Mit diesem Menüpunkt können Sie die Kammerumlage berechnen lassen. Die berechnete Kammerumlage wird automatisch am U31 ausgewiesen.
Hinweis | Kommt es zu unterschiedlichen Werten bei dem Ausdruck der Kammerumlage zum Ausdruck Steuernachweis, gibt es folgenden Grund: Beim Ausdruck der KU-Berechnung werden die einzelnen Buchungen in der Buchhaltung für die Berechnung herangezogen. Im Gegensatz zum Ausdruck Steuernachweis, werden die UVA-Werte herangezogen. D. h. wurde in der Buchhaltung noch etwas nachgebucht und die UVA nicht erneut berechnet, so weichen die Werte ab.
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In den FIBU-Stammdaten muss das Feld "Kammerumlage" auf "Ja" gesetzt und die Umsatzgrenze von € 150.000,00 erreicht sein.
Bei der Berechnung der Umsatzgrenze werden nicht alle Steuercodes berücksichtigt (z. B. Steuercode 77 Sonstige Leistungen werden nicht in die Umsatzgrenze gerechnet). Eine genauere Übersicht finden Sie unter Stammdaten → Buchungseinstellungen → Steuercodes. In der Spalte "KU-KZ" ist ersichtlich, welche Steuercodes in die Umsatzgrenze fließen:
Die Umsatzgrenze setzt sich zusammen aus:
- der dem Kammermitglied in Rechnung gestellten Umsatzsteuer,
- der vom Kammermitglied geschuldeten Einfuhrumsatzsteuer,
- der vom Kammermitglied geschuldeten Erwerbssteuer,
- jener Umsatzschuld, die aufgrund der an das Kammermitglied für dessen Unternehmen von anderen Unternehmen erbrachten Leistungen auf diesen übergegangen ist (Reverse Charge),
- minus der Umsatzsteuer, die auf einen Eigenverbrauch entfällt.
Die Berechnung erfolgt aufgrund der gebuchten Vorsteuern.
Bemessung
Ab 1.1.2024 gibt es neue Hebesetze:
Hebesatz 1:
Bis 2023: 0,29 %
Ab 2024: 0,28 %
Hebesatz 2:
Bis 2023: 0,2755 %
Ab 2024: 0,2660 %
Hebesatz 3:
Bis 2023: 0,2552 %
Ab 2024: 0,2464 %
Die Umsatzsteuer auf Investitionen, die nach Bilanzsteuerrecht als Anlagevermögen zu qualifizieren sind (daher wohl auch sog. "geringwertige Wirtschaftsgüter" gemäß § 13 EStG), wird aus der Bemessungsgrundlage für die KU1 ausgeschieden. Diese Regelung umfasst das gesamte ertragsteuerliche Anlagevermögen, dh sowohl neuwertige als auch gebrauchte Wirtschaftsgüter.
Berechnung (degressiver Staffeltarif)
Für Unternehmen, welche ein relativ hohes Vorsteuervolumen aufweisen, wird ab 1.1.2019 ein degressiver Staffeltarif wirksam.
Alle Beträge bis 3 Mio. Bemessung werden mit 0,28 % gerechnet
Alle Beträge über 3 Mio. bis 32,5 Mio. Bemessung werden mit 0,2660 % gerechnet
Alle Beträge ab 32,5 Mio. Bemessung werden mit 0,2464 % gerechnet.
Die Steuer wird degressiv berechnet.
Beispiel | 1. Quartal 2 Mio. EUR- Die KU wird von 2 Mio. mit 0,28 % gerechnet. 2. Quartal in Summe 3,5 Mio. vom 1.-2. Quartal. Im 2. Quartal sind es somit 1,5 Mio. EUR. Dabei wird 1 Mio mit 0,28 % berechnet damit die 3 Mio. aus der ersten "Staffel" ausgeschöpft werden und EUR 500.000 mit 0,2660 %.
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Achtung! | Die VSt der Kontoklasse 0 wird ab 1.1.2019 NICHT in die Kammerumlage Bemessung gerechnet. Ist dies doch erwünscht, muss das Feld "Kontoklasse 0 in KU am FIBU-Stamm auf "Ja" gesetzt werden.
Dies betrifft auch die VSt aus geringwirtschaftlichen Wirtschaftsgüter in der Klasse 0. Werden diese noch in der Klasse 7 gebucht, so müssen Sie (wenn es gewünscht wird) am Kontostamm im Feld "KU-Code" direkt das Konto aus der KU-Berechnung nehmen:
Bei Anzahlungen, welche die Klasse 0 betreffen, steht in der Buchungszeile das Kennzeichen "Klasse 0 nicht in KU" zur Verfügung. Werden Anzahlungen ohne Auszifferung und ohne Iststeuer gebucht, kann man dieses Feld manuell setzen. Bei Anzahlungen mit Auszifferung wird bei der AZ-Automatik das Feld automatisch gesetzt (abhängig von den Konten der ausgezifferten Rechnung). Dieses Feld gibt es nur bei Land Österreich.
Wird dieses gesetzt, wird die Anzahlung nicht in der KU berücksichtigt. Dieses Feld ist nur bei Anzahlungsbuchungen auf Personenkonten aktiv. Solch markierte Buchungen werden in der KU nur abgezogen, wenn im Stamm das Feld "Kontoklasse 0 nicht in KU" gesetzt ist (Standard ab 1.1.2019).
Buchung mit Kennzeichen:
Ausweis in der Kammerumlage:
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Hinweis | In den Steuercodes FIBU → Stammdaten → Buchungseinstellungen → Steuercodes gibt es eine eigene Spalte, die pro Steuercode informiert, wie sich dieser bei der Kammerumlagenberechnung verhält.
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Beispiel ab 2019 ohne Anlagen (Standard)
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Die Vorsteuer der Anlagen werden aus der Bemessung gesondert je Konto abgezogen.
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Sollen bestimmte Konten nicht in der Kammerumlagenberechnung berücksichtigt werden, so können diese in den Stammdaten am Feld
KU-Code und
KU-Prozent hinterlegt werden. Näheres entnehmen Sie bitte der Dokumentation Stammdaten Konten.
Hinweis | Bei Buchhaltungen aus der BMD 5.5. kommt es häufig vor, dass z. B. bei Wirten, auf Tageslosung-Sammelerlöskonten gebucht wurde. Diese Tageslosungen wurden am Ende des Monats auf die richtigen Erlöskonten umgebucht. In diesem Fall muss in der NTCS das Tageslosung-Sammelerlöskonto im Feld "KU-Code" gekennzeichnet werden - "Konto NICHT in Umsatzgrenze", damit die Umsatzgrenze richtig berechnet werden kann.
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Beim erstmaligen Start wird im Feld "Ausdruck" automatisch der Ausdruck "305 Kammerumlagenberechnung" vorgeschlagen. Es kann eingestellt werden, ob die Berechnung für das jeweilige Quartal oder für das gesamte Jahr gestartet werden soll. Weiters ist es möglich, die Kammerumlage mit oder ohne Bilanzbuchungen zu drucken und den Druck ins Excel zu exportieren.
Hinweis | Die Kammerumlage wird pro Quartal ausgedruckt. Wird der Umsatz im 1., 2. oder 3. Quartal nicht erreicht, werden in dem Quartal, in dem die Umsatzgrenze dann erreicht wird, alle Quartale mit einer Gesamtsumme angedruckt. Die automatisch errechnete Kammerumlage auf dem U31 wird automatisch nach der Dateierstellung der Selbstbemessung in die Klientenzahlungen geschrieben. Bei einer deutschen Installation kann es sein, dass die Abgabenarten manuell importiert werden müssen, sollte die Kammerumlage nicht automatisch auf dem U31 aufscheinen.
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Firma
Eingabe der Firma für die der Ausdruck erstellt werden soll.
FIBU
Eingabe der FIBU für die der Ausdruck erstellt werden soll.
Ausdruck
Im Feld Ausdruck kann gewählt werden, wie die Auswertung aufgebaut sein soll. Standardausdrucke sind vorhanden, neue Ausdrucke können im Auswertungsdesigner angelegt werden.
Sortierung
Wird keine Sortierung ausgewählt, wird die Standardsortierung des Ausdrucks verwendet. Es kann aber auch eine abweichende Sortierung ausgewählt werden. Sortierungen können ebenfalls im Auswertungsdesigner angelegt und bearbeitet werden.
Datum
Auswahl der Steuergruppe.
Land
Das Land wird aus dem am Firmenstamm oder auf der Filiale hinterlegten Land ermittelt und vorgeschlagen.
Filiale
Die Kammerumlage kann nicht nach Filiale getrennt gedruckt werden.
Währung
Als Vorschlag wird hier die Währung des am Firmenstamm eingetragenen Landes angezeigt. Bei Ausdruck nach Filiale kann zwischen der Währung des Filiallandes und der Grundwährung gewählt werden.
Periode
Die Periode, für die der Ausdruck erstellt werden soll, kann ausgewählt werden. Zur Auswahl steht 1. Quartal, 2. Quartal, 3. Quartal, 4. Quartal und Jahr.