
Grundlegende Informationen zum Thema Personalinformation finden Sie unter
Erste Schritte.

PI
→ Ausbildungen
→ Ausbildungsstamm
→ Voraussetzungen/Folgeausbildungen
→ Folgeausbildung festlegen
In diesem Fenster können ein oder mehrere Ausbildungsstämme als Voraussetzung für einen anderen Ausbildungsstamm definiert werden. Diese Hinterlegung ist für Ausbildungsketten mit Folgeausbildungen relevant.
Dieses Fenster verfügt über ein flexibles Layout und kann sowohl fixe als auch optionale Bereiche enthalten. In manchen Fenstern sind im Standard nicht alle möglichen Bereiche eingeblendet. Hier finden Sie Details zu
Fenstern mit flexiblem Layout.
Folgende Funktionen stehen über das Fenstermenü zur Verfügung:
Der Bereich
Ausbildungsstamm bietet eine Übersicht über alle existierenden Ausbildungsstämme und Ausbildungsplatzhalter.
Die hier angelegten Ausbildungsstämme werden in Folge bei der Anlage von
Bedarfseinträgen oder
Ausbildungen benötigt und ermöglichen eine Verknüpfung von Bedarf und Ausbildung.
Folgende Felder stehen in dieser Ansicht zur Verfügung:
In der Ansicht "Voraussetzungen" können Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die inhaltlich aufeinander aufbauen, verknüpft werden. Weiters kann durch die Hinterlegung dieser Information das Programm prüfen, ob Mitarbeiter für den aktuellen Kurs alle nötigen vorangegangenen Kurse absolviert haben und einen Hinweis liefern.
Um eine neue Voraussetzung zu hinterlegen, muss der jeweilige Ausbildungsstamm mit dem Zuordnungspfeil nach rechts zugeordnet werden. Ebenso können Voraussetzungen mit dem Zuordnungspfeil nach links wieder entfernt werden.
Beispiel | Für eine Auffrischung der "Ersten Hilfe" benötigen Mitarbeiter zuerst den "Erste Hilfe"-Basiskurs.
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Folgende Felder stehen in dieser Ansicht zur Verfügung:
Hinweis | Folgender PI Parameter sollte unter PI → Stammdaten → Einstellungen → PI Parameter → Ausbildungsstamm → Stammautomatik gegebenenfalls überprüft werden.
| 1 - Ja: Hinterlegt bei Ausbildungen, die als Voraussetzungen erfasst werden, den aktuellen Ausbildungsstamm als Folgeausbildung, und bei der Ausbildung, die als Folgeausbildung erfasst wird, den aktuellen Ausbildungsstamm als Voraussetzung.
2 - Nein: Es wird keine Voraussetzung oder Folgeausbildung automatisch eingetragen. |
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