- Alle Meldungen, elektronischen Übermittlungen sowie Protokolle und Rückmeldungen werden zentral an einer Stelle im Programm verwaltet, gesendet und empfangen.
- Optional ist ein Vieraugenprinzip individuell umsetzbar.
- Beim Empfang von Protokollen oder Rückmeldungen wie Bescheiden können individuelle Prozesse wie Workflows, Fristen, Archivierung oder Aufgaben gestartet oder angelegt werden.
- In den E-Government-Parametern kann standardmäßig oder je nach Einmeldetyp ein eigener Zuständigkeitsbereich hinterlegt werden.
- Falls kein Zuständigkeitsbereich gewählt worden ist, wird als Rückfallsebene standardmäßig der Zuständigkeitsbereich 1 herangezogen.
- Im Programm Zuständigkeiten nach Kunde ist für jeden Kunden zu definieren, wer der zuständige Sachbearbeiter in diesem Zuständigkeitsbereich für den Kunden ist.
Über den Parameter CRM → Stammdaten → Einstellungen → CRM Parameter → E-Government → Allgemein → Übermittlungsart kann für die gesamte E-Government-Zentrale und alle Meldungen (UVA, Kommunalsteuererkläung ...) zentral die Übermittlungsart gesteuert werden. Steht dieser Parameter auf der Ausprägung 1 - Abfrage", erfolgt bei jedem Sendevorgang eine Anfrage, ob die konkrete Meldung als Produktionsübermittlung oder Testübermittelung ausgeführt werden soll. Dieser Parameter steht nur zentral für alle Meldearten und alle Firmen zur Verfügung.
| Mit diesem Parameter kann die Art der Übermittlung beim Senden eines Pakets eingestellt werden. Mit der Ausprägung "Abfragen" wird bei jedem Sendevorgang eine Abfrage geöffnet, in der die gewünschte Übermittlungsart gewählt werden kann. |
Die Abfrage lautet beispielsweise "Übertragung des Pakets an FinanzOnline als Testübermittlung oder Produktionsübermittlung", falls es sich bei dem konkreten Sendevorgang um einen an FinanzOnline handelt.
Hakt man die Checkbox "Künftig nicht mehr fragen" an, und wählt danach "Testübermittlung" oder "Produktionsübermittlung", wird der oben erwähnte Parameter entsprechend geändert.
Der Einstieg erfolgt über die E-Government-Zentrale auf einem Schriftstück über Einbringen des konkreten Typs stehend. Mit Rechtsklick → Datensatzbezogene Einstellungen werden die jeweiligen Parameter für genau diese Art von Schriftstücken oder Einbringen geöffnet und können bequem individualisiert werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn das Schriftstück vorhanden ist.
Einen ELDA-Zugang in Form einer ELDA-Seriennummer und eines ELDA-Kundenpassworts erhalten Sie nach einmaliger Onlineregistrierung auf der Webseite der
ELDA: Dienstgeber.
In der ELDA Software ist das ELDA-Kundenpasswort hinterlegt. Aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen wird es in der ELDA-Konfiguration nicht angezeigt.
Das ELDA-Kundenpasswort kann unter der Webseite
ELDA: Info zum Kundenpasswort im Bedarfsfall zurückgesetzt werden. Falls das ELDA-Kundenpasswort zurückgesetzt wird und noch sofort auf den ELDA-Transfer-Webservice umgestellt wird, ist das zurückgesetzte ELDA-Kundenpasswort natürlich auch in allen Installationen der ELDA-Software mit der entsprechenden ELDA-Seriennummer zu ändern! Nach Umstellung auf den ELDA-Transfer-Webservice entfallen Wartungsarbeiten sämtlicher Installationen der ELDA-Software.
Falls noch kein entsprechend berechtigter Benutzer bei ELDA existiert, wenden Sie sich an den ELDA-Support unter
elda@oegk.at. Grundsätzlich ist für den Umstieg von der ELDA-Software auf den ELDA-Transfer-Webservice keine Neuregistrierung bei ELDA erforderlich.
Die Fehlermeldung "Received content of invalid Content-Type setting: text/html - SOAP expects text/xml" bedeutet, dass die Antwort des Servers in einem anderem als dem erwarteten Format angeliefert worden ist und deshalb nicht verarbeitet werden kann.
Wenden Sie sich an Ihren Systemadministrator, um die korrekten Proxy-Einstellungen zu erhalten und hinterlegen Sie diese unter Paket TOOLS → Tools → Einstellungen → TOOLS Parameter → Gesamtsystem → Internet:
| Proxy-Server für Verbindungen ins Internet |
| Proxy-Port für Verbindung ins Internet |
| Falls beim Proxy eine Benutzerauthentifizierung aktiv ist, ist hier der Benutzername zu hinterlegen. |
| Falls beim Proxy eine Benutzerauthentifizierung aktiv ist, ist hier das Passwort zu hinterlegen. |
"Native error" bedeutet, dass der Fehler auf Betriebssystemebene aufgetreten ist. Das System hat versucht, die Anfrage an den ELDA-Webservice zu senden ("Senden der Daten"), konnte aber nicht einmal mit dem Verbindungsaufbau beginnen. Der Fehlercode 12029 ist ein standardisierter Windows-Internet-Fehler und bedeutet, dass die Verbindung zum Server bzw. ELDA-Webservice nicht aufgebaut werden konnte.
Wenden Sie sich an Ihren Systemadministrator, um die korrekten Proxy-Einstellungen zu erhalten und hinterlegen Sie diese unter Paket TOOLS → Tools → Einstellungen → TOOLS Parameter → Gesamtsystem → Internet:
| Proxy-Server für Verbindungen ins Internet |
| Proxy-Port für Verbindung ins Internet |
| Falls beim Proxy eine Benutzerauthentifizierung aktiv ist, ist hier der Benutzername zu hinterlegen. |
| Falls beim Proxy eine Benutzerauthentifizierung aktiv ist, ist hier das Passwort zu hinterlegen. |
1. Kontrollieren Sie die Zugangsdaten für den Datenaustausch mit dem ELDA-Webservice und testen Sie die Verbindung zum Webservice (Kapitel
Voraussetzungen bzw.
Testen der Einstellungen im Dokument "E-Government: ELDA").
2. Nutzen Sie in den Programmen
jeweils die Funktion "Daten downloaden".
3. Jede Ausführung der Funktion "Daten downloaden" wird in den Logdateien BMDXMLSTEUER.LOG bzw. HRS_ELDA.LOG mitgeschrieben. Kontrollieren Sie die Logdateien.
4. Kontrollieren Sie im WEBEKU bzw. USP, ob die entsprechenden Daten zur Verfügung gestellt werden und ob alle erforderlichen Parametrierungen hinterlegt sind.
Werden ELDA-Clearingmeldungen ausschließlich über WEBEKU zur Verfügung gestellt, dann erfolgt zu diesen ELDA-Clearingmeldungen keine E-Mail-Benachrichtigung. Vor allem handelt es sich dabei um ELDA-Clearingmeldungen, die von Amts wegen ("ex offo") erstellt werden.
Beachten Sie die Voraussetzungen für den Empfang von Krankenstandsbescheinigungen, Clearingmeldungen und Entsendebescheinigungen bei ELDA. Es ist ein Anmeldeformular auszufüllen mit Informationen, für welche Firmen die Daten empfangen werden sollen (ELDA, KSB - Krankenstandsbescheinigungen:
Automatisierte Zustellung), bzw. hat eine Parametrierung im WEBEKU bzw. USP zu erfolgen hat.
Im Programm
E-Government Zentrale werden Protokolle der ELDA-Meldungen empfangen und gespeichert, wenn die dazugehörige ELDA-Meldung über die E-Government-Zentrale übermittelt worden ist. Nach dem Sendevorgang von ELDA-Meldungen erhält man in der Regel unmittelbar jeweils
- eine Meldebestätigung und
- eine Mitteilung.
Ein Übermittlungsprotokoll wird nur bei Übermittlung über die ELDA-Software empfangen, jedoch nicht bei Verwendung des ELDA-Webservices.
Alle Einträge können in der E-Government-Zentrale am jeweiligen Paket stehend am Reiter "Databox" eingesehen werden. Die Einträge sind dauerhaft in der Datenbank gespeichert. Es erfolgt keine automatische Lösung der ELDA-Rückmeldungen zu Sendungen an ELDA nach Ablauf einer etwaigen Aufbewahrungsfrist.
Sind die ELDA-Meldung aus dem Paket LOHN gesendet worden, können die Protokolle auch über Paket LOHN → Abrechnungen → ELDA-Datendrehscheibe → Detailfenster der jeweiligen Meldung → Menü "Funktionen" → Übernahmeprotokoll ansehen bzw. bei Entsendungsanträgen über Paket LOHN → Abrechnungen → ELDA-Entsendungsanträge → Menü "Funktionen" → Übernahmeprotokoll ansehen im Nachhinein eingesehen werden.
Um als Steuerberater die Kommunalsteuererklärungen der Klienten zu übermitteln, sind folgende Einstellungen notwendig:
- Firmenbezogen sind für die Firma des Steuerberaters die FinanzOnline-WebService-Zugangsdaten in den Parametern CRM → Stammdaten → Einstellungen → CRM Parameter → CRM → Zugangsdaten zu hinterlegen.
- Die Lohnfirmen der Klienten haben im Feld STB-Firma die Firma des Steuerberaters hinterlegt. Falls in der Lohnfirma das Feld STB-Firma nicht befüllt ist, wird auf die STB-Firma des Kunden zurückgefallen, der über das Feld Entspricht Firma mit der Lohnfirma verknüpft ist.
- In den Parametern LOHN → Stammdaten → Einstellungen → LOHN Parameter → Allgemein ist die Firma des Steuerberaters als Datensender hinterlegt.
Treten Probleme bei der Übermittlung eines Pakets an FinanzOnline auf, ist es sinnvoll die Funktion "Test FinanzOnline" über das Menü "Extras" in der E-Government-Zentrale am konkreten Paket stehend zu nutzen.
Kommunalsteuererklärungen können
- automatisch über das Programm E-Government-Zentrale versendet oder
- zum Paketieren ins Programm E-Government-Zentrale gestellt und später über das Programm gesendet werden oder
- als XML-Datei erstellt und manuell an FinanzOnline gemeldet werden.
Erfolgt der Versand über die E-Government-Zentrale, wird das dazugehörige Sendeprotokoll im Programm "E-Government-Zentrale" am Reiter "Databox" eingelesen. Erfolgt der Versand manuell durch Hochladen der XML-Datei auf der FinanzOnline-Webseite, dann kann das Sendeprotokoll für die Kommunalsteuererklärung nicht automatisiert ins Programm eingelesen werden.
Im Programm
E-Government Zentrale werden die Übermittlungsprotokolle der Kommunalsteuererkärungen empfangen und gespeichert, wenn die dazugehörige Kommunalsteuererklärung über die E-Government-Zentrale übermittelt wurde. Grundsätzlich kann die FinanzOnline Databox bis zu 30 Tage rückwirkend ausgelesen werden. Das heißt, dass die E-Government-Databox sollte regelmäßig ausgelesen werden, wodurch ein Übermittlungsprotokoll empfangen wird.
Ist das Übermittlungsprotokoll einmal in der E-Government-Databox empfangen worden, ist das Übermittlungsprotokoll der Kommunalsteuererklärung dauerhaft in der Datenbank gespeichert. Es erfolgt keine automatische Lösung des Übermittlungsprotokolls nach Ablauf einer etwaigen Aufbewahrungsfrist.
In Ausnahmesituationen, wenn beispielsweise massiver Speicherplatzbedarf besteht, können und sollten allenfalls ältere Protokolleinträge manuell und auf eigene Verantwortung gelöscht werden, die bestimmt nicht mehr benötigt werden.
Wird die Kommunalsteuererklärung über die E-Government-Zentrale übermittelt, dann wird über die E-Goverment-Databox das dazugehörige Übermittlungsprotokoll zur Kommunalsteuererklärung empfangen. Eine automatische Archivierung kann entweder speziell für die Kommunalsteuererklärung oder standardmäßig für Protokolle jeglicher Einbringen die E-Government-Zentrale und jeweils firmenspezifisch sowie allgemein hinterlegt werden. Die jeweils spezifischere Einstellung wird herangezogen.
Relevant sind diesbezüglich die drei folgenden Parameter unter CRM → Stammdaten → Einstellungen → CRM Parameter → E-Government → Kommunalsteuererkärung - Protokolle oder Protokolle:
| Der Bescheid wird beim Speichern in der Databox automatisch archiviert. |
| Nummer des Archivs |
| Standardkategorie |
Wichtig ist, dass die Archivierung nur funktioniert, wenn ein konkretes Archiv gewählt wurde. Es erfolgt kein Rückfall auf ein eventuell vorhandenes Mandantenarchiv. Eine automatische Archivierung ist nur in das Archiv der die Databox auslesenden Firma möglich. Im jeweiligen Archiv ist das Protokoll bei dem Kunden archiviert, der im Feld
Entspricht Firma mit der Lohnfirma verknüpft ist. Wenn keine Standardkategorie hinterlegt ist, erfolgt keine Archivierung.