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Das Hilfsprogramm "Stundensätze/Artikelpreise korrigieren" dient dazu, Leistungen, die die Autorisierung bereits durchlaufen haben, mit einem neu angelegten oder veränderten Stundensatz oder Artikelpreis neu zu bewerten.
Für
die Bewertung von Leistungen werden die Stundensätze und Artikelpreise bei jedem Speichern der Leistung ermittelt und nochmals bei Autorisierung aktualisiert und für die Bewertung herangezogen. Erfolgt die Fertigstellung der Leistung ausschließlich bei der Autorisierung, werden die Stundensätze/Artikelpreise erst zu diesem Zeitpunkt für die Bewertung ermittelt.
Das bedeutet, wenn sich Stundensätze oder Artikelpreise ändern und sich diese für bereits erfasste, aber noch nicht autorisierte Leistungen auswirken sollen, ist kein Hilfsprogramm nötig, da im Standard bei jedem Speichern und spätestens bei Autorisierung jedenfalls eine aktuelle Bewertung stattfindet.
Wenn sich Stundensätze oder Artikelpreise ändern und sich diese für bereits erfasste und autorisierte Leistungen auswirken sollen, ist das über das Hilfsprogramm lösbar. So muss zunächst bestmöglich auf die Leistungen eingeschränkt werden, damit das Programm nach dem Start anhand der derzeit vorhandenen
Stundensätze und
Artikelpreise die Leistungen neu bewerten kann.
Voraussetzung für das Ausführen des Programms ist somit das Vorhandensein aktueller und historisch vollständig angelegter Stundensätze und Artikelpreise (siehe
Hintergrundinformationen: Stundensätze).
In der Gruppe "Auswahl" muss die Auswahl getroffen werden, welche Art von Honorarfaktoren (
Stundensätze oder
Artikelpreise) neu zur Bewertung heranzuziehen sind.
In der Gruppe "Vergleich" sind die Vergleichsfelder angesiedelt. Sie dienen zur Einschränkung auf jene Leistungen, welche konkret neu bewertet werden sollen. In der Standardfeldauswahl finden Sie die gebräuchlichsten Vergleichsfelder, bei Bedarf können Sie sich über die Feldauswahl

weitere Vergleichsfelder hinzublenden.
Generell sollte darauf geachtet werden, dass die Einschränkung mithilfe der Vergleichsfelder so genau wie möglich vorgenommen wird: Einerseits aus Performancegründen, andererseits werden damit bereits richtig bewertete Leistungen nicht mehr vom Korrekturprogramm tangiert.
Das Korrekturprogramm wird mit den getroffenen Einstellungen mithilfe der Schaltfläche "Starten" ausgeführt. Dabei ist eine Sicherheitsabfrage, ob Sie die Korrektur starten wollen, zu bestätigen:
Eine weitere Hinweismeldung gibt Auskunft darüber, dass das Korrekturprogramm durchgeführt worden ist:
Die Korrektur kann nicht mehr rückgängig gemacht werden, der Zustand vor dem Ausführen der Korrektur ist somit nicht wiederherstellbar.
Achtung! Behandlung von Leistungen ohne Stundensatz / Artikelpreis
| Bei der Korrektur von Stundensätzen werden Leistungen, für welche kein gültiger Stundensatz gefunden wird, automatisch mit € 0,00 bewertet. Bei der Korrektur von Artikelpreisen ist das nicht der Fall, da es ja beabsichtigt sein kann, keinen Artikelpreis zu führen (z. B. weiterverrechenbare Fremdleistungen oder Kopie-Kosten). Artikelpreise in der Höhe von € 0,00 werden hingegen berücksichtigt.
|
Standardfeldauswahl Stundensätze/Artikelpreise korrigieren
Beispiel Offene Stundenleistungen eines bestimmten Zeitraums und eines bestimmten Mitarbeiters neu bewerten | Der Stundensatz, der für geleistete Stunden des Mitarbeiters für die Verrechnung an den Kunden herangezogen werden soll, wurde erst am 5. Oktober des Jahres neu angelegt. Er gilt allerdings bereits ab 1. Oktober des Jahres. Korrekte Befüllung der Felder:
Da nur auf einen konkreten Leistungszeitraum und einen Mitarbeiter eingeschränkt worden ist, werden alle autorisierten, aber noch offenen (d. h. an dieser Stelle nicht in einer Honorarnote enthaltenen) Stundenleistungen des Mitarbeiters im Zeitraum von 01.10.2026 bis 05.10.2026 hinsichtlich des Verrechnungssatzes neu bewertet.
Leistungen dieses Mitarbeiters in diesem Zeitraum, die bereits gespeichert, aber noch autorisiert sind, bleiben dabei unangetastet, da sie bei Autorisierung aktualisiert bewertet werden. |
Nicht immer ist das Durchführen des Hilfsprogramms die einzige Möglichkeit, die Leistungen neu bewerten zu lassen. Eine Neubewertung wird grundsätzlich auch immer bei einer neuen
Autorisierung vorgenommen. Daher wäre die Alternative zum Korrekturprogramm das Auflösen und nochmalige Vornehmen der Autorisierung der betroffenen Leistungen, nachdem die Honorarfaktoren richtiggestellt worden sind. Empfehlenswert ist diese Alternative aber nur bedingt, da dabei drei Umstände zu beachten sind:
- Das Auflösen der Autorisierung ist nur für offene Leistungen möglich.
- Das Auflösen der Autorisierung ist immer nur tageweise möglich.
- Im Rahmen der Autorisierung wird nicht nur die Bewertung vorgenommen, sondern auch z. B. die korrekte Periodisierung oder auch die Vervollständigung der Leistungsdaten (Ermittlung der Geschäftsführung etc.). Hier muss unbedingt abgewogen werden, ob durch das Auflösen und nochmalige Vornehmen der Autorisierung keine Folgeprobleme entstehen würden!
Wenn nachträglich geänderte
Staffelpreise mit dem Hilfsprogramm aktualisiert werden sollen, beachten Sie bitte, dass sich dadurch die Leistungen, die sich in einer Honorarnote befinden, nicht automatisch aktualisieren. Die Prüfung, ob Staffelpreise für eine Leistung vorhanden sind, erfolgt einmalig beim Aufbereiten der Honorarnote und wird zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr automatisch ausgelöst.
Erst durch das Ausführen der Funktion
Honorarnote neu erstellen in der Rechnungsbearbeitung wird ein korrigierter Staffelpreis auf die Leistung aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass mit dieser Funktion das Aufbereiten des Honorarnote imitiert wird und daher bereits in der Honorarnote manuelle erfolgte Änderungen bezüglich Rechnungstexte, Pauschalen, Zuschläge und Gruppenbildungen verloren gehen.