Das Ziel der Bestimmung für die Differenzbesteuerung ist die Vermeidung von Doppelbelastungen oder Wettbewerbsverzerrungen, wenn Wiederverkäufer bestimmte Waren (z. B. Gebrauchtgegenstände wie KFZ, Kunstgegenstände oder Antiquitäten) von Privaten kaufen.
Beispiel
| Ein Fahrzeughändler erwirbt von einem Privaten ein Fahrzeug um € 2.000,-. Dieser Betrag ist mit Umsatzsteuer belastet. Da der Kauf von einem Privaten erfolgt, kann der Fahrzeughändler von diesem Einkauf keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Er verkauft das Fahrzeug um € 3.000,- exkl. USt und müsste ohne Inanspruchnahme der Differenzbesteuerung 20 % von € 3.000,- an das Finanzamt zahlen. Damit käme es zu einer Umsatzsteuerdoppelbelastung. Aus diesem Grund gestattet das Umsatzsteuergesetz, dass nur von der Spanne (also 20 % von € 1.000,-) Umsatzsteuer zu entrichten ist.
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Die Umsatzsteuer ist aus der Differenz zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis zu ermitteln. Dabei ist immer der Normalsteuersatz von 20 % anzuwenden.
Beispiel
| Verkaufspreis inkl. USt € 2.000,- Einkaufspreis € 1.500,- Differenz € 500,- Umsatzsteuer beträgt € 83,33 (20 % a. H.)
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Grundsätzlich kommen nur folgende Gegenstände für die Differenzbesteuerung in Frage:
- bewegliche, körperliche Gegenstände ausgenommen Edelsteine oder Edelmetalle,
wobei der häufigste Anwendungsfall z. B. folgende Gebrauchtgegenstände sind:
- Kunstgegenstände
- Sammlungsstücke
- Antiquitäten
Die Lieferung der betreffenden Ware an den Wiederverkäufer muss im Gemeinschaftsgebiet der EU (inkl. Inland) ausgeführt worden sein. Gegenstände, die aus einem Drittland eingeführt werden, fallen nicht unter die Differenzbesteuerung, unabhängig davon, ob anlässlich der Einfuhr Umsatzsteuer geschuldet wurde oder nicht.
Hinweis
| Die Differenzbesteuerung kann nicht zusammen mit Abgaben verwendet werden.
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Hinweis | Rabatte können im Zusammenhang mit der Differenzbesteuerung nicht auf ein separates Konto gebucht werden!
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Als Rückfallebene kann für alle Artikel das Kennzeichen für die Differenzbesteuerung im Bereich Warenwirtschaft → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Stammdatenverwaltung → Standard-Artikelkennzeichen hinterlegt werden.
| Definition des Standard-/Rückfallwertes für das Feld "Differenzbesteuerung erlaubt" am Artikelstamm. |
Im Bereich FIBU → Stammdaten → Konten wird dafür ein nicht steuerbares Konto angelegt, d. h., beim Konto muss entweder Steuercode oder Prozentsatz leer bleiben oder es wird ein Konto verwendet, das mit Steuercode 81 und 0 % fixiert ist.
Der Einkaufswert des Fahrzeuges wird auf ein Fixkonto gebucht, das im Bereich FIBU → Stammdaten → Fixkonten angelegt wird.
Als Kontotyp wird "Erlöskonto Differenzbesteuerung" ausgewählt und das entsprechende Erlöskonto hinterlegt.
Am
Artikelstamm können einzelne Artikel mit dem Feld "Differenzbesteuerung erlaubt" gekennzeichnet werden.
Hinweis | Die Hinterlegung "Differenzbesteuerung erlaubt" kann ebenso bei Diversartikeln erfolgen. |
Hinweis | Am Artikel selbst wird die Kontentabelle mit dem handelsüblichen Steuersatz - in diesem Fall mit einem 20 % Erlöskonto - hinterlegt. |
Die Voraussetzung für Aufträge mit Differenzbesteuerungsartikel sind Bruttoaufträge.
Hinweis | Es wird empfohlen, für Aufträge mit Differenzbesteuerung ein eigenes Erfassungskennzeichen zu verwenden und auf diesem das Feld "Bruttopreise" mit "Ja" einzustellen. |
Am Auftragskopf kann ebenfalls das Feld "Bruttopreise" eingeblendet werden:
In der Positionserfassung kann daraufhin bei einem mit "Differenzbesteuerung erlaubten" Artikel der EK-Preis (Diff-Best) manuell erfasst werden.
Beispiel
| Eine Antiquität wird mit 1.500 EUR eingekauft und für 2.000 EUR verkauft:
Dies ergibt eine Differenz von 500 EUR. Daraus ergib sich eine Umsatzsteuer von 83,33 EUR (20 % a. H.). |
Hinweis | Es gibt keine automatische Einkaufspreisermittlung, der Einkaufspreis muss manuell erfasst werden.
Ist der Artikel nicht lagergeführt, wird der Einkaufspreis als Einstandspreis für die DB-Berechnung übernommen. |
Hinweis | Wird trotz Artikel-Kennzeichen "Differenzbesteuerung erlaubt Ja" kein EK-Preis (Diff-Best) erfasst, wird von einer normalen Versteuerung ausgegangen.
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Wird die Differenzbesteuerung angewendet, so darf in einer Rechnung die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen werden bzw. darf kein Umsatzsteuersatz angegeben werden (und zwar auch dann nicht, wenn der Gegenstand an einen Unternehmer geliefert wird, der eine gesondert ausgewiesene Steuer als Vorsteuer abziehen könnte!).
Hinweis | Liegen die Voraussetzungen für eine Differenzbesteuerung vor und weist ein Wiederverkäufer die auf die Differenz entfallende Steuer gesondert aus, so schuldet er den ausgewiesenen Steuerbetrag aufgrund der Rechnung.
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Für den Ausdruck von Rechnungen kann bei gemischten Artikeln (also differenzbesteuerte und nicht-differenzbesteuerte) mit demselben Rechnungsmodell gearbeitet werden.
Differenzbesteuerte Artikel werden hierbei aus der Gesamtberechnung der USt ausgenommen.
Zusätzlich gibt es bei der
Steuer-Text-Zuordnung das Feld "Gilt für Differenzbesteuerung", das bei der Ermittlung des Steuertextes bzw. des Steuertext-Positionskennzeichens verwendet wird.
Der Andruck des Steuertextes auf der Position erfolgt über das Steuer-Ausdruckskennzeichen.
Hinweis | Für den Kunden, der den Beleg erhält, ist nicht ersichtlich, wie viel Steuer der Verkäufer abführt. |
Die Buchung in der FIBU sieht folgendermaßen aus:
Hinweis | Nachdem für die Verbuchung neben dem normalen Erlöskonto auch jenes, das bei dem angelegten Fixkonto hinterlegt worden ist, angesprochen wird, ist das Gegenkonto der Buchung mit einem "+" dargestellt. Geht man auf diese "+", sind die Details ersichtlich:
USt-Berechnungsbasis: 2.000 EUR - 1.500 EUR = 500 EUR (enthaltene USt 83,33 EUR)
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Wird die Ware günstiger verkauft als eingekauft (also Verkaufspreis < Einkaufspreis), wird auf das Fixkonto mit 0 % gebucht.
Die Differenzbesteuerung kann neben der Auftragserfassung auch in der Kassenerfassung angewendet werden. Auch hier gilt als Voraussetzung, dass mit Bruttopreisen gearbeitet wird.
Es gibt hier ebenso das Eingabefeld "EK-Preis (Diff-Best)", in dem bei einem mit "Differenzbesteuerung erlaubten" Artikel der EK-Preis (Diff-Best) manuell erfasst werden kann.
Hinweis | Sowohl am Kassenbeleg als auch am Bonreport kann wie auf der Rechnung das Feld "Steuer Ausdruck Kennzeichen" hinterlegt werden. Damit der Steuertext angedruckt werden kann, müssen das Band Steuertext und das Feld in den Report eingefügt werden. |