Grundlegende Informationen zum Buchen finden Sie unter Buchen.
Aufgabe der Forderungsbewertung ist die buchmäßige Berücksichtigung der bereits eingetretenen oder zu erwartenden Forderungsverluste zum Bilanzstichtag.
Im folgenden allgemeinen Teil ist kurz beschrieben, wie Forderungen bezüglich der Bewertung zu unterscheiden sind und welche buchhalterischen Methoden es grundsätzlich gibt. Mit dem NTCS Programm "Forderungswertberichtigung" können jedoch nur Einzelwertberichtigungen berechnet und verbucht werden!
Forderungen sind je nach Einbringlichkeit zu unterteilen in:
- Einwandfreie Forderungen (Erwartung, dass Forderung in voller Höhe beglichen wird.)
- Uneinbringliche Forderungen (Es steht zweifelsfrei fest, dass der Schuldner die Forderung nicht begleicht.)
- Zweifelhafte Forderungen (Zweifel, dass Forderung in voller Höhe beglichen wird, z. B. Insolvenzverfahren eingeleitet.)
Nur bei einer einwandfreien Forderung findet keine Wertberichtigung statt, da man hier von einem sehr geringen Ausfallrisiko ausgeht.
Bei einer uneinbringlichen Forderung steht dagegen schon zweifelsfrei fest, dass diese nicht mehr bezahlt werden wird. In diesem Fall wird die Forderung komplett abgeschrieben. Bei einer uneinbringlichen Forderung muss nicht nur die Forderung an sich korrigiert werden, sondern auch die zugehörige Umsatzsteuer. Die Buchungen müssen manuell im Buchungsprogramm erfasst werden.
Sobald eine Forderung zweifelhaft wird, muss diese nach dem Niederstwertprinzip wertberichtigt werden und es darf keine Umsatzsteuerkorrektur erfolgen.
Die buchhalterischen Bewertungsmethoden:
- Bei der Einzelwertberichtigung wird jede einzelne Forderung für sich allein einer Bewertung unterzogen.
- Mit der Pauschalwertberichtigung lässt sich das allgemeine Ausfallrisiko von Forderungen mit einem pauschalen Prozentsatz abschreiben. Als Berechnungsgrundlage für die Pauschalwertberichtigung der Forderungen werden die Nettobeträge herangezogen. Diesbezügliche Buchungen müssen manuell im Buchungsprogramm erfasst werden.
- Bei der Kombination der Einzel- und Pauschalbewertung von Forderungen werden die als zweifelhaft bzw. uneinbringlich bekannten Forderungen einzeln bewertet. Die Einzelwertberichtigung kann über das NTCS Programm "Forderungswertberichtigung" erfolgen. Für die restlichen Forderungen (Nettobetrag) kann eine pauschale Wertberichtigung gebildet und manuell im Buchungsprogramm gebucht werden.
Einzelwertberichtigung in der NTCS
Zur Berechnung der Einzelwertberichtigung von zweifelhaften Forderungen steht Ihnen in der NTCS das Programm "Forderungswertberichtigung" zur Verfügung.
Die Einzelwertberichtigung stellt einen Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung dar und wirkt sich daher auf die Ertragsteuer (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer) vermindernd aus. Umsatzsteuerlich dürfen jedoch aufgrund der Ungewissheit noch keine Korrekturen vorgenommen werden. Im Gegensatz zur Abschreibung bleibt die Forderung als offen stehen, wird aber in der Bilanz um den Wertberichtigungsbetrag vermindert dargestellt.
Im Folgenden werden die nötigen Vorbereitungen sowie die Erstellung und Verbuchung der Einzelwertberichtigungen in der NTCS beschrieben.
Unter FIBU → Stammdaten→ Weitere Konteneinstellungen → Fixkonten müssen die Konten für die Forderungswertberichtigung hinterlegt werden.
Für Neuanlage drücken Sie bitte die F5 Taste oder die Schaltfläche

"Neu" und wählen Sie anschließend den Kontotyp und das Buch-Konto. Die restlichen Felder bleiben frei. Sie benötigen für die Forderungsbewertung pro Kontotyp ein Fixkonto, das Sie jeweils im Feld "Buch-Konto" hinterlegen.
Im Feld "Kontotyp" müssen für die drei folgenden Einträge Konten hinterlegt werden:
- Zuweisung Forderungswertberichtigung
- Forderungswertberichtigung
- Auflösung Forderungswertberichtigung
Übernehmen Sie im Feld "Buch-Konto" das jeweilige Konto aus dem Standardkontenrahmen oder legen Sie es in den Kontostammdaten manuell an.
Hinweis | Die Forderungswertberichtigungskonten müssen sowohl im aktuellen Jahr (aus dem die Berechnung gestartet wird) als auch im Vorjahr (in das verbucht wird) angelegt sein. Werden für die Kundenkreise unterschiedliche Forderungswertberichtigungskonten verwendet, so muss zusätzlich trotzdem ein Forderungswertberichtigungskonto ohne Kreishinterlegung (neutral) hinterlegt werden.
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Möchten Sie die Forderungswertberichtigung nach Kontenkreisen getrennt verbuchen, ist es notwendig, pro Kontenkreis ein eigenes Konto für die Verbuchung in den Fixkonten zu hinterlegen. Erfassen Sie dazu bei der Hinterlegung der Forderungswertberichtigungskonten in den Fixkonten im Feld "Kontenkreis" den jeweiligen Kontenkreis.
Der Einstieg erfolgt im Paket FIBU → Buchen und Vorerfassungen → Forderungswertberichtigung.
Dieses Fenster verfügt über ein flexibles Layout und kann sowohl fixe als auch optionale Bereiche enthalten. In manchen Fenstern sind im Standard nicht alle möglichen Bereiche eingeblendet.
Die Feldauswahl

können Sie bei Bedarf mittels rechter Maustaste oder rechts oben über die weiteren Funktionen

oder mit der Tastenkombination Strg + F9 aufrufen und bearbeiten.
Die Forderungswertberichtigung wird immer mit der aktuellen Fibu (also mit dem höchsten Jahr) gestartet.
Existieren in einer Firma Fibus mit verschiedenen Unternummern, dann kann je Fibu (Unternummer) das höchste Jahr ausgewählt werden.
Der Zeitpunkt der Bewertung wird ausschließlich über den Stichtag geregelt. Nach Eingabe des Stichtages werden die offenen Posten eingelesen. Es wird immer der aktuelle OP-Stand eingelesen (nicht der zum Stichtag).
Standardmäßig angezeigt werden alle offenen Posten, die zum Stichtag mehr als 3 Monate über dem Fälligkeitsdatum gelegen sind und immer noch offen sind.
In der Spalte "OP-Betrag netto" wird der Nettobetrag berechnet, wenn auf der Buchung ein entsprechender Steuercode bzw. Prozentsatz erfasst worden ist.
Hinweis | Die Anzahl der Monate bzw. ob für die Berechnung das Fälligkeitsdatum oder das Belegdatum verwendet wird, kann in den Parametern hinterlegt bzw. geändert werden.
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Ist am Reiter "FIBU-Konto" beim Personenkonto eine Sperre im Feld "WB-Sperre" gesetzt worden, werden die betroffenen Positionen kursiv in der Übersicht der Forderungswertberichtigung angezeigt, und es kann kein Prozentsatz erfasst werden. Die Sperre für einzelne Buchungen kann über das Programm "Buchen" mit der Funktion "Buchung ändern (eingeschränkt)" eingegeben oder bearbeitet werden. Über die Feldauswahl kann die Spalte "WB-Sperre" in der Übersicht in der Forderungswertberichtigung angezeigt werden.
Mit der Funktion "Bearbeiten"

können der WB-Prozentsatz und der WB-Text erfasst werden und anschließend mit dem Speichersymbol oder Strg + S gespeichert werden. Der WB-Betrag wird sofort automatisch berechnet.

Im Feld "WB-Stichtag" wird das Datum automatisch eingetragen, wenn erstmalig ein Berichtigungsprozentsatz eingegeben und gespeichert wird, gleichzeitig wird in der Spalte "Status" ein Häkchen gesetzt. Steigt man mit einem neuen Stichtag ein und erfasst einen neuen Prozentsatz, dann wird der neue Stichtag automatisch übernommen.
Ändert sich der Prozentsatz bei einer Position nicht, dann kann durch Doppelklick in der Spalte "Status" ein Häkchen gesetzt werden. Damit ist erkennbar, dass die betroffene Position zum aktuellen Stichtag abgestimmt worden ist.
Unter Extras → Einstellungen für Forderungsbewertung können Sie allgemein oder pro Fibu die Einstellungen für den Buchungstext vornehmen. Standardmäßig wird beim Verbuchen in den Buchungstext "EWB + Kontonummer + Bezeichnung" eingetragen. Bei dieser Einstellung fungiert die Spalte "WB-Text" nur als eventuelles Infofeld für Sie.
Möchten Sie einen fixen Text oder den von Ihnen eingegebenen Text aus der Spalte "WB-Text" in den Buchungstext übernehmen, können Sie dies auch unter Extras → Einstellungen für Forderungsbewertung einstellen.
Wie im vorangegangenen Punkt "Übersicht Forderungswertberichtigung" beschrieben, werden nur überfällige Rechnungen automatisch in die Berechnung aufgenommen. Um zusätzlich noch nicht überfällige Rechnungen eines Kunden in die Wertberichtigung aufzunehmen, markieren Sie den Kunden und wechseln Sie über das Kontextmenü (rechte Maustaste) oder den Menüpunkt "Funktionen" auf das Kontoblatt und stellen dort die Combobox auf "offene Posten" um. Mit der Funktion F6 "Buchungen ändern (eingeschränkt)" auf den jeweiligen Positionen fügen Sie das Feld "Wertberichtigungs-Prozentsatz" hinzu und geben den entsprechenden Wert ein.
Als überfällig gelten in der Forderungswertberichtigung jene Rechnungen, die seit mehr als drei Monaten fällig sind.
Anwendungsbeispiel: Da bereits bekannt ist, dass das betreffende Unternehmen (der Kunde) in Konkurs ist, müssen alle Positionen dieses Kunden wertberichtigt werden, auch jene, die noch nicht überfällig sind, also unter diesen 3 Monaten ab Fälligkeitsdatum liegen. Wechseln Sie wieder zurück in die Forderungswertberichtigung und aktualisieren Sie die Ansicht.

Hinweis | Wird in der Forderungswertberichtigung in der Listung eine Position mit einem Minus vor den Fälligkeitstagen angezeigt, ist diese laut Stichtag in der Forderungsbewertung noch nicht fällig. Dies kann z. B. bei Ratenvereinbarungen vorkommen oder wenn über die Funktion "Buchung eingeschränkt ändern" ein Wertberichtigungsprozentsatz bei der Rechnung eingegeben worden ist, die Fälligkeit aber nach dem in der Forderungwertberichtigung eingegebenen Stichtag liegt. Die Berichtigung kann trotzdem verbucht werden.
In den Parametereinstellungen im Programm "Forderungswertberichtigung" unter "alle offenen Raten anzeigen" kann eingestellt werden, ob nur überfällige oder auch die restlichen nicht überfälligen Raten angezeigt werden sollen.
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Die Verbuchung starten Sie in der Menüleiste über die Funktion "Verbuchen". Verbucht wird in die Vorjahresbuchhaltung mit dem Datum des eingebenen Stichtages aus der Forderungswertberichtigung, sofern im aktuellen Jahr noch keine WB-Berichtigung verbucht worden ist.
Sobald der Punkt gestartet wird, müssen folgende Felder befüllt werden:
- Monat
- Buchungssymbol
- Belegnummer
| Monat | Monat bzw. Kreis des Vorjahres, in den verbucht werden soll. |
| Buchungssymbol | Hier kann das Buchungssymbol festgelegt werden, mit dem die Forderungswertberichtigungen verbucht werden. Die Buchungsart, mit welcher die Buchungen erfolgen, wird vom eingegebenen Buchungssymbol übernommen. Achtung: Das verwendete Buchungssymbol darf nicht mit dem Buchungstyp "Zahlung" definiert sein! |
Belegnummer | Belegnummer, mit der die Forderungswertberichtigungen verbucht werden. Mittels Parameter kann eingestellt werden, ob die Belegnummer bei jeder Buchung erhöht, die Belegnummer für alle Buchungen gleich bleibt oder ob die ursprüngliche Belegnummer der Buchung herangezogen werden soll. |
Vorschau anzeigen | Mit der Auswahl "Ja" wird vor der Verbuchung das Vorschau-Fenster angezeigt, aus welchem anschließend die Verbuchung gestartet werden kann. |
Wird "Vorschau anzeigen" auf "Ja" gestellt, öffnet sich das Vorschaufenster, nachdem die Verbuchung gestartet worden ist.
Im Vorschaufenster "Buchungen ansehen" scheinen alle Buchungen (Buchungssatz 7815 Zuweisung Einzelwertberichtungen zu Forderungen/2080 Einzelwertberichtigung zu Forderungen aus ...) einzeln auf. Die verwendeten Konten sind natürlich abhängig von den Hinterlegungen in den Fixkonten. Siehe dazu Punkt
Vorbereitung zu Beginn dieser Anleitung.
Der Buchungstext wird laut Einstellungen in den Parametern übernommen (unter Extras
→ Einstellungen für Forderungswertberichtigung). Sind fehlerhafte Buchungen vorhanden, werden diese Buchungen rot markiert. Das Programm zeigt Ihnen das aufgetretene Problem im unteren Bildschirmbereich an. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Onlinehilfe
Buchungen importieren bzw.
Import Buchungen bearbeiten.
Mit der Funktion "Drucken" kann die Datei zur Ansicht bzw. Kontrolle ausgedruckt werden. Die Funktion "Drucken" finden Sie im unteren Bildschirmbereich. Nach der Auswahl des gewünschten Formulars wird der Dateiinhalt ausgedruckt.
Wenn Sie dieses Fenster verlassen, befinden Sie sich wieder in der Bearbeitungsmaske. Dort wird die Verbuchung mit der Funktion "Verbuchen" gestartet. Nach dem Verbuchen erhalten Sie eine Meldung, dass die Belege erfolgreich verbucht worden sind. Durch die entsprechenden Änderungen der Kontensalden wird automatisch zu einer EB-Korrektur aufgefordert.
In der Forderungswertberichtigung werden die Felder "WB-Betrag verbucht" und "WB-Prozentsatz verbucht" angezeigt.
Achtung! | Die Verbuchung erfolgt in das Vorjahr lt. Stichtag, sofern im aktuellen Jahr noch keine WB-Berichtigung verbucht worden ist. |
Hinweis | Ist in den Parametern ein Pfad hinterlegt worden, wird bei der Verbuchung zusätzlich automatisch eine Datei mit den jeweiligen Buchungen in diesen Pfad gespeichert. Ist kein Pfad im Parameter hinterlegt, wird keine Datei gespeichert.
FIBU → Stammdaten → FIBU Parameter → Buchen → Allgmeine oder Firmenbezogene Einstellungen → Buchungen importieren → Sicherungsverzeichnis
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Rechnungen, die im Vorjahr bereits wertberichtigt und nach der Wertberichtigung bezahlt worden sind, müssen wieder aufgelöst werden.
Ist noch keine weitere Wertberichtigung zu einem späteren Zeitpunkt/Stichtag erfolgt und wird eine wertberichtigte Rechnung im neuen Wirtschaftsjahr doch noch bezahlt (z. B. AR 1), wird der OP-Betrag auf 0,- gestellt und die Zeile wird fett gedruckt dargestellt.
Bei einer erneuten Verbuchung mit ursprünglichem Stichtag wird im alten Wirtschaftsjahr das Konto 2080 "Einzelwertberichtigungen zu Forerungen aus ..." gegen das Konto 4875 "Auflösung von Wertberichtigungen zu Forderungen" gebucht. Die verwendeten Konten sind natürlich abhängig von den Hinterlegungen in den Fixkonten. Siehe dazu Punkt
Vorbereitung zu Beginn dieser Anleitung.
Wenn kein Stichtag lt. Vorjahr mehr eingegeben werden kann, da im lfd. Jahr bereits WB-Buchungen vorhanden sind, wird die Meldung "Stichtag nicht möglich, es wurde bereits in Monat x verbucht!" ausgegeben.
Wenn eine Forderung im Vorjahr berichtigt wurde und unerwartet nach der Jahresübernahme doch noch eine Zahlung im Vorjahr erfolgt, muss die Korrekturbuchung dieser Wertberichtigung aus dem Programm „Forderungswertberichtigung“ im aktuellen Jahr ins Vorjahr über die Funktion „Vorjahr verbuchen“ vorgenommen werden. Beim Einstieg in die Forderungswertberichtigung wird die Meldung "Es sind Wertberichtungen vorhanden, für die keine offene Rechnung gefunden wurde!" angezeigt. Wenn Sie diese Meldung schließen (Auswahl „Abbrechen“), gelangen Sie zurück zur Übersicht der Forderungswertberichtigung.
Die betroffene wertberichtigte Forderung (in unserem Beispiel AR 2) wird in der Übersicht mit dem neuen Stichtag fett gedruckt und kursiv dargestellt:
Die kursiv/fett gedruckten WB-Buchungen können mit der Funktion "Vorjahr verbuchen" im Vorjahr storniert/verbucht werden.
Es werden in diesem Fall nur alle kursiv/fett dargestellten Positionen korrigiert/verbucht. Es kommt anschließend auch sofort die Abfrage zur Jahresübernahme, mit der Sie die geänderten EB-Werte für das aktuelle Jahr korrigieren/übernehmen können.
Die betroffene Position wird automatisch aus der Ansicht für die Forderungswertberichtigung gelöscht.
In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass Rechnungen, die im aktuellen Jahr berichtigt worden sind, wider Erwarten im Vorjahr bezahlt oder ausgeziffert werden.
Stellt sich nachträglich heraus, dass eine Position doch noch mit Zahlungsdatum Vorjahr bezahlt/ausgeglichen werden soll, wird nach der Zahlungsbuchung/Abstattung dieser Position im alten Jahr und einer Jahresübernahme die ursprünglich zugehörige EB im neuen Jahr automatisch gelöscht. Die Wertberichtigungsbuchung bleibt jedoch bestehen.
Beim Einstieg in die Forderungswertberichtigung wird die Meldung "Es sind Wertberichtungen vorhanden, für die keine offene Rechnung gefunden wurde!" angezeigt. Wird diese Meldung geschlossen (Auswahl "Abbrechen"), dann kommen Sie zurück in die Übersicht der Forderungswertberichtigung. Die Forderungswertberichtigung der betroffenen Forderung wird nicht mehr angezeigt, muss jedoch storniert werden.
Diese Meldung wird solange jeweils beim Einstieg ins Programm angezeigt, solange keine Korrektur der Wertberichtigung im aktuellen Jahr erfolgt.
Mit der Auswahl "Logdatei ansehen" kann man sich anzeigen lassen, auf welchen fehlenden Posten (automatisch gelöschte EB-Buchung) sich diese Meldung bezieht.
Mit der Auswahl "Buchung stornieren" oder über den Menüpunkt "Funktionen" → "Storno Wertberichtigung" werden nur jene Wertberichtigungen storniert, zu denen nun laut der Logdatei im aktuellen Jahr keine EB-Buchungen mehr vorhanden sind.
Bei der Forderungswertberichtigung können auch automatische Abgrenzungen aus dem Programm "Automatikbuchungen" berücksichtigt werden.
Dazu muss in den Parametereinstellungen für die Forderungswertberichtigung eingestellt werden, dass bei der Verbuchung der Forderungswertberichtigung geprüft wird, ob es sich um eine bereits abgegrenzte Rechnung handelt und noch offene Abgrenzungen vorhanden sind.
Wenn ja, dann werden nach der Verbuchung der Forderungswertberichtigung auch die noch aufzulösenden Abgrenzungen mit entsprechenden Umbuchungen wertberichtigt, sodass die Periodenerlöse damit richtiggestellt werden.
FIBU
→ Stammdaten
→ FIBU Parameter
→ Forderungswertberichtigung
→ Allgemeine oder Fibu-bezogene Einstellungen
→ Allgemein
→ offene Abgrenzungen korrigieren
Damit die noch aufzulösenden Abgrenzungen entsprechend wertberichtigt werden können, stehen zwei neue Konten unter Stammdaten → Weitere Konteneinstellungen → Fixkonten für die Umbuchung zur Verfügung:
- Zuweisung Korrektur Abgrenzung
- Korrektur Abgrenzung
Eine eventuell vorhandene Kostenaufteilung erfolgt gleich wie bei der Rechnung. Bei jeder neuen Verbuchung der Wertberichtigung erfolgt eine Auflösung/ein Storno der vorherigen Korrekturbuchung der Abgrenzung und eine Neuverbuchung der Abgrenzung mit aktuellem Wert.
Sollte sich die Wertberichtigung in einem Monat nicht ändern, muss trotzdem verbucht werden, damit die Korrekturbuchungen für die Abgrenzungen durchgeführt werden können.
Folgende Funktionen stehen im Fenstermenü zur Verfügung:
Einen Ausdruck über die offenen Posten, bei denen bereits eine Forderungswertberichtigungen über das Programm durchgeführt worden ist, können Sie über FIBU → Ausdrucke → OP-Liste drucken. Wählen Sie dazu im Feld "Auswertung" die Einstellung "Forderungswertberichtigung" und geben Sie einen Auswertungsstichtag ein.