Eventualverbindlichkeiten werden in einer eigenen Erfassungsmaske eingegeben, damit diese unterhalb der Bilanz angedruckt werden und auch bei der Firmenbuchoffenlegung mitgesendet werden können.
Sie finden die Tätigkeit "Angaben gem. § 237 Abs. 1 Z 2 und 3 UGB" im aktuellen Standard der Projektvorlage 120 unter dem Punkt "Haftungsverhältnisse".
Damit Sie mit der Projektvorlage am aktuellen Stand sind, müssen diese gegebenenfalls aktualisiert werden (siehe
Standards aktualisieren).
Mit Doppelklick auf die Tätigkeit oder mit Klick auf "Starten" im rechten Fensterbereich können Sie das Erfassungsfenster für die Eventualverbindlichkeiten öffnen.
Sie finden die Tätigkeit im Auswahlfenster der möglichen Funktionen unter Bilanz → Stammdaten → Angaben gemäß § 237 Abs. 1 Z 2 und 3 UGB.
Wenn Sie die Tätigkeit "Angaben gem. § 237 (1) Z 2 und 3 UGB" starten, gelangen Sie in das Erfassungsfenster, in dem die Werte eingetragen bzw. bearbeitet werden können.
Bei Kleinstkapitalgesellschaften kann beim Aufbereiten der Bilanz im Reiter "Erweitert" gewählt werden, ob die Angaben tatsächlich "unter der Bilanz" angedruckt werden sollen, oder ob auf diese Darstellung verzichtet wird, weil freiwillig ein Anhang erstellt wird.
Ist im Firmenstamm die Größenklasse "Kleinstkapitalgesellschaft" eingetragen, wird beim Aufbereiten der Bilanz im Reiter "Erweitert" diese Option automatisch vorgeschlagen:
Die Angaben unter der Bilanz gem. § 237 Abs. 1 Z 2 und 3 sind bei Kleinstkapitalgesellschaften nicht offenzulegen – dies wurde 2019 mit dem Anti-Gold-Plating-Gesetz im § 278 Abs. 1 UGB klargestellt. Kleinstkapitalgesellschaften können jedoch freiwillig Anhangangaben machen.
Entscheiden Sie sich für die freiwillige Offenlegung, gilt je nach Rechtsform folgende Regel:
| Rechtsform GmbH | Sie aktivieren im Firmenbuchassistenten im 3. Schritt "Angaben zur Offenlegung" die Checkbox "Offenzulegender Anhang".
Danach können Sie im 5. Schritt "Offenzulegender Anhang" freiwillig den Anhang in strukturierter Form mit achtzehn möglichen Punkten, die verwendet werden können, offenlegen.
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| Rechtsform AG | Sie aktivieren im Firmenbuchassistenten im 3. Schritt "Angaben zur Offenlegung" die Checkbox "Zusatzangaben für Mikro-AGs".
Danach erscheint unter Punkt 5. anstatt der Bezeichnung "Offenzulegender Anhang" die Bezeichnung Zusatzangaben für Mikro-AGs.
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Im Fall einer kleinen Kapitalgesellschaft werden die Daten, die Sie vorher unter
Angaben gem. § 237 Abs 1. Z 2 und 3 UGB eingegeben haben, in den Firmenbuchanhang (Offenzulegender Anhang) automatisch in die Punkte 9 und 10 übernommen.
Für die XML-Erstellung und PDF-Visualisierung im Rahmen der Anhangserstellung gilt folgende Regel:
- XML-Erstellung: Beim strukturierten Anhang für Kleinstkapitalgesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften werden nur jene Anhangspunkte in die XML-Datei übertragen, für die tatsächlich Werte vorhanden sind.
- PDF-Visualisierung: In der PDF-Visualisierung wird stets der komplette Anhang (Punkte 1 - 18) dargestellt – genau wie im klassischen Papierformular. Nur wenn kein einziger Anhangspunkt ausgefüllt wird, erscheint der Anhang auch in der PDF-Visualisierung nicht auf.
Die PDF-Visualisierung wird vom BRZ/BMJ erzeugt. Wir können NTCS-seitig daher keinen Einfluss darauf nehmen.
Im Falle von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften werden die Angaben gem. § 237 Abs. 1 Z 2 und 3 UGB über den erfassten Bericht "Anhang" (inkl. vorgefertigter Tabellen mit den Angaben gem. § 237 Abs. 1 Z 2 und 3 UGB) übermittelt.
Hinweis | Im Bericht Anhang steht ein eigener Textbaustein "Gesamtbetrag der Haftungsverhältnisse und sonstiger wesentlicher finanzieller Verpflichtungen" mit einer vorgefertigten Tabelle für die Angabe zur Verfügung. Sie können sich die vorgefertigte Tabelle zu den Angaben gem. § 237 (1) Z 2 und 3 im Bericht hinzufügen:
So sieht der Textbaustein dann aus:
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Mit dem Werkzeug "Schlusstext" können Angaben unter Bilanz eingefügt bzw. angedruckt werden.
Beispiele dazu sind:
Die Funktion dazu finden Sie in der Druckliste, in den Einstellungen (rechte Maustaste) der Bilanz und GuV nach UGB:
Im Feld "Schlusstext" können Sie mit F8-Symbol

einen neuen Schlusstext anlegen bzw. bearbeiten. Mit F4 bzw. dem blauen Pfeil

kann ein passender Schlusstext ausgesucht und übernommen werden.
Nachdem das Fenster mit F8 geöffnet worden ist, kann ein neuer Schlusstext mit der Funktion "Neu (F5)" angelegt oder ein bestehender kopiert werden.
Bei der Neuanlage wird sofort das Bearbeitungsfenster geöffnet. Beim Speichern erfolgt die Abfrage nach Name, Beschreibung usw.
Im Bearbeitungsfenster stehen Ihnen unter anderem folgende Werkzeuge zur Verfügung:
| Druckbaustein Blau umrandet. Die Größe kann durch Ziehen der gedrückten linken Maustaste einfach angepasst werden.
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 | Einfügen eines Textfeldes Wählen Sie zuerst diese Schaltfläche, um Text einzufügen. Dann ziehen Sie den Mauszeiger mit gedrückter linker Maustaste über den Druckbaustein. Wenn Sie die Maustaste loslassen, können Sie das Textfeld ausfüllen. |
| Einfügen von Datenfeldern Es können automatisch Stammdaten aus dem System geladen werden. Beispiele dafür wären: Anzahl der Arbeitnehmer (Firmenstamm), Kontosalden, einzelne wertmäßige Positionen der Bilanz |
| Einfügen von Rechtecken Wird in Kombination mit "einfachem Raster" für die Erstellung von digitalen Unterschriften benötigt. |
| Einfacher Raster Wird in Kombination mit "Einfügen von Rechtecken" für die Erstellung von digitalen Unterschriften benötigt. |
 | Ausrichtung Um Texte bzw. Felder auszurichten, verwenden Sie die Funktion "Allgemeine Eigenschaften". Mit den Unterpunkten "Horizontale Ausrichtung" und "Vertikale Ausrichtung" kann das markierte Feld positioniert werden (links, rechts, mittig). Ebenso kann ein Versatz definiert werden. Das heißt, um den eingegebenen Wert wird automatisch eingerückt.
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Sie können den Schlusstext so gestalten, dass am Ende des Dokumentes eine Zeile aufscheint, die einen fixen Platz für z. B. Datum und Unterschrift aufweist. Dieser Schlusstext dient für jene Fälle, in denen die Unterschrift von einer Person persönlich geleistet wird.
Beispiel | Hier ein Beispiel für den Schlusstext "Unterschrift Bilanz":
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Wenn Sie eine digitale Unterschrift bevorzugen, so besteht zudem die Möglichkeit, im Schlusstext einen entsprechenden Platzhalter für die digitale Unterschrift zu hinterlegen.
Hinweis | Der Schlusstext ist ein Werkzeug, mit dem ein standardisierter Text bei allen Kunden gleich angedruckt wird. Wertmäßige individuelle Angaben (sofern sie nicht mit den Datenfeldern verknüpfbar sind) können nicht je Ausdruck eingegeben werden bzw. es müssten jeweils eigene Schlusstexte angelegt und hinterlegt werden.
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Achtung! | Der Schlusstext wird in der elektronischen Übermittlung nicht berücksichtigt! Beachten Sie dazu bitte die Eingabemöglichkeiten im Dialog zur elektronischen Offenlegung. |