Mit Auslieferung des Jahresupdates (Versionsnummer mit Endung XX.01) bis Ende Februar des Folgejahres stehen die neuen Steuerformulare zur Verfügung.
Bis zur Auslieferung der neuen Steuerformulare werden bei uns im Programm sogenannte Proformaformulare zur Verfügung gestellt. Diese Proformaformulare sind an der durchgestrichenen Jahreszahl zu erkennen.
Hinweis | Falls Sie im Proformaformular bereits Daten eingetragen haben, so werden diese nach dem Update automatisch ins neue Formular übertragen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie diese Daten prüfen müssen, da es im neuen Formular eventuell Änderungen zu den Kennzahlen geben kann. Wenn im neuen Formular eine Kennzahl nicht mehr existiert, so können die Werte zu dieser Kennzahl nicht aus dem Proformaformular übertragen werden. Weiters kann es für gewisse Einträge auch Aufteilungen und/oder neue Kennzahlen geben.
Die Übermittlung der XML-Datei ist mit dem Proformaformular nicht möglich. Erst mit den neuen Steuerformularen, nach Einspielen des Jahresupdates, können Sie die XML-Datei erstellen und übermitteln.
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Zur Unterstützung können Sie sich das Infofeld (rechts unten im Formularfenster) einblenden lassen.
Am Reiter "Kontrolle“ sind eventuelle Eingabefehler ersichtlich.
Am Reiter "Berechnung“ erfolgt die Anzeige der aktuellen Steuerberechnung.
Wurde die Steuererklärung von der Finanz bereits angenommen, so ist eine neuerliche elektronische Einreichung nicht möglich.
Der Databox-Status in den E-Government-Paketen kann auch manuell geändert werden auf "Databox nicht Ok“ bzw. "Databox teilweise Ok“.
"Databox nicht Ok“ bedeutet, dass der gesamte Inhalt des Pakets nicht OK ist.
"Databox teilweise Ok“ bedeutet, dass nur Teile des Paketinhaltes nicht OK sind. Es folgt eine weitere Abfrage.
Alternativ besteht die Möglichkeit, die bestehende Steuererklärung in ein zweites Modell zu kopieren. Das zweite Modell der Steuererklärung kann dann geändert und korrigiert werden. Dieses zweite Modell können Sie beim Finanzamt
Wie Sie eine Steuererklärung kopieren können, erfahren Sie in der Hilfedoku
Modelle in den Steuererklärungen.
Dazu bitte im Steuernavigator unter Steuererklärungen den Menüpunkt Steuererklärungen aufrufen und am Hauptformular mit rechter Maustaste die Funktion "Erklärung kopieren“ wählen.
Es folgt eine weitere Abfrage, ob ein leeres Modell angelegt oder das bestehende Modell kopiert werden soll.
In einem solchen Fall muss jener Faktor identifiziert werden, der zur Abweichung führt. Hilfreich dabei können folgende Punkte sein:
- Verwenden Sie die aktuell verfügbare Version der BMD Software?
- Gibt es Abweichungen im Bereich Absetzbeträge? Sind diese gleich wie am Bescheid ausgewählt/berechnet?
- Sind alle Lohnzettel gemäß FinanzOnline in der BMD Steuerberechnung erfasst?
- Gibt es eine Hoch- und Kontrollrechnung (diese wird in der BMD Berechnung automatisch durch Anlage der Lohnzettel M1, M3, M5 ausgelöst)? Weitere Details dazu finden Sie unter Informationen zur Hoch- und Kontrollrechnung.
- Welche Berechnung findet am Bescheid Anwendung und welche in der BMD Steuerberechnung (Kontrolle von und Abgleich mit BMD Detailberechnungsblatt Hoch- und Kontrollrechnung!)?
Sollte der Klient betriebliche Einkünfte erzielen, und es ergaben sich zeitliche Überschneidungen, wurden Überschneidungstage zum AMS-Bezug erfasst (die BMD Berechnung geht grundsätzlich davon aus, dass selbständige Einkünfte außerhalb des AMS-Bezugszeitraumes angefallen sind und werden deshalb in voller Höhe hochgerechnet)?
Sollte sich die Abweichung dennoch nicht klären lassen, können Sie uns über "Kontakt zu BMD" erreichen. In weiterer Folge können Sie über "Ihre Anfrage" den Steuerbescheid, die BMD Detailberechnungsblätter sowie den Export der Steuererklärung als Anhang mitschicken.
Achtung! |
Bescheidprüfungen stellen keine Supportleistung dar und werden nach Aufwand verrechnet!
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Die Gründe können sein:
- In den Steuerstammdaten ist keine Firma und FIBU hinterlegt
- Im Bilanzprojekt wurden die Kennzahlen für die Steuerklärungen nicht aufbereitet
- Es wurden falsche Steuerkennzahlen aufbereitet (z.B. für E/A-Rechner statt für Überschussrechnung)
- In den FIBU-Stammdaten oder auch am Formular wurde eine falsche Gewinnermittlungsart oder Einkunftsart hinterlegt
Auf der Gesamtseite unterhalb des Formulars können in einem eigenen Feld "Vorauszahlungen"

oder alternativ am Reiter Berechnungsangaben eingegeben werden:
Um alle Services des Unternehmensserviceportal (USP) nutzen zu können, müssen Sie sich mit ID Austria oder EU-Login anmelden!
Beim Erfassen eines Rückzahlungsantrags in FinanzOnline besteht die Möglichkeit, die Bankverbindung prüfen zu lassen.
Dazu klicken Sie einfach neben dem Feld "IBAN" auf die Funktion "IBAN prüfen".
Findet das Programm eine Person, bei der dieselbe IBAN hinterlegt ist, so erhalten Sie die Meldung "Die IBAN ist bei folgenden Personen hinterlegt: Nachname, Vorname".
Findet das Programm keine Person, bei der diese IBAN hinterlegt ist, so erhalten Sie die Meldung "Die IBAN existiert nicht im System.".
Folgende Gründe können eine Datenübernahme verhindern:
- In den Steuerstammdaten ist keine Firma und FIBU hinterlegt
- BMD 5.5 kann nicht aus der NTCS geöffnet werden, Pfade in den Tools Parametern sind nicht hinterlegt. (BMD-Verzeichnis, Datenverzeichnis + NetSpeed Client)
- Es ist versehentlich in BMD 5.5 eine Konsolidierung hinterlegt. Parameter im PR20V: Parameter Konsolidierung
In den Kundenstammdaten im Feld "Weitere Adressen" kann mit F5 Neu (+) die Privatadresse angelegt werden.
Sobald eine sogenannte Privatadresse vorhanden ist, wird diese vorrangig in die Einkommensteuererklärung übernommen.
Wenn ein Mandant zwei Betriebe bzw. Einkunftsarten hat, legen Sie zwei Fibus für den Mandanten an. Für je eine Fibu legen Sie ein Bilanzprojekt an. In den jeweiligen Projekten werden die Auswertungen und die Kennzahlen für die Steuererklärung aufbereitet.
Pro Haupt-Steuererklärung E1 können mehrere Beilagen, z. B. zwei E1a, zugeordnet und jeweils unterschiedliche Buchhaltungen hinterlegt werden.
Beim Zuordnen der Beilagen E1a, E1b, … kommt automatisch eine Abfrage nach der Fima und der Fibu, auf die bei der Übernahme der Bilanzkennzahlen zugegriffen werden soll.
Die Fibu für die jeweilige Beilage kann auch nachträglich im geöffneten Formular unter „Steuererklärung“ über die Funktion „FIBU hinterlegen“ eingetragen oder geprüft werden.
Wird der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht mitgerechnet, so kann das folgende Gründe haben:
- Der Alleinverdienerabsetzbetrag wurde in den Steuerstammdaten nicht ausgewählt
- Das Einkommen des Ehepartners übersteigt die Grenze von € 6.000,00
- Es muss mindestens ein Kind als Angehöriger angelegt sein (Feld "Familienbeihilfe ab“ muss befüllt sein). Siehe auch Hinweis auf der Steuererklärung:
Die Kinder sind nicht als Angehörige angelegt bzw. die Felder "Familienbeihilfe ab“ oder "Unterhalt ab“ sind in den Angehörigenstammdaten nicht befüllt.

Kontrollieren Sie in den Steuerstammdaten das Feld "Deaktivierungs des Mehrkindzuschlages“.
Ab der Veranlagung 2021 wurde die Berechnung in der Gastgewerbepauschalierung dahingehend überarbeitet, dass nunmehr die Einstellung am Fibu-Konto als Basis für die Berechnung der Gastgewerbepauschalierung verwendet wird.
In den Fibu-Kontenstammdaten der entsprechenden Konten finden Sie ein eigenes Feld für die Gastgewerbepauschalierung. In diesem Feld nehmen Sie die entsprechende Einstellung vor.

Wenn Sie mit dem BMD Standardkontenrahmen arbeiten, können Sie die Einstellungen zur Gastgewerbepauschalierung einfach vom Standardkontenrahmen in die Kontenstammdaten des aktuellen Mandanten übernehmen.
Rufen Sie dazu im Paket BIL
→ Stammdaten
→ Konten die Funktion "Daten aus Standardkontenrahmen übernehmen" auf.
Im darauffolgenden Fenster geben Sie zuerst im Feld "Feldauswahl" einen entsprechenden Namen ein (z. B. Gastgewerbepauschalierung) und öffnen mit F8 die Feldauswahl.
In der Feldauswahl wählen Sie das Feld "Gastgewerbepauschalierung" aus. Mit "OK" schließen Sie das Fenster.
Mit "Übernehmen" werden die Einstellungen bezüglich Gastgewerbepauschlierung vom Standardkontenrahmen zum Mandanten übernommen.

Weitere Informationen zur Gastgewerbepauschalierung finden Sie in der Hilfedoku
Gastgewerbepauschalierung.
Information zur FIBU-Funktion "Daten aus Standardkontenrahmen übernehmen'" finden Sie in der Hilfedoku
Konten.
Die ökosoziale Steuerreform beeinhaltet unter anderem für das Jahr 2022:
- Auszahlung des Anti-Teuerungsbonus in Höhe von 250 € pro Person gem. § 8 Abs. 1 KliBG (Anm.: Ab einem jährlichen Einkommen von 90.000 € wird der Anti-Teuerungsbonus steuerpflichtig.)
- Außerordentliche Einmalzahlung gem. § 772a ASVG, § 400a GSVG, § 394a BSVG, § 95h PG 1965 und § 60 Abs. 19 BB-PG)
- Außerordentliche Gutschrift gem. § 398a GSVG, § 392a BSVG
Die Information zur außerordentlichen Einmalzahlung gem. § 772a ASVG, § 400a GSVG, § 394a BSVG, § 95h PG 1965 und § 60 Abs. 19 BB-PG wird mit dem Lohnzettel gemeldet und über den Import der Lohnzettel von FinanzOnline mittels Webservice in die BMD Software importiert.
Die Information vom Lohnzettel wird automatisch in die Berechnungsangaben der Einkommensteuererklärung übernommen, die ausschlaggebend für die korrekte BMD Steuerberechnung ist.
Ebenso wurde die außerordentliche Gutschrift gem. § 398a GSVG, § 392a BSVG gemeldet und kann nun via FinanzOnline gemeinsam mit dem Lohnzettel importiert werden.
Es erfolgt die Verspeicherung der Information ausschließlich in den Berechnungsangaben der Einkommensteuererklärung mit der Betragsquelle "FinanzOnline".

Die Information zur
Auszahlung des Anti-Teuerungsbonus gem. § 8 Abs. 1 KliBG wird nicht von FinanzOnline zur Verfügung gestellt.
Da davon auszugehen ist, dass der Bonus vollständig ausgezahlt worden ist, wird die Checkbox beim Einstieg ins Formular automatisch angehakt und kann manuell deaktiviert werden.
Mit der Programmversion 22.09 haben Sie die Möglichkeit, einen Pauschalierungsvergleich zu berechnen.
Mit der Programmversion 24.01. können Sie ebenso die Kleinunternehmerpauschalierung berechnen.

Somit finden Sie mit dem Einsatz der BMD Software eine optimale Unterstützung in Berechnung und Vergleich der Pauschalierung nach § 17 EStG.
Details zu der Programmfunktion finden Sie in der Hilfedoku
Pauschalierungsvergleich.
Die Datenübernahme aus dem Pauschalierungsvergleich muss über den Menüpunkt "Gastgewerbepauschalierung laden" im gelben Menü unter "Steuererklärung" ausgelöst werden. Weiters wird die Funktion auch gestartet, wenn die Gewinnermittlungsart "Gastgewerbepauschalierung“ manuell ausgewählt wird.
In einem Dialog ist dann die Pauschalierungsvariante auszuwählen.
Vorgeschlagen wird die Variante "Einnahmen-/Ausgaben-Rechner". Bei dieser Variante wird die Bilanzdatenübernahme aus der Auswertung durchgeführt. Die Betragsquelle bleibt "BIL".

Bei allen anderen Varianten werden die Daten aus dem Pauschalierungsvergleich übernommen.
Dabei wird die Summe der Pauschalen der Kennzahl 9230 "Übrige und/oder pauschale Aufwendungen/Betriebsausgaben..." hinzugerechnet. Der Rest wird so wie im Pauschalierungsrechner dargestellt übernommen.
Der Dialog für die Gastgewerbepauschalierungsvarianten wird auch beim Setzen der Checkbox "Gastgewerbepauschalierung" im Formular aufgerufen, falls eine Pauschalierungsberechnung im Steuernavigator durchgeführt wurde.
Die übernommenen Werte erhalten die Betragsquellenanzeige "GaP" und sind schreibgeschützt.
Beim Wechsel auf die Checkbox "Vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gem. § 4(3)" im Formular wird wieder die Übernahme aus der Bilanzauswertung ausgelöst.
Die Übernahme der Daten aus der Gastropauschalierung erfolgt nicht automatisch beim Einstieg in die Erklärung wie bei der Bilanzdatenübernahme.
Grund: Bei der Übernahme der Gastropauschalierung muss die Variante vorher abgefragt werden. Wenn nachträglich noch gebucht wird und dadurch eine andere Variante günstiger wäre, so müsste erneut abgefragt werden.
Erfahrungsgemäß entstehen ungewöhnlich hohe Rundungsdifferenzen in der Berechnung der Gesellschafteranteile bzw. Gewinnanteile, wenn es sich um eine unterjährige Betriebsgründung handelt.
In diesem Fall werden die Beteiligungsverhältnisse korrekt mit Beginn der Betriebsgründung erfasst. Es wurde aber verabsäumt, das Betriebsgründungsdatum am Kundenstamm und in Folge am Formular zu erfassen.
Feld "Betriebsgründung" im Kundenstamm:

Feld "WJ Beginn" im Formular, hier als Beispiel in der Erklärung E6a:

Sollte am Formular das falsche Beginndatum angezeigt werden, dann kann die Beilage entweder gelöscht und neu zugeordnet werden (dann erfolgt die neuerliche Abfrage- bzw. Eingabemöglichkeit nach dem Datum) oder Sie wählen im Steuernavigator den Punkt Steuererklärungen im Ordner Steuererklärungen und bearbeiten die Beilage E6a.

Die Firma und Fibu müssen kurzfristig entfernt, das Datum geändert und im Anschluss gespeichert werden. Danach die Beilage nochmals bearbeiten und Firma und Fibu wieder hinterlegen.
Sind die Gewinne den Gesellschaftern abweichend zum Beteiligungsverhältnis zuzuordnen, dann rufen Sie mit F8 die Gesellschafterverwaltung auf.
Am Bildschirm von der E6b werden die Werte nicht in den Spalten der einzelnen Gesellschafter angezeigt. Die Werte sind am Formularausdruck ersichtlich.
Sind keine abweichenden Aufteilungen notwendig, können die Werte in der Summenspalte in der E6b an die Finanz übermittelt werden.
Die Gewinnaufteilung findet nach den gemeldeten Beteiligungsverhältnissen statt.
Standardmäßig wird der Wert in der Kennzahl 9292 in der Körperschaftssteuererklärung (K1) automatisch durch die KöSt-Rückstellung aktualisiert.
Möchten Sie den Wert händisch in das Feld der Kennzahl 9292 eintragen, müssen Sie am Reiter Berechnungsangaben im Bereich der Berechnungseinstellungen das Feld Berechnung "aufgrund des endgültigen Gewinnes lt. Formular" wählen.
Somit wird das Feld zur Kennzahl 9292 geleert und beschreibbar. Der eingegebene Wert wird in der Mehr-/Weniger-Rechnung mitangedruckt und mitberechnet.
Im Fenster der KöSt-Rückstellungsberechnung gibt es die Möglichkeit, die Rundung einzustellen.

Diese Einstellung kann auch in den BILANZ Parametern zentral für alle Kunden hinterlegt werden.
Sind für den Klienten mehrere Ka1 zu erfassen, dann erstellen Sie bitte mehrere Modelle des Formulars.
Dazu rufen Sie das Formular auf und geben bei der Modellnummer einfach die nächste höhere Nummer (hier: 2) ein.