel exportieren. Starten Sie dafür den Ausdrucksdialog, wählen Sie den gewünschten Ausdruck aus und klicken Sie auf das Excelsymbol in der oberen Menüleiste des Dialogfensters.
Der gewünschte Ausdruck wird generiert und in eine Exceldatei exportiert. Diese können Sie anschließend speichern.
Im Ausdrucksdialog können Sie am Reiter "Diverses" weitere Einstellungen für den Export wählen:
Unter "Exportieren nach" können Sie entscheiden, ob Sie einen Export ins Excel (.xlsx) oder in eine Textdatei (.csv) möchten.
Unter "Zieldatei hinterlegen" geben Sie den Speicherpfad sowie den Namen an, unter dem die Datei gespeichert werden soll.
Zusätzlich können Sie noch entscheiden, ob die Datei nach dem Exportieren geöffnet werden soll oder nicht.
Mit dem Jahresupdate V2018.21.45 wird ein gebuchter und in die ANBU übergeleiteter Skonto in der Anlagenbuchhaltung als Anschaffungs- und Herstellungskostenminderung ausgewiesen.
Es erfolgt keine Saldierung vom Anschaffungswert.
Durch die Gleichschaltung von FIBU und ANBU erfolgt ein periodenreiner, unterjähriger Ausweis. FIBU und ANBU stimmen je Periode zusammen.
Kontoblatt in der FIBU:
Vorerfassung Anlagenbuchhaltung:
Ausdruck Anlagenverzeichnis detailliert:
Möchten Sie einen Ausdruck aus der Anlagenbuchhaltung erstellen, welcher zum Beispiel nur die Wirtschaftsgüter mit der Abschreibungsart "degressiv" enthält, dann filtern Sie in der Anlagengüterliste in der zuvor hinzugefügten Spalte "Abschreibungsart" nach "degressiv'"und führen die Funktion "ausgewählte Anlagengüter drucken" im Menü "Ausdruck" aus.
Hier die genaue Anleitung dazu:
Zum Hinzufügen einer Spalte in der Anlagengüterliste klicken Sie mit rechter Maustaste in den Spaltenkopf und wählen "Spalte hinzufügen":
Im darauffolgenden Fenster wählen Sie die Felder "Abschreibungsart SR" bzw. "Abschreibungsart UR" aus und klicken auf "Übernehmen":
In der entsprechenden Spalte drücken Sie die Funktionstaste F4. Somit wird die Auswahl sofort in den Filter übernommen und Sie können schnell und einfach nach der degressiven Abschreibung filtern:
Alternativ dazu kann man natürlich den Filter in der Filterleiste manuell einstellen.
Mit

kann der Filter wieder zurückgesetzt werden.
Hinweis | Speichern Sie den Filter ab, um ihn gegebenenfalls später nochmals verwenden zu können.
|
Abschließend brauchen Sie nur mehr im Menüpunkt "Ausdruck" die Funktion "Ausgewählte Anlagegüter drucken" auszuführen.
Um die Differenz zwischen Unternehmensrecht und Steuerrecht darstellen zu können, wählen Sie bei Berechnungsart 2 die Einstellung "Steuerrecht" aus. In der Zeile "Ausdruck" wählen Sie den entsprechenden Ausdruck und wählen "Vorschau".
Mit der Ausdrucksart "Anlagenverzeichnis Berechnungsvergleich" erhalten Sie eine Aufstellung zwischen Unternehmensrecht und Steuerrecht.
Mit der Förderungsrichtlinie "COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen" kann eine Investitionsprämie beantragt werden.
Die Investitionsprämie ist je Anlagegut im Feld "Investitionszuschüsse" zu erfassen und grundsätzlich analog zur Nutzungsdauer der Investition aufzulösen. Die Behaltefrist beträgt 3 Jahre. Eine automatische Übernahme der Anlagegüter in das Antragsformular ist nicht möglich.
Lesen Sie in der Hilfedoku
Investitionsprämie (COVID 19) weitere Informationen zur Erfassung dieser in der NTCS Anlagenbuchhaltung nach.
Hinweis zur Erfassung von geringwertigen Wirtschaftsgütern:
Die Investitionsprämie kann grundsätzlich auch für GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter) erfasst werden. Beachten Sie in diesem Zusammenhang die Besonderheiten, welche mit der Anlagenart "Geringwertiges Wirtschaftsgut" einhergehen. Üblicherweise wird ein geringwertiges Wirtschaftsgut im ersten Jahr zur Gänze abgeschrieben und automatisch ein Abgang gebucht.
Möchten Sie die Anlagenart GWG verwenden, dann muss in Verbindung mit der Investitionsprämie die Nutzungsdauer von 3 Jahren eingegeben werden. Es erfolgt weiterhin die volle Abschreibung im ersten Jahr, der Abgang wird nach Ablauf der eingegebenen 3 Jahre gebucht.
Sollten Sie das geringewertige Wirtschaftsgut bereits erfasst haben und nachträglich bearbeiten müssen, dann gehen Sie im Jahr der Anschaffung bitte wie folgt vor:
- Anlagegut bearbeiten - ND ändern auf 3 Jahre
- Abgang löschen
- Investitionsprämie erfassen
Alternativ verwenden Sie bei der Erfassung des Wirtschschaftsgutes die Anlagenart "Sachanlage" mit der Eingabe einer Nutzungsdauer von 3 Jahren.
In Verbindung mit der ökosozialen Steuerreform wurde der Investitionsfreibetrag (IFB) eingeführt. Der Investitionsfreibetrag kann erstmals für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens geltend gemacht werden, die nach dem 31.12.2022 angeschafft oder hergestellt worden sind.
Der Investitionsfreibetrag (IFB) wird nicht verbucht, sondern in der Anlagenbuchhaltung zugewiesen. Der Investitionsfreibetrag stellt eine zusätzliche Betriebsausgabe dar und mindert den zu versteuernden Gewinn. Er wird aus der Anlagenbuchhaltung in die MWR übernommen und dementsprechend weiterberücksichtigt.
Der Investitionsfreibetrag beträgt grundsätzlich 10% der Anschaffungs- und Herstellungskosten, bei Wirtschaftsgütern im Bereich der Ökologisierung 15% der Anschaffungs- und Herstellungskosten.
Anlagegüter, für die ein IFB in Anspruch genommen wird, sind im Anlagenverzeichnis auszuweisen.
Für die Erfassung des Investitionsfreibetrages (IFB) können Sie im Anlagenexplorer die Funktion "Investitionsfreibetrag zuweisen" verwenden.
Im Rahmen des Konjunktursteuergesetzes kann seit 1.7.2020 alternativ zur linearen Abschreibung eine degressive Abschreibung in Höhe von 30 % geltend gemacht werden.
Beim Erfassen des Anlagegutes achten Sie auf die Abschreibungsart:
Beim Speichern des Zugangs erfolgt die Anlage eines anlagegutbezogenen Berechnungsparameters mit den Einstellungen zur degressiven Abschreibung.
Durch das angehakte Feld "Abschreibungsart wechseln" wird in den Folgejahren automatisch eine "Günstigkeitsprüfung" durchgeführt.
Dabei wird geprüft, ob die degressive oder die lineare Abschreibung günstiger ist und der entsprechende Wert wird ausgewiesen.
Hinweis
| Beachten Sie, dass es für die automatische Verbuchung der degressiven Abschreibung eigene Zeilen zur Hinterlegung der Konten gibt (je Berechnungsart):
|
Um vorzeitig von der degressiven auf die lineare Abschreibung zu wechseln, kann die Funktion "AHK/BW/ND ändern" verwendet werden.
Stellen Sie sich im Anlagebaum auf das Anlagegut. Mit Klick auf die rechte Maustaste kann die Funktion "AHK/BW/ND ändern" aufgerufen werden.
Hinterlegen Sie im Bereich "Neue Abschreibungsart" die lineare Abschreibung. Mit Klick auf "Ok" wird im Hintergrund eine anlagegutbezogene Berechnungseinstellung angelegt.