Dieses Dokument betrifft

Deutschland.
Jahresabschlüsse für Wirtschaftsjahre bis Beginn 31.12.2021 müssen beim Bundesanzeiger offengelegt werden.
Jahresabschlüsse für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen, müssen nach einer gesetzlichen Änderung (DiRUG) beim Unternehemsregister offengelegt werden.
Zum elektronischen Jahresabschluss für den Bundesanzeiger bzw. dem Unternehmensregister gelangen Sie über das Bilanzprojekt im Punkt "Vorbereitung elektronische Übermittlung (E-Bilanz, Unternehmensregister)".
Unter einem eigenen Punkt für Unternehmensregister finden Sie folgende Möglichkeiten:
- Unternehmensregister
Mit dieser Tätigkeit kann für alle Größenklassen (Kleinstkapitalgesellschaft, kleine, mittelgroße und große Gesellschaften) die Offenlegung beim Bundesanzeiger bzw. dem Unternehmensregister erstellt werden.
- Unternehmensregister (GuV mit Rohergebnis)
Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1, 2) dürfen die Posten § 275 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 oder Abs. 3 Nr. 1 bis 3 und 6 zu einem Posten unter der Bezeichnung "Rohergebnis" zusammenfassen. Mit dieser Offenlegungsvariante wird die GuV entsprechend dargestellt.
- Unternehmensregister (Konzern)
Sowohl die Fensterbezeichnung als auch die Funktionsnamen im Menü bzw. die dazugehörigen Reiter werden an den Konzern angepasst.
- Unternehmensregister (Eröffnungsbilanz)
Die Reiter werden je nach Größenklasse des Unternehmens angepasst.

Sollten diese Tätigkeiten in Ihren Projektvorlagen nicht vorhanden sein, können die
Projektvorlagen angepasst werden.
Je nach Größenklasse des Unternehmens (lt. Kunden- bzw. Firmenstammdaten) wird ein Fenster mit entsprechendem Inhalt gestartet. Das Fenster beinhaltet dabei je nach Größenklasse folgende Reiter:
Kleinstkapitalgesellschaften
- Allgemeine Informationen
- Bilanz
- Angaben unter der Bilanz
- Anhang
- Bemerkungen
Kleine Kapitalgesellschaften
- Allgemeine Informationen
- Bilanz
- Anhang
- Bemerkungen
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaft
- Allgemeine Informationen
- Bilanz
- GuV
- Anhang
- Lagebericht
- Andere Berichtsbestandteile
- Bemerkungen
Für den Fall, dass für mittelgroße bzw. große Kapitalgesellschaften über die Tätigkeit "Unternehmensregister (Konzern)" eine Konzernbilanz offengelegt wird, werden die Bezeichnungen der Reiter entsprechend angepasst. Mehr dazu erfahren Sie im Kapitel
Übermittlung von Konzernen.
Im nächsten Kapitel werden die einzelnen Reiter ausführlicher beschrieben.
Nach dem Start der Tätigkeit "Unternehmensregister" werden Ihnen entsprechende Reiter angezeigt. Gehen Sie diese durch, kontrollieren Sie vorhandene Werte und ergänzen Sie weitere Informationen, die für die Offenlegung relevant sind. Die möglichen Reiter werden nun detailliert beschrieben.
In diesem Fenster werden die allgemeinen Informationen des einreichenden Unternehmens dargestellt.
Soweit als möglich werden die Daten automatisch aus den Firmenstammdaten übernommen. Zusätzlich lassen sich die Felder mit Doppelklick, mit dem Button "Bearbeiten" oder alternativ mit F6 bearbeiten.
Hinweis
| Manuell bearbeitete Felder werden in kursiver Schrift dargestellt. Diese können nachträglich entweder einzeln oder gesamt auf den Programmvorschlag zurückgestellt werden: - Einzeln: Mit rechter Maustaste in die Zeile klicken und Funktion "Zeile zurücksetzen" verwenden.

- Gesamt: Im Menü unter "Jahresabschluss" die Funktion "Alle Daten zurücksetzen" verwenden.

|
Im Reiter "Bilanz" werden die Bilanzpositionen dargestellt:
Die Summen werden automatisch geprüft und mittels Ampelsystem grafisch dargestellt:

Grünes Häkchen: Alles OK

Gelbes Rufzeichen: Fehler in Detailsumme - Einreichung ist dennoch möglich

Rotes X: Gravierender Fehler - Einreichung ist nicht möglich
Im rechten Teil des Fensters wird eine genaue Fehlerbeschreibung angezeigt:
Ob die Davon-Posten für Fristigkeiten angezeigt und übermittelt werden sollen, können Sie im Menü unter "Jahresabschluss" mit der Funktion "Davon-Posten für Fristigkeiten" steuern:
Die Davon-Posten für Fristigkeiten werden angezeigt:
Ob die davon-Posten für Bilanzgewinn/-verlust angezeigt und übermittelt werden sollen, können Sie im Menü unter" Jahresabschluss" mit der Funktion "Davon-Posten für Bilanzgewinn/-verlust" steuern:
Die Davon-Posten für Bilanzgewinn/-verlust werden angezeigt:
Der Reiter "Angaben unter der Bilanz" wird lediglich bei der Größenklasse Kleinstkapitalgesellschaft eingeblendet. Der Inhalt wird in zwei Gruppen unterteilt:
- Angaben unter der Bilanz
Hier finden Sie eine Reihe von Infopunkten mit weiteren untergeordneten Infopunkten zu Angaben nach § 264 Abs. 1a HGB und Haftungsverhältnisse / Eventualverbindlichkeiten. Werte, die vom Programm ermittelt werden können, werden übernommen (zu erkennen an der grünen Schriftweise, zusätzlich mit einem Häkchen im grünen Punkt gekennzeichnet
). Mit einem Doppelklick können Sie diese Angaben bzw. weitere über die Spalte "Wert" eingeben bzw. ergänzen.
- Weitere Angaben unter der Bilanz im Sinne des §264 Abs. 1 Satz 5 HGB
Hier finden Sie eine weitere Reihe von Berichten, die der Offenlegung hinzugefügt werden können. Bei allen Berichtsarten kann im rechten Fensterbereich entweder ein Text manuell erfasst (bzw. reinkopiert werden) oder über die Funktion "Bericht laden" einen im Programm erfassten Bericht übernehmen.
Im Reiter "GuV" werden die Positionen der Gewinn- und Verlustrechung dargestellt:
Die Summen werden automatisch geprüft und durch ein Ampelsystem grafisch dargestellt:

Häkchen in grünem Kreis: Alles OK

Rufzeichen in gelbem Kreis: Fehler in Detailsumme – Einreichung ist dennoch möglich

x in rotem Kreis: Gravierender Fehler – Einreichung ist nicht möglich
Im rechten Teil des Fensters wird eine genaue Fehlerbeschreibung angezeigt.
Im Reiter "Anhang" können Sie wahlweise den Anhang manuell erstellen oder aus einem bestehenden Bilanzbericht einfügen.
Um einen bestehenden Bilanzbericht in den Anhang übernehmen zu können, klicken Sie mit der rechten Maustaste in das Textfeld im rechten Fensterbereich und wählen die Funktion "Bericht laden".
Es öffnet sich anschließend ein Fenster "Bericht suchen". Hier wählen bzw. suchen Sie Ihren Bericht (z. B. Anhang) im Fensterbereich "Bericht". Im Fensterbereich "Vorschau" sehen Sie auch den Inhalt des von Ihnen gewählten Berichts. Nachdem Sie den Bericht markiert haben, können Sie die Auswahl mit "Übernehmen" bestätigen.
Im Reiter "Lagebericht" können Sie wahlweise den Lagebericht manuell erstellen oder aus einem bestehenden Bilanzbericht einfügen.
Um einen bestehenden Bilanzbericht in den Lagebericht übernehmen zu können, klicken Sie mit der rechten Maustaste in das Textfeld im rechten Fensterbereich und wählen die Funktion "Bericht laden".
Es öffnet sich anschließend ein Fenster "Bericht suchen". Hier wählen bzw. suchen Sie Ihren Bericht (z. B. Lagebericht) im Fensterbereich "Bericht". Im Fensterbereich "Vorschau" sehen Sie auch den Inhalt des von Ihnen gewählten Berichts. Nachdem Sie den Bericht markiert haben, können Sie die Auswahl mit "Übernehmen" bestätigen.
Im Reiter "Andere Berichtsbestandteile" können Sie wahlweise weitere Berichte manuell erstellen oder aus einem bestehenden Bilanzbericht einfügen.
Folgende Berichte stehen zur Auswahl:
- Bericht des Aufsichtsrats
- Corporate Governance
- Corporate Governance Erklärung
- Einladung / TO Hauptversammlung
- Beschlüsse
- Erklärung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 und § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB
- Erklärung zur Unternehmensführung
- Nicht finanzieller Bericht
- Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit
- sonstige Berichtsbestandteile
Bei allen Berichtsarten kann im rechten Fensterbereich entweder ein Text manuell erfasst (bzw. hineinkopiert werden) oder über die Funktion "Bericht laden" einen im Programm erfassten Bericht übernehmen.
Im Reiter "Bemerkungen" finden Sie eine Reihe weiterer Informationen, die der Offenlegung hinzugefügt werden können. Zum Teil werden diese Informationen übernommen (z. B. Zahlen wie Bilanzsumme, Umsatzerlöse, Anzahl der Mitarbeiter). Alle Zeilen können mit einem Doppelklick in der Spalte "Wert" bearbeitet bzw. manuell ergänzt/verändert werden.
Folgende Zeilen sind im Reiter "Bemerkungen" zu finden:
- Bilanzsumme
- Bilanzsumme Vorjahr
- Umsatzerlöse
- Umsatzerlöse Vorjahr
- Anzahl der Mitarbeiter
- Anzahl der Mitarbeiter Vorjahr
- Bemerkungen
- Veröffentlichungsdatum bei Berichtigung
- Auftragsnummer bei Berichtigung
- Veröffentlichungstyp
- Art der Gesellschaft
Sobald Sie den Anhang erstellt haben, können Sie die Elektronische Bilanz erzeugen und an den Bundesanzeiger bzw. an das Unternehmensregister senden. Folgende Schritte sind dazu nötig:
Schritt 1: XBRL-Datei erzeugen
Zum Erzeugen der Datei nutzen Sie die dafür vorgesehene Funktion "XBRL erzeugen" oder verwenden Sie alternativ die Funktionstaste F8.

Schritt 2: Erfassung des Planabgabedatums
Sobald die Datei erzeugt worden ist, öffnet sich im Anschluss ein kleines Fenster "Planabgabedatum". Geben Sie ein Datum ein bzw. wählen Sie hier ein Datum, an dem voraussichtlich beim Bundesanzeiger bzw. Unternehmensregister offengelegt werden soll und bestätigen Sie die Eingabe mit "Ok".

Schritt 3: E-Government-ZentraleEs folgt eine Meldung, dass die XBRL-Datei erfolgreich erstellt wurde
→ mit "Weiter zur Freigabe" kommen Sie zum Reiter "Details" der E-Government-Zentrale.

Zeitgleich öffnet sich im Hintergrund der Meldung ein dazugehöriger Ausdruck der Offenlegung.
Die erstellten Dateien scheinen in der Liste "Details" mit folgenden Abkürzungen (Spalte "KurzBez") auf:
- UReg: Wenn in Firmenstammdaten Größenklasse "klein", "mittelgroß" oder "groß" eingestellt ist
- UReg-K: Wenn in Firmenstammdaten Größenklasse "Kleinstkapitalgesellschaft" eingestellt ist
- UReg-Konz: Wenn die Übermittlung als Konzernbilanz erfolgt (unabhängig von Größenklasse)
Schritt 4: Freigabe und Paketerstellung
Im nächsten Schritt gehört die XBRL-Datei, die unter "Einträge" aufscheint, freigegeben und paketiert. Verwenden Sie dazu zuerst die Funktion "Freigeben" und anschließend "Paket erstellen".

Nach der Paketerstellung erscheint eine letzte Abfrage bezüglich Übermittlung. Zur Auswahl stehen folgende Möglichkeiten:
- Pakete senden: Klicken Sie auf "Pakete senden", wenn die Webservice-Zugangsdaten hinterlegt sind und Sie die Pakete direkt versenden möchten.
- Paketliste öffnen: Wählen Sie "Paketliste öffnen", um die Pakete manuell hochzuladen.

Für die Einreichung werden grundsätzlich die Firmenstammdaten des jeweiligen Firmenjahres herangezogen. Im Bilanzprojekt wurden Sie bereits in den Vorbereitungsarbeiten zur Kontrolle der Firmenstammdaten aufgefordert. Idealerweise hinterlegen Sie aber diese Stammdaten auch in den Mandantenstammdaten des CRM-Pakets, da in der Regel ein Update in die Firmenstammdaten des jeweils aktuellen Jahres eingestellt ist.
Neben Name und Adresse sind für die Einreichung beim Bundesanzeiger die folgenden Felder besonders bedeutsam:
Handelsregister | | Wählen Sie hier das für den Mandanten benötigte Firmenbuchgericht (Österreich), Handelsregister (Deutschland) bzw. Handelsregisteramt (Schweiz) aus.
Dazu kann das Feld im Zuge des Updates von Person auf Firma auf die zugehörige eigene Firma oder Mandantenfirma weitergeschrieben werden (jedoch nur auf der Hauptgerichtszuordnung am Reiter "Allgemein").
Besonderheiten dieses Feldes in Deutschland
Besonderheiten dieses Feldes in der Bilanz Die Nummer ist für die elektronische Einreichung der Bilanz zwingend erforderlich.
Besonderheiten dieses Feldes im CRM |
Handelsregisternummer | | Hinterlegen Sie hier die Firmenbuchnummer (Österreich) bzw. Handelsregisternummer (Deutschland) des Mandanten.
Dublettenprüfung: Bei der manuellen Neuanlage/Änderung von Kunden erfolgt bei der Eingabe der Firmenbuchnummer eine automatische Dublettenprüfung. Wird die eingegebene Nummer bei einem anderen Kunden gefunden, werden Sie in einer entsprechenden Meldung darauf hingewiesen. Es werden sowohl aktive als auch inaktive Kunden der jeweiligen Firma/Firmengruppe geprüft.
Besonderheiten dieses Feldes in der Bilanz Die Nummer ist für die elektronische Einreichung der Bilanz zwingend erforderlich.
Dazu kann das Feld im Zuge des Updates von Person auf Firma auf die zugehörige eigene Firma oder Mandantenfirma weitergeschrieben werden (jedoch nur auf der Hauptgerichtszuordnung am Reiter "Allgemein").
Besonderheiten dieses Feldes im CRM
Besonderheiten dieses Feldes in ÖsterreichIn Österreich besteht die Firmenbuchnummer aus Ziffern und einem Prüfbuchstaben. Beispielsweise muss die Nummer "FN160968x" OHNE die Buchstaben "FN" eingegeben werden.
Besonderheiten dieses Feldes in DeutschlandDie deutsche Handelsregisternummer muss immer mit der Kennung HRA bzw. HRB eingegeben werden. Diese Kennung ist für die Einteilung in Abteilung A (Einzelunternehmen, Personengesellschaften, und rechtsfähige wirtschaftliche Vereine) bzw. Abteilung B (Kapitalgesellschaften) erforderlich. (z. B. HRB 43358 oder HRA 97546). Ist am Kunden das Land "Deutschland" hinterlegt, gleichzeitig das Feld "Registerart" leer bzw. mit der Ausprägung "Handelsregister" befüllt und wird eine Handelsregisternummer ohne Kennung eingegeben, wird die Kennung automatisch ergänzt. Die Unterscheidung zwischen "HRA" und "HRB" erfolgt anhand der hinterlegten Rechtsform.
Besonderheiten dieses Feldes in der SchweizIn der Schweizer Rechtsversion heißt dieses Feld "Handelsregisternummer" und wird über das Feld "UnternehmensID-Schweiz" gewartet! Es erfolgt ein automatisches Update in die Felder "Handelsregisternummer" und "Mehrwertsteuernummer". Details lesen Sie unter UnternehmensID-Schweiz. |
| Für die korrekte Hinterlegung eines deutschen Handelsgerichtes ist auch die Hinterlegung der Registerart und des Registrierungsdatums erforderlich.
Ausprägungen: 0 - leer 1 - Handelsregister 2 - Vereinsregister 3 - Genossenschaftsregister 4 - Partnerschaftsregister 5 - Gesellschaftsregister Dazu kann das Feld im Zuge des Updates von Person auf Firma auf die zugehörige eigene Firma oder Mandantenfirma weitergeschrieben werden (jedoch nur auf der Hauptgerichtszuordnung am Reiter "Allgemein"). |
| Registrierungsdatum | Im Zusammenhang mit der Hinterlegung eines deutschen Handelsgerichtes erforderliches Registrierungsdatum in Bezug auf das Feld Registerart.
Dazu kann das Feld kann im Zuge des Updates von Person auf Firma auf die zugehörige eigene Firma oder Mandantenfirma weitergeschrieben werden. (jedoch nur auf der Hauptgerichtszuordnung am Reiter "Allgemein") |
| Publizitätspflicht | Relevanz für Firmenbuch in Deutschland  . Ist für den Kunden eine "Offenlegung" oder eine "Hinterlegung" (Hinterlegung i.d.R. bei Kleinstunternehmen → siehe Feld Größenklasse) erforderlich?
Besonderheiten zum Feldverhalten  Wenn bei einem Kunden mit Land "Deutschland" das Feld Größenklasse mit dem Wert "Kleinstkapitalgesellschaft" befüllt wird, wird das Feld "Publizitätspflicht" automatisch auf "Hinterlegung" gesetzt, bei allen anderen Gesellschaftsgrößen auf "Offenlegung".
Besonderheiten im Paket BILANZ Enthält das Feld bei einer  Deutschen Firmenbucheinreichung einen Wert, wird dieser ermittelt. Sonst erfolgt dort eine Abfrage, ob "Offenlegung" oder "Hinterlegung". |
| | Kundennummer für die elektronische Offenlegung beim Bundesanzeiger. |
Die eBAnz-Kundennummer kann im Menü für die Einreichung beim Bundesanzeiger bzw. Unternehmensregister mit der Funktion "Mandant prüfen" abgefragt werden.
Existiert noch keine Nummer, erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis:
"In den Kundenstammdaten dieses Mandanten ist noch keine Bundesanzeiger-Kundennummer eingetragen. Gibt es bereits eine Kundennummer oder möchten Sie den Mandanten beim Bundesanzeiger neu anlegen?"
In dieser Meldung stehen Ihnen zusätzlich weitere Funktionen zur Verfügung:
- Nummer erfassen
Mit dieser Funktion öffnet sich ein kleines Fenster, indem die Bundesanzeiger-Nummer direkt eingegeben werden kann.

- Mandant anlegen
Mit dieser Funktion wird beim Bundesanzeiger für Ihren Kunden ein Mandant angelegt. Die damit erstellte eBAnz-Kundenummer wird automatisch bei Ihrem Mandanten in den Stammdaten hinterlegt.
Voraussetzung für die erfolgreiche Anlage ist eine bereits vorhandene Handelsregisternummer in den Firmenstammdaten. Sollte das noch nicht der Fall sein, erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis:
"Die Handelsregisternummer in den Firmenstammdaten fehlt, der Mandant kann nicht automatisch angelegt werden. Prüfen Sie die Firmenstammdaten"

Ist die Handelsregisternummer nur numerisch erfasst (ohne Buchstaben HRA bzw. HRB), versucht das Programm, die Ergänzung aufgrund der Rechtsform zu ermitteln. Fehlt jedoch die Rechtsform in den Firmenstammdaten, erhalten Sie folgenden Hinweis:
"Die Handelsregisterart des Mandanten (A oder B) konnte weder aus der Handelsregisternummer im Firmenstamm noch aus der Rechtsform ermittelt werden. Prüfen Sie bitte die Firmenstammdaten."

Wurde im Fall einer Kapitalgesellschaft in den Firmenstammdaten zwar die Rechtsform eingetragen, aber ohne die Definition der Größenklasse im gleichnamigen Feld "Größenklasse", erhalten Sie beim Start der Tätigkeit folgenden Hinweis:
"Erfassen Sie in den Firmenstammdaten die Größenklasse des Unternehmens, damit diese Funktion ausgeführt werden kann."

Enthält bei einer Kleinstkapitalgesellschaft (lt. Firmenstamm) das Feld "Publizitätspflicht" im Firmenstamm einen Wert, wird dieser ermittelt und dementsprechend eine Offenlegung oder Hinterlegung durchgeführt. Ist das Feld leer, erfolgt bei "XBRL erzeugen" eine Abfrage, ob eine "Offenlegung" oder "Hinterlegung" erfolgen soll.
Bei der Veröffentlichung wird eine XML-Datei mit der Kurzbezeichnung BAnz erstellt, bei der Hinterlegung eine XML-Datei mit der Kurzbezeichnung BAnz-K für "Kleinstunternehmen".
Soll generell eine Hinterlegung oder Offenlegung erfolgen, kann die Art der Einreichung bereits im Firmenstamm über das Feld "Publizitätspflicht" vordefiniert werden.
Bei den Kleinstunternehmen erhalten Sie beim Erzeugen der XML-Datei folgende Hinweismeldung, sofern die Angaben unter der Bilanz bzw. ein Anhang fehlt:
"In der erstellten Datei sind weder Angaben unter der Bilanz noch ein Anhang enthalten. Prüfen Sie bitte, ob die Angaben zur Unterzeichnung des Jahresabschlusses in Textform gemacht wurden.
Wird kein Anhang erstellt, können die Informationen im Reiter "Angaben unter der Bilanz" als "Weitere Angaben" bzw. "Sonstige Angaben unter der Bilanz" erfasst werden."
Fehlende Angaben können zu einem Bußgeldverfahren nach § 334 HGB führen."
Die Angaben zur Unterzeichnung können Sie über den Reiter "Angaben unter der Bilanz" unter diesen zwei Punkten erfassen, soweit kein Anhang erstellt wird:
- Weitere Angaben unter Bilanz im Sinne des § 264 Abs.1 Satz 5 HGB
- Sonstige Angaben unter der Bilanz nach MicroBilG
Sobald Sie einen der zwei Punkte markieren, kann im rechten Fensterbereich ein individueller Text eingegeben werden. Neben den oben genannten zwei Punkten wird im Anschluss über die Spalte "Wert" mit der Bezeichnung "Text" darauf hingewiesen, dass eine textliche Angabe erfolgt ist.
Sollen Konzernbilanzen offengelegt werden, so wird die dafür vorgesehene Tätigkeit "Unternehmensregister (Konzern)" in der Checkliste gestartet:
Es öffnet sich nun ein Fenster "Konzernabschluss Unternehmensregister". Die weiteren Menüfunktionen sind auf den Konzern ebenfalls angepasst:
Das Fenster unterteilt sich beim Konzernabschluss in folgende Reiter:
- Allgemeine Informationen
- Konzernbilanz
- Konzern-GuV
- Anhang
- Lagebericht
- Andere Berichtsbestandteile
- Bemerkungen
Die Arbeitsweise der einzelnen Bereiche ist ident bzw. wie bereits in der Doku beschrieben.
Nachdem "XBRL erzeugen" durchgeführt wurde, wird eine XML-Datei erstellt, die in der E-Government-Zentrale mit der Kurzbezeichnung UReg-Konz aufscheint.
Die Übermittlung (Freigeben, Paket erstellen und Übermitteln) funktioniert auch für Konzere gleich, wie bereits im
Ablauf beschrieben.
Wurde die XML-Datei bereits erzeugt und auch erfolgreich übermittelt (= Databox Ok), erhalten Sie bei einer weiteren Erzeugung der XML-Datei folgende Abfrage:
"Dieser Jahresabschluss wurde bereits eingereicht und auch angenommen. Was möchten Sie tun?"
Folgend Optionen stehen zur Auswahl:
- Neue Veröffentlichung erstellen
- Berichtigung erstellen
- Ergänzung erstellen
- Abbrechen
Eine Berichtigung oder Ergänzung bezieht sich stets auf dasselbe Wirtschaftsjahr der ursprünglichen Übermittlung. Für eine erfolgreiche Übermittlung einer Berichtigung oder Ergänzung darf daher kein anderes Wirtschaftsjahr als das ursprüngliche gewählt werden.
Bitte beachten Sie ebenfalls, dass im Falle einer Korrektur Einträge in folgenden zwei Feldern zwingend benötigt werden (diese sind unter dem Reiter "Bemerkungen" zu finden):
Wenn diese Angaben fehlen, erhalten Sie eine entsprechende Meldung:
"Dieser Jahresabschluss wird als Berichtigung gesendet. Dafür müssen in den Bemerkungen sowohl das Veröffentlichungsdatum als auch die Auftragsnummer des zu berichtigenden Jahresabschlusses erfasst werden. Erfassen Sie den fehlenden Wert."
Ebenso erhalten Sie nach der Validierung folgende Meldung:
"Es sind Fehler aufgetreten Meldungen aus dem Unternehmensregister-WebService
Validierungsfehler
Pflichtangabe fehlt: Veröffentlichungsdatum der Publikation, die Sie berichtigen oder ergänzen möchten
Pflichtangabe fehlt: Auftragsnummer der Publikation, die Sie berichtigen oder ergänzen möchten"
Hier können die benötigten Werte ermittelt werden:
- Veröffentlichungsdatum:
Möglichkeit 1:
Über die E-Government-Databox können Sie die Bundesanzeiger-Protokolle aufrufen.

Öffnen Sie das jeweilige Protokoll mit einem Doppelklick. Das Datum der Veröffentlichung kann im Bereich "Status" entnommen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Veröffentlichung ggf. einen Tag VOR der Abfrage der Veröffentlichung erfolgt. In unserem Beispiel (siehe Bild) wurde am 13.12. veröffentlicht und am 14.12. erfolgte die Bestätigung der Veröffentlichung.

Möglichkeit 2:
Das Datum der Veröffentlichung kann auch über BAnz/UReg-Abfrage ermittelt werden.
- Auftragsnummer bei Berichtigung:
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie die Auftragsnummer herausfinden können:
Möglichkeit 1:
Sie können die Auftragsnummer der Spalte "Prüfziffer" in der Databox entnehmen, die sich im Fenster "E-Government-Zentrale" befindet.
Nutzen Sie dazu über den Filterbaum (links) den Eintrag "Protokolle", der unter dem Punkt "Bundesanzeiger" bzw. "Unternehmensregister" zu finden ist. Stellen Sie im Bereich "Einträge" die Ansicht auf "Alle" Einträge und suchen Sie den gewünschten Eintrag. Sollte die Spalte "Prüfziffer" nicht sichtbar sein, so kann diese über "Spalte hinzufügen" eingeblendet werden.

Möglichkeit 2:
Alternativ ist die Auftragsnummer auch im Reiter "Pakete" des Fensters "E-Government-Zentrale" in der Spalte "Prüfziffer" zu finden, wobei der führende Buchstabe "T" bzw. "P" bei der Erfassung der Auftragsnummer nicht einzutragen ist. Beachten Sie, dass die Prüfziffer lediglich bis zum Bindestrich relevant ist. Die Ziffern, die sich nach dem Bindestrich befinden, werden ebenfalls nicht benötigt.

Ist der Auftrag jedoch noch nicht veröffentlicht/hingerlegt worden, so funktioniert die Berichtigung bzw. Ergänzung wie folgt:
1. Schritt: Erstellen Sie die XML-Datei für die Offenlegung, ohne die Felder "Veröffentlichungsdatum bei Berichtigung" und "Auftragsnummer bei Berichtigung" zu befüllen.
2. Schritt: Die Datei freigeben, Paket erstellen und aus dem Paket die Datei erzeugen.
3. Schritt: Im Bundesanzeiger muss der Auftrag über die Funktion "Stornieren" zurückgezogen werden.
4. Schritt: Im Stornierungsvorgang müssen Sie die eingereichte Datei löschen und die zuvor neu erstellte XML-Datei laden.
Damit bleibt die Auftragsnummer gleich, die Daten sind nun aktuell.
Die Hinterlegung der Webservice-Zugangsdaten für den Bundesanzeiger bzw. das Unternehmensregister erfolgt in den CRM Parameter. Diese finden Sie unter:

CRM
→ Stammdaten
→ Einstellungen
→ CRM Parameter
Unter dem ersten Punkt CRM können allgemeine oder firmenbezogene Einstellungen ausgewählt werden.
Anschließend finden Sie unter dem Punkt "Zugangsdaten" folgende Parameter zum Einstellen:
- Benutzername Bundesanzeiger WebService
- Passwort Bundesanzeiger WebService
- Vorname für Unternehmensregister-WebService
- Nachname für Unternehmensregister-WebService
- Identifikationskennzeichen für Unternehmensregister-WebService
Hinweis | Für die Nutzung des Webservices ist eine Authentifizierung zwingend per Fax notwendig. Eine entsprechende Faxvorlage finden Sie im Fenster "Jahresabschluss Unternehmensregister" in der Menüleiste unter Bundesanzeiger → Faxvorlage für Webservice-Anmeldung:
Für die Übermittlung beim Unternehmensregister muss sich die übermittelnde Person beim UReg identifizieren. Dabei wird eine ID erstellt, die in Folge zusammen mit Vor- und Nachname der Person beim Webservice mitgesendet werden muss.
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In den
BILANZ Parametern besteht die Möglichkeit, für die Offenlegung via Bundesanzeiger/Unternehmensregister folgende Parameter zu hinterlegen:
| Vorschlag Umfang für Bundesanzeiger | Mit diesem Parameter kann ein Vorschlagswert für den Umfang beim Bundesanzeiger hinterlegt. Dieser wird vom Programm beim Ersteinstieg in einen Mandanten entsprechend vorgeschlagen. Für den Bundesanzeiger ist die BMD Standardeinstellung "Minimal" (ohne Konten) vorgesehen. Folgende Einstellungen sind möglich: Minimal = Keine Konten (Standard) Normal = Nur die benötigten Konten lt. Vorgabe "Kontendetail erwünscht" Maximal = Alle Konten |
| Gebühreneinzug von Bankverbindung des Mandanten | Wird dieser Parameter auf 'Ja' gestellt, fügt das Programm für den Gebühreneinzug primär die Bankverbindung aus dem Firmenstamm des Mandanten in die Übermittlung ein. Ist in den Firmenstammdaten des Mandanten keine Bankverbindung eingetragen, wird als Rückfallsebene die Bankverbindung aus den Steuerberaterstammdaten verwendet. In beiden Fällen wird die normale IBAN verwendet, soferne keine spezielle ERV-Bankverbindung (Felder 430 bzw. 431) hinterlegt ist. |