
Grundlegende Informationen zu Liefermahnungen finden Sie in der Themenhilfe
Liefermahnung.
Auch die Ermittlung der Liefermahnung basiert auf den
Feldern "Avisodatum", "Liefertermin bestätigt" und "Liefertermin". Der Unterschied ist hier jedoch, dass diese Felder nur für die Ermittlung der ersten Mahnstufe wirklich relevant sind. Die Ermittlung der weiteren Mahnstufen ist abhängig von der Einstellung am Liefermahnungsschema. Hier ist die Einstellung für die
Ermittlung des Fristdatums relevant.
In den überfälligen Bestellpositionen werden generell alle Bestellpositionen aufgeführt, die das entsprechende Lieferdatum überschritten haben. Es gibt auch hier die Möglichkeit, diese zu drucken und an den Lieferanten zu senden, allerdings gibt es keine weitere Steuerungsmöglichkeit wie z. B. unterschiedliche Texte je Mahnstufe.
Bestimmte Bestellungen oder Lieferanten können nicht in den überfälligen Bestellpositionen ausgenommen werden. Hier kann lediglich beim Ausdruck definiert werden, welche Positionen gedruckt werden.
Für die Liefermahnung ist es möglich, ein Mahnschema zu definieren, in dem u. a. die einzelnen Mahnstufen festgelegt werden. Zusätzlich werden mit dem Ausdruck der jeweiligen Mahnungen auch die entsprechenden Kennzeichen gesetzt, wodurch auf einfache Art und Weise ersichtlich ist, wie oft der Lieferant bereits gemahnt worden ist.
Soll ein Lieferant generell nicht gemahnt werden oder einzelne Bestellungen aus der Mahnung ausgenommen werden, kann eine Mahnsperre am Lieferanten oder direkt in der Liefermahnung gesetzt werden.
In der Warenwirtschaft stehen Ihnen für die Lieferurgenz zwei Varianten zur Verfügung:
Wenn eine Bestellung nicht auf der Liefermahnung enthalten ist bzw. in der Liste nicht aufscheint, kann es mehrere Gründe dafür geben:
- Der Liefertermin (Avisodatum, bestätigter Liefertermin) ist noch nicht überschritten bzw. das Fristdatum (auf Basis der Liefermahnungsschemen) wurde noch nicht erreicht. Somit wird diese Bestellposition bei der Ermittlung nicht berücksichtigt.
- Die Bestellposition hat keinen Liefertermin hinterlegt. Bestellungen ohne Liefertermin werden generell nicht ermittelt.
- Für die Bestellpositionen wurde eine Mahnsperre gesetzt.
- Für den Lieferanten wurde die Mahnsperre gesetzt.
Wenn zu einem Lieferanten keine Positionen ermittelt werden, liegt es im Normalfall daran, dass für den Lieferanten eine Mahnsperre gesetzt ist. Sobald diese gesetzt ist, werden die Positionen nicht ermittelt.
Wenn einzelne Bestellungen ausgenommen werden sollen, kann manuell eine Mahnsperre gesetzt werden. Sobald die Sperre gesetzt ist, werden diese Positionen nicht auf der Liefermahnung angeführt.
Die Mahnsperre kann entweder manuell oder bei der nächsten Ermittlung der Mahnungsdaten entfernt werden.
Eine Liefermahnung für eine Mahnstufe kann im Original nur einmal gedruckt werden. Es werden mit dem Druck automatisch die entsprechenden Daten (wie Druckdatum der Mahnung, Mahnstufe etc.) gesetzt.