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![]() | Unter den von BMD ausgelieferten Religionen finden Sie auch eine Religion mit der Bezeichnung Karfreitag frei. Diese Religion ist in der Einhaltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung DSGVO begründet. Das Speichern von Religionen fällt gemäß DSGVO in den Bereich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten besonderer Kategorie. Für den Fall, dass Sie über keine rechtliche Grundlage zum Speichern von Daten besonderer Kategorie verfügen, aber für die Feiertagsregelung den Karfreitag berücksichtigen müssen (z. B. weil der Mitarbeiter einer evangelischen Religionsgemeinschaft angehört), können Sie anstatt der tatsächlichen Religion, die Religion "Karfreitag frei" hinterlegen. Die von BMD ausgelieferten Feiertage sind so eingestellt, dass für den Mitarbeiter mit der fiktiven Religion der Feiertag ebenfalls korrekt berücksichtigt wird. |