Mit der Funktion "Austritt" können Austritte im aktuellen oder in einem Folgejahr erfasst werden. Über die Funktion "Austritt" kann kein Austritt für ein vergangenes Lohnjahr erfasst werden.
Was ist zu tun, wenn der Dienstnehmer bereits im Folgejahr einen Abrechnungsstatus hat und der Austritt noch für das Vorjahr erfasst werden muss? Diese Konstellationen treten insbesondere bei Vorabrechnern auf oder wenn der Austritt sehr spät gemeldet wird.
Abhängig von den Tätigkeiten, die im Folgenjahr bereits durchgeführt wurden, sind ggf. mehrere Schritte zurückzunehmen.
Grundsätzlich sind alle Abrechnungen im Folgejahr für den Dienstnehmer zu löschen. Dazu ist das Programm LOHN
→ Weitere Funktionen
→ Hilfsprogramme
→ Abrechnungen löschen zu verwenden, sofern der Abrechnungsstatus des zu löschenden Monats 0 oder L ist.
Achtung! | Achten Sie darauf, dass Sie in den Lohn-Basiseinstellungsjahr im korrekten Jahr, also im Folgejahr, stehen.
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Falls die Abrechnung eines bereits endverspeicherten Monats gelöscht werden muss, ist zuvor das Programm LOHN
→ Weitere Funktionen
→ Hilfsprogramme
→ Endverspeicherungen zurücksetzen durchzuführen.
Ggf. sind diese Schritte bei mehreren betroffenen Monaten wiederholt zu setzen.
Falls die mBGMs noch nicht gesendet worden sind, wird keine Stornomeldung erstellt.
Stellen Sie sicher, dass nicht mehr benötigte noch sendefähige ELDA-Meldungen gelöscht werden.
Falls die Überweisung an den Dienstnehmer bereits durchgeführt worden ist, sollte eine Rückabwicklung erfolgen. Nehmen Sie Kontakt mit dem Dienstnehmer auf. Analoges gilt für Überweisungen an den Gläubiger.
Beachten Sie bei Überweisungen an Körperschaften, dass die durch diesen Fall entstehende Gutschrift manuell mit der nächsten Zahlung gegenverrechnet wird. Dazu steht im Programm LOHN
→ Abrechnungen
→ Überweisungen
→ Körperschaften überweisen das Feld "Überweisung im Dialog" zur Verfügung, wodurch bei Ausführung des Programms das Fenster
Telebankingvorschlag geöffnet wird.
Falls die Überweisung vorbereitet, aber noch nicht durchgeführt wurde, (z. B. wurde eine Telebankingdatei erstellt, aber noch nicht zur Überweisung gebracht), dann ist der Zustand des jeweiligen Monats im Überweisungsprogramm auf "Nein" zu stellen und die Überweisung noch einmal vorzubereiten. Beachten Sie, dass dies nicht nur Überweisungen an den Dienstnehmer, sondern auch Überweisungen an die Körperschaften oder Gläubiger betreffen kann.
Monatliche Auswertungen wie beispielsweise der Buchungsbeleg, das Auszahlungsjournal oder individuelle Lohnauswertungen sind neu zu erstellen. Dabei ist der Zustand der jeweiligen Auswertungsprogramme auf "Nein" zu stellen und die Auswertungen sind erneut auszuführen.
Der aktualisierte Buchungsbeleg muss verbucht werden. In der Bindung mit der NTCS FIBU ist dies unmittelbar möglich, da ein ein zweiter LOHN Beleg eines Monats den zuvor gebuchten überschreibt. Bei anderen Buchhaltungsprogrammen ist möglicherweise ein zuvor verbuchter alter Buchungsbeleg zu entfernen, sodass der aktualisierte verbucht werden kann.
Sobald der Abrechnungsstatus aus allen Monaten des Folgejahres entfernt worden ist, kann im Vorjahr in einem Aufrollungsmonat 13-24 stehend über die Bruttoerfassung der Austritt des Dienstnehmers erfasst werden.
Beachten Sie, dass die Erfassung des Austritts auch im Austrittsjahr Änderungen an Auswertungen nach sich zieht. Möglicherweise sind noch Beendigungsansprüche abzurechnen oder Auswertungen das Vorjahr betreffend neu zu erstellen, beispielsweise Lohnset, Jahreslohnzettel, Lohnkonten, Kommunalsteuererklärung etc.
Im Folgejahr finden Sie den Dienstnehmer unter der Comboboxausprägung "Irrelevante Dienstnehmer" und unter "Alle". Falls es später zu einem Wiedereintritt des Dienstnehmers kommt, nutzen Sie unter der Comboboxausprägung "Alle" die Funktion "Wiedereintritt".