UebergeordnetesD.bmp Grundlegende Informationen zum Paket finden Sie unter Erste Schritte LOHN.

A_TREE1.bmp Lohnverrechnung → Abrechnungen → Bruttoerfassung → UEL-/KÜE-Schablone
 
In diesem Fenster wird eine Urlaubsersatzleistung bzw. Kündigungsentschädigung im Zuge eines Austritts erfasst.

Die Lohnarten für die Urlaubsersatzleistung bzw. die Kündigungsentschädigung werden unter LOHN → Stammdaten → Einstellungen → LOHN Parameter → UEL-/KÜE-Schablone hinterlegt – Parameter Lohnverrechnung. Es können sowohl die Standardlohnarten für die Abrechnung im Inland als auch für Montage, DBA-Befreiungsmethode bzw. DBA-Anrechnungsmethode erfasst werden. Diese Lohnarten werden nach Befüllen der Schablone in die Bruttoerfassung übernommen.

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Achtung! 
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Bei Austritt eines Dienstnehmers wegen Pensionierung mit UEL in der Bonusphase darf für die Zeit der Urlaubsersatzleistung in diesem Fall kein Abschlag A15 (Bonusphase) berücksichtigt werden. Die Beschreibung dazu finden Sie unter Abrechnung der UEL nach Austritt wegen Pensionierung während der Bonusphase.

UEL-/KÜE-Schablone

Das Feld "UEL Verlängerungstage" kann nicht bearbeitet werden. Es wird automatisch abhängig vom hinterlegten Wochenmodell und den Eingaben in der Austrittsschablone ermittelt.

In den Feldern "UEL SV Lfd" und "UEL SV SZ" müssen im jeweils ersten Feld die Urlaubs- bzw. Kündigungsentschädigungstage und im zweiten Feld der Tagsatz erfasst werden. Das Ergebnis der Multiplikation im jeweils dritten Feld wird automatisch ermittelt. Sind in den UEL-/KÜE-Lohnarten Berechnungen für den Satz hinterlegt, dann wird dieser vorgeschlagen.

Mit Eingabe eines Monatsbezuges im Feld "davon UEL Lfd voller Monat" kann in die Spalte "Bezüge SV lfd" für ein voll abzurechnendes UEL-Folgemonat eingegriffen werden. 

Im unteren Fensterbereich sieht man, welche Beträge auf welchen Monat des Verlängerungszeitraums entfallen.

Beispiel 1
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Eine Dienstnehmerin tritt per 27.09.2024 aus. Es sind 38 nicht konsumierte Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche als Urlaubsersatzleistung abzurechnen. Der Grundbezug beträgt 3.000,00 €.

38 UEL-Tage bei einer 5-Tage-Woche ergeben 51 SV-Tage (ein voller UEL-Monat und zwei Rumpfmonate). 

Für die Aufteilung der 38 UEL-Tage in die ermittelten UEL-Monate wird aber die Summe der Verlängerungstage (52 Tage) herangezogen.

Weiters werden die UEL-/KÜE-Tage der Monate September und November wie folgt ermittelt:
38 UEL-Tage / 52 Verlängerungstage = Umrechnungsfaktor 0,7308
3 (Verlängerungstage) * 0,7308 = 2,19
18 (Verlängerungstage) * 0,7308 = 13,16

Im voll abzurechnenden UEL-Folgemonat Oktober werden die UEL-Tage mittels Umrechnungsfaktor ermittelt:
31 Verlängerungstage * 0,7308 = 22,65

Die Berechnung der Spalte "Bezüge SV Lfd" für diesen Monat ergibt eine Abweichung vom Grundbezug:
Oktober: UEL SV Lfd / UEL-Tage gesamt * UEL-Tage
5265,59 / 38 * 22,65 = 3.138,57

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Achtung! 
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Dem Dienstnehmer wird die gesamte UEL im Austrittsmonat abgerechnet, also auch für die UEL-Folgemonate. Die Sozialversicherungsbeiträge sind periodengerecht mittels mBGM zu ermitteln und der ÖGK zu melden.

In der Bruttoerfassung ist der jeweilige Dienstnehmer in den Folgemonaten zwingend zu aktivieren. Mit der Funktion "LA aktiveren Firma" werden die Lohnarten für UEL-Folgemonate in die Bruttoerfassung gestellt. Im Anschluss erfolgt das Programm "Abrechnung durchführen" in den meisten Fällen über den Abrechnungsstapel. Die Erstellung von mBGMs kann ebenfalls über einen Stapel (Auswertungsstapel) erfolgen oder manuell angstoßen werden.

Sollte dies für die Folgemonate vergessen werden, so kommt es zu Clearingmeldung seitens der ÖGK.

Beispiel  2
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Eine Dienstnehmerin tritt per 27.09.2024 aus. Es sind 38 nicht konsumierte Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche als Urlaubsersatzleistung abzurechnen. Der Grundbezug beträgt 3.000,00 €.

38 UEL-Tage bei einer 5-Tage-Woche ergeben 51 SV-Tage (ein voller UEL-Monat und zwei Rumpfmonate). 

Für die Aufteilung der 38 UEL-Tage in die ermittelten UEL-Monate wird aber die Summe der Verlängerungstage (52 Tage) herangezogen.

Im Feld "davon UEL Lfd voller Monat" wird der Grundbezug in Höhe von € 3.000 erfasst.
Ausgehend vom erfassten Betrag wird nun die restlich verbleibende UEL SV Lfd berechnet:
Gesamtbetrag UEL SV Lfd 5.265,59 - UEL-Folgemonat (Oktober) 3.000 = 2.265,59

Weiters werden die restlich verbleibenden UEL-/KÜE-Tage der beiden Rumpfmonate September und November ermittelt:
38 UEL-Tage / 52 Verlängerungstage = Umrechnungsfaktor 0,7308
3 (Verlängerungstage) * 0,7308 = 2,19
18 (Verlängerungstage) * 0,7308 = 13,16
2,19 + 13,16 = 15,35

Der restlich verbleibende Betrag für UEL SV Lfd wird nun mit den ermittelten UEL-Tagen auf die beiden Rumpfmonate verteilt:
September: 2.265,59 / 15,35 * 2,19 = 323,23
November: 2.265,59 / 15,35 * 13,16 = 1.942,36

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Hinweis 
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Zur Berechnung der UEL-Tage beachten Sie die Themenhilfe zu Abrechnung von Austritten.
Beispiel 3
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Dienstnehmer tritt mit 27.11.2026 aus, erhält für 14 Tage Kündigungsentschädigung und hat noch einen offenen Urlaub von 20 Tagen. Der Austritt wird wie folgt erfasst:

Ende Dienstverhältnis: 27.11.2026
Kündigungsentschädigung 14 Tage reicht bis 11.12.2026.
Nicht konsumierte Urlaubstage: 20
Ende Entgelt: bis 08.01.2027
Kündigungsentschädigung: 2000,00 lfd und 340,00 SZ
Gehalt: 2.800,00

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Die UEL-/KÜE-Schablone wird automatisch wie folgt befüllt ...

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... und in die Bruttoerfassung übernommen:

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In der Nettovorschau werden die Beträge wie folgt berechnet:

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SV Beitrag lfd
Gehalt 2.800,00 + KÜE SV lfd 428,57 (2000,00 / 14 Tage * 3 Tage im November) * 18,07 % = 583,40

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SV Beitrag SZ
KÜE SV SZ (340,00 + UEL SV SZ 431,10) * 14,12 % = 108,88

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LSt SZ
§ 67 (1, 2) EStG 1988
UEL SV SZ / LSt SZ 431,10 x 14,12 % SV = 60,87
Bmg § 67 (1,2) 431,10 - 60,87 = 370,23
LST § 67 (1,2) somit null

§ 67 (8) lit. a, b, c EStG 1988
KÜE SV lfd Abrechnungsmonat + KÜE SV SZ + KÜE Folgemonat lfd 428,57 + 340,00 + 1.872,00 = 2.340,00
Bezüge § 67 (8) 2.340,00
1/5 frei § 67 (8) 468,00
Bezüge § 67 (8) nach Tarif 1.872,00
SV § 67 (8) 1/5 frei 25,09 errechnet sich wie folgt:
KÜE SV lfd Abrechnungsmonat 428,57 * 18,07 % = 77,44
KÜE SV SZ 340,00 * 14,12 % = 48,01
Summe aus 77,44 + 48,01 = 125,51, davon 1/5 frei 25,09 und der Rest nach SV § 67 (8) nach Tarif 100,36

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LSt lfd
Steuerpflichtig
Gehalt 2.800,00
UEL Folgemonat lfd 2.705,77
Bezüge LSt lfd 2.800,00 + 2.705,77 = 5.505,77
Bezüge § 67 (10) 1.872,00 (4/5 der KÜE SV lfd und KÜE SV SZ)
Summe Bezüge: 2.800,00 + 2.705,77 + 1.872,00 = 7.377,77
E-Card-Entgelt                                                              -26,85
SV Beitrag lfd                                                              -583,40
SV Beitrag SZ                                                             -108,88
SV § 67 (1,2) innerhalb J/6 bzw. J/12                          +60,87
SV § 67 (8) 1/5 frei                                                       +25,09
div. Werbungskosten                                                   -693,31
Bmg LSt lfd                                                                6.051,29

Berechnung der diversen Werbungskosten: In der Bruttoerfassung ist der KÜE SV lfd Beitrag ersichtlich 283,96, davon 4/5 zuzüglich der UEL Folgemonat SV lfd. Beitrag 466,14 = 693,31.

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Die Berechnung bei abzurechnender Kündigungsentschädigung nach Erfassen eines Betrages im Feld "davon KÜE Lfd voller Monat" verhält sich analog zur Berechnung wie unter Beispiel 2 beschrieben.

UEL in einem ruhenden Dienstverhältnis​

​Bitte beachten Sie dazu unsere Dokumentation Abrechnung ruhendes Dienstverhältnis.

UEL für fallweise Beschäftigte​

​Für die Abrechnung einer UEL für fallweise Beschäftigte steht Ihnen unser Dokument Fallweise beschäftigte Dienstnehmer zur Verfügung.

Hinweis 
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Die Lohnsteuerberechnung bei einem fallweise beschäftigten Dienstnehmer ohne Abrechnung der UEL erfolgt auf Basis der täglichen Lohnsteuertabelle.

Wird bei einem fallweise beschäftigten Dienstnehmer auch eine Urlaubsersatzleistung abgerechnet, wird die Lohnsteuer mittels der monatlichen Lohnsteuertabelle berechnet.

Verbuchung der UEL​/KUE

​Unter LOHN → Stammdaten → Weitere Stammdaten → Kontoreferenzierungen lassen sich im Feld "Konto-Ref.-Nr." mit der Einstellung "610 - Urlaubsersatzleistungen/-ablösen" die für Ihre Buchhaltung relevanten Konten für den Buchungsbeleg hinterlegen. Sie können für die Kontoreferenzierung der Kündigungsentschädigung eine bestehende Konto-Ref.-Nr. wählen oder selbst eine neue Konto-Ref.-Nr. anlegen. Die Lohnarten für die UEL bzw. KUE müssen im Lohnartenstamm am Reiter "Buchungsbeleg" im Feld "Konto-Ref.-Nr." die entsprechende Nummer hinterlegt haben.

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Achtung! 
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Bitte beachten Sie, dass es bei einer Urlaubsersatzleistung über den Jahreswechsel zu Differenzen zwischen Buchungsbeleg und Jahreslohnkonto kommen kann. Die SV-Beiträge des Dienstnehmers werden gesondert ausgewiesen, sind jedoch keine Lohnkosten am Lohnkonto. Sie werden über die Lohnarten "UEL Folgemonat SV lfd Beitrag" und "UEL/KÜE Netto-Korrektur" im Soll und Haben verbucht und sind daher in der Summe des Buchungsbeleges enthalten.
 

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