Viele Branchen, zum Beispiel die Gebäudereinigung, Arbeitskräfteüberlassung oder das Bewachungsgewerbe, haben eigene Sozialfonds eingerichtet. Diese unterstützen die Dienstnehmer/innen bei besonderen Belastungen. Aktuelle Informationen sind bei der jeweiligen Interessenvertretung erhältlich.
In diesem Dokument geht es um die programmtechnische Abwicklung des Sozialfonds. Das heißt, es werden die Verwaltung der Stammdaten sowie die monatliche Meldung der Beitragsgrundlagen mit den neuen Verrechnungspositionen erläutert.
Die Vorgehensweise vor Juli 2026 ist ab
Kapitel 3 beschrieben.
Ab dem 1. Juli 2026 werden die Beiträge, die Arbeitgeber gemäß den Kollektivverträgen für das Bewachungsgewerbe, die Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung und die Arbeitskräfteüberlassung (AKÜ) an die jeweiligen Sozialfonds zu leisten haben, gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen vom zuständigen Sozialversicherungsträger eingehoben und an die Sozialfonds weitergeleitet. Die Beitragsgrundlage entspricht der allgemeinen Beitragsgrundlage nach dem ASVG bis zur festgelegten Höchstbeitragsgrundlage.
Die Beiträge werden anhand der mBGM ausgewiesen und eingehoben.
Um die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung korrekt abzuwickeln, ist unter LOHN
→ Stammdaten
→ Dienstnehmer am Reiter "Versicherung" das Feld
Sozialfonds dementsprechend zu befüllen.
| Über dieses Feld wird geregelt, ob ein Beitrag zum Sozialfonds über einen Zuschlag zur Tarifgruppe auf der mBGM übermittelt und letztlich an die ÖGK gezahlt wird. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung: - -: Kein Sozialfonds
- AKÜ: Arbeitskräftsüberlasser. Ab Jänner 2013: Beiträge an den "Sozial- und Weiterbildungsfonds" sind gem. § 22a AUG zu leisten. Für Angestellte sind ab 2017 Beträge zu entrichten. Löst den Zuschlag Z05 "Weiterbildungsbeitrag - AÜG" auf der mBGM aus. Bis 2018 wurde am Beitragsnachweis die Beitragsgruppe N18 für Arbeiter bzw. N28 für Angestellte ausgewiesen. Als Bemessung wird die allgemeine SV-Beitragsgrundlage (bis zur HBGL) herangezogen. Dies gilt auch für Sonderzahlungen.
- Bewachungsgewerbe: Ab Juli 2026: Löst den Zuschlag Z15 "Beitrag Sozialfonds Bewachungsgewerbe" auf der mBGM aus.
- Gebäudereinigungsgewerbe: Ab Juli 2026: Löst den Zuschlag Z16 "Beitrag Sozialfonds Gebäudereinigungsgewerbe" auf der mBGM aus.
Hinweis | Sollte es innerhalb eines Monats zu zwei oder mehreren Dienstverhältnissen kommen, z. B. aufgrund eines Tarifgruppenwechsels, so ist bei jedem Dienstverhältnis das Häkchen im Dienstnehmerstamm für "Ja" zu setzen. Andernfalls kann keine mBGM bzw. keine korrekte mBGM erstellt werden. |
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Damit die Änderung der Stammdaten effizienter erfolgt, ist unter LOHN
→ Stammdaten
→ Dienstnehmer bei der Übersicht aller Dienstnehmer die Spalte
Sozialfonds einzublenden.
Mithilfe eines Rechtsklick auf die Spaltenüberschrift "Sozialfonds" kann man die Funktion "Spalte bearbeiten" starten. Diese öffnet das Fenster "Wertumstellung einer Spalte", wo im Feld "Auf - Sozialfonds" die entsprechende Branche zu hinterlegen ist. Mit dem Button "Umstellung starten" wird das Feld bei allen Dienstnehmern geändert.
Zur Überprüfung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung kann man unter LOHN
→ Abrechnungen
→ Abrechnungen ansehen am Reiter "mBGM" die jeweilige mBGM samt Verrechnungspositionen nachvollziehen.
Es ist zu beachten, dass es je Ausprägung, die unter unter LOHN
→ Stammdaten
→ Dienstnehmer am Reiter "Versicherung" im Feld
Sozialfonds definiert worden ist, bei der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) eine eigene Zuschlagsposition gibt.
Hinweis | Die Verrechnungspositionen sind erst ab Juli 2026 im Zuge des neuen Tarifssystems gültig. Genaueres zu den Verrechnungspositionen finden Sie hier: ELDA - mBGM
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Beispiel | Ein Dienstnehmer erhält ein Gehalt von € 2.631,94 und ist dem Bewachungsgewerbe zugeordnet. Die monatlichen Arbeiten der Lohnverrechnung wurden erledigt und nun werden die zu übermittelnden Meldungen kontrolliert.
Unter LOHN → Abrechnungen → ELDA-Datendrehscheibe → Extras → Detail wird im rechten unteren Fenster "Verrechnungsposition" die Zuschlagsposition Z15 für das Bewachungsgewerbe ausgewiesen.
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Achtung! | Aktuell (Stand 09/2026) kommt es bei einer Abrechnung mit Verrechnungsbasis "Sonderzahlung (SZ)" in Kombination mit den Zuschlagspositionen Z15 (Bewachungsgewerbe) und Z16 (Gebäudereinigungsgewerbe) zu einem Clearing-Fall.
Dieser kann derzeit ignoriert werden, da die ELDA-Software die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung mit dieser Konstellation noch nicht verarbeiten kann.
Falls es zur Auszahlung einer Sonderzahlung (z. B. aufgrund eines Austritts) gekommen ist, muss unter LOHN → Abrechnungen → Bruttoerfassung → Funktionen → Divers → Scheinaufrollung eine Scheinaufrollung gestartet werden. Die Scheinaufrollung korrigiert die mBGM nur ab dem Monat Juli 2026, weil im ersten Halbjahr die neuen Zuschlägen noch keine Gültigkeit hatten.
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Hinweis | Beachten Sie, dass bei Aufrollungen vom zweiten in das erste Halbjahr 2026 keine mBGM mit den neuen Zuschlägen für das erste Halbjahr erstellt werden, da die neuen Zuschläge erst ab Juli 2026 im Tarifsystem vorgesehen sind. Aufrollungen vom zweiten in das erste Halbjahr 2026 sind entsprechend der bisherigen Vorgehensweise zu behandeln.
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Im § 30 des Kollektivvertrags für Wachorgane im Bewachungsgewerbe betreffend das Arbeits- und Lohnverhältnis für Arbeiter und ArbeiterInnen im Bewachungsgewerbe (KV für Bewachungsgewerbe) wurde "mit 01. Jänner 2022 von den Kollektivvertragsparteien ein Sozialfonds als gemeinsame Einrichtung im Sinne des § 2 Abs. 2 Z 6 Arbeitsverfassungsgesetz durch Gründung eines Vereins seitens des Fachverbandes der gewerblichen Dienstleister einerseits und seitens des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) andererseits eingerichtet. Der Verein bezweckt die Unterstützung von Arbeitern und ArbeiterInnen im Bewachungsgewerbe im Falle von Arbeitslosigkeit und in berufsspezifischen Härtefällen im Geiste einer sozialpartenerschaftlichen Koopertation der Vereinsmitglieder." (Quelle: Kollektivvertrag Bewachungsgewerbe Stand Jänner 2022)
Im §19 des Kollektivvertrags für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung wurde mit 01. Jänner 2022 "von den Kollektivvertragsparteien ein Sozialfonds als gemeinsame Einrichtung im Sinne des § 2 Abs. 2 Z 6 Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) durch Gründung eines Vereins seitens der Bundesinnung der Chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger einerseits und seitens des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) andererseits eingerichtet." (Quelle: Kollekivvertrag Gebäudereiniger KV (bundesweit) Stand Jänner 2022)
Anders als bei Arbeitskräfteüberlassern handelt es sich hier nicht um einen gesetzlich festgelegten Abzug, der über die ÖGK abgeführt und über die mBGM gemeldet werden muss. Aus diesem Grund ist eine individuelle Lösung für diese Kollektivverträge notwendig.
Hinweis | Beachten Sie bitte, dass in der ursprüngliche Definition in den Kollektivverträgen von der allgemeinen Bemessungsgrundlage die Rede war. Diese Formulierung warf viele Fragen auf, weshalb erst am 17. Februar 2022 eine Klarstellung und Vorabinformation von Fachexperten in diversen Sozialen Medien veröffentlicht wurde. Danach ist der Beitrag zum Sozialfonds 0,2 % das gebührenden Entgelts (Geld- und Sachbezüge) und der Sonderzahlungen, jeweils gemäß § 49 Allgmeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) auch über die jeweiligen ASVG-Höchstbeitragsgrundlagen hinaus. Achten Sie besonders auf die aktuelle Formulierung des jeweils anzuwendenen Kollektivvertrags. Bei Unklarheiten zur Definition wenden Sie sich an Ihre Interessensvertretung oder die WKO. Die unten beschriebene Liste ist als Beispiel und Kopiervorlage zu verstehen.
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Legen Sie im Programm
Auswertungsdesigner eine Auswertung an, die die Bemessungsgrundlage und den Beitrag des Sozialfonds je Dienstnehmer beinhaltet. Diese Liste dient der Buchhaltung zur Überweisung an den Verein und zur Verbuchung. Für diese Zwecke haben wir eine Auswertung für das Bewachungsgewerbe im Auswertungsdesigner vorbereitet, die Sie downloaden und auf Ihrem System importieren können. Analog kann für jeden anderen Kollektivvertrag mit derartiger Regelung vorgegangen werden.
Importieren Sie die Auswertung mit der Funktion "Auswertungen importieren" im Programm
Auswertungsdesigner.

Nach dem Import muss die Auswertung über den Spaltendesigner in der Spalte "BMGL Sozialfonds" bearbeitet werden. Hinterlegen Sie an der markierten Stelle jene Nummer des jeweiligen KVs Ihres Datenbestandes. Hinterlegen Sie in der Lohnartenfunktion die Lohnarten 8000 "Bezüge SV lfd" und 8050 "Bezüge SV SZ". Weitere Ausführungen dazu finden Sie im FAQ Wie kann die Lohnarten-ID nach Einspielung einer Auswertung geändert werden. Kompilieren und speichern Sie das Makro und die Auswertung. Die Liste greift auf die Systemlohnart 8000 "Bezüge SV lfd" und 8050 "Bezüge SV SZ" zu, weshalb die Abrechnung zum Zeitpunkt der Ausführung der Auswertung bereits durchgeführt worden sein muss.

In der Liste sind die Dienstnehmer des jeweiligen Kollektivvertrages mit der BMGL Sozialfonds und dem ermittelten Beitrag zum Sozalfonds Bewachungsgewerbe (derzeit 0,2 %) aufgelistet. Dienstnehmer, die einem anderen Kollektivvertrag angehören, stehen nicht auf der Liste.

Die Gesamtsumme des Beitrags kann in der Buchhaltung manuell verbucht und überwiesen werden.
Kontrollieren Sie die Liste bei der ersten Verwendung, ob sie die Bestimmungen Ihres Kollektivvertrages abdeckt.
Hinweis | Falls sich der Prozentsatz ändert, ist im Makro der Spalte "Beitrag Sozialfonds" der konstante Wert zu ändern.
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Beachten Sie, dass kollektivvertragliche Sozialfonds, wie sie in diesem Dokument beschrieben sind, nicht wie Lohnnebenkosten ausgewiesen werden. Beachten Sie dies insbesondere bei folgenden Programmpunkten:
- Bruttoerfassung - Netto-Vorschau
- Informationsabrechnung
- Personalrückstellungen
- Buchungsbelege kalk. SZ drucken