Allgemein

Die Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer) kennzeichnet Unternehmen innerhalb der EU und stellt eine spezielle Registrierungsnummer dar, die der Identifikation gegenüber anderen Unternehmen dient. Bei betrieblichen Einkäufen im EU-Ausland wird bei Angabe der UID-Nummer die ausländische Umsatzsteuer in Abzug gebracht. UID-Nummern sind europaweit eindeutig und können Waren- und Geldflüsse innerhalb der EU für das Finanzamt nachvollziehbar machen. Es ist daher bei allen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen in anderen EU-Ländern erforderlich, die UID-Nummer zu benutzen.

Der Aufbau einer UID-Nummer hat immer das gleiche Format: Zu Beginn steht ein 2-stelliges Länderkennzeichen. Darauf folgen 8 bis 12 weitere Stellen.

Beispiel 
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Land
Länderkennzeichen 
weitere Stellen
Beispiel
Österreich
AT
U + 8 Stellen
ATU12345678
Deutschland
DE
9 Stellen
DE123456789 
Italien
IT
11 Stellen
IT12345678901

Unternehmer sind angehalten, die Richtigkeit der UID-Nummern ihrer Geschäftspartner regelmäßig zu prüfen. Dabei wird zwischen zwei Stufen unterschieden:
  • Stufe 1 (Einfaches Bestätigungsverfahren): Die Gültigkeit einer UID-Nummer wird ohne Bezug zu einem bestimmten Unternehmen geprüft. Das heißt, eine gültige Stufe-1-Prüfung sagt aus, dass diese Nummer so in Ihrer Zusammensetzung stimmt (Offline Prüfung) bzw. dass diese UID-Nummer tatsächlich existiert (Onlineprüfung). Sie sagt aber nicht aus, ob diese Nummer auch zu einem bestimmten Unternehmen gehört. In NTCS erfolgt bei Eingabe der UID-Nummer automatisch eine Prüfung nach Stufe 1.

  • Stufe 2 (Qualifiziertes Bestätigungsverfahren): Zusätzlich zur Stufe-1-Prüfung, wird geprüft, ob diese UID-Nummer zu Name und Adresse der gespeicherten Stammdaten Ihres Geschäftspartners passt. Eine UID-Prüfung im Stufe-2-Verfahren können Sie wahlweise über FinanzOnline oder EU-Service durchführen. Details lesen Sie unter Wahl und Einstellung des Prüfservice.
In dieser Dokumentation erhalten Sie einen Überblick über diese beiden Prüfverfahren und die jeweils erforderlichen Einstellungen.

Hinweis 
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L_SWISS.bmp Schweizer Unternehmen haben keine Umsatzsteueridentifikationsnummer. Es gibt in der Schweiz eine Unternehmensidentifikationsnummer, die dort in der Kurzform ebenfalls als "UID-Nummer" bezeichnet wird. Die Unternehmensidentifikationsnummer wird nicht im Feld "UID-Nummer", sondern im Feld "UnternehmensID Schweiz" gespeichert!

 Überblick

Die folgende Grafik gibt einen Überblick über die Möglichkeiten der UID-Nummern-Prüfung in den einzelnen NTCS Programmen (CRM, FIBU). Details lesen Sie weiter unten in dieser Dokumentation.

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 Überlegungen zur Prüfung von UID-Nummern

Bevor Einstellungen getroffen werden, sollten Sie folgende Punkte hinterfragen:
  • Soll eine Prüfung nach Stufe 1 und/oder nach Stufe 2 erfolgen?

  • Welcher Prüfservice soll für die Stufe-2-Prüfung verwendet werden?

  • Bei welcher Personenart ist die UID-Prüfung notwendig?

  • Je nach Arbeitsweise ist abzustimmen, bei welchen Aktionen eine Prüfung nach Stufe 2 durchgeführt werden soll. UID-Prüfungen können im CRM und in der FIBU durchgeführt werden: z. B. bei Personenanlage, manuell nach Bedarf, Import Buchungen, Kontenimport, Buchen, Rechnungsdruck). Somit können doppelte Prüfungen vermieden werden.

  • Ist eine regelmäßige automatische Prüfung nach Stufe 2 über Stapel gewünscht?
Hinweis 
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Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Rechtsauskünfte dazu geben können, wie oft und in welchen Fällen eine UID-Prüfung durchzuführen ist. Auskünfte erhalten Sie gegebenenfalls bei der Kammer bzw. bei Ihrem Finanzamt.
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 Prüfung der UID-Nummer im Stufe-1-Verfahren

Die Prüfung der UID-Nummer im Stufe-1-Verfahren entspricht einem einfachen Bestätigungsverfahren. Hier wird lediglich die Gültigkeit einer UID-Nummer geprüft und kein Bezug zu einem bestimmten Unternehmen hergestellt!

Eine Prüfung im Stufe-1-Verfahren erfolgt automatisch im Hintergrund, wenn eine neue UID-Nummer zu einer Person (Kunde, Lieferant, Diverse Person), Personenkonto oder Firma im Feld "UID-Nummer" erfasst wird. Eine entsprechende Meldung wird nur dann ausgegeben, wenn die UID-Nummer im Rahmen des einfachen Bestätigungsverfahrens ungültig ist. Sie erhalten dabei auch eine Begründung für das Prüfergebnis.

Beispiel 
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Beispiel für eine Meldung nach der Eingabe einer ungültigen UID-Nummer:

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Wenn keine Meldung ausgegeben wird, bedeutet das im Gegenzug, dass die eingegebene UID-Nummer anhand der Stufe-1-Prüfung gültig ist.

Über folgenden Parameter können Sie einstellen, wie die Stufe-1-Prüfung erfolgen soll: Paket CRM → Stammdaten → Einstellungen → CRM Parameter → CRM → Allgemein:

Diese Einstellung ist nur für die UID-Prüfung im Stufe-1-Verfahren relevant und kann nur allgemein eingestellt werden!

Wenn Sie zu einer Person/Firma eine UID-Nummer eintragen, erfolgt automatisch eine Stufe-1-Prüfung. Stellen Sie ein, wie diese Prüfung erfolgen soll:

1 - Online: Die UID-Nummer wird online auf Ihre Gültigkeit geprüft.

2 - Offline: Die UID-Nummer wird offline anhand der Zusammensetzung auf Ihre Gültigkeit geprüft (Plausibilitätsprüfung).

3 - Online/Offline-Automatik: Die UID-Nummer wird, sofern möglich, online geprüft. Ist aus irgendwelchen Gründen keine Onlineprüfung möglich, wird die Offline-Prüfung verwendet.

Aus heutiger Sicht entspricht bei der UID-Prüfung im Stufe-1-Verfahren nur eine Onlineprüfung den Anforderungen an eine gültige UID-Nummern Prüfung. BMD empfiehlt daher ausdrücklich, die Onlineprüfung zu verwenden. Die Stufe-1-Prüfung kann nicht deaktiviert werden! Details zur UID-Prüfung lesen Sie in der Themendokumentation Prüfmöglichkeiten für UID-Nummern.


Im Paket FIBU kann eine Stufe-1-Prüfung auch beim Buchen, bei der Zusammenfassenden Meldung oder beim Import von Buchungen ausgelöst werden. Detailinformationen lesen Sie unter Prüfung der UID-Nummer in FIBU Programmen.
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 Prüfung der UID-Nummer im Stufe-2-Verfahren

Die Prüfung der UID-Nummer im Stufe-2-Verfahren entspricht einem qualifizierten Bestätigungsverfahren. Der Unterschied zur Stufe-1-Prüfung besteht darin, dass zusätzlich zur Gültigkeit der UID-Nummer auch noch der Bezug zu Name und Anschrift der jeweiligen Person beim Prüfservice abgefragt wird. Eine UID-Prüfung im Stufe-2-Verfahren können Sie wahlweise über FinanzOnline oder über EU-Service durchführen.

 Wahl und Einstellung des Prüfservice

Zuerst müssen Sie entscheiden, welcher Prüfservice verwendet werden soll. Je nach Prüfservice gelten unterschiedliche Voraussetzungen.

 Flagge_EU.png EU-Service

Für eine Prüfung über EU-Service sind keine besonderen Einstellungen erforderlich. Dieser Service wird automatisch als Rückfallebene verwendet, falls eine Prüfung über FinanzOnline nicht möglich ist.

Hinweis 
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Bitte beachten Sie, dass für Massenprüfungen das Feld "UID-Nummer" am Stamm aller abfragenden Firmen (= Antragsteller der Prüfung) befüllt sein muss! Für eine Prüfung über EU-Service muss es sich dabei allerdings nicht um eine gültige UID-Nummer handeln, da der Antragsteller bei diesem Prüfservice nicht übertragen wird. Das Feld kann für diesen Zweck z. B. auch mit "-" befüllt werden. Details zur Ermittlung des Antragstellers lesen Sie unter UID-Bestätigung Databox.

Für manche Länder werden über EU-Service im Rahmen der UID-Prüfung keine Firmennamen und Adressdaten geliefert. Der Grund dafür ist, dass das jeweilige Land diese Informationen für den Service nicht freigegeben hat (z. B. Deutschland).

In der Spalte "FinanzOnline-Code" wird in diesem Fall folgende Information angezeigt: "Das EU-Service liefert für diesen Mitgliedsstaat keinen Firmennamen".

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Die UID-Prüfung erhält in diesem Fall in Stufe 2 den Status unbekannt. Details zum Prüfstatus finden Sie in der Hilfe zum Fenster der UID Nummern-Prüfung Stufe 2.

Bei einer UID-Prüfung über FinanzOnline bestehen diese Einschränkungen nicht, da hier die Abfrage im Gegensatz zum EU-Service nicht anonym erfolgt!

 L_AUSTRIA.bmp FinanzOnline

Damit eine UID-Prüfung im Stufe-2-Verfahren über FinanzOnline durchgeführt wird, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Am Stamm der abfragenden Firma ( = Antragsteller der Prüfung) muss im Feld "UID-Nummer" eine gültige österreichische UID-Nummer (ATU...) hinterlegt sein! Diese Information dient zur Authentifizierung des Abfragenden beim Finanzamt. Bei Massenprüfungen wird die Antragsteller-UID bereits zu Beginn der Abfrage auf allen abfragenden Firmen kontrolliert. Die UID-Prüfung startet nur dann, wenn dabei keine Fehler erkannt werden. Details zur Ermittlung des Antragstellers lesen Sie unter UID-Bestätigung Databox. Werden innerhalb einer Firmengruppe die Personen einer nicht operativen Hauptfirma (z. B. Firma 98) geführt, muss auf dieser Firma eine gültige UID-Nummer erfasst sein.

  • Es müssen gültige Zugangsdaten für das FinanzOnline-Webservice in den entsprechenden Parametern hinterlegt sein!
Wenn die Zugangsdaten für das Webservice nicht hinterlegt sind bzw. am Stamm der abfragenden Firma keine UID-Nummer hinterlegt ist, wird die Prüfung automatisch über EU-Service ausgeführt! Wenn Sie beim Ausführen der UID-Prüfung folgende Meldung erhalten, bedeutet das in der Folge, dass die hinterlegten Zugangsdaten ungültig sind.

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Sie können zur Problembehebung unser Analyseprogramm verwenden.

 Zugangsdaten für FinanzOnline

Die Zugangsdaten werden in den folgenden Parametern hinterlegt: Paket CRM → Stammdaten → Einstellungen → CRM Parameter → CRM → Zugangsdaten:

 
Hinterlegen Sie hier Ihre Webservice-Teilnehmer-ID für den Einstieg in FinanzOnline (8 - max. 12 Stellen). Der Webservice-Zugang ist NICHT der gleiche Zugang, mit dem Sie sich selbst in FinanzOnline einloggen! Wie Sie einen entsprechenden Webservice-User erstellen, lesen Sie unter Anlage und Hinterlegung WebUser.
Es sind keine Umlaute zulässig.

Bitte beachten Sie auch folgende weitere Informationen zu diesem Thema:
  • Hinweise zur globalen oder firmenbezogenen Hinterlegung
  • Fehleranalyse bei Problemen mit den Zugangsdaten
  • Der Webservice-Zugang der Registrierkasse darf hier NICHT hinterlegt werden. Es handelt sich hier um einen eigenen Zugang!
Sie finden die entsprechenden Infos in der Themendokumentation Prüfmöglichkeiten für UID-Nummern unter dem Punkt FinanzOnline.
 
Hinterlegen Sie hier Ihre Webservice-Benutzer-ID für den Einstieg in FinanzOnline. Der Webservice-Zugang ist NICHT der gleiche Zugang, mit dem Sie sich selbst in FinanzOnline einloggen! Wie Sie einen entsprechenden Webservice-User erstellen, lesen Sie unter Anlage und Hinterlegung WebUser. Es sind keine Umlaute zulässig.

Bitte beachten Sie auch folgende weitere Informationen zu diesem Thema:
  • Hinweise zur globalen oder firmenbezogenen Hinterlegung
  • Fehleranalyse bei Problemen mit den Zugangsdaten
  • Der Webservice-Zugang der Registrierkasse darf hier NICHT hinterlegt werden. Es handelt sich hier um einen eigenen Zugang!
Sie finden die entsprechenden Infos in der Themendokumentation Prüfmöglichkeiten für UID-Nummern unter dem Punkt FinanzOnline.
 
Hinterlegen Sie hier Ihre Webservice PIN für den Einstieg in FinanzOnline. Der Webservice-Zugang ist NICHT der gleiche Zugang, mit dem Sie sich selbst in FinanzOnline einloggen! Wie Sie einen entsprechenden Webservice-User erstellen, lesen Sie unter Anlage und Hinterlegung Web-User.

Bitte beachten Sie auch folgende weitere Informationen zu diesem Thema:
  • Hinweise zur globalen oder firmenbezogenen Hinterlegung
  • Fehleranalyse bei Problemen mit den Zugangsdaten
  • Der Webservice-Zugang der Registrierkasse darf hier NICHT hinterlegt werden. Es handelt sich hier um einen eigenen Zugang!
Sie finden die entsprechenden Infos in der Themendokumentation Prüfmöglichkeiten für UID-Nummern unter dem Punkt FinanzOnline.

Für die Ermittlung der Webservice-Zugangsdaten kommen folgende Rückfallebenen zur Anwendung:

A: Es werden Kunden einer eigenen Firma geprüft:
  1. Prüfung über FinanzOnline mit den Zugangsdaten der Firma, unter der der geprüfte Kunde geführt wird.

  2. Prüfung über FinanzOnline mit den Zugangsdaten der Firma, die im Feld STB-Firma (Feld 133) des geprüften Kunden hinterlegt ist. 

  3. Prüfung über FinanzOnline mit den allgemein hinterlegten Zugangsdaten.

  4. Prüfung über EU-Service. Für EU-Service müssen keine Zugangsdaten hinterlegt werden.
B: Es werden Kunden einer Mandantenfirma geprüft:
  1. Prüfung über FinanzOnline mit den Zugangsdaten der Firma, unter der der geprüfte Kunde geführt wird.

  2. Prüfung über FinanzOnline mit den Zugangsdaten der Firma, die im Feld STB-Firma (Feld 21) am Firmenstamm der Mandantenfirma hinterlegt ist, unter der der geprüfte Kunde geführt wird.

  3. Prüfung über FinanzOnline mit den Zugangsdaten der Firma, die im Feld STB-Firma (Feld 133) jenes Kunden hinterlegt ist, der der Mandantenfirma entspricht (Feld "Entspricht Firma"), unter der der geprüfte Kunde geführt wird.

  4. Prüfung über FinanzOnline mit den allgemein hinterlegten Zugangsdaten.

  5. Prüfung über EU-Service. Für EU-Service müssen keine Zugangsdaten hinterlegt werden.
Achtung! 
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Bitte beachten Sie, dass es riskant ist, Kanzlei-FinanzOnline-Zugangsdaten firmenbezogen oder gar global zu hinterlegen! In einem solchen Fall würde jeder Benutzer, der keine eigenen Zugangsdaten verwendet, automatisch auf diese Kanzlei-FinanzOnline-Zugangsdaten zurückfallen. Um ein unerwünschtes automatisiertes Einsteigen zu verhindern, empfehlen wir daher, vor allem bei Cloud-Betrieb (Mandanten arbeiten auf der Mandantenfirma in der STB-Datenbank), diese Zugangsdaten keinesfalls global zu hinterlegen.

Um das Risiko einer unerwünschten Nutzung der FinanzOnline-Zugangsdaten zu minimieren, werden diese Daten in NTCS bestmöglich geschützt. So hat ein Benutzer keinen Zugriff darauf, wenn
  • keine Berechtigung für die Funktion "Start FinanzOnline" vorhanden ist.

  • die Firma einen Datenbesitzer für Ansehen enthält und der Benutzer nicht in der betreffenden Datenbesitzergruppe enthalten ist.

  • der Benutzer in der Benutzergruppe *ASP_LCK01 enthalten ist und damit als Cloud-User erkannt wird.
Sämtliche auftretende Sperren werden zudem im BMD.Err.log vermerkt, um die Ursache eines erfolglosen Einstieges leichter feststellen zu können.

 Test FinanzOnline

Falls Unklarheiten bezüglich der verwendeten FinanzOnline-Webservice-Zugangsdaten auftreten, können Sie diese über eine eigene Funktion prüfen. Folgende Fehlerquellen werden dabei kontrolliert:
  • Ist in FinanzOnline ein Wartungsfenster aktiv bzw. ist der Service unabhängig von den Zugangsdaten derzeit erreichbar?

  • Wie bzw. auf welchem Weg werden die Zugangsdaten in NTCS ermittelt (FinanzOnline und FinanzOnline-Webservice)?

  • Funktioniert der Webservice Login mit den vorhandenen Zugangsdaten?

  • Kann eine UID-Abfrage im Stufe-2-Verfahren über diesen Service durchgeführt werden?

  • Zusammenfassung der Testergebnisse.
Um eine solche Prüfung zu starten, öffnen Sie im Fenster der UID-Nummern-Prüfung Stufe 2 im Fenstermenü unter "Extras" den Punkt "Test FinanzOnline". Es erscheint ein Abfragefenster, in dem Sie die Firma eingeben, deren Zugangsdaten Sie prüfen möchten.

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Bestätigen Sie mit "Ok", um die Prüfung zu starten.

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 UID-Bestätigung Databox

Wenn Sie UID-Prüfungen im Stufe-2-Verfahren über FinanzOnline ausführen, erhalten Sie für jede Prüfung eine Bestätigung in der Databox. Bei Prüfungen über EU-Service ist das nicht der Fall.

Als abfragendes Unternehmen (Antragsteller) wird auf der UID-Bestätigung jenes Unternehmen angeführt, dessen UID-Nummer vom Firmenstamm im Rahmen der Prüfung zur Identifikation an den Prüfservice gesendet wird. Folgende Regel findet bei der Ermittlung Anwendung:
  • Personen einer eigenen Firma werden geprüft: Verfügt die Firma, unter der die zu prüfende Person liegt, über firmenbezogene Webservice-Zugangsdaten, wird immer diese Firma als Antragsteller verwendet. Sofern für diese Firma keine firmenbezogenen Zugangsdaten gefunden werden, wird in erster Priorität jene Firma als Antragsteller verwendet, die im Feld "STB-Firma" am Stamm der zu prüfenden Person hinterlegt ist. Motiv: bei einer Firmengruppe mit Personenerfassung unter einer nicht operativen Stammdatenfirma, verfügt die Firma, unter der die zu prüfende Person liegt, über keine UID-Nummer. Diese Firma kann daher nicht als Antragsteller dienen.

  • Personen einer Mandantenfirmen werden geprüft: Antragsteller ist, unabhängig von den ermittelten Zugangsdaten, immer die Firma, unter der die zu prüfende Person liegt.
Hinweis 
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Bei Massenprüfungen wird die Antragsteller-UID bereits zu Beginn der Abfrage auf allen abfragenden Firmen kontrolliert. Die UID-Prüfung startet nur dann, wenn dabei keine Fehler erkannt werden.

UID-Prüfungen werden im BMDBUERO.LOG protokolliert. An dieser Stelle ist auch ersichtlich, welche Antragsteller-UID übergeben wurde.

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Automatische Archivierung (DMS) von UID-Bestätigungen
Über folgende Parameter können Sie eine automatische Archivierung für UID-Bestätigungen aktivieren:
Stammdaten → Einstellungen → CRM Parameter → E-Government → UID-Prüfungen

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 Optimierung der Anfragen an den Prüfservice

Um die Anzahl der Anfragen an den FinanzOnline-Webservice zu reduzieren und die Performance zu verbessern, werden die Anfragen an den Prüfservice bei wiederholten Prüfungen reduziert.

Erhält eine UID-Nummer bei der Prüfung das eindeutige Ergebnis "gültig" oder "ungültig", wird das Prüfergebnis dieser UID-Nummer bei einer erneuten Prüfung am selben Tag aus dem Cache geladen und nicht tatsächlich erneut vom Prüfservice abgefragt. Eine tatsächliche Abfrage einer UID-Nummer mit eindeutigem Prüfergebnis ist somit nur maximal 1x pro Tag möglich.

Das betrifft Prüfungen mit folgenden FinanzOnline-Codes:
  • 0 - Die UID-Nummer des Erwerbers ist gültig.
  • 1 - Die UID-Nummer des Erwerbers ist nicht gültig.
  • 4 - Die UID-Nummer des Erwerbers ist falsch.
Alle anderen FinanzOnline-Codes sind davon ausgenommen. Ob ein Prüfergebnis vom Prüfservice oder aus dem Cache stammt, ist im "BMDBUERO.LOG" ersichtlich.

 Flagge_GER.png Bundeszentralamt

Deutsche Anwender können UID-Nummern über den Webservice des Bundeszentralamts prüfen. Dieser Service wird automatisch verwendet, wenn:
  • am Firmenstamm der abfragenden Firma eine gültige deutsche UID-Nummer hinterlegt ist. Die dort hinterlegte UID-Nummer dient als Antragsteller UID.
  • die zu prüfende UID-Nummer eine ausländische (ungleich Deutschland) ist.
Wenn eine Deutsche UID-Nummer geprüft wird, wird die Prüfung automatisch über EU-Service ausgeführt.

 Besonderheiten bei der Prüfung über das Bundeszentralamt

Im Rahmen der UID-Prüfung werden an den Webservice des Bundeszentralamts neben der zu prüfenden UID-Nummer auch der zugehörige Name und der Ort übertragen. Als Ergebnis übermittelt der Webservice:
  • Prüfstatus der UID-Nummer im Sinne einer Stufe-1-Prüfung. Das heißt, die UID-Nummer ist entweder gültig oder nicht gültig.

  • Prüfcodes, ob der Name und der Ort übereinstimmen. Diese werden automatisch in das Feld "Info" (in Deutschland Feld "Prüfcode") eingetragen.
Prüfcodes der qualifizierten Prüfung:
  • A = stimmt überein
  • B = stimmt nicht überein
  • C = nicht angefragt
  • D = vom EU-Mitgliedsstaat nicht mitgeteilt
Beispiel 
Beispiel.png
1433784593000005740_2.png

Ermittlung des Stufe-2-Status:
  • Ist die UID-Nummer in Stufe 1 gültig und erhält zudem ausschließlich die Prüfcodes "A" (Stammdaten stimmen überein), ist sie auch in Stufe 2 "gültig".

  • Ist sie in Stufe 1 1433784593000005740_5.png gültig und erhält zumindest einen Prüfcode "B", ist sie in Stufe 2 1433784593000005740_4.png "unbekannt". Bei unbekannten Prüfergebnissen kann der Stufe-2-Status mit den Funktionen "Stufe 2 gültig" oder "Stufe 2 nicht gültig" manuell vergeben werden. Manuell nachbearbeitete Prüfungen werden mit einem 1176075913000300730_0.png-Symbol gekennzeichnet.

  • Ist die UID-Nummer in Stufe 1 ungültig, ist sie automatisch auch in Stufe 2 ungültig.
Im Gegensatz zu anderen Prüfservices übermittelt das Bundeszentralamt keinen UID-Namen und keine UID-Adresse. Der Datenvergleich erfolgt ausschließlich seitens des Prüfservice. 

Im Feld "FinanzOnline-Code" (in Deutschland Feld "Abfragestatus") werden vom Prüfservice erhaltene Rückmeldungen mit Erklärung angezeigt.

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 Logdateien

Jede Prüfung über das Bundeszentralamt wird im BMDBUERO.LOG aufgezeichnet. Es wird der Funktionsname, die UID-Nummer und der Returncode aufgezeichnet.

 Anwendungsmöglichkeiten

Im folgenden Abschnitt finden Sie Möglichkeiten, wie die UID-Prüfung im Stufe-2-Verfahren ausgeführt werden kann. Die hier genannten Punkte gelten gleichermaßen für Personen im Paket CRM und Personenkonten im Paket FIBU. Details zu den Fensterfunktionen, sowie zu den Prüfergebnissen der UID-Prüfung im Stufe-2-Verfahren finden Sie in der Hilfe zum Fenster UID-Nummern-Prüfung Stufe 2.

Zu diesem Thema bieten wir auch das kostenlose Lernvideo lernvideo.png Was ist die UID-Nummern-Prüfung Stufe 2 und wie starte ich diese? an.

Hinweis 
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UID-Nummern können im Fenster "Weitere UID-Nummern" (F8 beim Feld UID-Nummer) über das Feld Aktiv auf inaktiv gesetzt werden. Bei der UID-Nummern-Prüfung im Stufe-2-Verfahren gilt folgende Regel: Inaktive UID-Nummern werden von Massenprüfungen (über die gesamte Liste oder über einen Stapel) ausgeschlossen. Bei Einzelprüfungen oder der Prüfung einer gefilterten Menge von UID-Nummern erfolgt die Prüfung auch für inaktive UID-Nummern.

Hinweis 
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Wird bei der UID‐Prüfung der Status der Stufe 2 manuell oder automatisch auf Ok gesetzt, wird das Prüfungsdatum in das Kunden‐Feld UID‐Datum eingetragen.

  Automatische Prüfung bei Eingabe einer neuen UID-Nummer

Über einen Parameter kann eingestellt werden, dass bei der Eingabe einer neuen UID-Nummer auf einer Person (Kunden, Lieferanten, Diverse Personen) bzw. einem Personenkonto automatisch eine Prüfung im Stufe-2-Verfahren erfolgt. Sie finden diesen Parameter im Paket CRM unter Stammdaten → Einstellungen → CRM Parameter → CRM → Allgemein:

Diese Einstellung ist für die manuelle Eingabe einer neuen UID-Nummer am Personen-/Kontenstamm relevant.

Soll bei der manuellen Eingabe einer UID-Nummer automatisch eine Prüfung der UID-Nummer im Stufe-2-Verfahren durchgeführt werden?

0 - Nein
1 - Ja

Details zur UID-Prüfung lesen Sie in der Themendokumentation Prüfmöglichkeiten für UID-Nummern.


Sofern bereits Prüfprotokolle für eine Person vorhanden sind, erhalten Sie zusätzlich bei der Änderung von UID-relevanten Stammdaten (Adresse, Name) eine Abfrage, ob eine erneute UID-Prüfung durchgeführt werden soll. Diese Abfrage erscheint unabhängig vom vorhin beschriebenen Parameter.

 Manuelle Einzelprüfung

Direkt in der Bearbeitungsmaske der Person bzw. des Personenkontos (F6) können Sie die Prüfung über zwei Wege starten:
Die Prüfung erfolgt über diese Aufrufe jeweils für die UID-Nummern der Person, die aktuell geöffnet ist.

 Manuelle und automatische Massenprüfungen

Massenprüfungen können manuell in den Personenlisten bzw. der Kontenliste gestartet werden bzw. automatisch über Stapel ausgeführt werden. Folgende Einstellungen und Voraussetzungen gelten übergreifend für die manuelle und automatische Massenprüfung: Paket CRM → Stammdaten → Einstellungen → CRM Parameter → CRM → Allgemein:

 
Diese Einstellung ist für die UID-Prüfung im Stufe-2-Verfahren und nur bei Massenprüfungen (Stapel bzw. Prüfung einer Personen-/Kontenliste) relevant.

Stellen Sie ein, wie die UID-Prüfung bei Kunden erfolgen soll:

0 - Keine Prüfung
1 - Inland
2 - Ausland
3 - Inland und Ausland

Um zu ermitteln, ob es sich um eine ausländische oder inländische Person handelt, wird die UID-Nummer der Person mit der UID-Nummer der Fima verglichen, unter der die Person angelegt ist.

Beispiel:
Firma 1 hat die UID-Nummer ATU12345678
Der Kunde 201001 ist unter der Firma 1 erfasst und hat die UID-Nummer ATU82828282
Inland = Die ersten beiden Zeichen der UID-Nummer stimmen überein.
Ausland = Die ersten beiden Zeichen stimmen nicht überein.

Details zur UID-Prüfung lesen Sie in der Themendokumentation Prüfmöglichkeiten für UID-Nummern.
 
Diese Einstellung ist für die UID-Prüfung im Stufe-2-Verfahren und nur bei Massenprüfungen (Stapel bzw. Prüfung einer Personen-/Kontenliste) relevant.

Stellen Sie ein, wie die UID-Prüfung bei Lieferanten erfolgen soll:

0 - Keine Prüfung
1 - Inland
2 - Ausland
3 - Inland und Ausland

Um zu ermitteln, ob es sich um eine ausländische oder inländische Person handelt, wird die UID-Nummer der Person mit der UID-Nummer der Fima verglichen, unter der die Person angelegt ist.

Beispiel:
Firma 1 hat die UID-Nummer ATU12345678. Der Lieferant 301001 ist unter der Firma 1 erfasst und hat die UID-Nummer ATU82828282.
Inland = Die ersten beiden Zeichen der UID-Nummer stimmen überein.
Ausland = Die ersten beiden Zeichen stimmen nicht überein.

Details zur UID-Prüfung lesen Sie in der Themendokumentation Prüfmöglichkeiten für UID-Nummern.
Diese Einstellung ist für die UID-Prüfung im Stufe-2-Verfahren und nur bei Massenprüfungen (Stapel bzw. Prüfung einer Personen-/Kontenliste) relevant.

Stellen Sie ein, wie die UID-Prüfung bei Diversen Personen erfolgen soll:

0 - Keine Prüfung
1 - Inland
2 - Ausland
3 - Inland und Ausland

Um zu ermitteln, ob es sich um eine ausländische oder inländische Person handelt, wird die UID-Nummer der Person mit der UID-Nummer der Fima verglichen, unter der die Person angelegt ist.

Beispiel:
Firma 1 hat die UID-Nummer ATU12345678. Die Diverse Person ist unter der Firma 1 erfasst und hat die UID-Nummer ATU82828282.
Inland = Die ersten beiden Zeichen der UID-Nummer stimmen überein.
Ausland = Die ersten beiden Zeichen stimmen nicht überein.

Details zur UID-Prüfung lesen Sie in der Themendokumentation Prüfmöglichkeiten für UID-Nummern.
 
Diese Einstellung ist für die UID-Prüfung im Stufe-2-Verfahren bei Massenprüfungen (Stapel bzw. Prüfung einer Personen-/Kontenliste) relevant. In der FIBU wirkt sich diese Einstellung zusätzlich auf die Stufe-2-Prüfung beim Buchen, Import Buchungen und bei der Zusammenfassenden Meldung aus, sofern für diese Programme die UID-Prüfung aktiviert ist.

Grundsätzlich werden UID-Prüfungen im Stufe-2-Verfahren automatisch über FinanzOnline durchgeführt, wenn entsprechende Webservice Zugangsdaten hinterlegt sind. Für österreichische UID-Nummern können Sie in diesem Parameter eine abweichende Einstellung vornehmen. Mit welchem Prüfservice sollen österreichische UID-Nummern bei Massenprüfungen geprüft werden?

1 - FinanzOnline
2 - EU-Service

Bei Einzelprüfung in der Bearbeitungsmaske der jeweiligen Person wird in jedem Fall über FinanzOnline geprüft, wenn entsprechende Zugangsdaten gefunden werden. Ausländische UID-Nummern werden ebenfalls in jedem Fall mit FinanzOnline geprüft, sofern Zugangsdaten vorhanden sind.

Motiv: Wer viele österreichische UID-Nummern auf einmal prüft, bekommt von FinanzOnline auch viele Prüfungsprotokokolle in die NTCS Databox (sofern diese in Verwendung ist und Daten aus FinanzOnline abruft). Sollte dies nicht erwünscht sein, kann dies über die Prüfung mittels EU-Service verhindert werden, weil hier keine Protokolle zugestellt werden.

Details zur UID-Prüfung lesen Sie in der Themendokumentation Prüfmöglichkeiten für UID-Nummern.

 Manuelle Prüfung der gesamten Personenliste

Bei Kunden, Lieferanten und Diversen Personen können Sie manuell eine Prüfung für die gesamte Personen-/Kontenliste starten. Der entsprechende Aufruf befindet sich in der Personenliste im Fenstermenü unter Funktionen → Prüfung UID-Nummern Stufe-2-Verfahren. Im Gegensatz zur vorher beschriebenen manuellen Einzelprüfung werden beim Aufruf über die Personenliste die UID-Nummern aller Personen geprüft.

 Prüfung über Stapel

Zusätzlich zu den manuellen Aufrufmöglichkeiten haben Sie die Möglichkeit, einen automatischen Stapel einzurichten. Dieser Stapel dient dazu, die Prüfung von UID-Nummern in regelmäßigen Abständen durchzuführen.

Stapel
stapel.bmp
Detaillierte Informationen zur Verwendung dieser Funktion in einem Stapel finden Sie unter Stapel UID-Nummern Prüfung Stufe 2.

Der Stapel prüft standardmäßig die Kunden/Lieferanten/Diversen Personen (je nach Einstellung) der eigenen Firmen. Es gelten für den Stapel die gleichen Voraussetzungen, wie für die manuelle Prüfung der UID-Nummern im Stufe-2-Verfahren.

Stimmen der Name und die Adresse überein, wird die Überprüfung als gültig gekennzeichnet. Kann keine Übereinstimmung festgestellt werden, erhält ein zuständiger Mitarbeiter eine Aufgabe (siehe Ermittlung des Mitarbeiters) für eine manuelle Überprüfung. Durch "Ausführen" dieser Aufgabe gelangt der Mitarbeiter in die Prüfergebnisliste der jeweiligen Firma. Der Mitarbeiter sieht dabei immer nur jene Prüfergebnisse, für die er laut Mitarbeiterermittlung zuständig ist. Die geöffnete Liste kann nun manuell abgearbeitet werden. UID-Nummern, deren Status für Stufe 2 "unbekannt" ist, können auf "Stufe 2 gültig" oder "Stufe 2 nicht gültig" geändert werden.

Ermittlung des Mitarbeiters:
Die Priorität bei der Ermittlung des Mitarbeiters wird über folgende Parameter eingestellt: Paket CRM → Stammdaten → Einstellungen → CRM Parameter → CRM → Allgemein.

Hinweis 
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Bei Verwendung des Stapels werden die folgenden Parameter mit jener Firma ausgelesen, die vom Stapel übergeben wird (Firma des Stapelusers). Ist diese Firma Teil einer Firmengruppe, werden die Parameter mit der Hauptfirma dieser Firmengruppe ausgelesen. Es ist nicht möglich, die Mitarbeiterermittlung für den Stapel je Firma unterschiedlich einzustellen.

 
Diese Einstellung ist für die UID-Prüfung im Stufe-2-Verfahren über Stapel relevant.

Stellen Sie ein, nach welcher Priorität der zuständige Mitarbeiter ermittelt werden soll, der eine Aufgabe erhält:

1 - Sachbearbeiter des Kunden: Die Ermittlung erfolgt nach folgender Priorität.
  1: Mitarbeiter des hinterlegten Zuständigkeitsbereichs (laut Parameter Prüfung UID-Stufe 2 Zuständigkeit)
  2: Sachbearbeiter des Kunden
  3: Standardmitarbeiter (laut Parameter Prüfung UID-Stufe 2 Mitarbeiter)

2 - Standardmitarbeiter: Aufgaben aus der Stapelprüfung werden immer beim hinterlegten Standardmitarbeiter angelegt (laut Parameter Prüfung UID-Stufe 2 Mitarbeiter).

Die eingestellte Ermittlung wird auch bei Mandantenfirmen berücksichtigt. Über die Mandantenfirma wird der entsprechende Kunde gesucht und so wiederum dessen Zuständigkeit ermittelt.

Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten verwendet werden.

Details zur UID-Prüfung lesen Sie in der Themendokumentation Prüfmöglichkeiten für UID-Nummern.
 
Diese Einstellung ist für die UID-Prüfung im Stufe-2-Verfahren über Stapel relevant.

Hinterlegen Sie den Standardmitarbeiter, der eine Aufgabe erhält, wenn ungültige oder unbekannte UID-Nummern festgestellt werden. Nach welcher Priorität der zuständige Mitarbeiter ermittelt werden soll, wird im Parameter Prüfung UID-Stufe 2 Benachrichtigung an eingestellt.

Dieser Parameter muss zwingend befüllt werden, damit der Stapel funktioniert! Zudem muss der hinterlegte Mitarbeiter ein aktiver Mitarbeiter sein.

Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten verwendet werden.

Details zur UID-Prüfung lesen Sie in der Themendokumentation Prüfmöglichkeiten für UID-Nummern.
Diese Einstellung ist für die UID-Prüfung im Stufe-2-Verfahren über Stapel relevant.

Stellen Sie den Zuständigkeitsbereich ein, der für die Ermittlung des Sachbearbeiters verwendet werden soll. Siehe Parameter Prüfung UID-Stufe 2 Benachrichtigung an.

Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten verwendet werden.

Details zur UID-Prüfung lesen Sie in der Themendokumentation Prüfmöglichkeiten für UID-Nummern.

Achtung! 
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Unabhängig von der eingestellten Ermittlung muss im Parameter "Prüfung UID Stufe 2 Mitarbeiter" auf jeden Fall ein Mitarbeiter hinterlegt sein. Ansonsten funktioniert der Stapel nicht!

Aufgabenkategorie:
Es kann eingestellt werden, dass alle durch den Stapel erstellten Aufgaben automatisch eine bestimmte Aufgabenkategorie erhalten.
Paket CRM → Stammdaten → Einstellungen → CRM Parameter → CRM → Allgemein:

Dieser Parameter ist für die UID-Prüfung im Stufe-2-Verfahren über Stapel relevant.

Hinterlegen Sie eine Aufgabenkategorie, die auf allen Aufgaben eingetragen werden soll, die durch den Stapel erstellt werden.

Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten verwendet werden.



Beachten Sie zudem die relevanten Parameter für Massenprüfungen. Diese wirken sich auch auf den Stapel aus!

 Prüfung von Mandantenfirmen

Sie können über den Stapel auch eine Stufe-2-Prüfung für die Kunden/Lieferanten/Div.Personen von ausgewählten Mandantenfirmen aktivieren. Dies kann z. B. von Bedeutung sein, wenn Ihre Mandanten über Cloud-Zugang zu Ihrer NTCS haben, um dort zu buchen. Öffnen Sie dazu im Fenster der UID-Nummern-Prüfung Stufe 2 im Fenstermenü unter Funktionen → Firmen für Stapelprüfung. In der folgenden Zuordnungsmaske ordnen Sie jene Firmen zu, die künftig für die Stapelprüfung herangezogen werden sollen.

Hinweis 
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Standardmäßig werden über den Stapel alle eigenen Firmen geprüft. Sobald Sie im Fenster "Firmen für Stapelprüfung" aber Firmen zuordnen, werden nur noch die zugeordneten Firmen geprüft! Das heißt, es müssen dann auch die eigenen Firmen hier zugeordnet werden. Wenn Sie eine Firmengruppe verwenden, müssen Sie lediglich die Hauptfirma zuordnen, damit die ganze Firmengruppe geprüft wird.
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 Zusätzliche Prüfmöglichkeiten für UID-Nummer in FIBU Programmen

Eine Stufe-2-Prüfung kann in der FIBU auch beim Buchen, bei der Zusammenfassenden Meldung oder beim Import von Buchungen ausgelöst werden. 

Hinweis 
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Zur Vermeidung von Verzögerungen beim Übernahmevorgang aus BMDScan oder der Databox wird die UID-Prüfung im Buchen, der ER-Kontrolle und im Vorerfassen Buchungen generell auf eine Offline-Prüfung umgestellt. Die Online-Prüfung erfolgt erst beim Speichern der UID-Nummer am Kontenstamm. 

 UID-Prüfung beim Buchen

Die UID-Nummern können auch direkt im Buchungsprogramm geprüft werden.

Aus folgenden Gründen wird jedoch empfohlen, die UID-Nummern bereits bei der Kontenanlage zu überprüfen:
  • Wurde bereits bei der Kontenanlage überprüft, ist keine doppelte Überprüfung im Buchen notwendig.
  • Wenn die UID-Nummer erst bei der Buchung überprüft wird, kann es sein, dass zuvor schon eine falsche Rechnung (AR) zu dieser Buchung gelegt wurde. 
  • Bei Lieferantenkonten ist somit bereits bei der Anlage gewährleistet, ob die Rechnungen vorsteuerabzugsberechtigt sind oder nicht. 
Hinweis 
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Die Prüfungsvariante beim Buchen ist dann sinnvoll, wenn mit einem diversen Kreditor oder Debitor gearbeitet wird, auf dessen Fibu-Konto unterschiedliche Buchungen laufen können. Hier sollte die Prüfung beim Buchen erfolgen.

Beachten Sie folgende Parameter zum Buchen im Zusammenhang mit der UID-Nummern-Prüfung:
Paket FIBU → Stammdaten → FIBU Parameter → Buchen → Allgemein

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Stellen Sie ein, ob die beim Buchen eingegebene UID-Nummer überprüft werden soll.

0 - Nein
1 - Ja

Wie die Prüfung erfolgt, ist von den allgemeinen Einstellungen zur UID-Prüfung im Paket CRM abhängig. Details lesen Sie in der Themendokumentation Prüfmöglichkeiten für UID-Nummern unter dem Punkt Prüfung der UID-Nummer im Stufe-2-Verfahren. Bei ungültigen UID-Nummern wird automatisch das Prüfprotokoll geöffnet. Ist in der Buchungszeile keine UID-Nummer vorhanden, so wird auch keine Prüfung durchgeführt. Bei einer Prüfung von UID-Nummern mit einer Sachkontenbuchung wird das Protokoll immer geöffnet, da hier kein Bezug zu Personendaten besteht und die Prüfung somit nie gültig sein kann.

Hinterlegte UID-Nummern auf Lieferantenkonten werden nicht in die Buchung übernommen. Sollen diese geprüft werden, stellen Sie bitte den Parameter Prüfung UID Lieferanten auf "Ja".
 
Stellen Sie ein, ob beim Buchen auf einen Lieferanten zusätzlich die UID-Nummer am Lieferantenkonto geprüft werden soll.

0 - Nein
1 - Ja: Das Fenster für die UID-Nummern-Prüfung im Stufe-2-Verfahren wird nach Eingabe des Lieferantenkontos automatisch geöffnet und die Prüfung kann über die Schaltfläche "Prüfung starten" gestartet werden.

Wie die Prüfung erfolgt, ist abhängig vom Parameter Einstellung Prüfung UID.  Es wird empfohlen, die Lieferanten gleich bei der Anlage zu überprüfen, da dadurch vor dem Buchen schon klar wird, ob eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht. Details zur UID-Prüfung lesen Sie unter Prüfmöglichkeiten für UID-Nummern.

Hat eine Person keine UID-Nummer, kann der Wert "-" oder "KEINEUID" hinterlegt werden. In diesen Fällen wird keine UID-Nummernprüfung durchgeführt.

 
Stellen Sie ein, wie die Prüfung der UID-Nummer beim Buchen erfolgen soll:

0 - EU-Service (Stufe 1)
1 - FinanzOnline/EU-Service (Stufe 2)

Wie eine Stufe-2-Prüfung erfolgt, ist von den allgemeinen Einstellungen im Paket CRM abhängig. Details lesen Sie in der Themendokumentation Prüfmöglichkeiten für UID-Nummern unter dem Punkt Prüfung der UID-Nummer im Stufe 2-Verfahren. Das Ergebnis wird immer mitprotokolliert und kann in der Kontenliste unter Funktionen →  Prüfung UID-Nummer Stufe-2-Verfahren aufgerufen werden.

Stufe 1-Prüfung: Hier wird lediglich die Gültigkeit einer von einem anderen Mitgliedstaat vergebenen UID-Nummer überprüft. Der Bezug zu einer bestimmten Unternehmerin/einem Unternehmer wird nicht hergestellt.

Stufe 2-Prüfung: Die Prüfung der UID-Nummer im Stufe-2-Verfahren entspricht einem qualifizierten Bestätigungsverfahren. Der Unterschied zur Stufe-1-Prüfung besteht darin, dass zusätzlich zur Gültigkeit der UID-Nummer auch noch der Bezug zu Name und Anschrift der jeweiligen Person beim Prüfservice abgefragt wird.

 UID-Prüfung bei der Zusammenfassenden Meldung

Bei der Zusammenfassenden Meldung ist eine UID-Nummer zwingend erforderlich. Wenn keine UID-Nummer erfasst worden ist, erscheint eine Hinweismeldung, auch wenn der Parameter für die UID-Prüfung bei Buchung auf "0 - Nein" gestellt ist.

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Hinweis 
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Eine Zusammenfassende Meldung kann trotz falscher UID-Nummer programmtechnisch abgegeben werden - z. B. wenn eine UID-Nummer geändert wird. Ob es rechtlich korrekt ist, muss mit dem Steuerberater oder dem Finanzamt abgeklärt werden.

Beim Einstiegsfenster der Zusammenfassenden Meldung kann definiert werden, ob bzw. wie die UID-Nummern-Prüfung durchgeführt werden soll (Stufe 1 oder Stufe 2).

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Wie bei Stufe 2 geprüft wird, ist abhängig von den allgemeinen Einstellungen im CRM.

 UID-Prüfung beim Import Buchungen

Über folgenden Parameter können Sie einstellen, wie eine UID-Prüfung beim Import von Buchungen durchgeführt werden soll:
Paket FIBU → Stammdaten → FIBU Parameter → Buchen → Import Buchungen

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Wie sollen UID-Nummern beim Import von Buchungen geprüft werden? Diese Einstellung ist auch für die ER-Kontrolle und "Vorerfassen Buchungen" relevant.

0 - Keine Prüfung
1 - EU-Service (Stufe 1)
2 - FinanzOnline/EU-Service (Stufe 2)

Wie im Falle einer Stufe-2-Prüfung geprüft wird, ist von den allgemeinen Einstellungen zur UID-Prüfung Stufe 2 im Paket CRM abhängig. Details lesen Sie in der Themendokumentation Prüfmöglichkeiten für UID-Nummern unter dem Punkt Prüfung der UID-Nummern im Stufe-2-Verfahren.

Stufe-2-Prüfung
Die Prüfung der UID-Nummer im Stufe-2-Verfahren entspricht einem qualifizierten Bestätigungsverfahren. Der Unterschied zur Stufe-1-Prüfung besteht darin, dass zusätzlich zur Gültigkeit der UID-Nummer auch noch der Bezug zu Name und Anschrift der jeweiligen Person beim Prüfservice abgefragt wird.

Hinweis 
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Der Import der Buchungen dauert mit aktivierter UID-Prüfung dementsprechend länger.

 Prüfung bei Kontenanlage durch Import

Über folgende Parameter können Sie einstellen, ob die UID-Nummer auch beim Import von Konten geprüft werden soll.
Paket FIBU → Stammdaten → FIBU Parameter → Kontenanlage → Import

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Einstellung, ob die UID-Nummer beim Import auf Richtigkeit geprüft werden soll. Siehe Prüfmöglichkeiten für UID-Nummern.

0 - Nein
1 - Ja, nur bei Neuanlage
2 - Ja, bei Neuanlage und Änderung

Die Einstellung gilt für den Import von Dateien mit variablem und fixem Satzaufbau. Der Kontenimport zählt in diesem Zusammenhang nicht zu den Massenprüfungen (über Stapel oder Prüfung der gesamten Kontenliste). Der Import dauert etwas länger, wenn die UID-Nummern überprüft werden.

Stufe 2-Prüfung:
Die Prüfung der UID-Nummer Stufe 2-Verfahren entspricht einem qualifizierten Bestätigungsverfahren. Der Unterschied zur Stufe 1-Prüfung besteht darin, dass zusätzlich zur Gültigkeit der UID-Nummer auch noch der Bezug zu Name und Anschrift der jeweiligen Person beim Prüfservice abgefragt wird.
Einstellung, ob die UID-Nummer beim Import auf Richtigkeit geprüft werden soll. Siehe Prüfmöglichkeiten für UID-Nummern.

0 - Nein
1 - Ja, nur bei Neuanlage
2 - Ja, bei Neuanlage und Änderung

Die Einstellung gilt für den Import von Dateien mit variablem und fixem Satzaufbau. Der Kontenimport zählt in diesem Zusammenhang nicht zu den Massenprüfungen (über Stapel oder Prüfung der gesamten Kontenliste). Der Import dauert etwas länger, wenn die UID-Nummern überprüft werden.

Stufe 2-Prüfung:
Die Prüfung der UID-Nummer Stufe 2-Verfahren entspricht einem qualifizierten Bestätigungsverfahren. Der Unterschied zur Stufe 1-Prüfung besteht darin, dass zusätzlich zur Gültigkeit der UID-Nummer auch noch der Bezug zu Name und Anschrift der jeweiligen Person beim Prüfservice abgefragt wird.
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 Prüfung der UID-Nummer im Paket WWS

Auch in der WWS kann eine UID-Prüfung durchgeführt werden.

Mit dem folgenden Parameter können Sie einstellen, ob die UID-Nummern bei EU-Lieferungen auf Gültigkeit kontrolliert werden sollen:
Paket WWS → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Ausdrucke → Lieferscheine

Definition, ob die UID-Nummer auf Gültigkeit geprüft werden soll.

Hinweis: Es wird eine Prüfung nach dem Stufe-2-Prüfverfahren durchgeführt.

Mit dem folgenden Parameter können Sie einstellen, ob die UID-Nummern bei EU-Rechnungen auf Gültigkeit kontrolliert werden sollen:
Paket WWS → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Ausdrucke → Rechnungsdruck

Definition, ob die UID-Nummer auf Gültigkeit geprüft werden soll.

0 - Nein

1 - Ja: Es wird eine Prüfung nach dem Stufe-1-Prüfverfahren durchgeführt. Ist die UID-Nummer fehlerhaft, kommt es zu einer Hinweismeldung. Aus der Meldung heraus können direkt die Kundendaten bearbeitet werden, um die USt-ID-Nummer zu korrigieren.

Hinweis: Ändert sich die UID-Nummer von einem EU-Mitgliedsland in eine inländische, muss die Kontoneuermittlung für den Auftrag durchgeführt werden, um die korrekten Konten und Steuersätze zu erhalten.


Wenn die Prüfung der UID-Nummer nicht bereits bei der Personen-/ Kontenanlage durchgeführt wurde, kann in der Warenwirtschaft mit dem folgenden Parameter eingestellt werden, ob die UID-Nummer bei bestimmten Geschäftsfällen geprüft werden soll:
Paket WWS → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Auftragserfassung → Kopfdaten

Steht dieser Parameter auf "Ja", so wird die UID-Nummer in folgendem Geschäftsfall zu einem Pflichtfeld.

Und zwar dann, wenn:
  • die Kontofindung auf den Rechnungsempfänger geht (Parameter "Auftragserfassung/Allgemein/Person für Kontofindung" steht auf Rechnungsempfänger oder das Feld "Person für Kontofindung" am Erlöskennzeichen steht auf Rechnungsempfänger)
  • und es sich um eine EU-Lieferung handelt
  • und wenn sich Lieferempfänger und Rechnungsempfänger in unterschiedlichen EU-Ländern befinden.

Technische Informationen

Bei der UID-Prüfung im Stufe-2-Verfahren wird je nach verwendetem Prüfservice auf folgende Links zugegriffen:

Bitte stellen Sie sicher, dass der Zugriff darauf freigegeben ist. Die UID-Prüfung kann ansonsten nicht durchgeführt werden.

Hinweis 
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Eine UID-Prüfung ist aufgrund technischer Besonderheiten in der BMD Com derzeit nicht möglich. Die Abfrage kann in BMD Web und BMD NTCS durchgeführt werden.
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