In dieser Themenhilfe finden Sie alle Informationen, was bei der Änderung von Mehrwertsteuersätzen in der Warenwirtschaft zu beachten ist.
Inhalt
Immer wieder kommt es vor, dass Mehrwertsteuersätze seitens der Regierung geändert werden. Es kann zu einer Erhöhung oder Senkung des Steuersatzes kommen.
Damit in der Warenwirtschaft mit den geänderten Steuersätzen gearbeitet werden kann, müssen diese zuerst in der FIBU angelegt werden. Zusätzlich ist es notwendig, dass für jeden neuen Steuersatz eigene Erlöskonten angelegt werden.
Im Anschluss daran sind folgende Schritte seitens der Warenwirtschaft durchzuführen, damit diese bei Ausgangsrechnungen, in der Kasse sowie bei Bestellungen und Ankäufen automatisch herangezogen werden.
Werden nur bestimmte Lieferungen/Leistungen steuerlich verändert, muss darauf geachtet werden, dass die richtigen Kontentabellen angepasst werden. Kontrollieren Sie daher zuvor, ob der neue Mehrwertsteuersatz für alle Ihre Artikel gilt bzw. ob Sie für die betroffenen Artikel bereits eigene Kontentabellen angelegt haben.
Somit gibt es nun zwei Möglichkeiten, die neuen Steuersätze zu hinterlegen:
- Bestehende Kontentabellen anpassen.
- Neue Kontentabellen anlegen und diese den betroffenen Artikeln zuordnen.
Die Kontentabellen können im Bereich Warenwirtschaft
→ Stammdaten
→ Konten/Steuern/Abgaben
→ Kontentabellen aufgerufen werden.
Wählen Sie die Kontentabelle aus und nehmen Sie im Bereich der zugehörigen Konten im Reiter "Verkauf" eine Neuanlage vor.
Im Feld "
Ab-Datum" wird jenes Datum eingetragen, ab dem der neue Steuersatz gültig ist (z. B. 1.1.20xx). Im Feld "Inl-Kto-Nr" hinterlegen Sie das zuvor in der FIBU neu angelegte Erlöskonto (mit dem neuen Steuersatz). Zusätzlich sind in den Feldern "EU-Kto-Nr" und "Ausl-Kto-Nr" die EU- und Auslandserlöskonten zu hinterlegen.
Passen Sie im Anschluss noch die Bezeichnung der Kontentabelle an.
Hinweis | Bevor Änderungen in der Kontentabelle vorgenommen werden, ist es sinnvoll, sich mit dem Steuerberater abzusprechen, welche Lieferungen und Leistungen betroffen sind. Zusätzlich ist die Neuanlage des entsprechenden Kontos abzustimmen.
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Wählen Sie die Kontentabelle aus und nehmen Sie nun im Bereich der zugehörigen Konten im Reiter "Einkauf" eine Neuanlage vor.
Tragen Sie im Feld "Ab-Datum" jenes Datum ein, ab dem der neue Steuersatz gültig ist (z. B. 1.1.20xx). In den Feldern "Inl-Kto-Nr", "EU-Kto-Nr", "Ausl-Kto-Nr" tragen Sie dieselben Konten wie bei der jetzt gültigen Zeile und im Feld "Steuer %" den neuen Steuersatz ein.
Hinweis | Da im Bereich Einkauf im Standard nur auf ein Konto gebucht wird, werden auf diesem keine Steuersätze und Steuercodes hinterlegt. Somit werden diese Einstellungen direkt in der Kontentabelle vorgenommen. Dadurch ist es im Normalfall nicht notwendig, für diesen Bereich neue Konten anzulegen und es können die bestehenden weiterverwendet werden.
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Eine einfache Möglichkeit der Neuanlage einer neuen Kontentabelle ist das Kopieren einer vorhandenen Kontentabelle. Dies ist im Fenster
Kontentabellen über das Fenstermenü
→ Funktionen
→ "Kontentabelle kopieren" möglich. Nach dem Aufruf der Funktion "Kontentabelle kopieren" kann die Tabellennummer manuell oder die nächste Nummer über die F8-Funktion vergeben werden:
Nach dem Kopieren kann die Tabellenbezeichnung je nach Wunsch angepasst werden.
Hinweis | Wurden neue Kontentabellen erstellt, müssen diese zu den gewünschten Artikeln bzw. Warengruppen zugeordnet werden (Feld "Kontentabelle"). |
In der Kasse sind in Bezug auf die RKSV keine weiteren Einstellungen notwendig!
Lediglich die Hinterlegungen in den Stammdaten, wie oben beschrieben, müssen für die korrekte Ermittlung des Steuersatzes durchgeführt werden.
Hinweis | Durch die Änderung des Steuersatzes verändern sich die Bruttopreise auf Basis der Nettopreise. Bereits hinterlegte Bruttoverkaufspreise werden jedoch nicht automatisch angepasst und müssen bei Bedarf manuell aktualisiert werden. Erfolgt die Bruttopreisermittlung aufgrund des Nettoverkaufspreises, sind keine Preisanpassungen notwendig.
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Mit folgendem Parameter kann eingestellt werden, ob das Erfassungsdatum oder der Liefertermin des Auftrages für die Kontofindung herangezogen werden soll.
Hinweis | Berücksichtigt wird hierbei auch das Ab-Datum der Kontentabelle.
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Bereich Warenwirtschaft → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Auftragserfassung → Allgemein
| Definition, mit welchem Datum das Erlöskonto ermittelt werden soll.
0 - Erfassungsdatum (Standard) 1 - Liefertermin/Erfassungsdatum
Die Einstellung wirkt sich aus bei - Ermittlung der FIBU - Ermittlung der aktuellen Kontentabellenposition (Prüfung der Felder "Ab-Datum" und "Bis-Datum") - Prüfung einer Inlands-, EU- oder Drittlandslieferung (Prüfung des EU-Beitritts-/-Austrittsdatums)
Hinweis Bei Wiederholfakturen (Erfassungskennzeichen "WHF" oder "WHK)" wird als Datum für die Kontofindung vorrangig vom Feld "Verrechnet bis Leistungszeitraum" oder vom Feld "Leistungszeitraum Von" ermittelt, falls diese befüllt sind.
Hinweis - Bei Änderung des Liefertermins auf der Position wird die Neuermittlung automatisch durchgeführt. - Bei einer Änderung in den Kopfdaten muss die Kontenermittlung manuell abgehakt werden. - Bei einer Kopie eines Auftrags mit Terminneuberechnung muss die Kontenermittlung ebenfalls manuell abgehakt werden. |
Bereits ausgelieferte Aufträge können auch nach dem Stichtag der Mehrwertsteuersatzänderung verrechnet werden. Ausschlaggebend ist hier das Leistungsdatum (wurde die Leistung vor dem Stichtag erbracht, gilt der alte Steuersatz - wurde die Leistung nach dem Stichtag erbracht, gilt der neue Steuersatz). Die Ermittlungsart des Leistungsdatums wird am Erfassungskennzeichen im Bereich Warenwirtschaft
→ Stammdaten
→ Verkauf
→ Erfassungskennzeichen für Verkauf hinterlegt.
| Ermittlung Leistungsdatum | Definition, aus welchem Datum das Leistungsdatum ermittelt wird. Folgende Ausprägungen sind möglich: - Leistungsdatum = LFS-Datum (Lieferscheindatum; Standard bei Erfassungskennzeichen mit Lieferscheinausdruck)
- Leistungsdatum = Rechnungsdatum (Standard bei allen Erfassungskennzeichen ohne Lieferscheinausdruck - auch FAK)
- Leistungsdatum = Fälligkeitsdatum
- Leistungsdatum = Leistungszeitraum von
- Leistungsdatum = Leistungszeitraum bis
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Für die richtige Ermittlung der Steuerdaten beim Rechnungsdruck kann folgender Parameter aktiviert werden.
Bereich Warenwirtschaft → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Ausdrucke → Rechnungsdruck
| Definition, ob und nach welchem Kriterium die "Steuerdaten" im Zuge des Rechnungsdrucks neu ermittelt werden sollen.
0 - Nein (Standard) 1 - Ja - nach Rechnungsdatum 2 - Ja - nach Leistungsdatum
Hinweise Dieser Parameter sollte nur in Ausnahmefällen aktiviert werden, wenn sich z. B. die Steuersätze auf den Konten ab einem Stichtag ändern. Die Neuermittlung erfolgt sowohl beim Kontroll- als auch Original-Rechnungsdruck, wenn sich das Erlöskonto oder der Umsatzsteuerprozentsatz geändert haben. Wurden Konten manuell auf den Auftragspositionen eingegeben und der Parameter ist aktiviert, werden nicht die Konten von den Auftragspositionen beim Rechnungsdruck verwendet, sondern jene Konten, die neu ermittelt werden.
Da die Neuermittlung die Performanz des Rechnungsdrucks verschlechtert, da beim Druck die Konten neu ermittelt werden, wird empfohlen, die Aktivierung nur dann vorzunehmen, wenn z. B. eine Umsatzsteuerprozentsatzänderung per Stichtag erfolgt.
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Soll zu einer bereits (vor dem Stichtag) erstellten Rechnung eine Gutschrift ausgestellt werden, muss das Feld "Konto neu ermitteln" angehakt werden:
Gutschriften zu vorhandenen Rechnungen erstellen Sie im Paket WWS unter Verkauf
→ Rechnungen
→ Rechnungen. Markieren Sie die entsprechende Rechnung und wählen Sie aus dem Kontextmenü oder über das Fenstermenü
→ Funktionen die Funktion
Gutschrift erstellen aus.
Bei monatlichen Wiederholfakturen wird ebenso mit dem Parameter "Neu ermitteln der Steuerdaten beim (Original-)Rechnungsdruck" das Erlöskonto beim Rechnungsdruck neu ermittelt.
Bereich Warenwirtschaft → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Ausdrucke → Rechnungsdruck
| Definition, ob und nach welchem Kriterium die "Steuerdaten" im Zuge des Rechnungsdrucks neu ermittelt werden sollen.
0 - Nein (Standard) 1 - Ja - nach Rechnungsdatum 2 - Ja - nach Leistungsdatum
Hinweise Dieser Parameter sollte nur in Ausnahmefällen aktiviert werden, wenn sich z. B. die Steuersätze auf den Konten ab einem Stichtag ändern. Die Neuermittlung erfolgt sowohl beim Kontroll- als auch Original-Rechnungsdruck, wenn sich das Erlöskonto oder der Umsatzsteuerprozentsatz geändert haben. Wurden Konten manuell auf den Auftragspositionen eingegeben und der Parameter ist aktiviert, werden nicht die Konten von den Auftragspositionen beim Rechnungsdruck verwendet, sondern jene Konten, die neu ermittelt werden.
Da die Neuermittlung die Performanz des Rechnungsdrucks verschlechtert, da beim Druck die Konten neu ermittelt werden, wird empfohlen, die Aktivierung nur dann vorzunehmen, wenn z. B. eine Umsatzsteuerprozentsatzänderung per Stichtag erfolgt.
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Um diesen Parameter nicht dauerhaft aktiviert zu haben, können auch die Konten neu ermittelt werden. Die Kontenermittlung bei den Wiederholfakturen erfolgt vorrangig vom Feld "Verrechnet bis Leistungszeitraum" bzw. vom Feld "Leistungszeitraum Von".
Bitte aktivieren Sie das Feld "Konten" (durch das Anhaken dieses Feldes werden nur für offene Aufträge die Konten neu ermittelt).
Im unteren Bereich des Fensters haben Sie die Möglichkeit, die Konten für alle offenen Wiederholfakturen oder für eine bestimmte Wiederholfaktura neu zu ermitteln (es wird jener Auftrag übernommen, der im Fenster Aufträge markiert ist).
Soll die Nachermittlung für mehrere Wiederholfakturen erfolgen, klicken Sie beim Feld "Erfassungs-Nr" auf die F8-Funktion und selektieren Sie die gewünschten Wiederholfakturen.
Handelt es sich um Wiederholfakturen mit einem längeren Intervall (z. B. Quartal, Halbjahr oder Jahr), setzen Sie sich bitte mit unserem Support in Verbindung. In einem kurzen Termin erklären wir Ihnen die empfohlene Vorgangsweise und nehmen die notwendigen Einstellungen vor.
Die Kontenermittlung bei Bestellungen erfolgt aufgrund des Erfassungsdatums.
Wurden die Kontentabellen erst nachträglich ergänzt, so können die Konten und Steuersätze auf den Bestellungen nachermittelt werden. Führen Sie in der
Übersicht der Bestellungen unter Fenstermenü
→ Funktionen die Funktion "Neu ermitteln" aus.
Es öffnet sich dabei folgendes Fenster:
Bitte aktivieren Sie das Feld "Konten" (durch das Anhaken dieses Feldes werden nur für offene Bestellungen die Konten neu ermittelt).
Im unteren Bereich des Fensters haben Sie nun die Möglichkeit, die Konten für eine Bestellung neu zu ermitteln (es wird jene Bestellung vorgeschlagen, die in der Übersicht der Bestellungen markiert ist).
Soll die Nachermittlung für mehrere Bestellungen erfolgen, klicken Sie beim Feld "Erfassungs-Nr" auf die F8-Funktion und selektieren Sie die Bestellungen.
Sollen für bereits vor dem Stichtag erfasste Bestellungen die Steuersätze im Zuge der Eingangsrechnungskontrolle neu ermittelt werden, so aktivieren Sie folgende Parameter.
Bereich Warenwirtschaft → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → WWS ER-Kontrolle → Bearbeiten Eingangsrechnung
| Definition, ob eine Kontofindung nach WE-Zuordnung erfolgen soll.
0 - Nein: Die Konten werden von der Bestellposition gezogen. Fehlen auf der Bestellposition buchungsrelevante Daten wie z. B. Konto, Steuercode, Steuerprozentsatz, so erfolgt eine Neuermittlung. 1 - Ja: Die Konten werden anhand der am Artikel zugeordneten Kontentabelle neu ermittelt.
2 - Ja, aber nicht bei diversen Artikeln: Die Konten werden anhand der am Artikel zugeordneten Kontentabelle neu ermittelt. Für Diversartikel erfolgt keine Neuermittlung und somit wird das Konto anhand der Bestellposition gezogen.
Hinweis: Das Datum für die Kontofindung kann mittels des Parameters "Datum für Kontofindung" definiert werden. Der Parameter ist zu finden im Bereich Warenwirtschaft → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → WWS ER-Kontrolle → Bearbeiten Eingangsrechnung. |
| Datum für Kontofindung | Definition, welches Datum bei der Kontoneuermittlung verwendet wird.
0 - Das Wareneingangsdatum (Standard) 1 - Das Belegdatum der Eingangsrechnung
Hinweis: Die Kontoneuermittlung kann mit dem Parameter "WWS ER-Kontrolle - Bearbeiten Eingangsrechnung - Neue Kontofindung" aktiviert werden. |