
CRM und DMS
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→ Weitere Stammdaten
→ Feiertage
In diesem Fenster werden länderspezifische gesetzliche, bundeslandbezogene, religiöse und firmenbezogene bzw. kollektivvertragliche Feiertage verwaltet. Feiertage werden von verschiedenen Paketen wie CRM (Termine, Leistungserfassung), Zeiterfassung und Lohnverrechnung benötigt.
Dieses Fenster verfügt über ein flexibles Layout und kann sowohl fixe als auch optionale Bereiche enthalten. In manchen Fenstern sind im Standard nicht alle möglichen Bereiche eingeblendet. Hier finden Sie Details zu
Fenstern mit flexiblem Layout.
In diesem Bereich stehen Ihnen folgende Einstiegsfelder zur Verfügung:
- Land: Wählen Sie das Land, dessen Feiertage unterhalb gelistet werden sollen.
- Jahr: Wählen Sie das Jahr, dessen Feiertage unterhalb gelistet werden sollen.
In diesem Bereich sehen Sie die Liste der Feiertage entsprechend den Einstellungen in den Einstiegsfeldern.
Die korrekte Ermittlung von Feiertagen setzt eine entsprechende Wartung der Stammdaten voraus.
BMD liefert im Rahmen der CRM Standarddaten Feiertage für folgende Länder aus:

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Mit jeder Neuinstallation werden die Feiertage automatisch importiert. Bei Bedarf können diese jederzeit im Paket CRM unter Stammdaten
→ Import und Export
→ Import manuell importiert werden.
Hinweis | Wenn Sie im Fenster "Import" in den Einstellungen als "Land für Import" Österreich verwenden (Standardeinstellung), werden die Feiertage aller Länder, für die Sie über die entsprechende Lizenz verfügen (Lizenzpaket 406 - 413), in deutscher Sprache importiert. Wählen Sie hingegen ein anderes Land aus, wird zuerst geprüft, ob für dieses Land Feiertage in der Landessprache zur Verfügung stehen. Falls ja, werden nur diese Feiertage importiert, ansonsten wiederum die deutschsprachigen Feiertage entsprechend den Lizenzen. |
Derzeit werden Feiertage bis zum Jahr 2030 ausgeliefert. BMD wird rechtzeitig für die Zeit danach wieder Feiertage zur Verfügung stellen.
Eine genaue Anleitung zum Import finden Sie in der Dokumentation zum Thema
CRM Standarddaten.
Sie können zusätzlich für jedes Land manuell Feiertage erfassen. Wählen Sie dazu zuerst in den Einstiegsfeldern das Land und das Jahr aus. Anschließend starten Sie eine Neuanlage mit F5. Je nach gewählter Feiertagsart müssen in der Neuanlage bestimmte Felder befüllt werden:
| Gesetzlicher Feiertag | Keine besonderen Felder erforderlich. |
| Bundesland | Hinterlegen Sie zusätzlich im Feld Bundesland, für welches Bundesland dieser Feiertag gilt. |
| Religionsgemeinschaft | Hinterlegen Sie zusätzlich im Feld Religion, für welche Religion dieser Feiertag gilt. |
| Firma/Kollektivvertrag | - Für einen firmenbezogenen Feiertag muss in der Folge das Feld Firma befüllt werden.
- Für einen Feiertag laut Kollektivvertrag müssen die Felder Datenbestand und Kollektivvertrag befüllt werden.
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Bei der manuellen Anlage eines Feiertags erhalten Sie eine Abfrage, ob der Feiertag bis zum Jahr 2030 dupliziert werden soll.
Die Ermittlung von Feiertagen hängt von der jeweiligen Feiertagsart ab:
| Gesetzlicher Feiertag | Für die Ermittlung gesetzlicher Feiertage ist der Arbeitsort relevant. Es wird daher geprüft, unter welcher Firma ein Mitarbeiter angelegt ist.
Die Ermittlung erfolgt nach folgender Priorität: - Adresse der Filiale, die am Mitarbeiter hinterlegt ist.
- Adresse der Firma des aktuellen Haupt-Dienstverhältnisses.
- Adresse der Firma, unter der der Mitarbeiter angelegt ist.
Die Adresse ergiebt sich aus den Feldern "Postleitzahl" und "Land".
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| Bundesland | Für bundeslandbezogene Feiertage ist wie bei den gesetzlichen Feiertagen der Arbeitsort relevant. Die Ermittlung erfolgt nach gleicher Priorität wie bei gesetzlichen Feiertagen.
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Religionsgemeinschaft | Für Feiertage einer Religionsgemeinschaft muss das Feld "Religion" am Mitarbeiterstamm entsprechend befüllt sein. Zusätzlich muss der religiöse Feiertag in den Feiertags-Stammdaten jenes Landes angelegt sein (Einstiegsfeld "Land"), in dem der Arbeitsort des Mitarbeiters liegt. Für die Ermittlung des Arbeitsorts gilt auch hier: - Adresse der Filiale, die am Mitarbeiter hinterlegt ist.
- Adresse der Firma des aktuellen Haupt-Dienstverhältnisses.
- Adresse der Firma, unter der der Mitarbeiter angelegt ist.
Hinweis | Unter den von BMD ausgelieferten Religionen finden Sie auch eine Religion mit der Bezeichnung "Karfreitag frei". Diese Religion ist in der Einhaltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung DSGVO begründet. Das Speichern von Religionen fällt gemäß DSGVO in den Bereich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten besonderer Kategorie. Für den Fall, dass Sie über keine rechtliche Grundlage zum Speichern von Daten besonderer Kategorie verfügen, aber für die Feiertagsregelung den Karfreitag berücksichtigen müssen (weil z. B. der Mitarbeiter einer evangelischen Religionsgemeinschaft angehört), können Sie anstatt der tatsächlichen Religion die Religion "Karfreitag frei" hinterlegen. Die von BMD ausgelieferten Feiertage sind so eingestellt, dass für den Mitarbeiter mit der fiktiven Religion der Feiertag ebenfalls korrekt berücksichtigt wird. |
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| Firma/Kollektivvertrag | - Wenn Sie firmenbezogene Feiertage verwenden, ist jene Firma relevant, unter welcher der Mitarbeiter angelegt ist bzw. welcher er über ein Dienstverhältnis zugeordnet ist.
- Wenn Sie kollektivvertragbezogene Feiertage verwenden, wird der Feiertag über den Datenbestand und den Kollektivvertrag im Paket "Lohn" ermittelt.
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| Termine | In den Terminen werden Feiertage farblich hervorgehoben. Bitte beachten Sie, dass dafür der entsprechende Parameter unter TOOLS → Tools → Einstellungen → TOOLS Parameter → BMD System → Kalender Einstellungen gesetzt sein muss.
Dieser Parameter ist im Auslieferungsstandard auf "Ja" eingestellt. |
| Leistungserfassung und Abrechnung | Über einen Parameter im Paket CRM unter Stammdaten → Einstellungen → CRM Parameter → Zeiterfassung → Allgemein kann definiert werden, ob an Feiertagen Sollstunden entsprechend den Tagesmodellen anfallen sollen oder nicht.
| Standard Standardmäßig gelten die Sollstunden des jew. Tagesmodells aus dem Wochenmodell oder Schichtmodell auch an Feiertagen, sofern der Feiertag auf einen dieser Sollarbeitstage fällt. Mit dem Tagesabschluss der Zeiterfassung wird dann je Feiertag automatisch eine Zeitbuchung mit der Buchungsart "Feiertag" und den Sollzeiten des ermittelten Tagesmodells erstellt. Somit fällt keine Differenz an Plus- oder Minusstunden an, sofern der Mitarbeiter nicht arbeitet.
Ausnahme Ist dieser Parameter deaktiviert, so werden an einem Feiertag keine Sollstunden berechnet, idR wird dann auch keine Feiertags-Zeitbuchung erstellt. Somit fällt ebenso keine Differenz an Plus- oder Minusstd. an, sofern der Mitarbeiter nicht arbeitet. Aber die Feiertagsstunden für das Feiertagsentgelt lassen sich so nicht mehr auswerten, da es keine Sollstundn am betroffenen Tag mehr gibt und auch keine Zeitbuchung.
Achtung: Mit der Verwendung des Zeit-Dienstplans kann es u. U. dazu kommen, dass die Einstellung "Keine Sollstd. außer bei Planung" gewählt wird - dies ist ggf. mit einem BMD Berater abzustimmen!
Hinweis: Die Einstellung dieses Parameters erfolgt in Firmengruppen immer auf der Hauptfirma! |
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Besonders in der Zeiterfassung haben die Feiertage eine wichtige Rolle/Auswirkung.
In der Standardeinstellung der NTCS Zeiterfassung werden auch für den Feiertag die für diesen Wochentag relevanten Sollstunden ermittelt. Beachten Sie diesbezüglich den Parameter im Paket CRM unter Stammdaten → Einstellungen → CRM Parameter → Zeiterfassung → Allgemein → Sollstunden an Feiertagen.
Für den Feiertag wird, sofern eine Sollzeit ermittelt wird, dann mit der Funktion
Tagesabschluss eine Zeitbuchung erstellt bzw. die "Sollzeit aufgebucht". Die dafür zu verwendende Buchungsart wird im Parameter
Buchungsart für Feiertag eingetragen.
Zusätzlich kann je Mitarbeiter entschieden werden, ob die automatische Feiertags-Zeitbuchung erstellt werden soll oder nicht. Sie finden dazu das Feld
Feiertag aufbuchen am Mitarbeiterstamm.
Folgende Felder des
Mitarbeiters sind relevant für die Ermittlung der jeweiligen Feiertage:
| Am Mitarbeiter direkt hinterlegt: | In den Historischen Mitarbeiterdaten hinterlegt: |
| - Staat/Land hinterlegt auf der Firma (bzw. Firma DV in Firmengruppen) des Mitarbeiters | - Beruflicher Auslandsaufenthalt (bzw. der Staat/das Land, der/das hier angegeben wird) |
| - Religion | - Staat/Land der Filiale |
| - Kollektivvertrag | - Bundesland/Kanton der Filiale |